Umsatzsteuerregistrierung & Einreichung von USt-Erklärungen für ein ausländisches Unternehmen
Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg
Möchten Sie einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg beauftragen? Alles über das Steuermandat in Luxemburg? Die Interessen eines Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg verstehen? Wissen, wie man sich in Luxemburg für die Umsatzsteuer registriert? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, was ein Fiskalbevollmächtigter ist, welche Vorteile er hat und wie man sich in Luxemburg für die Mehrwertsteuer registrieren lässt!
- Brauchen Sie USt-Unterstützung in Luxemburg?
Die "Fiskalvertretung" im eigentlichen Sinne ist in Luxemburg nicht anwendbar. Die einzige mögliche Vertretung ist die im Zoll. In Bezug auf die Mehrwertsteuer spricht man nur von "Fiskalbevollmächtigten"!
Brauchen Sie einen Finanzbevollmächtigten in Luxemburg?
Benötigen Sie einen Fiskalbevollmächtigten, um sich in Luxemburg für die Umsatzsteuer zu registrieren? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihr Geschäft in Luxemburg entspannt starten können.
- Sie benötigen einen Fiskalbevollmächtigten, der Sie zu Verwaltungszwecken in Bezug auf die Umsatzsteuer in Luxemburg unterstützt.
- Sie möchten Ihre Handelsströme in Luxemburg optimieren
- Sie wissen nicht, wie Sie sich in Luxemburg für die Umsatzsteuer registrieren lassen können
- Eurofiscalis unterstützt Sie als Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg bei der gesamten Kommunikation mit den luxemburgischen Finanzämtern.
- Wir werden Ihnen alle Vorteile der Beauftragung von Eurofiscalis als Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg vorstellen
- Eurofiscalis unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Umsatzsteuerregistrierung und bei der Abwicklung jeglicher anderer Kommunikation mit den luxemburgischen Finanzämtern.
Was ist ein Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg?
Les sociétés assujetties à la TVA dans leur pays réalisant des opérations soumises à la TVA au Luxembourg doivent s’identifier à la TVA Luxembourgeoise auprès de l‘Administration de l’Enregistrement des Domaines et de la TVA (AED).
In Luxemburg ist die Ernennung eines Fiskalbevollmächtigten zur Erfüllung Ihrer Erklärungspflichten nicht obligatorisch. Jedoch wird jedem nicht in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen dringend empfohlen, einen Fiskalbevollmächtigten zu beauftragen, um alle Ihre Umsatzsteuererklärungen abzusichern und eine Nachverfolgung bei den luxemburgischen Finanzämtern zu gewährleisten.
- Widmet sich europäischen, aber auch außereuropäischen Unternehmen.
- Sie können wahlweise direkt mit den luxemburgischen Finanzämtern korrespondieren oder einen Fiskalbevollmächtigten benennen.
- Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigten zu benennen, um die Einreichung und Überwachung Ihrer Umsatzsteuerverpflichtungen in Luxemburg zu gewährleisten.
Die Ernennung eines Fiskalbevollmächtigten bei der Anmeldung zur luxemburgischen Umsatzsteuer bedeutet, dass der Bevollmächtigte Ihre Umsatzsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Intrastat, Zusammenfassende Meldung und Jahreserklärung) bearbeiten kann, aber auch in Ihrem Namen mit den luxemburgischen Finanzämtern kommunizieren kann.
Die Ernennung eines Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der den luxemburgischen Behörden vorgelegten Erklärungen.
In welchen Fällen sollte man in Luxemburg einen Fiskalbevollmächtigten beauftragen?
Unternehmen mit Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union, die auf luxemburgischem Staatsgebiet folgende Geschäfte tätigen, müssen sich für die luxemburgische Mehrwertsteuer registrieren lassen:
- Klassische Einfuhr von Waren nach Luxemburg.
- Einfuhr von Waren aus einem Zolllager.
- Lagerung von Waren außerhalb eines Zolllagers.
- Klassischer An- und Wiederverkauf von Waren in Luxemburg
- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen von Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
- Arbeiten an Immobilien unter Einsatz von Subunternehmern eines ausländischen Unternehmens
- Organisation von Veranstaltungen oder Konferenzen im Auftrag von Unternehmen oder Privatpersonen in Luxemburg.
- Brauchen Sie USt-Unterstützung in Luxemburg?
Was sind die Vorteile eines Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg?
Sie können sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, wenn Sie Eurofiscalis beauftragen. Wir übernehmen alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen sowie die gesamte administrative Abwicklung mit den luxemburgischen Finanzämtern.
Nachfolgend finden Sie die Vorteile dieser Dienstleistung :
- Die schnelle und effiziente Beschaffung einer LU-Umsatzsteuernummer, die nicht nur auf luxemburgischem Gebiet, sondern auch für alle Ihre grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU gültig ist.
- Ein Kontaktvermittler in Ihrer Muttersprache für Ihren gesamten Schriftverkehr mit der luxemburgischen Behörde.
- Erstellung einer Kartografie Ihrer Warenströme durch Eurofiscalis, um Ihre Geschäftsvorgänge in Luxemburg bestmöglich zu optimieren
- Analyse Ihrer Steuerunterlagen, um die Umsatzsteuerkonformität Ihrer Rechnungen in Luxemburg zu gewährleisten
- Einreichung und Nachverfolgung Ihrer Umsatzsteuerverpflichtungen in Luxemburg (Umsatzsteuererklärung, USt.-Zahlung & -Erstattung, Intrastat, Zusammenfassende Meldung, Jahreserklärung).
Wie melde ich mich in Luxemburg für die Umsatzsteuer an?
Um sich für die luxemburgische Umsatzsteuer zu registrieren, müssen nicht niedergelassene ausländische Unternehmen vor allem einen Nachweis über ihre Tätigkeit in Luxemburg erbringen, der eine Identifizierung erfordert. Bevor die Administration de l’Enregistrement des Domaines et de la TVA (AED) dem Steuerpflichtigen eine luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuteilt, muss er unwiderlegbare Beweise dafür erbringen, dass er in naher Zukunft Umsätze tätigen wird, für die eine Identifikationsnummer erforderlich ist. Ohne Nachweis einer Tätigkeit kann einem ausländischen Steuerpflichtigen, der keine feste Niederlassung in Luxemburg hat, keine Umsatzsteuernummer erteilt werden.
Der Nachweis kann beispielsweise durch einen Vertrag oder Bestellschein, einen Mietvertrag für ein Lagerhaus im Falle eines Vertriebszentrums, ein Einfuhrdokument, ein Transportdokument, eine Rechnung, einen Nachweis über eine Fusion oder eine Geschäftsübernahme erbracht werden.
Die luxemburgische Finanzbehörde verlangt außerdem die Vorlage folgender Dokumente:
- Ein Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes des Steuerpflichtigen
- Eine Bescheinigung über die Steuerpflicht im Herkunftsland
- Die Gründungsurkunde (Statut)
- Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- Eine Vollmacht zwischen Eurofiscalis Benelux und der ausländischen Gesellschaft
- Ein Nachweis über eine Tätigkeit in Luxemburg
- Die Bankverbindung
Die Behörde verlangt eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche oder Französische von mindestens einem der folgenden Dokumente:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Die Gründungsurkunde (Statut)
Die Erteilung der luxemburgischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dauert etwa 1 bis 2 Monate, vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig. Die Einreichung der Registrierungsunterlagen kann auf elektronischem Wege erfolgen.
Die Umsatzsteuer-Identifikation in Luxemburg ist kostenlos und erfordert keine Steuermarken oder andere Bearbeitungsgebühren seitens der Behörden.
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Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Länder, in denen wir die Fiskalvertretung anbieten
Lassen Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg von uns verwalten
Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg aus.
- Unterredung: Kostenlos und unverbindlich