Verbrauchsteuern für Versandhändler in Spanien
Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten.
Die europäische Regelung zu alkoholischen Getränken in Spanien wurde umgesetzt in Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de Impuestos Especiales. (BOE, 29-diciembre-1992), die folgenden Erzeugnisse unterliegen der Verbrauchsteuer :
- alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse
- Tabak
- Energieerzeugnisse (Mineralöl, Erdgas, Kohle)
- Strom
In Spanien im Versandhandel werden nur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholerzeugnisse), Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse.
Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
Versandhandel betreibt derjenige, der verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem steuerrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat liefert und den Versand der Ware an die Privatperson selbst durchführt oder durch andere durchführen lässt (Versandhändler).
Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat Verbrauchssteuerpflichtige Ware in Spanien liefern will, hat dies vorher anzuzeigen und eine im Steuergebiet ansässige Person als Beauftragten zu benennen.
Der ausländische Versandhändler wird in Spanien auch umsatzsteuerpflichtig. Die Versandhandel Sonderregelungen gelten nicht für Verbrauchssteuerpflichtige Ware, die Mehrwertsteuer ist in Spanien ab der ersten Lieferung fällig. Der ausländische Versandhändler muss in Spanien eine Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen um die spanische Mehrwertsteuer abführen.
Wir bitten Komplet Lösung, Verbrauchsteuer + Mehrwertsteuer.
Einmalige Registrierung des Versandhändlers mit Sitz im Ausland + Benennung Beauftragter in Spanien. Das Hauptzollamt kann eine Bankbürgschaft verlangen. Wir sind in Spanien Beauftragter registriert beim Hauptzollamt Aduanas Valencia.
Der Beauftragte des Versandhändlers bedarf einer Erlaubnis, die er nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen hat. Gegebenenfalls ist ein Warenverzeichnis für Spanien zu verwenden.
Der Beauftragte ist Steuerschuldner und muss monatliche Steueranmeldung beim Hauptzollamt einreichen.
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