Verbrauchsteuern für Versandhändler in Spanien
Verkaufen Sie Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Auch der Verkauf von Alkohol und alkoholischen Getränken ist von der Entwicklung des Online-Handels betroffen. Für den Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch einen Gewerbetreibenden, die von einer Privatperson im Fernabsatz für den persönlichen Verbrauch gekauft werden, gelten besondere Vorschriften. Auf dieser Seite erläutern wir, wie die Vorschriften für verbrauchsteuerpflichtige Waren in Spanien im Rahmen des E-Commerce funktionieren.
- Unterredung: kostenlos und unverbindlich
Müssen Sie Ihre Verbrauchsteuererklärungen in Spanien auslagern?
Sie bauen Ihren Alkoholverkauf im Export aus? Sie haben neue Verbrauchsteuerverpflichtungen in Spanien zu verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie expandieren können, ohne den Papierkram zu vergrößern.
- Sie kennen die deutschen Verbrauchsteuervorschriften nicht.
- Es steht zu viel auf dem Spiel, um alles intern zu erledigen.
- Sie müssen die USt-Vorschriften einhalten
- Vergeben Sie die Berechnung, Abwicklung und Meldung Ihrer Verbrauchsteuern an einen Unterauftragnehmer.
- Sichern Sie die Einhaltung der USt-Vorschriften und die Buchführung Ihrer Transaktionen.
- Ein Team aus Umsatzsteuerfachleuten, die Ihnen bei der Suche nach Exportwachstum zur Seite stehen.
Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten.
Die europäische Regelung zu alkoholischen Getränken in Spanien wurde umgesetzt in Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de Impuestos Especiales. (BOE, 29-diciembre-1992), die folgenden Erzeugnisse unterliegen der Verbrauchsteuer :
- alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse
- Tabak
- Energieerzeugnisse (Mineralöl, Erdgas, Kohle)
- Strom
In Spanien im Versandhandel werden nur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholerzeugnisse), Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse.
Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
Versandhandel betreibt derjenige, der verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem steuerrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat liefert und den Versand der Ware an die Privatperson selbst durchführt oder durch andere durchführen lässt (Versandhändler).
Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat Verbrauchssteuerpflichtige Ware in Spanien liefern will, hat dies vorher anzuzeigen und eine im Steuergebiet ansässige Person als Beauftragten zu benennen.
Wir bieten eine Komplettlösung, Verbrauchssteuer + MwSt.
Einmalige Registrierung des Versandhändlers mit Sitz im Ausland + Benennung Beauftragter in Spanien. Das Hauptzollamt kann eine Bankbürgschaft verlangen. Wir sind in Spanien Beauftragter registriert beim Hauptzollamt Aduanas Valencia.
Der Beauftragte des Versandhändlers bedarf einer Erlaubnis, die er nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen hat. Gegebenenfalls ist ein Warenverzeichnis für Spanien zu verwenden.
Der Beauftragte ist Steuerschuldner und muss monatliche Steueranmeldung beim Hauptzollamt einreichen.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit ein Fiskalvertreter auf