USt-Identifikation
Fiskalvertretung, der Leitfaden, um ALLES über die USt-Registrierung in Europa zu verstehen
Umsatzsteuerregistrierung, Abgabe von Umsatzsteuer- und Intrastat-Erklärungen in einem oder mehreren europäischen Ländern? Wir erklären Ihnen alles über die Rolle des Fiskalvertreters und des Fiskalbevollmächtigten, was eine Umsatzsteuerregistrierung in einem anderen Mitgliedstaat bedeutet und vor allem, was Sie über die Fiskalvertretung wissen müssen.
- Unterredung: kostenlos und unverbindlich
Müssen Sie sich in einem EU-Land für die USt. registrieren lassen?
Sie bauen Ihre Exportverkäufe aus? Sie müssen neue Steuerverpflichtungen in Bezug auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie wachsen können, ohne den Papierkram zu vergrößern.
- Sie kennen die Umsatzsteuerregeln nicht
- Es steht zu viel auf dem Spiel, um alles intern zu erledigen
- Sie müssen die USt-Vorschriften einhalten
- Erhalten Sie eine Umsatzsteuerregistrierung in einem europäischen Land, ohne eine feste Niederlassung zu gründen
- Sichern Sie die Einhaltung der USt-Vorschriften und die Bearbeitung von Steuererklärungen
- Ein Team aus Umsatzsteuerprofis, das Ihnen bei der Suche nach Wachstum im Export zur Seite steht
Was ist ein Fiskalbevollmächtigter und ein Fiskalvertreter ?
Wozu diesen ernennen ?
Die Aufgaben des Fiskalvertreters und des Fiskalbevollmächtigten sind gleich gelagert: beide können von einem Unternehmen dann ernannt werden, wenn es steuerbare Lieferungen in einem anderen EU-Mitgliedsland als dem Land ausführt, in dem es seinen Firmensitz hat. Seine Hauptaufgabe besteht in der Erfüllung der Deklarationspflichten seiner Mandanten im EU-Ausland. Zu den Aufgaben gehören:
- die Beschaffung einer Steuernummer (= Umsatzsteuerregistrierung)
- die Prüfung der Rechnungsbelege sowie anderer Mwst-relevanter Dokumente
- die Abgabe der Mwst-Meldung
- die Abgabe der Warenhandelsmeldung (Intrastat)
- die Übernahme der Kommunikation mit den Finanzbehörden
Was unterscheidet den Fiskalvertreter vom Fiskalbevollmächtigten?
In den meisten EU-Ländern bestimmt die nationale Zugehörigkeit des Unternehmens darüber, ob ein Fiskalvertreter oder ein Fiskalbevollmächtigter eingesetzt wird.
Ein Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, das steuerbare Lieferungen in der EU ausführt, ist verpflichtet einen Fiskalvertreter ernennen, damit dieser die steuerlichen Pflichten seines Mandanten erfüllt. Dies gilt beispielsweise für Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz oder den USA.
Wenn das Unternehmen seinen Firmensitz in der EU hat, kann es zur Erfüllung seiner umsatzsteuerlichen Pflichten im EU-Ausland einen Fiskalbevollmächtigten ernennen – muss es aber nicht zwingend.
Vorgesagtes gilt in der EU meistenteils, aber eben nicht überall. Beispielsweise werden in Deutschland für die vorbeschriebenen Aufgaben ausschliesslich Fiskalbevollmächtigte ernannt. Der Begriff des Fiskalvertreters wird in Deutschland in einem anderen Kontext verwendet.
Einige geschäftliche Transaktionen führen im europäischen Ausland zur Umsatzsteuerpflicht (einige Beispiele : Wareneinfuhr, lokaler Warenhandel (An- und Verkauf), Überschreitung der Versandhandelsschwelle…) ! Um seine Geschäfte in Übereinstimmung der europäischen Direktive und unter Einhaltung der steuerlichen Pflichten zu führen ist es verbreitet sich an einen spezialisierten Dienstleister für Steuerfragen zu wenden. Die Vorteile:
- es muss im Ausland keine Niederlassung gegründet werden
- einfach umsetzbar
- gesetzeskonform mit der europäischen Direktive
- Unterstützung von einem Experten für Mwst-Fragen
- gesetzeskonforme Abbildung der Waren- und Dienstleistungsflüsse
Fiskalvertretung und Fiskalbevollmächtigung : wie funktioniert das?
Wenn Sie einen Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigten zur Erfüllung Ihrer Mwst-Meldepflichten einsetzen, stellen Sie sicher dass Ihre Waren- und Dienstleistungsflüsse umsatzsteuerlich korrekt abgebildet werden und Sie damit Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten im Ausland erfüllen. Dazu nachfolgend die vier Grundschritte:
- 1. Bestandsaufnahme und Situationsanalyse
- 2. Umsatzsteuerregistrierung zwecks Erhalt der Steuernummer
- 3. Prüfung und Erfassung der Rechnungsbelege
- 4. Einreichung der Mwst- und Intrastat-Meldung
Jedes Mandantendossier wird von einem Experten für Mwst begutachtet wobei dieser sämtliche Waren- und Dienstleistungsflüsse mit den entsprechenden Rechnungsbelegen abgleicht, um festzustellen welche Meldepflichten sich daraus ergeben. In einem zweiten Schritt führt er eine formale Prüfung der Steuerunterlagen durch. Im Anschluss daran können dann die unterschiedlichen Meldepflichten (Mwst, Intrastat,..) nach vorgegebenem Rythmus bei den zuständigen Finanzbehörden fristgerecht eingereicht werden.
Die Bearbeitung der Mandantendossiers erfolgt abgesichert und mit webbasierten Tools – einfach und schnell zugunsten aller Beteiligten ! Wenn Sie Fragen dazu haben oder ein Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Eine Experte wird sich in Kürze für eine kostenlose Beratung bei Ihnen zurückmelden.
Fiskalvertretung und Fiskalbevollmächtigung: FAQs
Hunderte von Ihnen stellen uns Fragen darüber, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. Wir tun unser Bestes, um sie zu beantworten. Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja ! Alle Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, die steuerbare Leistungen in einem Mitgliedsland der europäischen Union erbringen, müssen für dieses Land einen Fiskalvertreter ernennen. Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen. Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht.
Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze.
Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten.
Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat.
Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Jedes EU-Mitgliedsland praktiziert seine eigenen Mwst-Gesetze. Es ist von daher notwendig jeden Fall einzeln zu bewerten, um festzustellen welche Pflichten damit einhergehen können. Nicht desto trotz nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, die potentiell die Umsatzsteuerpflichtigkeit bedeuten können:
- Import und/oder Export
- lokaler Warenhandel (An- und Verkauf)
- grundstücksbezogene Leistungen
- Überschreitung der Versandhandelsschwellen
Nein ! das ist der wesentliche Vorteil den der Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigte bieten kann. Die Umsatzsteuerregistrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsland bedeutet nicht dort eine Niederlassung gegründet zu haben:
Wenn Sie in einem Land steuerbare Leistungen erbringen, macht Sie das dort nur umsatzsteuerpflichtig. Mit anderen Worten: nur die Mwst-Pflichten müssen erfüllt werden. Alles was Unternehmenssteuern oder Buchhaltungspflichten angeht … all das verbleibt im Land, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Nein ! Die Unternehmensbesteuerung sowie die Buchaltungspflichten bleiben auf das Heimatland beschränkt ! Man muss die Umsatzsteuerregistrierung von der Firmengründung im Ausland unterscheiden. Es entstehen für Sie lediglich Umsatzsteuerpflichten – als da wären: die Mwst-Meldung (entsprechend der Meldung CA3 in Frankreich) und selbstverständlich auch die Überweisung geschuldeter Mwst an die Finanzverwaltung. Eventuell notwendige Warenhandelsmeldungen können dazu kommen
Ja ! ein Unternehmen kann theoretisch eine Steuernummer in jedem Mitgliedsland der EU haben. Es kommt sogar häufig vor, dass Unternehmen, die regelmässig Geschäfte im Ausland betreiben, gleich mehrere Steuernummern haben. Übrigens erteilen einige Länder zwei unterschiedliche Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die europäische Kommission hat eine Website zur Verfügung gestellt, auf der man jederzeit und sofort die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen kann. Dazu gibt man das Land ein, für das die Nummer gültig sein soll und die Ust-Id.Nr. selbst. Siehe: http://ec.europa.eu
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vom Aufwand, dem EU-Mitgliedsland und ob von der betroffenen Finanzverwaltung zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Kosten belaufen sich je nach Land zwischen 500 und 1.000 €.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Steuervertreter / Steuerberater anrufen?
Eurofiscalis ist eine internationale Steuerbehörde, die sich auf Steuervertretung spezialisiert hat. Lokale Geschäftsexperten (Buchhalter, Buchhalter, Steuerspezialisten usw.), die häufig 3 Sprachen sprechen, kümmern sich im Namen Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein zentrales Thema für Ihren internationalen Entwicklungserfolg. Deshalb bauen wir langfristig ein Vertrauensverhältnis auf.
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