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Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Einreichung der Jahreserklärungen in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen

Jahreserklärung in Luxemburg

Sie möchten eine Jahreserklärung in Luxemburg einreichen? Verstehen, wann/wie man eine Jahreserklärung in Luxemburg einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, wie man eine Jahreserklärung in Luxemburg ausfüllt, wann und wie man eine Jahreserklärung in Luxemburg einreicht, welche Erklärungspflichten Sie haben und ob es notwendig ist, einen Fiscalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg zu beauftragen!

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Müssen Sie eine Jahreserklärung in Luxemburg einreichen?

Sind Sie steuerlich verpflichtet, eine Jahreserklärung in Luxemburg abzugeben? Wir haben die Lösung, die Ihnen hilft, Ihre USt-Verpflichtungen zu erfüllen.

Ihre Problematik
Unsere Lösung
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Was ist eine Jahreserklärung in Luxemburg?

Die Jahreserklärung in Luxemburg ist ebenso wie die luxemburger Umsatzsteuererklärung eine Steuererklärung, deren Zweck es ist, die luxemburger Umsatzsteuerbehörde über Ihre steuerpflichtigen Aktivitäten auf luxemburgischem Staatsgebiet während eines gesamten Steuerjahres zu informieren.

Sie ist für jeden Inhaber einer aktiven luxemburgischen innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend.

In Luxemburg gibt es 2 Arten von Jahreserklärungen, die Sie entsprechend Ihrem Erklärungsrhythmus einreichen müssen.

Die klassische Jahreserklärung

Wenn Sie sich im jährlichen Erklärungsrhythmus befinden (Jahresumsatz < 120.000€), dann ist diese USt-Erklärung die einzige, die Sie im Steuerjahr einreichen müssen.

Die zusammenfassende Jahreserklärung

Wenn Sie vierteljährlich (Jahresumsatz > 120.000€, aber < 620.000€) oder monatlich (Jahresumsatz > 620.000€) erklären, dann soll diese USt-Erklärung alle Beträge zusammenfassen, die in Ihren periodischen USt-Erklärungen, die Sie in demselben Steuerjahr eingereicht haben, aufgeführt sind.

Wie wird eine Jahreserklärung in Luxemburg ausgefüllt?

Um Ihre Jahreserklärung in Luxemburg auszufüllen, müssen Sie alle in Luxemburg steuerpflichtigen Transaktionen, für die Ihre luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet wird, in die Erklärung eintragen.

Wenn Sie eine zusammenfassende Jahreserklärung einreichen, muss diese die Beträge, die in allen während des Jahres eingereichten USt-Erklärungen übertragen wurden, identisch angeben.

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen in einem Steuerjahr keine steuerpflichtigen Umsätze in Luxemburg getätigt hat, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie der luxemburgischen Umsatzsteuerbehörde eine jährliche Null-USt-Erklärung einreichen.

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Wann und wie ist eine Jahreserklärung in Luxemburg einzureichen?

Wann muss ich meine Jahreserklärung in Luxemburg einreichen?

Bei Einreichung einer klassischen Jahreserklärung (jährlicher Erklärungsrhythmus) muss diese bis zum 1. März n+1 eingereicht werden.

Beispielsweise muss die klassische Jahreserklärung 2021 bis zum 1. März 2022 eingereicht werden.

Bei Einreichung einer zusammenfassenden Jahreserklärung (vierteljährlicher oder monatlicher Melderhythmus) muss diese spätestens am 1. Mai n+1 eingereicht werden.

Beispielsweise muss die Zusammenfassende Jahresmeldung 2021 bis zum 1. Mai 2022 eingereicht werden.

Wie reiche ich meine Jahreserklärung in Luxemburg ein?

Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg muss zwingend elektronisch über das eCDF-Portal eingereicht werden.

Wenn Sie nicht auf dieses Portal zugreifen können, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre luxemburgischen Umsatzsteuererklärungen einreichen, indem er als Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.

Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

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Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen

Mehr als 2000 internationale Unternehmen vertrauen uns

Lassen Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg von uns verwalten

Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg aus.