MWST. Experte in Europa

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

Einreichung der Zusammenfassenden Meldung in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen

Zusammenfassende Meldung in Luxemburg

Sie möchten eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg einreichen? Verstehen, wann/wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ausfüllt und einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ausfüllt, wann und wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg einreicht, Ihre Meldepflichten und ob es notwendig ist, einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg zu beauftragen!

représentation fiscale

Brauchen Sie einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg?

Brauchen Sie einen Fiksalbevollmächtigten, um Ihre Zusammenfassenden Meldungen einzureichen? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.

Ihre Problematik
Unsere Lösungen
Play Video
Fiscal representative and tax agent

Was ist eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg?

Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ist eine Meldung, in der alle Ihre innergemeinschaftlichen Verkäufe während Ihres Meldezeitraums aufgelistet werden. Er enthält nur innergemeinschaftliche Transaktionen, die an Kunden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat getätigt werden.

Die Zusammenfassende Meldung ist für alle Inhaber einer aktiven luxemburgischen innergemeinschaftlichen USt-IdNr., die in ihrer luxemburgischen USt-Erklärung einen Betrag in der USt-Tabelle 457 übertragen haben, obligatorisch und muss entsprechend dem Zeitraum für die Einreichung Ihrer USt-Erklärungen eingereicht werden.

Achtung!

Wenn die Schwelle von 50.000€/Quartal überschritten wird: Umstellung auf monatliche Einreichung für Ihre Zusammenfassenden Meldungen ab dem Monat, der auf das Quartal folgt, für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Beispiel: Sie überschreiten in Ihren Meldungen für das 3. Quartal 2021 innergemeinschaftliche Lieferungen im Wert von 50.000 €, Ihre Periodizität wird nach der Einreichung des 4. Quartals 2021 auf monatlich umgestellt.

Wie füllt man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg aus?

Um Ihre Zusammenfassende Meldung in Luxemburg auszufüllen, müssen Sie die folgenden Operationen auflisten:

Zusammenfassende Meldung (Lieferungen)
Zusammenfassende Meldung (Leistungen)

Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg fordert Sie auf, eine Zeile pro USt-IdNr. zu übertragen und dabei folgende Informationen einzugeben:

Wenn Ihr Unternehmen in einem Berichtszeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Luxemburg getätigt hat, ist es nicht notwendig, eine zusammenfassende Meldung über Null einzureichen.

ADR
Accords commerciaux régionaux (ACR)

Wann und wie wird eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg eingereicht?

Wann kann ich meine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg einreichen?

Grundsätzlich muss die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ebenso wie die Umsatzsteuererklärung bis zum 15. des Monats eingereicht werden, der auf Ihren Meldezeitraum folgt.

Wie reiche ich meine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ein?

Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg muss seit dem 1. Januar 2017 zwingend elektronisch über das eCDF-Portal eingereicht werden.

Wenn Sie keinen Zugang zu diesem Portal haben, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre Zusammenfassenden Meldungen einreichen, indem er als Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.

Eurofiscalis kann Sie natürlich bei diesen Schritten unterstützen, indem er die Einreichung Ihrer Zusammenfassenden Meldung in Luxemburg übernimmt. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.

Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

enregistrement à TVA
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen

Mehr als 2000 internationale Unternehmen vertrauen uns

Lassen Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg von uns verwalten

Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg aus.