Einreichung der Zusammenfassenden Meldung in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen
Zusammenfassende Meldung in Luxemburg
Sie möchten eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg einreichen? Verstehen, wann/wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ausfüllt und einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ausfüllt, wann und wie man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg einreicht, Ihre Meldepflichten und ob es notwendig ist, einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg zu beauftragen!
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Brauchen Sie einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg?
Brauchen Sie einen Fiksalbevollmächtigten, um Ihre Zusammenfassenden Meldungen einzureichen? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.
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- Sie möchten Ihre Zusammenfassende Meldung in Luxemburg vorbereiten
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- Eurofiscalis unterstützt Sie als Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg bei der gesamten Kommunikation mit den luxemburgischen Finanzämtern.
- Wir analysieren Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze, um Ihre zusammenfassenden Meldungen in Luxemburg vorzubereiten.
- Eurofiscalis unterstützt Sie, indem es die Einreichung Ihrer Zusammenfassenden Meldungen und jede andere Kommunikation mit den luxemburgischen Finanzämtern übernimmt.
Was ist eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg?
Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ist eine Meldung, in der alle Ihre innergemeinschaftlichen Verkäufe während Ihres Meldezeitraums aufgelistet werden. Er enthält nur innergemeinschaftliche Transaktionen, die an Kunden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat getätigt werden.
Die Zusammenfassende Meldung ist für alle Inhaber einer aktiven luxemburgischen innergemeinschaftlichen USt-IdNr., die in ihrer luxemburgischen USt-Erklärung einen Betrag in der USt-Tabelle 457 übertragen haben, obligatorisch und muss entsprechend dem Zeitraum für die Einreichung Ihrer USt-Erklärungen eingereicht werden.
Wenn die Schwelle von 50.000€/Quartal überschritten wird: Umstellung auf monatliche Einreichung für Ihre Zusammenfassenden Meldungen ab dem Monat, der auf das Quartal folgt, für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Beispiel: Sie überschreiten in Ihren Meldungen für das 3. Quartal 2021 innergemeinschaftliche Lieferungen im Wert von 50.000 €, Ihre Periodizität wird nach der Einreichung des 4. Quartals 2021 auf monatlich umgestellt.
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Wie füllt man eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg aus?
Um Ihre Zusammenfassende Meldung in Luxemburg auszufüllen, müssen Sie die folgenden Operationen auflisten:
- Ausgenommene innergemeinschaftliche Warenlieferungen
- Lieferung von Waren im Mitgliedstaat der Ankunft des Versands oder der Beförderung der Waren im Rahmen von Dreiecksgeschäften
- Dienstleistungen, die am Ort der Niederlassung des Empfängers erbracht werden, sofern diese Dienstleistungen in diesem Mitgliedstaat nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg fordert Sie auf, eine Zeile pro USt-IdNr. zu übertragen und dabei folgende Informationen einzugeben:
- Ländercode
- USt-Nr.
- Betrag (€)
Wenn Ihr Unternehmen in einem Berichtszeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Luxemburg getätigt hat, ist es nicht notwendig, eine zusammenfassende Meldung über Null einzureichen.
Wann und wie wird eine Zusammenfassende Meldung in Luxemburg eingereicht?
Grundsätzlich muss die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg ebenso wie die Umsatzsteuererklärung bis zum 15. des Monats eingereicht werden, der auf Ihren Meldezeitraum folgt.
Die Zusammenfassende Meldung in Luxemburg muss seit dem 1. Januar 2017 zwingend elektronisch über das eCDF-Portal eingereicht werden.
Wenn Sie keinen Zugang zu diesem Portal haben, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre Zusammenfassenden Meldungen einreichen, indem er als Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.
Eurofiscalis kann Sie natürlich bei diesen Schritten unterstützen, indem er die Einreichung Ihrer Zusammenfassenden Meldung in Luxemburg übernimmt. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
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