MWST. Experte in Europa

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Zusammenfassende Meldung (ZM) und Intrastat-Meldung

Vertrauen Sie Ihre Intrastat-Meldung einem Dienstleister an !
Einführung

Möchten Sie mehr über die Warenhandelsmeldungen wissen ? Möchten Sie wissen, wie man meldet oder wollen Sie diese Pflichten an Dienstleister auslagern ? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert und an wen Sie sich wenden sollen, wenn Sie die Erfüllung dieser Pflichten lieber anderen überlassen wollen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das: DEB und DES und wieso sollte man diese Aufgaben auslagern ?

Die DEB für „déclarations d’échanges de biens“ ist eine Meldung, die monatlich an die französische Zollbehörde abgegeben werden muss für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen.

 

Im Gegensatz zur DEB werden mit der DES für „déclarations européennes de services“ die grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Frankeich ins EU-Ausland bezeichnet. Diese Meldung muss ebenfalls monatlich über die Website pro.douane.gouv.fr abgegeben werden.

 

Man trifft zuweilen auf in gleicher Weise verwendete Begriffe wie Intrastat und EC Sales List. Diese Begriffe sind in anderen EU-Ländern gebräuchlich.

Meldescchwelle Intrastat - Zusammenfassende Meldung

Versandhandelsmeldungen sind abzugeben, wenn bestimmte Meldeschwellen erreicht sind.

 

Hinsichtlich der DEB sind zwei Begriffe zu unterscheiden:
innergemeinschaftliche Wareneinfuhr (frz. Introduction) : hereinkommende Warenlieferungen von einem anderen EU-Mitgliedsland nach Frankreich (im Gegensatz dazu werden hereinkommende Warenlieferungen aus dem Drittland als Import oder Wareneinfuhr bezeichnet)
innergemeinschaftliche Warenausfuhr (frz. Expédition) : herausgehende Warenlieferungen aus Frankreich in andere EU-Mitgliedsländer (Im Gegensatz dazu werden herausgehende Warenlieferungen in Drittländer als Export oder Warenausfuhr bezeichnet)

Grenzüberschreitende Dienstleistungen (DES)

Seit dem 1. Januar 2010 müssen in Frankreich Unternehmen, die Dienstleistungen an ausländische Unternehmen erbringen, hierfür eine « déclaration européenne de services » (DES) abgeben – ungeachtet dem Wert der Dienstleistungen.

Die Auslagerung Ihrer Warenhandelsmeldungen - wie funktioniert das ?

Wenn Sie Ihre Warenhandelsmeldungen einem spezialisierten Dienstleister überlassen, stellen Sie sicher, das diese korrekt abgegeben worden sind.

 

Ein Experte führt im Vorfeld bei Ihnen eine Analyse der Waren- und Dienstleistungsflüsse durch und überprüft die entsprechenden Rechnungsbelege auf mögliche inhaltliche oder formale Fehler. Im Anschluß daran übersenden Sie monatlich die Rechnungsbelege Ihrer grenzüberschreitenden Geschäfte – sowohl auf der Eingangsseite, wie auf der Ausgangsseite. Nach Prüfung derselben gibt unser Experte über das Webportal der französischen Zollbehörde eine Meldung ab. Sie bekommen dazu einen Meldebeleg und eine Aufstellung der gemeldeten Beträge zur Kontrolle.

 

Der Service erfolgt einfach und schnell – vor allem befreit er Sie vom Risiko falsch abgegebener Meldungen und seiner mitunter kostspieligen Folgen.

 

Wir nutzen hierfür Verfahren für eine gesicherte Datenübertragung zugunsten der Effizienz ! Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie gerne über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf. Sie bekommen dazu ein unverbindliches Angebot. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: DEB – wie funktioniert das ?

Die Intrastat-Schwellenwerte 2021

Mitgliedsstaaten
Einführung
Expedition
Währungen
Belgien
1 500 000 €
1 000 000 €
EUR
Bulgarien
460 000 BGN
260 000 BGN
BGN
Croatien
1 800 000 HRK
900 000 HRK
HRK
Dänemark
6 000 000 DKK
4 700 000 DKK
DKK
Deutschland
800 000 €
500 000 €
EUR
Estland
200 000 €
130 000 €
EUR
Finnland
550 000 €
500 000 €
EUR
Frankreich
460 000 €
460 000 €*
EUR
Griechenland
150 000 €
90 000 €
EUR
Irland
500 000 €
630 000 €
EUR
Italien
50 000 €**
50 000 €**
EUR
Lettland
180 000 €
130 000 €
EUR
Litauen
280 000 €
200 000 €
EUR
Luxemburg
200 000 €
215 000 €
EUR
Malta
700 €
700 €
EUR
Niederlande
1 000 000 €
1 200 000 €
EUR
Österreich
750 000 €
750 000 €
EUR
Polen
3 000 000 PLN
1 500 000 PLN
PLN
Portugal
350 000 €
250 000 €
EUR
Rumanien
500 000 RON
900 000 RON
RON
Schweden
9 000 000 SEK
4 500 000 SEK
SEK
Slowakei
200 000 €
400 000 €
EUR
Slowenien
120 000 €
200 000 €
EUR
Spanien
400 000 €
400 000 €
EUR
Tschechische Republik
8 000 000 CZK
8 000 000 CZK
CZK
Ungarn
100 000 000 HUF
100 000 000 HUF
HUF
Zypern
100 000 €
55 000 €
EUR

* Unter 460.000 Euro wird die Intrastat / DEB-Erklärung vereinfacht. Über 460.000 Euro ist die Intrastat / DEB-Erklärung detailliert.

 

** Wenn der Betrag weniger als 50.000 Euro beträgt, erfolgt die Intrastat-Erklärung vierteljährlich. Wenn der Betrag mehr als 50.000 Euro beträgt, erfolgt die Erklärung monatlich.

 

Die obigen Informationen können sich ändern. Die Tabelle ist indikativ.

Intrastat-Meldung FAQs

Die Intrastat-Meldungen müssen monatlich entweder elektronisch auf der Website des französischen Zolls pro.douane.gouv.fr abgegeben werden, oder in Papierform anhand des Formulars cerfa N°10838 und dem Begleitpapier N°51505
Die Einreichfristen sind im öffentlich publizierten Terminkalender der Zollbehörde einsehbar.

  • die Zeilennummer
  • die Nomenklatur der Ware
  • das Zielland (für die innergemeinschaftliche Ausfuhr)
    bzw. das Versenderland (für die innergemeinschaftliche Einfuhr)
  • den Steuerwert bzw. den zollrechtlichen Warenwert
  • den Code für die zutreffende Zollregelung
  • das Nettogewicht der Ware in Kg (ohne Verpackung)
  • die Wareneinheit (abhängig von der Ware)
  • die Art der Transaktion
  • den Transportweg
  • die Angabe des Départements bei Warenversendung bzw. -empfang
  • das Herkunftsland
  • die Ust-Id.Nr. des Käufers der Ware
  • Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen gibt es zwei Schwellenwerte: 1 € und 460.000 €. In beiden Fällen ist eine Warenhandelsmeldung obligatorisch. Wenn der Warenwert der innergemeinschaftlichen Ausfuhrlieferungen unterhalb der 460.000 € bleibt, ist nur eine vereinfachte DEB abzugeben.

Nein ! Für die Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen (DES) gibt es keinen Schwellenwert. Schon ab der ersten Dienstleistung muss eine Meldung abgegeben werden. Allerdings sind nachfolgend genannte Dienstleistung von der Meldung nicht betroffen:

 

  • Dienstleistungen von Reiseagenturen
  • grundstücksbezogene Leistungen
  • Personenbeförderung
  • Einräumung der Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen, wie Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Kunst, Sport, Erziehung und Unterhaltung, sowie damit zusammenhängende sonstigen Leistungen
  • Restaurations- und Verpflegungsleistungen
  • kurzfristige Vermietung von Land- und Wasserfahrzeugen
  • Dienstleistungen, die im Sitzland des Leistungsempfängers steuerbefreit sind.

Wenn Ihre innergemeinschaftlichen Ausfuhrlieferungen 460.000 € nicht übersteigen, reicht eine vereinfachte Meldung. Nachfolgend genannt die hierfür benötigten Angaben:

 

  • die fortlaufende Zeilennummer
  • den Steuerwert bzw. den zollrechtlichen Wert
  • den Code für die zutreffende Zollregelung
  • die Ust-Id.Nr. des Käufers der Ware

Eine fehlende oder nicht fristgerecht abgegebene Meldung kann von Gesetzes wegen mit einer Strafe von 750 € belegt werden.
Sollte der Steuerpflichtige seinen Meldepflichten nach Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nachkommen, verdoppelt sich die Strafe auf 1.500 €. Ausserdem kann jede Falschangabe oder Unterlassung auf einer Meldung mit 15 € geahndet werden, wobei die Strafe auf insgesamt 1.500 € begrenzt bleibt.

Nein ! verbrauchsteuerpflichtige Waren gehen nicht in die DEB ein. Diese Warenlieferungen sind einer gesonderten Regelung unterworfen. Wenn Sie zu diesem spezifischen Thema Fragen haben, setzen Sie sich bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
So gibt außerdem weitere Güter, die ebenfalls nicht in der DEB berücksichtigt werden und für die es Sonderregelungen gibt, als da wären: Waffen, Munition, Sprengstoffe, Kriegsgerät, Waren mit doppeltem Verwendungszweck, Drogen und Psychopharmaka, Abfallstoffe, Medikamente für Mensch und Tier sowie bestimmte pflanzliche und tierische Produkte und Kulturgüter.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein Steuerdienstleister mit internationaler Ausrichtung, für den Fiskalvertretungen zum Tagesgeschäft gehört. Unser Fachpersonal ist zumeist dreisprachig und kümmert sich vor Ort mit zusammen Arbeit die Steuerberater und Zollagenten um Ihre Steuerpflichten. Die Einhaltung der Steuergesetze in der EU sind von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Entwicklung des grenzüberschreitenden Geschäfts. Aus diesem Grund setzen wir von Beginn an auf eine vertrauensvolle langfristige Zusammenarbeit.
Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

enregistrement à TVA
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

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