Steuergesetze für den Versandhandel und Umsatzschwellen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
Welche Umsatzsteuergesetze gelten für den Versandhandel ?
Die Versandhandelsregelung kommt zur Anwendung, wenn die grenzüberschreitende Lieferung eines Unternehmens an eine Privatperson erfolgt oder an ein Unternehmen, das in diesem Kontext auslegungshalber der Privatperson gleichgestellt ist. Nicht zu verwechseln mit der steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung zwischen Unternehmen (BtoB).
Was sagt die Versandhandelsregelung aus ?
Die Versandhandelsregelung bestimmt den Ort der Besteuerung in Abhängigkeit vom realisierten Versandhandelsumsatz.
Solange der Versandhandelsumsatz im Bestimmungsland nicht die Versandhandelsschwelle erreicht, die für das eben selbe Bestimmungsland gilt, unterliegen die Versandhandelslieferung der Umsatzsteuer des Versenderlandes. Im gegenteiligen Fall ist die Warenlieferung im Bestimmungsland steuerbar und der Versandhändler muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren und seine Umsatzsteuermeldepflichten erfüllen.
dazu ein konkretes Beispiel zum Verständnis
Ein französisches Unternehmen verkauft über seinen Webshop Ware an Privatkunden in Belgien. 2016 hat das Unternehmen in Belgien einen Jahresnettoumsatz in Höhe von 20.000 € erreicht. Diese Lieferungen unterliegen der französischen Mwst. Im Folgejahr 2017 erreicht das Unternehmen in Belgien schon im Mai einen Nettoumsatz von 35.000 €. Ab dem Tag, an dem die für Belgien gültige Meldeschwelle von 35.000 € überschritten worden ist benötigt das französische Unternehmen eine belgische Steuernummer. Es hat dazu 30 Tage Zeit, um rechtzeitig ohne Straf- und Säumnisgebühren seine Umsatzsteuerpflichten in Belgien erfüllen zu können.
Die europäischen Umsatzsteuerschwellen im eCommerce
Von den Versandhandelsunternehmen zu beachten ist der kumulierte Nettojahresumsatz für Lieferungen des laufenden Jahres an Privatkunden und andere nicht umsatzsteuerpflichtige Kunden in EU-Mitgliedsstaaten. Sollten in Vorjahren gültige Meldeschwellen überschritten worden sein, ist nachzumelden.
Mitgliedsland | Meldeschwelle Versandhandel |
---|---|
Belgien | 35 000 € |
Bulgarien | 70 000 BNG (~ 35 000 €)
|
Croatien | 270 000 HRK (~35 000 €) |
Dänemark | 280 000 DKK (~35 000 €)
|
Deutschland | 100 000 € |
Estland | 35 000 € |
Finnland | 35 000 € |
Frankreich | 35 000 € |
Griechenland | 35 000 € |
Irland | 35 000 € |
Italien | 35 000 € |
Lettland | 24 000 LVL (~35 000 €)
|
Litauen | 125 000 LTL (~35 000 €) |
Luxemburg | 100 000 €
|
Malta | 35 000 € |
Niederlande | 100 000 €
|
Österreich | 35 000 € |
Polen | 160 000 PLN (~40 000 €) |
Portugal | 35 000 € |
Rumanien | 118 000 RON (~30 000 €)
|
Schweden | 320 000 SEK (~35 000 €) |
Slowakei | 35 000 € |
Slowenien | 35 000 € |
Spanien | 35 000 € |
Tschechische Republik | 1 140 000 CZK (~40 000 €) |
Ungarn | 8 800 000 HUF (~35 000 €) |
Zypern | 35 000 € |
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Mwst-Gesetze im Versandhandel bzw. eCommerce : FAQs
- die Lieferungen müssen sich auf Waren beziehen, die der Verkäufer entweder selbst oder in dessen Auftrag an den Käufer versendet werden.
- die Warenlieferungen müssen grenzüberschreitend innerhalb der EU von einem Land in ein anderes Mitgliedsland erfolgen.
- der Käufer ist eine natürliche Person (Privatperson) oder eine juristische Person, die für innergemeinschaftliche Erwerbe keine Vorsteuerabzugsberechtigung und damit keine Ust-Id.Nr. vorweisen kann.
- Einfuhr und/oder Ausfuhr,
- Einkauf – Verkauf,
- Bauleistungen,
- Überschreitung Umsatz.
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