Verwaltung der Zahlungen und Rückerstattungen von Umsatzsteuerguthaben in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen
Zahlung & Mehrwertsteuerrückerstattung in Luxemburg
Sie möchten in Luxemburg eine Zahlung leisten oder Ihre Mehrwertsteuer nach der Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung zurückfordern? Alles über die Verwaltung Ihres Umsatzsteuer-Girokontos in Luxemburg? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, wie Sie Ihre Umsatzsteuerzahlungen in Luxemburg vornehmen, aber auch, wie Sie Ihre abzugsfähige Umsatzsteuer in Luxemburg zurückerhalten!
- Brauchen Sie USt-Unterstützung in Luxemburg?
Brauchen Sie einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg?
Benötigen Sie einen Fiskalbevollmächtigten, der Ihre Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen in Luxemburg verwaltet? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.
- Sie benötigen einen Fiskalbevollmächtigten, der Sie zu Verwaltungszwecken in Bezug auf die Umsatzsteuer in Luxemburg unterstützt.
- Sie möchten Ihre eingenommene USt in Luxemburg abführen
- Sie möchten Ihre Vorsteuer in Luxemburg zurückfordern
- Eurofiscalis unterstützt Sie als Fiskalbevollmächtigter in Luxemburg bei der gesamten Kommunikation mit den luxemburgischen Finanzämtern.
- Eurofiscalis unterstützt Sie dabei, Ihre in Luxemburg eingenommene Mehrwertsteuer an die luxemburgischen Finanzämter abzuführen.
- Eurofiscalis unterstützt Sie dabei, Ihre Vorsteuer in Luxemburg von den luxemburgischen Finanzämtern zurückzufordern.
Wie kann ich eine Umsatzsteuerzahlung in Luxemburg vornehmen?
Sie haben in Luxemburg eine Umsatzsteuererklärung eingereicht, für die Sie den luxemburgischen Umsatzsteuerbehörden die Umsatzsteuer schulden? Hier ist die Bankverbindung, auf die Sie Ihre Umsatzsteuerzahlung überweisen müssen:
Kontonummer: IBAN LU35 0019 5655 0668 3000
BIC: BCEELULL
Obligatorische Referenz: Matrikelnummer auf Ihrem MwSt.-Steckbrief + von der Zahlung betroffener Meldezeitraum (XXXXXXXXXXXXX "EA"AAMM oder TT oder AA)
Zu zahlender USt-Betrag: Der in Feld 105 Ihrer USt-Erklärung angegebene Betrag
Ihre Umsatzsteuerzahlung muss spätestens am Stichtag für die Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärung bei den luxemburgischen Umsatzsteuerbehörden eingehen, d. h. am 15. Tag des Monats, der auf Ihre Erklärungsperiode folgt. Das Datum der Einreichungsfrist kann zu Informationszwecken und ohne Gewähr auf der ersten Seite der Website www.aed.public.lu eingesehen werden, wobei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind.
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Wie kann man seine Vorsteuer in Luxemburg zurückfordern?
Sie haben in Luxemburg eine Umsatzsteuererklärung eingereicht, für die die luxemburgischen Umsatzsteuerbehörden Ihnen die Umsatzsteuer schulden (Feld 105 negativ)? Hier ist die Vorgehensweise, um Ihre Vorsteuer zu erhalten:
- Der zu erstattende Umsatzsteuerbetrag muss dem in Feld 105 Ihrer luxemburgischen Umsatzsteuererklärung angegebenen Betrag entsprechen.
- Sobald Sie Ihre luxemburgische Umsatzsteuererklärung im eCDF-Portal eingereicht haben, wird der Betrag Ihrer überschüssigen Vorsteuer automatisch berücksichtigt und auf das Bankkonto zurückerstattet, das Ihnen zuvor von den luxemburgischen Umsatzsteuerbehörden übermittelt wurde.
Innerhalb welcher Frist kann man in Luxemburg seine Umsatzsteuer zurückfordern?
Die Rückzahlung des Überschusses erfolgt in der Theorie monatlich, wenn der Betrag 1200€ oder mehr beträgt. Andernfalls ist er jährlich, sofern der Betrag über 2,40€ liegt.
Ihr Umsatzsteuerguthaben wird dann innerhalb von 2 bis 3 Monaten automatisch auf das bei Ihrer Anmeldung zur luxemburgischen Umsatzsteuer angegebene Bankkonto zurückerstattet, vorausgesetzt, Sie haben alle Ihre Umsatzsteuerpflichten erfüllt.
Eurofiscalis kann Sie natürlich auch bei der Zahlung & Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Luxemburg unterstützen. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Übernahme Ihrer Umsatzsteuerverpflichtungen in Luxemburg in die Wege zu leiten.
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Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Länder, in denen wir die Fiskalvertretung anbieten
Lassen Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg von uns verwalten
Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg aus.
- Unterredung: Kostenlos und unverbindlich