Verbrauchsteuern für Versandhändler in Deutschland
Verkaufen Sie Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Auch der Verkauf von Alkohol und alkoholischen Getränken ist von der Entwicklung des Online-Handels betroffen. Für den Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch einen Gewerbetreibenden, die von einer Privatperson im Fernabsatz für den persönlichen Verbrauch gekauft werden, gelten besondere Vorschriften. Auf dieser Seite erläutern wir, wie die Vorschriften für verbrauchsteuerpflichtige Waren in Deutschland im Rahmen des E-Commerce funktionieren.
- Unterredung: kostenlos und unverbindlich
Müssen Sie Ihre Verbrauchsteuererklärungen in Deutschland auslagern?
Sie bauen Ihren Alkoholverkauf im Export aus? Sie haben neue Verbrauchsteuerverpflichtungen in Deutschland zu verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie expandieren können, ohne den Papierkram zu vergrößern.
- Sie kennen die deutschen Verbrauchsteuervorschriften nicht.
- Es steht zu viel auf dem Spiel, um alles intern zu erledigen.
- Sie müssen die USt-Vorschriften einhalten
- Vergeben Sie die Berechnung, Abwicklung und Meldung Ihrer Verbrauchsteuern an einen Unterauftragnehmer.
- Sichern Sie die Einhaltung der USt-Vorschriften und die Buchführung Ihrer Transaktionen.
- Ein Team aus Umsatzsteuerfachleuten, die Ihnen bei der Suche nach Exportwachstum zur Seite stehen.
Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. In Deutschland unterliegen folgende Waren einer Verbrauchsteuer :
- Branntwein
- Bier
- Schaumwein (Sekt)
- alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse
- Energieerzeugnisse (Mineralöl, Erdgas, Kohle)
- Strom
- Tabak
- Kaffee
- Alkopops
In Deutschland im Versandhandel werden nur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholerzeugnisse), Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Kaffee und kaffeehaltige Waren erhoben.
Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
Versandhandel betreibt derjenige, der verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem steuerrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat liefert und den Versand der Ware an die Privatperson selbst durchführt oder durch andere durchführen lässt (Versandhändler).
Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat Verbrauchssteuerpflichtige Ware in Deutschland liefern will, hat dies vorher anzuzeigen und eine im Steuergebiet ansässige Person als Beauftragten zu benennen.
Wir bieten eine Komplettlösung, Verbrauchssteuer + MwSt.
Einmalige Registrierung des Versandhändlers mit Sitz im Ausland + Benennung Beauftragter in Deutschland. Formular 2752 „Anzeige Versandhändler und Benennung Beauftragter (ohne Energieerzeugnisse)“ Das Hauptzollamt kann eine Bankbürgschaft verlangen. Wir sind in Deutschland Beauftragter registriert beim Hauptzollamt Saarbrücken.
Der Beauftragte des Versandhändlers bedarf einer Erlaubnis, die er nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck [Formular 2753 „Antrag – Beauftragter eines Versandhändlers (ohne Energieerzeugnisse)“] beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen hat. Gegebenenfalls ist ein Warenverzeichnis nach Formular 2754 zu verwenden.
Der Beauftragte ist Steuerschuldner und muss monatliche Steueranmeldung beim Hauptzollamt einreichen.
Fristen für die Einreichung von Verbrauchsteuererklärungen
Steuer und Meldungen werden je nach Genussmittel an unterschiedlichen Stichtagen fällig und abzugeben.
Alkoholerzeugnisse, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops:
Steuermeldung bis zum 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben.
Entstandene Steuer bis zum am 5. Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats
Bier:
Steuermeldung bis zum 7. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben.
Die Biersteuer ist spätestens bis zum 15. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.
Kaffee und kaffeehaltige Waren:
Steuermeldung bis zum 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben.
Die Kaffeesteuer ist spätestens bis zum 20. Tag des auf die Entstehung folgenden Monats fällig.
Hier in Deutschland gültigen Verbrauchsteuersätze (Stand 01/06/2017). Können auch im Internet auf der Seite der Zollverwaltung abgerufen werden.
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