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Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Vorbereitung und Einreichung einer Umsatzsteuererklärung in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen

Umsatzsteuererklärung in Luxemburg

Sie möchten eine oder mehrere Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreichen? Verstehen Sie, was eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist? Wissen, wann und wie man sie einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, was eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist, wann und wie man eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg einreicht, Ihre Erklärungspflichten und ob es notwendig ist, einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg zu beauftragen!

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Brauchen Sie einen Finanzbevollmächtigten in Luxemburg?

Benötigen Sie einen Fiskalbevollmächtigten, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreicht? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.

Ihre Problematik
Unsere Lösungen
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Was ist eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg?

Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist eine Steuererklärung, deren Hauptzweck darin besteht, die luxemburgische Umsatzsteuerbehörde über Ihre steuerpflichtigen Aktivitäten auf luxemburgischem Staatsgebiet zu informieren.

Sie ist für jeden Inhaber einer aktiven luxemburgischen innergemeinschaftlichen Umsatzsteuernummer obligatorisch und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden, je nachdem, welchen Melderhythmus Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Umsatzsteuerregistrierung in Luxemburg gewählt haben.

Der Erklärungsrhythmus in Luxemburg

In Luxemburg wird der Erklärungsrhythmus wie folgt definiert:

Periodizität der USt-Erklärungen
Umsatz Umsatz < 112 000€ 112 000€ < Umsatz < 620 000€ Umsatz > 620 000€
Periodizität Jährliche USt-Erklärung Vierteljährliche und jährliche USt-Erklärung Monatliche und jährliche USt-Erklärung

Wie wird eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg eingereicht?

Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg muss alle Transaktionen innerhalb Ihres Meldezeitraums (monatlich oder vierteljährlich) auflisten, für die Ihre luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet wird, d. h. :

Nicht erschöpfende Liste von in Luxemburg steuerpflichtigen Transaktionen
Einkaufen
Verkäufe

Durch die Erstellung dieser Luxemburger Umsatzsteuererklärung können Sie feststellen, ob Sie sich in einem Umsatzsteuerguthaben (Feld 105 negativ) oder in einer Umsatzsteuerbelastung (Feld 105 positiv) befinden. Um alles über Ihre Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen in Luxemburg zu erfahren, klicken Sie hier.

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen in einem Meldezeitraum keine steuerpflichtigen Transaktionen in Luxemburg getätigt hat, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie der luxemburgischen Umsatzsteuerbehörde eine Null-USt-Erklärung vorlegen.

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Wann und wie wird eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg eingereicht?

Wann muss ich meine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg einreichen?

Grundsätzlich müssen sowohl die Erklärung als auch die Zahlung der Umsatzsteuer (falls zutreffend) in Luxemburg bis zum 15. des Monats erfolgen, der auf Ihren Erklärungszeitraum folgt.

Periodizität der USt-Erklärungen
Periodizität Jährliche USt-Erklärung Vierteljährliche und jährliche USt-Erklärung Monatliche und jährliche USt-Erklärung
Frist Vor dem 1. März des folgenden Jahres Vierteljährlich: 15. Tag des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem die Steuer anrechenbar wurde
Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres
Monatlich: 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuer anrechenbar wurde
Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres
Wie reiche ich meine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ein?

Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg muss zwingend elektronisch über das eCDF-Portal eingereicht werden.

Wenn Sie nicht auf dieses Portal zugreifen können, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreichen, indem er als Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.

Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

enregistrement à TVA
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen

Mehr als 2000 internationale Unternehmen vertrauen uns

Lassen Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg von uns verwalten

Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg aus.