Vorbereitung und Einreichung einer Umsatzsteuererklärung in Luxemburg für ein ausländisches Unternehmen
Umsatzsteuererklärung in Luxemburg
Sie möchten eine oder mehrere Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreichen? Verstehen Sie, was eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist? Wissen, wann und wie man sie einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, was eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist, wann und wie man eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg einreicht, Ihre Erklärungspflichten und ob es notwendig ist, einen Fiskalbevollmächtigten in Luxemburg zu beauftragen!
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Benötigen Sie einen Fiskalbevollmächtigten, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreicht? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.
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- Wir übernehmen die Analyse Ihrer steuerpflichtigen Umsätze sowie die Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg.
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Was ist eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg?
Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg ist eine Steuererklärung, deren Hauptzweck darin besteht, die luxemburgische Umsatzsteuerbehörde über Ihre steuerpflichtigen Aktivitäten auf luxemburgischem Staatsgebiet zu informieren.
Sie ist für jeden Inhaber einer aktiven luxemburgischen innergemeinschaftlichen Umsatzsteuernummer obligatorisch und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden, je nachdem, welchen Melderhythmus Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen für die Umsatzsteuerregistrierung in Luxemburg gewählt haben.
In Luxemburg wird der Erklärungsrhythmus wie folgt definiert:
Periodizität der USt-Erklärungen | |||
---|---|---|---|
Umsatz | Umsatz < 112 000€ | 112 000€ < Umsatz < 620 000€ | Umsatz > 620 000€ |
Periodizität | Jährliche USt-Erklärung | Vierteljährliche und jährliche USt-Erklärung | Monatliche und jährliche USt-Erklärung |
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Wie wird eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg eingereicht?
Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg muss alle Transaktionen innerhalb Ihres Meldezeitraums (monatlich oder vierteljährlich) auflisten, für die Ihre luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet wird, d. h. :
- Inländische Einkäufe von Waren bei luxemburgischen Lieferanten (8%, 14%, 17% MwSt.).
- Selbstliquidierte Einkäufe von Gütern bei luxemburgischen Lieferanten.
- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern von europäischen Lieferanten.
- Einfuhr von Waren auf luxemburgisches Staatsgebiet (8%, 14%, 17% MwSt.).
- Inländische Verkäufe von Waren an luxemburgische Kunden (8%, 14%, 17% MwSt.).
- Selbstliquidierende Verkäufe von Waren an luxemburgische Kunden.
- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen an europäische Kunden.
- Ausfuhr von Waren aus dem luxemburgischen Hoheitsgebiet in ein Land außerhalb der EU.
- Verkäufe von Dienstleistungen, die auf luxemburgischem Staatsgebiet angesiedelt sind.
Durch die Erstellung dieser Luxemburger Umsatzsteuererklärung können Sie feststellen, ob Sie sich in einem Umsatzsteuerguthaben (Feld 105 negativ) oder in einer Umsatzsteuerbelastung (Feld 105 positiv) befinden. Um alles über Ihre Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen in Luxemburg zu erfahren, klicken Sie hier.
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen in einem Meldezeitraum keine steuerpflichtigen Transaktionen in Luxemburg getätigt hat, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie der luxemburgischen Umsatzsteuerbehörde eine Null-USt-Erklärung vorlegen.
Wann und wie wird eine Umsatzsteuererklärung in Luxemburg eingereicht?
Grundsätzlich müssen sowohl die Erklärung als auch die Zahlung der Umsatzsteuer (falls zutreffend) in Luxemburg bis zum 15. des Monats erfolgen, der auf Ihren Erklärungszeitraum folgt.
Periodizität der USt-Erklärungen | |||
---|---|---|---|
Periodizität | Jährliche USt-Erklärung | Vierteljährliche und jährliche USt-Erklärung | Monatliche und jährliche USt-Erklärung |
Frist | Vor dem 1. März des folgenden Jahres |
Vierteljährlich: 15. Tag des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem die Steuer anrechenbar wurde Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres |
Monatlich: 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuer anrechenbar wurde Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres |
Die Umsatzsteuererklärung in Luxemburg muss zwingend elektronisch über das eCDF-Portal eingereicht werden.
Wenn Sie nicht auf dieses Portal zugreifen können, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre Umsatzsteuererklärungen in Luxemburg einreichen, indem er als Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.
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Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
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