MWST. Experte in Europa

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

Fiskalbevollmächtigter für Deutschland

Dienstleiter zum Thema Mehrwertsteuer in Europa

Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Deutschland? Benötigen Sie eine deutsche Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Deutschland wissen müssen.

représentation fiscale

Müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Sie bauen Ihre Exportverkäufe aus? Sie müssen neue Steuerverpflichtungen in Bezug auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie wachsen können, ohne den Papierkram zu vergrößern.

Ihre Probleme
Unsere Lösung
deklaracje vat za granicą
déclaration tva

Ernennen Sie eine Fiskalbevollmächtigten für Deutschland

Jedes ausländische Unternehmen kann in Deutschland Geschäfte tätigen ohne dazu hier gleich eine Niederlassung gründen zu müssen. Ein solches Unternehmen unterliegt in Deutschland zwar nicht der Unternehmensbesteuerung, jedoch wie alle dort tätigen Unternehmen dem Umsatzsteuergesetz. Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, für die eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland erforderlich ist:

Wie bekommt man in Deutschland eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ?

Ausländische Unternehmen die sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren wollen, müssen ihren Antrag an die für sie zuständige Finanzbehörde senden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Herkunftsland des Unternehmens, für das der Antrag gestellt wird. Das Registrierungsverfahren muss nicht selbst durchgeführt werden – alternativ kann auch ein Fiskalbevollmächtigter für Deutschland damit beauftragt werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man zunächst eine lokale Steuernummer, mit der man bei Bedarf zusätzlich auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen kann. Eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 2 Buchstaben und 9 Ziffern.

 

Die Wartezeit für eine deutsche Steuernummer beträgt nach Einreichung der Unterlagen zwischen drei und fünf Wochen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

 

Nachfolgend aufgelistete Unterlagen werden für die Registrierung benötigt:

tva et eori gb
Déclarations taxes indirectes

Mehrwertsteuer-Erklärung in Deutschland

Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. In dieser Voranmeldung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die innrhalb Deutschlands oder grenzüberschreitend ins Ausland vorgenommen werden.

 

Diese Voranmeldungen werden in der Regel monatlich, unter bestimmten Bedingungen auch vierteljährlich abgegeben. Die Voranmeldung muss vor dem 10. des auf den Meldezeitraum nachfolgenden Monat elektronisch eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Mwst-Gesetze können Strafgebühren bis zu 10% der geschuldeten Mehrwertsteuerzahlschuld nebst 12% Verzugszinsen verhängt werden. Ausserdem ist vor dem 31.05. des auf das Meldejahr nachfolgenden Jahres die Jahreserklärung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf  der Website der Europäischen Kommission.

 

Benötigen Sie eine Steuernummer in Deutschland ? Wollen Sie wissen, was wir als Fiskalbevollmächtigter für Deutschland für Sie tun können ? Nehmen Sie über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf – unsere Mwst-Experten beraten Sie unverbindlich und kostenlos.

Steuervertretung: Wie funktioniert das?

Wenn Sie die Dienste eines Fiskalvertreters in Anspruch nehmen, sichern Sie Ihre Warenflüsse und Erklärungspflichten ab. Hier sind die vier wichtigsten Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäfte und die sich daraus ergebenden Steuervorschriften eingehalten werden.

formation à distance tva ecommerce

Fiskalvertretung und Fiskalbevollmächtigung: FAQs

Hunderte von Ihnen stellen uns Fragen darüber, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. Wir tun unser Bestes, um sie zu beantworten. Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.

Ja ! Alle Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, die steuerbare Leistungen in einem Mitgliedsland der europäischen Union erbringen, müssen für dieses Land einen Fiskalvertreter ernennen. Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen. Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht.

Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze.

Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten.

Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat.

Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Jedes EU-Mitgliedsland praktiziert seine eigenen Mwst-Gesetze. Es ist von daher notwendig jeden Fall einzeln zu bewerten, um festzustellen welche Pflichten damit einhergehen können. Nicht desto trotz nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, die potentiell die Umsatzsteuerpflichtigkeit bedeuten können:

  • Import und/oder Export
  • lokaler Warenhandel (An- und Verkauf)
  • grundstücksbezogene Leistungen
  • Überschreitung der Versandhandelsschwellen

Nein ! das ist der wesentliche Vorteil den der Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigte bieten kann. Die Umsatzsteuerregistrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsland bedeutet nicht dort eine Niederlassung gegründet zu haben:

Wenn Sie in einem Land steuerbare Leistungen erbringen, macht Sie das dort nur umsatzsteuerpflichtig. Mit anderen Worten: nur die Mwst-Pflichten müssen erfüllt werden. Alles was Unternehmenssteuern oder Buchhaltungspflichten angeht … all das verbleibt im Land, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Nein ! Die Unternehmensbesteuerung sowie die Buchaltungspflichten bleiben auf das Heimatland beschränkt ! Man muss die Umsatzsteuerregistrierung von der Firmengründung im Ausland unterscheiden. Es entstehen für Sie lediglich Umsatzsteuerpflichten – als da wären: die Mwst-Meldung (entsprechend der Meldung CA3 in Frankreich) und selbstverständlich auch die Überweisung geschuldeter Mwst an die Finanzverwaltung. Eventuell notwendige Warenhandelsmeldungen können dazu kommen.

Ja ! ein Unternehmen kann theoretisch eine Steuernummer in jedem Mitgliedsland der EU haben. Es kommt sogar häufig vor, dass Unternehmen, die regelmässig Geschäfte im Ausland betreiben, gleich mehrere Steuernummern haben. Übrigens erteilen einige Länder zwei unterschiedliche Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Die europäische Kommission hat eine Website zur Verfügung gestellt, auf der man jederzeit und sofort die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen kann. Dazu gibt man das Land ein, für das die Nummer gültig sein soll und die Ust-Id.Nr. selbst. Siehe: http://ec.europa.eu

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vom Aufwand, dem EU-Mitgliedsland und ob von der betroffenen Finanzverwaltung zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Kosten belaufen sich je nach Land zwischen 500 und 1.000 €.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Steuervertreter / Steuerberater anrufen?

Eurofiscalis ist eine internationale Steuerbehörde, die sich auf Steuervertretung spezialisiert hat. Lokale Geschäftsexperten (Buchhalter, Buchhalter, Steuerspezialisten usw.), die häufig 3 Sprachen sprechen, kümmern sich im Namen Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein zentrales Thema für Ihren internationalen Entwicklungserfolg. Deshalb bauen wir langfristig ein Vertrauensverhältnis auf.

Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

Accords de Carthagène
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen

Sie suchen eine

Internationale Fiskalvertretung

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit ein Fiskalvertreter auf

Mehr als 2000 internationale Unternehmen vertrauen uns