Fiskalbevollmächtigter für Deutschland
Dienstleiter zum Thema Mehrwertsteuer in Europa
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Deutschland? Benötigen Sie eine deutsche Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Deutschland wissen müssen.
- Unterredung: kostenlos und unvebindlich
Müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Sie bauen Ihre Exportverkäufe aus? Sie müssen neue Steuerverpflichtungen in Bezug auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie wachsen können, ohne den Papierkram zu vergrößern.
- Sie kennen die Umsatzsteuerregeln nicht
- Es steht zu viel auf dem Spiel, um alles intern zu erledigen.
- Sie müssen die USt-Vorschriften einhalten
- Erhalten Sie eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland ohne Gründung einer Betriebsstätte
- Sichern Sie die Einhaltung der USt-Vorschriften und die Bearbeitung von Steuererklärungen.
- Ein Team aus Umsatzsteuerexperten, die Ihnen bei der Suche nach Wachstum im Export zur Seite stehen.
Ernennen Sie eine Fiskalbevollmächtigten für Deutschland
- Warenimport nach Deutschland
- Grenzüberschreitende Lieferung auf eigenes Lager In Deutschland
- Warenhandel (An- und Verkauf) innerhalb Deutschlands
- Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren in Deutschland,
- Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 100.000 € (Verkauf an deutsche Privatpersonen)
Wie bekommt man in Deutschland eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ?
Ausländische Unternehmen die sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren wollen, müssen ihren Antrag an die für sie zuständige Finanzbehörde senden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Herkunftsland des Unternehmens, für das der Antrag gestellt wird. Das Registrierungsverfahren muss nicht selbst durchgeführt werden – alternativ kann auch ein Fiskalbevollmächtigter für Deutschland damit beauftragt werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man zunächst eine lokale Steuernummer, mit der man bei Bedarf zusätzlich auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen kann. Eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 2 Buchstaben und 9 Ziffern.
Die Wartezeit für eine deutsche Steuernummer beträgt nach Einreichung der Unterlagen zwischen drei und fünf Wochen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Nachfolgend aufgelistete Unterlagen werden für die Registrierung benötigt:
- einen Handelsregisterauszug – maximal 3 Monate alt. (Firmen ohne Handelsregistereintrag besorgen einen Gewerberegisterauszug)
- eine Kopie des Gesellschaftsvertrags (das deutsche Finanzamt kann gegebenenfalls eine Übersetzung verlangen)
- eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- einen Tätigkeitsnachweis für steuerpflichtige Geschäfte in Deutschland (z.B. Rechnung oder Einfuhrdokumente,…)
- das Antragformular für ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung
Mehrwertsteuer-Erklärung in Deutschland
Alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. In dieser Voranmeldung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die innrhalb Deutschlands oder grenzüberschreitend ins Ausland vorgenommen werden.
Diese Voranmeldungen werden in der Regel monatlich, unter bestimmten Bedingungen auch vierteljährlich abgegeben. Die Voranmeldung muss vor dem 10. des auf den Meldezeitraum nachfolgenden Monat elektronisch eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Mwst-Gesetze können Strafgebühren bis zu 10% der geschuldeten Mehrwertsteuerzahlschuld nebst 12% Verzugszinsen verhängt werden. Ausserdem ist vor dem 31.05. des auf das Meldejahr nachfolgenden Jahres die Jahreserklärung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Benötigen Sie eine Steuernummer in Deutschland ? Wollen Sie wissen, was wir als Fiskalbevollmächtigter für Deutschland für Sie tun können ? Nehmen Sie über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf – unsere Mwst-Experten beraten Sie unverbindlich und kostenlos.
Steuervertretung: Wie funktioniert das?
Wenn Sie die Dienste eines Fiskalvertreters in Anspruch nehmen, sichern Sie Ihre Warenflüsse und Erklärungspflichten ab. Hier sind die vier wichtigsten Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäfte und die sich daraus ergebenden Steuervorschriften eingehalten werden.
Analyse Ihrer Warenflüsse
Der erste Schritt ist der wichtigste. Wir führen eine Analyse Ihrer Warenflüsse durch, um Ihre Umsatzsteuerverpflichtungen zu ermitteln.
Dabei ist es entscheidend, die Akteure, die Abgangs- und Ankunftsländer der Waren sowie die Finanzströme zu berücksichtigen. Alles wird analysiert!
Mehrwertsteuer-Registrierung
Müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen? Wir kümmern uns um alle Formalitäten: Registrierungsunterlagen, Übersetzung der Dokumente, Kommunikation mit den örtlichen Behörden…
Die Kosten und Fristen für die Registrierung sind je nach Land unterschiedlich. Holen Sie sich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, im Großbritannien, in der Schweiz und in Norwegen.
MwSt.- und Intrastat-Erklärungen
Wir sind für die Einreichung von Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen zuständig. Je nach Ihren steuerlichen Verpflichtungen und dem Erklärungsrhythmus reichen unsere Buchhaltungsmitarbeiter, die auf innergemeinschaftlichen und internationalen Handel spezialisiert sind, Ihre Erklärungen ein.
Ihre Erklärungen werden von lokalen Buchhaltungsmitarbeitern, Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfern bearbeitet. Ihr Sachbearbeiter zentralisiert den Austausch, so dass Sie einen einzigen Ansprechpartner haben, der alle Ihre Erklärungen verwaltet.
Unterstützung bei der Regulierung
Als Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigter sind wir das Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den örtlichen Behörden.
Eine regulatorische Überwachung und Unterstützung sind in unserer Begleitung enthalten. Sie können sich an Ihren Sachbearbeiter wenden und haben Zugang zu unserem Newsletter und unserer Academy (derzeit nur auf Französisch). Die Mehrwertsteuer wird für Sie und Ihr Team kein Geheimnis mehr sein!
Fiskalvertretung und Fiskalbevollmächtigung: FAQs
Hunderte von Ihnen stellen uns Fragen darüber, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. Wir tun unser Bestes, um sie zu beantworten. Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja ! Alle Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, die steuerbare Leistungen in einem Mitgliedsland der europäischen Union erbringen, müssen für dieses Land einen Fiskalvertreter ernennen. Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen. Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht.
Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze.
Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten.
Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat.
Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Jedes EU-Mitgliedsland praktiziert seine eigenen Mwst-Gesetze. Es ist von daher notwendig jeden Fall einzeln zu bewerten, um festzustellen welche Pflichten damit einhergehen können. Nicht desto trotz nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, die potentiell die Umsatzsteuerpflichtigkeit bedeuten können:
- Import und/oder Export
- lokaler Warenhandel (An- und Verkauf)
- grundstücksbezogene Leistungen
- Überschreitung der Versandhandelsschwellen
Nein ! das ist der wesentliche Vorteil den der Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigte bieten kann. Die Umsatzsteuerregistrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsland bedeutet nicht dort eine Niederlassung gegründet zu haben:
Wenn Sie in einem Land steuerbare Leistungen erbringen, macht Sie das dort nur umsatzsteuerpflichtig. Mit anderen Worten: nur die Mwst-Pflichten müssen erfüllt werden. Alles was Unternehmenssteuern oder Buchhaltungspflichten angeht … all das verbleibt im Land, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Nein ! Die Unternehmensbesteuerung sowie die Buchaltungspflichten bleiben auf das Heimatland beschränkt ! Man muss die Umsatzsteuerregistrierung von der Firmengründung im Ausland unterscheiden. Es entstehen für Sie lediglich Umsatzsteuerpflichten – als da wären: die Mwst-Meldung (entsprechend der Meldung CA3 in Frankreich) und selbstverständlich auch die Überweisung geschuldeter Mwst an die Finanzverwaltung. Eventuell notwendige Warenhandelsmeldungen können dazu kommen.
Ja ! ein Unternehmen kann theoretisch eine Steuernummer in jedem Mitgliedsland der EU haben. Es kommt sogar häufig vor, dass Unternehmen, die regelmässig Geschäfte im Ausland betreiben, gleich mehrere Steuernummern haben. Übrigens erteilen einige Länder zwei unterschiedliche Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die europäische Kommission hat eine Website zur Verfügung gestellt, auf der man jederzeit und sofort die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen kann. Dazu gibt man das Land ein, für das die Nummer gültig sein soll und die Ust-Id.Nr. selbst. Siehe: https://commission.europa.eu/index_fr
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vom Aufwand, dem EU-Mitgliedsland und ob von der betroffenen Finanzverwaltung zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Kosten belaufen sich je nach Land zwischen 500 und 1.000 €.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Steuervertreter / Steuerberater anrufen?
Eurofiscalis ist eine internationale Steuerbehörde, die sich auf Steuervertretung spezialisiert hat. Lokale Geschäftsexperten (Buchhalter, Buchhalter, Steuerspezialisten usw.), die häufig 3 Sprachen sprechen, kümmern sich im Namen Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein zentrales Thema für Ihren internationalen Entwicklungserfolg. Deshalb bauen wir langfristig ein Vertrauensverhältnis auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit ein Fiskalvertreter auf