Ein Fiskalvertreter in der Slowakei begleitet Sie beim Antrag nach der 8. oder 13. Richtlinie und minimiert Rückfragen der slowakischen Behörde.
Welcher Weg zur Erstattung Ihrer slowakischen MwSt?
Der Weg hängt von einem einzigen Kriterium ab: Sind Sie in der Slowakei MwSt-registriert? Wenn ja und Sie dort steuerpflichtige Umsätze tätigen, nutzen Sie die slowakische MwSt-Erklärung (Abschnitt 5). Wenn nein und Sie EU-ansässig sind, gilt die Richtlinie 2008/9/EG. Wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind, gilt der Nicht-EU-Weg vorbehaltlich der Gegenseitigkeit.
Drei Situationen:
- EU-Unternehmen, nicht in der Slowakei registriert, berufliche Einkäufe in der Slowakei: Weg Richtlinie 2008/9/EG (Abschnitte 55a-55e MwSt-Gesetz)
- Unternehmen nach Abschnitt 5 in der Slowakei registriert, lokale steuerpflichtige Umsätze: Abzug über monatliche slowakische MwSt-Erklärung
- Nicht-EU-Unternehmen mit Gegenseitigkeitsvereinbarung: Nicht-EU-Weg (Abschnitte 56-58 MwSt-Gesetz), direkte Einreichung beim Tax Office Bratislava
Überschneidungsfallen: Wenn Sie nach Abschnitt 5 in der Slowakei registriert sind, ist der Richtlinie-2008/9/EG-Weg für Zeiträume ausgeschlossen, in denen Abschnitt 55a gilt. Beide Wege schließen sich für denselben Zeitraum gegenseitig aus. Ein falscher Kanal = Ablehnung ohne Möglichkeit der Neueinreichung nach Ablauf der Frist.
EU-Erstattung gemäß Richtlinie 2008/9/EG
Dies ist der Hauptweg für alle europäischen Unternehmen, die slowakische MwSt (23 %) getragen haben, ohne dort registriert zu sein. Der Antrag wird elektronisch über das Portal des Mitgliedstaats der Niederlassung des Antragstellers eingereicht, der ihn an das Tax Office Bratislava weiterleitet.
Zulässigkeitsbedingungen
- In einem anderen Mitgliedstaat MwSt-registriert sein (nicht in der Slowakei)
- Keine feste Niederlassung oder ausschließende steuerpflichtige Umsätze in der Slowakei im Zeitraum
- Ausgaben müssen nach slowakischem Recht abzugsfähig sein (Geschäftstätigkeit, Bezug zu steuerpflichtigen Umsätzen)
Schwellenwerte und Zeiträume
Der Erstattungszeitraum beträgt mindestens 3 Kalendermonate und höchstens ein Kalenderjahr. Zwei Schwellenwerte gelten:
- Mindestens 400 EUR: für einen Zeitraum von 3 Monaten bis unter einem Jahr
- Mindestens 50 EUR: für ein volles Kalenderjahr oder den Jahresrestbetrag
Rechnungskopien sind verpflichtend, wenn die Steuerbemessungsgrundlage 1.000 EUR oder mehr beträgt (250 EUR oder mehr für Kraftstoff).
Frist und Bearbeitungszeiten
30. September: absolute Frist für die Einreichung des Antrags betreffend das vorangegangene Kalenderjahr. Keine Verlängerung möglich, kein Nachreichen. Ein am 1. Oktober eingereichter Antrag ist unzulässig. Nach Einreichung hat das Tax Office Bratislava 4 Monate zur Entscheidung (verlängerbar auf 8 Monate bei Anforderung zusätzlicher Informationen). Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Annahme.
Anhänge über 5 MB: Teilen Sie den Antrag auf mehrere Zeiträume auf, anstatt eine zu große Datei zu versenden. Das Portal einiger Mitgliedstaaten lehnt überdimensionierte Uploads stillschweigend ab. Überprüfen Sie die Größe vor der Einreichung.
Unternehmen, die sich zunächst in der Slowakei registrieren müssen: USt-IdNr. in der Slowakei.
Erstattung über die slowakische MwSt-Erklärung (Abschnitt 5)
Die direkte Erstattung als Abschnitt-5-Unternehmen erfordert die laufende Abgabe der MwSt-Erklärung in der Slowakei.
Dieser Weg richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die in der Slowakei nach Abschnitt 5 des MwSt-Gesetzes registriert sind. Sie reichen eine monatliche Erklärung innerhalb von 25. des Monats nach dem Ende des Bezugszeitraums. nach Ende des Steuerzeitraums ein und ziehen die Vorsteuer auf dieser Erklärung ab.
Kritische Bedingung: Wenn Abschnitt 55a auf einen Umsatz anwendbar ist (Reverse-Charge, Umkehrung der Steuerschuldnerschaft), ist der Richtlinie-2008/9/EG-Weg für denselben Zeitraum ausgeschlossen. Die slowakische Steuerbehörde prüft dies systematisch.
Zur Erlangung Ihrer MwSt-Registrierung in der Slowakei (Abschnitt 5) wird der Antrag beim Tax Office Bratislava eingereicht. Die IC-DPH-Nummer wird nach Überprüfung des Status des ausländischen Unternehmens erteilt.
Hinweis: Eine Registrierung nach Abschnitt 5 erzeugt wiederkehrende Erklärungspflichten (monatliche Erklärung) auch bei Fehlen von Umsätzen. Eine MwSt-Erklärung in der Slowakei muss jeden Monat eingereicht werden, auch eine Null-Erklärung.
Abschnitt 5 vs. Abschnitt 7a: nicht verwechseln. Abschnitt 5 verleiht den vollen Steuerpflichtigen-Status mit vollem Vorsteuerabzugsrecht. Abschnitt 7a ist eine einfache Identifizierung für innergemeinschaftliche Erwerbe oder empfangene B2B-Leistungen: Er eröffnet kein Vorsteuerabzugsrecht für lokale Einkäufe. Die Wahl des falschen Abschnitts kann die Erstattung blockieren.
Nicht-EU-Erstattung: Abschnitte 56 bis 58 des MwSt-Gesetzes
Außerhalb der Europäischen Union ansässige Unternehmen können die slowakische MwSt zurückfordern, wenn ihr Land ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Slowakei geschlossen hat. Ohne Gegenseitigkeitsabkommen wird der Antrag direkt abgelehnt. Überprüfen Sie dies vor Einleitung des Verfahrens.
Praktische Modalitäten
- Schwelle: 1.000 EUR pro Halbjahr, 50 EUR für ein volles Kalenderjahr
- Frist: 30. Juni des Folgejahres (für Jahr N, Einreichung vor dem 30. Juni N+1)
- Einreichung: Papier oder elektronisch direkt beim Tax Office Bratislava (Radlinského 37, 811 07 Bratislava)
- Bearbeitungszeit: 6 Monate nach Eingang der vollständigen Akte
- Spezifisch ausgeschlossene Ausgaben: Immobilien, im Namen Dritter entstandene Kosten
Vollmacht: Wenn Sie einen Vertreter bevollmächtigen (für Nicht-EU-Unternehmen ohne Ansprechpartner in der Slowakei obligatorisch), ist die Einreichungsadresse für Anträge mit Vollmacht: Ševčenkova 32, 850 00 Bratislava. Adresse vor jeder Sendung überprüfen.
Erstattungsfähige und risikobehaftete Ausgaben
Die Erstattungsfähigkeit einer Ausgabe richtet sich nach slowakischem Recht, nicht nach dem Recht Ihres Niederlassungsstaats. Eine in Ihrem Heimatland abzugsfähige Ausgabe kann in der Slowakei nicht erstattungsfähig sein und umgekehrt. Wenden Sie systematisch den Maßstab des slowakischen Rechts an.
Allgemein erstattungsfähige Ausgaben
- Kraftstoff (mit Bescheinigung über berufliche Nutzung des Fahrzeugs)
- Fahrzeugmiete und Wartungskosten des Berufsfahrzeugs
- Autobahnmaut
- Berufliche Reisekosten (Transport, Tickets, Taxi)
- Unterkunft (Hotel, berufliche Wohnung)
- Messen, Ausstellungen und Berufsveranstaltungen
- Sonstige berufliche Ausgaben in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit (Verbrauchsmaterial, Dienstleistungen)
Systematisch ausgeschlossene Ausgaben
- Unterhaltung, Bewirtung, Freizeitaktivitäten (Restaurants, Veranstaltungen, Kundengeschenke)
- Ausgaben ohne Bezug zur Geschäftstätigkeit
- Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht
- Vom Lieferanten zu Unrecht berechnete MwSt (zuerst Rechnung korrigieren)
- Kosten für Erwerb oder Renovierung von Immobilien (nur Nicht-EU-Weg)
- Im Namen Dritter entstandene Kosten (weiterberechnete Unteraufträge, Nicht-EU-Weg)
Eurofiscalis begleitet Sie bei Ihrer MwSt-Erstattung in der Slowakei
Eurofiscalis bearbeitet MwSt-Erstattungsanträge für französische und internationale Unternehmen, die in der Slowakei tätig sind. Ermittlung des richtigen Wegs, Zusammenstellung der Akte, Nachverfolgung beim Tax Office Bratislava: Wir übernehmen den gesamten Prozess.
Erster Schritt: Inventarisieren Sie Ihre slowakischen Ausgaben, identifizieren Sie den Zeitraum und überprüfen Sie, ob Ihre MwSt-Nummer gültig ist. Kontaktieren Sie unser Team für eine Erstattungsfähigkeitsprüfung vor der Zusammenstellung der Akte. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in der Slowakei.
Weitere Informationen zu Ihren Aktivitäten in der Slowakei finden Sie in unseren Leitfäden zu DDP-Lieferungen in die Slowakei, den ESL- und Intrastat-Pflichten in der Slowakei und den Regeln für die Fakturierung von Kunden in der Slowakei. Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in der Slowakei erhalten.
Häufige Fragen
Kann ich die slowakische MwSt zurückfordern, wenn ich DDP in die Slowakei verkaufe?
Ja, aber der Weg hängt von Ihrem Status ab. Wenn Sie für diese DDP-Lieferungen nach Abschnitt 5 in der Slowakei MwSt-registriert sind, fordern Sie die MwSt über Ihre monatliche slowakische Erklärung zurück. Wenn nicht lokal registriert und Sie MwSt auf Einkäufe in der Slowakei gezahlt haben, ohne dort steuerpflichtige Umsätze zu tätigen, gilt der EU- oder Nicht-EU-Weg. DDP-Verkäufe begründen in der Praxis häufig eine lokale Registrierungspflicht.
Was ist der Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Erstattung?
EU-Weg (Richtlinie 2008/9/EG): elektronische Einreichung über das Portal des Niederlassungsstaats, Frist 30. September, Schwelle 400 EUR, Bearbeitungszeit 4 Monate. Nicht-EU-Weg (Richtlinie 86/560/EWG): direkte Einreichung beim Tax Office Bratislava, Frist 30. Juni, Schwelle 1.000 EUR, Bearbeitungszeit 6 Monate.
Ist die MwSt auf Hotelkosten in der Slowakei erstattungsfähig?
Die MwSt auf berufliche Unterkunft (Hotel) ist grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die Ausgabe mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängt und nach slowakischem Recht abzugsfähig ist. Restaurant-, Unterhaltungs- und Bewirtungskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bewahren Sie getrennte Rechnungen auf, um eine Ablehnung der Akte zu vermeiden.
Was tun, wenn mein slowakischer Lieferant die MwSt zu Unrecht berechnet hat?
Zu Unrecht berechnete MwSt (beispielsweise auf einen dem Reverse-Charge unterliegenden Umsatz) kann über das Erstattungsverfahren nicht zurückgefordert werden. Sie müssen zunächst eine Berichtigungsrechnung vom Lieferanten einholen, die die falsche MwSt storniert. Erst nach Korrektur kann die Ausgabe in eine gültige Akte aufgenommen werden.
Muss mein Unternehmen ESL- oder Intrastat-Meldungen für seine Einkäufe in der Slowakei einreichen?
Intrastat und ESL betreffen innergemeinschaftliche Warenbewegungen und B2B-Leistungen, die dem Reverse-Charge unterliegen. Wenn Sie nach Abschnitt 5 in der Slowakei MwSt-registriert sind und dort innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, gelten diese Pflichten. Für einen einfachen EU-Erstattungsantrag ohne lokale Registrierung sind diese Meldungen in der Slowakei nicht erforderlich.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich noch keinen Kunden in der Slowakei fakturiert habe?
Ja. Die Bedingung des EU-Wegs ist gerade, im Erstattungszeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze in der Slowakei getätigt zu haben. Wenn Sie Einkäufe in der Slowakei getätigt haben (Messen, Kraftstoff, Unterkunft) ohne lokalen steuerpflichtigen Umsatz, befinden Sie sich im Standardfall der EU-Erstattung.
Betroffene Länder
- SlowakeiMwSt.23 %