Fiskalvertreter in der Schweiz mit Eurofiscalis
Entwickeln Sie Ihr ausländisches Unternehmen in der Schweiz ohne Gründung einer lokalen Gesellschaft. Eurofiscalis übernimmt Schweizer MWST-Registrierung, quartalsweise MWST-Abrechnungen und Ihre Pflichten gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
- Unverbindlich
- Dedizierter deutschsprachiger Ansprechpartner
Betrifft Sie das?
Müssen Sie sich in Schweiz registrieren?
Sobald eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, wird eine lokale USt-IdNr. obligatorisch — oft sogar ohne physische Präsenz vor Ort.
-
Sie lagern Waren vor Ort
Lager, Logistikdienstleister (3PL) oder Amazon-FBA-Bestand in Schweiz: Die Registrierung ist ab der Lagerung fällig, noch vor Ihrem ersten Verkauf.
-
Sie importieren Waren
Sie führen Waren nach Schweiz ein, um sie weiterzuverkaufen, zu lagern oder zu verarbeiten.
-
Sie verkaufen vor Ort an Privatpersonen
Direktverkauf an Privatkunden in Schweiz, bei dem kein Reverse-Charge-Verfahren greift.
-
Sie erbringen vor Ort steuerbare Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder eine Leistung im Rahmen einer Messe oder Veranstaltung vor Ort.
Eine einzige Konstellation genügt — wir registrieren Sie in Schweiz, und überall in Europa.
Unsere Leistungen
Was wir übernehmen
Ein Rundum-sorglos-Service, um ohne administrativen Aufwand umsatzsteuerlich konform zu bleiben.
MWST-Registrierung in der Schweiz
Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Begleitung bis zur Schweizer MWST-Nummer.
Schweizer MWST-Abrechnungen
Vorbereitung und Einreichung Ihrer quartalsweisen MWST-Abrechnungen.
Schweizer MWST-Erstattung
Unterstützung bei der Rückforderung von Schweizer MWST und Import-MWST.
Hinter jedem Mandat steht ein dediziertes Team
Auf Umsatzsteuer spezialisierte Steuerexperten, die Ihr Mandat von Anfang bis Ende betreuen — ein Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Anwendungsfälle
Für welche Situationen?
Wenn Sie sich in einem dieser Fälle wiederfinden, ist die Fiskalvertretung genau das Richtige für Sie.
Schweizer MWST-Registrierung
Ausländische Unternehmen können ab einem weltweiten Umsatz von 100 000 CHF MWST-pflichtig werden.
Wir bereiten Ihre Registrierung vor und begleiten den Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Lokaler Fiskalvertreter
Ausländische Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz benötigen häufig einen lokalen Vertreter.
Eurofiscalis koordiniert die Fiskalvertretung und Ihre MWST-Compliance.
Quartalsweise MWST-Abrechnungen
Schweizer MWST-Abrechnungen müssen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.
Wir verwalten Ihre Abrechnungen und die Kommunikation mit der ESTV/AFC.
Import-MWST und Erstattung
Import-MWST kann Liquidität binden und muss korrekt behandelt werden.
Wir unterstützen bei der Rückforderung und Optimierung Ihrer Schweizer MWST.
So funktioniert’s
Unsere Methode in 4 Schritten
Vom ersten Audit bis zum monatlichen Reporting — ein beherrschter und transparenter Prozess.
-
Schritt 01 Analyse Ihrer Schweizer MWST-Pflichten
Wir prüfen Umsatz, Liefermodell, Importe und Tätigkeiten in der Schweiz.
-
Schritt 02 Vorbereitung der MWST-Registrierung
Wir erstellen das Dossier und begleiten den Austausch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
-
Schritt 03 Erhalt Ihrer Schweizer MWST-Nummer
Wir verfolgen den Antrag bis zur Aktivierung Ihrer CHE/MWST-Nummer.
-
Schritt 04 Quartalsweise MWST-Abrechnungen
Wir verwalten Ihre Schweizer MWST-Abrechnungen und Fristen.
MwSt. · Schweiz
Die MwSt. in Schweiz,
auf einen Blick
Sätze, Schwellenwerte, Fristen: das Wesentliche, um Ihren Pflichten zuvorzukommen.
Schweiz
- Regelsteuersatz 8.1 %
- Ermäßigt 2.6 %
- Stark ermäßigt 3.8 %
Identität
- Lokale Bezeichnung
- MWST / TVA / IVA
- Format der USt-IdNr.
- CHE-123.456.789 MWST
- Steuerbehörde
- Administration fédérale des contributions (AFC)
- Währung
- —
Erklärungen
- MwSt.-Voranmeldung
- Standardmäßig vierteljährliche Abrechnung; halbjährlich nach der Saldosteuersatzmethode; monatlich auf Antrag (Erstattungen); jährliche Option seit 2025 unter 5 005 000 CHF Umsatz.
- Abgabefrist
- Am 60. Tag nach Quartalsende (Erklärung und Zahlung gleichzeitig)
- Intrastat-Frist
- Nicht zutreffend (außerhalb der Europäischen Union)
Schwellenwerte
- Fernverkäufe (OSS)
- —
- Intrastat — Versendung
- —
- Intrastat — Eingang
- —
Sanktionen
- Verspätete Abgabe
- Verzugszinsen + variable Verwaltungsgeldbußen
- Verspätete Zahlung
- Verzugszinsen 4 %/Jahr auf den geschuldeten Betrag
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- Nicht anwendbar (außerhalb der Europäischen Union)
Referenzen
Sie schenken uns ihr Vertrauen
Die Rückmeldungen derjenigen, die uns ihre MwSt.-Compliance in Europa anvertraut haben.
Bewertungen in ihrer Originalsprache erfasst und übersetzt.
Toller Service bei den MwSt.-Formalitäten. Ich wurde bei allen auszufüllenden Unterlagen bestens unterstützt – und für manche Länder sind das ziemlich viele. Nochmals vielen Dank an Frau Bertrand für ihre Begleitung.
Ich arbeite seit fast einem Jahr mit Agnès bei Eurofiscalis zusammen, und sie war uns eine große Hilfe bei der Erfüllung unserer steuerlichen Anforderungen, da unser Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Sie ist stets sehr pünktlich und professionell, und ich kann sie sowie Eurofiscalis wärmstens empfehlen.
Nach einem Jahr bei Eurofiscalis bin ich mit der Leistung sehr zufrieden. Reaktionsschnell und gut erreichbar, und immer mit einem zusätzlichen fachlichen Tipp, der den Unterschied macht. Auf den Punkt gebracht und klar – kurz gesagt, man wird hervorragend angeleitet und beraten. Keine Zeitverschwendung, Effizienz garantiert.
Wir empfanden den Service von Eurofiscalis als ausgezeichnet. Kevin hat uns von Anfang an unterstützt und war jederzeit bereit, unsere Fragen zu beantworten. Seit Einrichtung des Service bietet uns Agnès eine hervorragende Betreuung und sorgt dafür, dass unsere Erklärungen korrekt und pünktlich sind.
Die Kanzlei Eurofiscalis vertritt uns seit Jahren zuverlässig in Frankreich. Unsere Ansprechpartnerin Agnès Maurin berät und begleitet uns bei der korrekten Erstellung unserer Erklärungen. Wir können diese Steuerkanzlei wärmstens empfehlen.
Eine Kanzlei, die uns zuhört, und Experten für die Amazon-MwSt. weltweit. Ein wirklich tolles Team. Sie bearbeiten unsere MwSt.-Erklärungen für OSS / ES / IT / CZ / IE / PL / SE.
Ausgezeichnete Steuerkanzlei. Lemine war unser Ansprechpartner: reaktionsschnell, erreichbar und stets aufmerksam. Die Kommunikation läuft reibungslos, und er hat uns bei der Buchführung sehr geholfen. Ich empfehle sie ohne zu zögern!
Wir arbeiten seit mehreren Jahren und mit mehreren Gesellschaften mit Eurofiscalis zusammen und sind sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt Natacha für ihre Begleitung, ihre Ratschläge und ihre schnelle Reaktion. Wir können diese Kanzlei wirklich empfehlen.
Hervorragende Betreuung, Monat für Monat, und das nun schon seit 3 Jahren. Das Team ist sehr gut erreichbar (danke, Natacha), gibt gute Ratschläge und arbeitet äußerst aufmerksam. Bei all unseren MwSt.-Erklärungen sind wir jetzt völlig entspannt – was mit dem vorherigen Dienstleister wirklich überhaupt nicht der Fall war.
Ausgezeichnete Begleitung durch Eurofiscalis bei der Niederlassung eines US-Unternehmens in Frankreich. Die administrativen Schritte zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich sind kompliziert. Natacha Petit hat uns den richtigen Weg gezeigt.
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Warum Sie uns Ihre USt anvertrauen sollten
Allein, oder mit Eurofiscalis
Dieselbe Compliance in Schweiz, aber ohne den Aufwand, das Risiko und die Sprachbarriere.
FAQ
Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Schweiz wissen möchten.
Was ist ein Fiskalvertreter in der Schweiz?
Ein Fiskalvertreter in der Schweiz ist ein in der Schweiz domizilierter VAT-Experte, der alle Ihre steuerlichen Pflichten verwaltet: VAT-Registrierung, vierteljährliche VAT-Abrechnungen, administrative Compliance und Vertretung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV/AFC). Er ist der offizielle Ansprechpartner der ESTV/AFC und nimmt steuerliche Korrespondenz für Ihr ausländisches Unternehmen entgegen.
Ist ein Fiskalvertreter in der Schweiz obligatorisch?
Ja. Jedes ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in der Schweiz, das weltweit 100 000 CHF oder mehr Umsatz erzielt und steuerpflichtige Leistungen in der Schweiz erbringt, muss einen in der Schweiz domizilierten Fiskalvertreter benennen. Ohne Fiskalvertreter ist die Eintragung im Register der Steuerpflichtigen nach Schweizer VAT-Recht nicht möglich.
Wann brauche ich einen Fiskalvertreter in der Schweiz?
Sie benötigen einen Fiskalvertreter in der Schweiz, wenn Ihr ausländisches Unternehmen:
- außerhalb der Schweiz ansässig ist (ohne Sitz oder Betriebsstätte);
- einen weltweiten Umsatz von 100 000 CHF oder mehr erzielt;
- steuerpflichtige Dienstleistungen in der Schweiz erbringt;
- Waren auf Schweizer Gebiet liefert;
- Versandhandel oder E-Commerce an Schweizer Kunden betreibt;
- elektronische Dienstleistungen (SaaS, Software) an Endverbraucher in der Schweiz erbringt;
- Immobilienarbeiten oder Leistungen im Zusammenhang mit einer in der Schweiz gelegenen Immobilie ausführt;
- Vorsteuer auf seine Importe zurückfordern muss.
Welche Umsatzschwelle gilt für die Schweizer VAT-Pflicht?
Die Schwelle für die Schweizer VAT-Pflicht liegt bei 100 000 CHF weltweitem Umsatz (ca. 93 000 EUR). Seit dem 1. Januar 2018 wird diese Schwelle nicht mehr nur anhand des in der Schweiz erzielten Umsatzes berechnet, sondern anhand aller weltweit erbrachten steuerpflichtigen und befreiten Leistungen, sobald ein Teil davon auf Schweizer Gebiet erfolgt.
Wie lange dauert es, eine Schweizer VAT-Nummer zu erhalten?
Der Erhalt einer Schweizer VAT-Nummer (Format CH-xxx.xxx.xxx) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung dauert mit unserem Fiskalvertretungsservice in der Regel 4 bis 6 Wochen. Unsere VAT-Experten optimieren den Prozess durch ihre Erfahrung und den direkten Kontakt mit der ESTV/AFC. Die Frist kann je nach Jahreszeit und Vollständigkeit des Dossiers variieren.
Was kostet ein Fiskalvertreter in der Schweiz?
Die Kosten für einen Fiskalvertreter in der Schweiz liegen je nach Größe Ihres ausländischen Unternehmens und Umfang Ihrer steuerpflichtigen Leistungen zwischen 1 000 EUR und 2 000 EUR pro Quartal. Jahrespauschalen beginnen in der Regel ab 4 000 CHF. Dieser Preis umfasst VAT-Registrierung, vierteljährliche VAT-Abrechnungen, Korrespondenz mit der ESTV/AFC und Unterstützung bei Steuerprüfungen.
Welche steuerlichen Pflichten gelten für ausländische Unternehmen in der Schweiz?
Die Schweizer Steuerpflichten betreffen alle steuerpflichtigen Leistungen:
- VAT-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung über ePortal;
- vierteljährliche VAT-Abrechnungen (oder halbjährlich/monatlich je nach Regelung) innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Zeitraums;
- Anwendung der VAT-Sätze je nach Leistung: 8,1 % (Standard), 2,6 % (reduziert), 3,8 % (reduziert 2), 0 % (Exporte);
- Rückforderung der Vorsteuer auf geschäftliche Einkäufe und Importe;
- jährliche Abstimmung zwischen VAT-Abrechnungen und Jahresabschluss (VAT-Reconciliation);
- Stellung einer Bankgarantie, die von der ESTV/AFC anhand des geschätzten Umsatzes berechnet wird;
- Berichtigungsabrechnungen bei Fehlern, die bei der Erstellung der Jahresabschlüsse festgestellt werden.
Welche Rolle hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV/AFC)?
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV/AFC) ist die Schweizer Steuerbehörde und kontrolliert:
- VAT-Registrierung ausländischer Unternehmen und Eintragung im Register der Steuerpflichtigen;
- Validierung Schweizer VAT-Nummern (Format CHE-xxx.xxx.xxx TVA/MWST);
- steuerliche Compliance und Einhaltung der Meldepflichten steuerpflichtiger Unternehmen;
- Einreichung der VAT-Abrechnungen innerhalb von 60 Tagen nach jedem Zeitraum;
- Rückforderung der Vorsteuer und VAT-Erstattungen (30 Tage nach Eingang der Abrechnung);
- Anwendung von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung (ab dem 61. Tag);
- Steuerprüfungen ausländischer Unternehmen mit Domizilvertretung in der Schweiz.
Welche Tätigkeiten lösen eine Schweizer VAT-Pflicht aus?
Die folgenden Tätigkeiten machen Ihr ausländisches Unternehmen ab 100 000 CHF weltweitem Umsatz in der Schweiz VAT-pflichtig:
- Versandhandel und E-Commerce (einschließlich Kleinsendungen <= 65 CHF);
- elektronische Dienstleistungen (SaaS, Software, Streaming) an Endverbraucher in der Schweiz;
- Telekommunikationsdienstleistungen auf Schweizer Gebiet;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer in der Schweiz gelegenen Immobilie (Arbeiten, Renovierung, Architektur);
- Organisation von Veranstaltungen auf Schweizer Gebiet (Sport, Kultur, Feste);
- Lieferungen von Waren mit Installation oder Montage in der Schweiz;
- Dienstleistungen im Bereich Gütertransport;
- Lagerung von Waren auf Schweizer Gebiet.
Muss man eine Gesellschaft in der Schweiz gründen, um einen Fiskalvertreter zu haben?
Nein, genau das ist nicht nötig. Der Fiskalvertreter in der Schweiz erspart Ihnen die Gründung einer Betriebsstätte oder Schweizer Tochtergesellschaft. Sie bleiben in Ihrem Ursprungsland ansässig; nur die VAT wird in der Schweiz durch Ihren Fiskalvertreter verwaltet. Das ist ein wesentlicher Vorteil: Sie benötigen keinen Sitz in der Schweiz, keine zusätzlichen Schweizer Buchhaltungspflichten und keine Schweizer Körperschaftsteuer. Nur Ihre VAT-Meldepflichten werden auf Schweizer Gebiet erfüllt.
Vertrauen Sie uns Ihre MwSt. in Schweiz an
Ein dedizierter Experte antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Unverbindlich.