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Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Luxemburg

Umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg
Einführung

Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Luxemburg? Benötigen Sie eine luxemburgische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Luxemburg wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Ernennen Sie für Ihr Unternehmen einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter für Luxemburg

Wenn ausländische Unternehmen in Luxemburg steuerbare Leistungen erbringen – deren Leistungsort also Luxemburg zuzuordnen ist – sind sie dort steuerpflichtig und brauchen hierfür eine umsatzsteuerliche Registrierung. Grundsätzlich müssen die Unternehmen sich nicht selbst um die Erfüllung ihrer steuerlich Pflichten kümmern, sondern können sich von einem Fiskalvertreter für Luxemburg lassen. Deren Dienstleistung reicht von der Registrierung bis zur Abgabe der Mwst- und Intrastat-Meldungen.

 

Nachfolgend finden Sie viele Informationen die Sie zur Erfüllung Ihrer Umsatzsteuerpflichten in Luxemburg brauchen.

Wie erhalten Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Luxemburg?

Es besteht für ausländische Unternehmen die Möglichkeit in Luxemburg ohne Niederlassung gewerblich tätig zu sein. Allerdings unterliegen sie jedoch den für „nicht niedergelassene Unternehmen“ geltenden Mehrwertsteuervorschriften. Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von gewerblichen Transaktionen, die eine umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg voraussetzen:

Ausländische Unternehmen, die sich über luxemburgische Mehrwertsteuergesetze oder die Registrierungsmodalitäten informieren möchten, können sich an das luxemburgische Finanzamt über die Website www.aed.public.lu wenden oder über das Kontaktformular Verbindung mit uns aufnehmen. Für die luxemburgische Umsatzsteuerregistrierung sind folgende Unterlagen einzureichen:

Welche Meldepflichten gibt es in Luxemburg?

Jedes in Luxemburg umsatzsteuerlich registrierte ausländische Unternehmen ist verpflichtet, die lokalen Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten. Für die Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer gelten nachfolgende Regeln :

Muss monatlich oder vierteljährlich gemeldet werden, ist vor dem 1. Mai des Jahres N+1 zusätzlich eine jährliche Meldung einzureichen. Das Umsatzsteuer-Referenzjahr ist nicht das Geschäftsjahr, sondern das Kalenderjahr.

 

Bei innergemeinschaftlichen Ausfuhrlieferungen ist eine zusammenfassende Erklärung abzugeben. Wenn der Umsatzwert dieser Lieferungen im Quartal 50.000 € nicht übersteigt, hat die Erklärung vierteljährlich zu erfolgen. Andernfalls ist die Erklärung monatlich einzureichen.

Wenn Sie sich in Luxemburg für die Mehrwertsteuer registrieren müssen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein Steuerdienstleister mit internationaler Ausrichtung, für den Fiskalvertretungen zum Tagesgeschäft gehört. Unser Fachpersonal ist zumeist dreisprachig und kümmert sich vor Ort mit zusammen Arbeit die Steuerberater und Zollagenten um Ihre Steuerpflichten. Die Einhaltung der Steuergesetze in der EU sind von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Entwicklung des grenzüberschreitenden Geschäfts. Aus diesem Grund setzen wir von Beginn an auf eine vertrauensvolle langfristige Zusammenarbeit.
Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

enregistrement à TVA
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

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