Fiskalvertreter in Frankreich
Verkaufen Sie in Frankreich? Müssen Sie eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und Ihre Erklärungen einreichen? Übertragen Sie Ihre Pflichten einem Fiskalvertreter in Frankreich. Unsere Fiskalvertretung sorgt dafür, dass Sie die französischen Umsatzsteuervorschriften einhalten, ohne Komplexität und Zeitverlust.
- Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
- Unverbindlich
- Dedizierter deutschsprachiger Ansprechpartner
Betrifft Sie das?
Müssen Sie sich in Frankreich registrieren?
Sobald eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, wird eine lokale USt-IdNr. obligatorisch — oft sogar ohne physische Präsenz vor Ort.
-
Sie lagern Waren vor Ort
Lager, Logistikdienstleister (3PL) oder Amazon-FBA-Bestand in Frankreich: Die Registrierung ist ab der Lagerung fällig, noch vor Ihrem ersten Verkauf.
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Ihre Fernverkäufe übersteigen 10.000 €
Oberhalb der europäischen Schwelle von 10.000 € an B2C-Fernverkäufen, wenn Sie sich nicht für den OSS-One-Stop-Shop entschieden haben.
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Sie importieren Waren
Sie führen Waren nach Frankreich ein, um sie weiterzuverkaufen, zu lagern oder zu verarbeiten.
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Sie tätigen innergemeinschaftliche Umsätze
Erwerbe oder Lieferungen von Gegenständen aus oder nach Frankreich im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels.
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Sie verkaufen vor Ort an Privatpersonen
Direktverkauf an Privatkunden in Frankreich, bei dem kein Reverse-Charge-Verfahren greift.
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Sie erbringen vor Ort steuerbare Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder eine Leistung im Rahmen einer Messe oder Veranstaltung vor Ort.
Eine einzige Konstellation genügt — wir registrieren Sie in Frankreich, und überall in Europa.
Gut zu wissen: Der OSS-One-Stop-Shop deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Sobald Sie Waren vor Ort lagern, bleibt eine lokale USt-IdNr. verpflichtend — auch bei aktiviertem OSS.
Bevollmächtigter oder Fiskalvertreter?
Brauchen Sie einen Fiskalvertreter?
Das hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab. In beiden Fällen übernimmt Eurofiscalis sämtliche Ihrer Formalitäten in Frankreich.
Vertreter nicht erforderlich
Gute Nachricht: In den meisten Fällen braucht ein EU-Unternehmen in Frankreich keinen Fiskalvertreter. Ihre USt-Pflichten bleiben jedoch bestehen — Registrierung, Rechnungsstellung, Meldungen.
- Wir handeln als Ihr Steuerbevollmächtigter: Registrierung, Meldungen und Fristen von A bis Z.
- Sie behalten die Kontrolle über Ihren Fall, ohne gesamtschuldnerische Haftung.
- Ein einziger deutschsprachiger Ansprechpartner für Ihre gesamte Compliance in Frankreich.
Fiskalvertreter erforderlich
Ein Nicht-EU-Unternehmen muss in der Regel einen vor Ort ansässigen Fiskalvertreter benennen, der häufig gesamtschuldnerisch für die USt-Schuld haftet.
- Eurofiscalis übernimmt diese offizielle Rolle und erstellt alle Ihre Meldungen.
- Wir stehen gegenüber der Behörde für Ihre Compliance ein.
- Sie führen Ihr Geschäft, wir tragen die steuerliche Haftung.
In beiden Fällen übernehmen wir 100 % Ihrer USt-Pflichten in Frankreich — Registrierung, Meldungen, zusammenfassende Meldungen und Fristen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Je nach Vereinbarungen zwischen den Staaten gibt es Ausnahmen: Wir bestätigen Ihre genaue Situation, unverbindlich.Unsere Leistungen
Was wir übernehmen
Ein Rundum-sorglos-Service, um ohne administrativen Aufwand umsatzsteuerlich konform zu bleiben.
Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich
Wir stellen Ihr Dossier zusammen, kommunizieren mit der Verwaltung und erhalten Ihre französische USt-IdNr. in 40 Tagen, ohne Reibungsverluste.
Umsatzsteuererklärungen
Wir bereiten Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen vor und reichen sie fristgerecht unter Einhaltung der lokalen Vorschriften ein.
EC Sales List und INTRASTAT
Wir verwalten Ihre innergemeinschaftlichen Meldepflichten, damit Ihre Warenflüsse in Frankreich und in der EU konform bleiben.
Erstattung französischer Umsatzsteuer
Wir bearbeiten Ihre Erstattungsanträge, damit Sie die auf Einfuhren gezahlte Umsatzsteuer oder Umsatzsteuerguthaben zurückerhalten.
Hinter jedem Mandat steht ein dediziertes Team
Auf Umsatzsteuer spezialisierte Steuerexperten, die Ihr Mandat von Anfang bis Ende betreuen — ein Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Anwendungsfälle
Für welche Situationen?
Wenn Sie sich in einem dieser Fälle wiederfinden, ist die Fiskalvertretung genau das Richtige für Sie.
Sie importieren Waren nach Frankreich
Für die Einfuhr nach Frankreich benötigen Sie eine EORI-Nummer und eine französische Umsatzsteuerregistrierung, um die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe zurückzufordern.
Wir beantragen Ihre EORI-Nummer und übernehmen Ihre französische Umsatzsteuerregistrierung, damit Sie die Einfuhrumsatzsteuer ohne Reibungsverluste zurückholen können.
Sie verkaufen über Amazon oder andere Marktplätze
Amazon verlangt eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit Sie auf der Plattform verkaufen dürfen.
Wir übernehmen die Registrierung und die Erklärungen, damit Sie ohne Unterbrechung weiterverkaufen können.
Ihr Logistikpartner verlangt eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ihr Logistikpartner in Frankreich kann nicht mit Ihnen arbeiten, solange Sie keine gültige französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
Füllen Sie unsere Registrierungsunterlagen aus, wir kümmern uns um den Rest. Sie erhalten Ihre französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in 40 Tagen.
Sie verkaufen DDP an französische Kunden
Beim Verkauf Delivered Duty Paid übernehmen Sie Umsatzsteuer und Zollabgaben, mit komplexen Meldepflichten.
Wir prüfen Ihre Warenflüsse, optimieren Ihr Rechnungsschema und vertreten Sie gegenüber der französischen Steuerverwaltung.
So funktioniert’s
Unsere Methode in 4 Schritten
Vom ersten Audit bis zum monatlichen Reporting — ein beherrschter und transparenter Prozess.
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Schritt 01 Analyse Ihrer Warenflüsse und Umsatzsteuerpflichten
Wir prüfen Ihre Verkäufe, Einkäufe und Lagerbestände, um Ihre genauen steuerlichen Pflichten in Frankreich zu bestimmen.
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Schritt 02 Registrierungsdossier
Sie füllen ein geführtes Dossier aus, und wir übernehmen die Formalitäten bei den französischen Steuerbehörden.
-
Schritt 03 Erhalt der französischen USt-IdNr. und EORI-Nummer
Wir stellen den Antrag und begleiten das Verfahren bis zur Ausstellung Ihrer Steuernummern ohne Blockaden.
-
Schritt 04 Wiederkehrende Steuererklärungen
Monatlich oder vierteljährlich übernehmen wir Ihre Umsatzsteuererklärungen, EC Sales List und INTRASTAT.
MwSt. · Frankreich
Die MwSt. in Frankreich,
auf einen Blick
Sätze, Schwellenwerte, Fristen: das Wesentliche, um Ihren Pflichten zuvorzukommen.
Frankreich
- Regelsteuersatz 20 %
- Ermäßigt 10 %
- Ermäßigt 2 5.5 %
- Stark ermäßigt 2.1 %
Identität
- Lokale Bezeichnung
- TVA
- Format der USt-IdNr.
- FRXX123456789
- Steuerbehörde
- Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP)
- Währung
- EUR
Erklärungen
- MwSt.-Voranmeldung
- Standardmäßig monatliche Voranmeldung (Regelbesteuerung); vierteljährlich möglich, wenn die jährliche Umsatzsteuerschuld unter 4 000 € liegt.
- Abgabefrist
- Am 19. oder 24. des Folgemonats je nach Regelung (RSN oder RSG)
- Intrastat-Frist
- Der 10. Arbeitstag des Folgemonats
Schwellenwerte
- Fernverkäufe (OSS)
- 10.000 €
- Intrastat — Versendung
- 460.000 €
- Intrastat — Eingang
- 460.000 €
Sanktionen
- Verspätete Abgabe
- 5 % des geschuldeten Betrags (min. 60 €, max. 375 €) + Zinsen 0,20 %/Monat
- Verspätete Zahlung
- 10 % des geschuldeten Betrags + Verzugszinsen 0,20 %/Monat
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- 15 € je fehlender Erklärung, gedeckelt auf 750 €
Referenzen
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Die Rückmeldungen derjenigen, die uns ihre MwSt.-Compliance in Europa anvertraut haben.
Bewertungen in ihrer Originalsprache erfasst und übersetzt.
Toller Service bei den MwSt.-Formalitäten. Ich wurde bei allen auszufüllenden Unterlagen bestens unterstützt – und für manche Länder sind das ziemlich viele. Nochmals vielen Dank an Frau Bertrand für ihre Begleitung.
Ich arbeite seit fast einem Jahr mit Agnès bei Eurofiscalis zusammen, und sie war uns eine große Hilfe bei der Erfüllung unserer steuerlichen Anforderungen, da unser Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Sie ist stets sehr pünktlich und professionell, und ich kann sie sowie Eurofiscalis wärmstens empfehlen.
Nach einem Jahr bei Eurofiscalis bin ich mit der Leistung sehr zufrieden. Reaktionsschnell und gut erreichbar, und immer mit einem zusätzlichen fachlichen Tipp, der den Unterschied macht. Auf den Punkt gebracht und klar – kurz gesagt, man wird hervorragend angeleitet und beraten. Keine Zeitverschwendung, Effizienz garantiert.
Wir empfanden den Service von Eurofiscalis als ausgezeichnet. Kevin hat uns von Anfang an unterstützt und war jederzeit bereit, unsere Fragen zu beantworten. Seit Einrichtung des Service bietet uns Agnès eine hervorragende Betreuung und sorgt dafür, dass unsere Erklärungen korrekt und pünktlich sind.
Die Kanzlei Eurofiscalis vertritt uns seit Jahren zuverlässig in Frankreich. Unsere Ansprechpartnerin Agnès Maurin berät und begleitet uns bei der korrekten Erstellung unserer Erklärungen. Wir können diese Steuerkanzlei wärmstens empfehlen.
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Wir arbeiten seit mehreren Jahren und mit mehreren Gesellschaften mit Eurofiscalis zusammen und sind sehr zufrieden. Ein besonderer Dank gilt Natacha für ihre Begleitung, ihre Ratschläge und ihre schnelle Reaktion. Wir können diese Kanzlei wirklich empfehlen.
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Ausgezeichnete Begleitung durch Eurofiscalis bei der Niederlassung eines US-Unternehmens in Frankreich. Die administrativen Schritte zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich sind kompliziert. Natacha Petit hat uns den richtigen Weg gezeigt.
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Warum Sie uns Ihre USt anvertrauen sollten
Allein, oder mit Eurofiscalis
Dieselbe Compliance in Frankreich, aber ohne den Aufwand, das Risiko und die Sprachbarriere.
FAQ
Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Frankreich wissen möchten.
Welche Rolle hat ein Fiskalvertreter in Frankreich und warum sollte man einen bestellen?
Ein Fiskalvertreter oder Steuerbevollmächtigter in Frankreich wird von einem Unternehmen bestellt, um alle Umsatzsteuer-Meldepflichten innerhalb der Europäischen Union zu erfüllen, wenn es steuerpflichtige Umsätze in einem anderen Staat als seinem Sitzland ausführt. Der Fiskalvertreter übernimmt:
- Beantragung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch Registrierung
- Prüfung der Rechnungsflüsse und steuerlichen Dokumente
- Einreichung der Umsatzsteuererklärungen
- Einreichung der Intrastat-Meldungen
- Kommunikation mit der lokalen Steuerverwaltung
Welche Vorgänge lösen Umsatzsteuer-Meldepflichten in Frankreich aus?
Steuerliche Pflichten betreffen alle Handelsvorgänge mit Waren in Frankreich: Einfuhren, innergemeinschaftliche Verkäufe, Erwerbe, lokale B2B- und B2C-Verkäufe sowie Lagerhaltung. Mit unserem Service wird jede Transaktion korrekt gemeldet.
Wann muss die Umsatzsteuer in Frankreich erklärt werden?
Umsatzsteuererklärungen, sogenannte CA3-Erklärungen, werden je nach Tätigkeit monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht. Wir bestimmen mit Ihnen die passende Meldefrequenz, um Ihre steuerliche Konformität zu sichern.
Wie lange dauert es, eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR) zu erhalten?
Sobald die Unterlagen an das SIEE in Noisy-le-Grand gesendet wurden, dauert es 40 Tage, bis eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wird.
Welche Vorteile bietet ein Fiskalvertreter in Frankreich?
Neben der Tatsache, dass dies für Nicht-EU-Unternehmen verpflichtend ist, übernimmt unser Service die Verwaltung Ihrer steuerlichen Pflichten und garantiert vollständige Compliance. Außerdem vereinfacht er den Prozess, ermöglicht die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Einfuhren und hilft, administrative Fehler zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fiskalvertreter und einem Steuerbevollmächtigten in Frankreich?
Ein Fiskalvertreter haftet gegenüber den Behörden, was für steuerliche Pflichten in Frankreich wesentlich ist. Ein Steuerbevollmächtigter handelt dagegen nur in Ihrem Namen und trägt nicht dieselbe rechtliche Verantwortung.
Wie funktioniert die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer?
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Mechanismus, der es Unternehmen mit Umsatzsteuerregistrierung im Einfuhrland ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer nicht beim Zoll zu zahlen, sondern den Betrag in ihrer lokalen Umsatzsteuererklärung auszuweisen.
Nicht alle Länder wenden diese Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer an. Frankreich, das Vereinigte Königreich und Belgien wenden sie zum Beispiel an. Frankreich hat sie sogar für alle Unternehmen mit einer französischen USt-IdNr. verallgemeinert.
Länder wie Deutschland und die Schweiz wenden die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer nicht an. Die Auswirkungen auf den Cashflow sind erheblich, da der Importeur den Umsatzsteuerbetrag zum Zeitpunkt der Einfuhr vorfinanzieren muss.
Vertrauen Sie uns Ihre MwSt. in Frankreich an
Ein dedizierter Experte antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Unverbindlich.