Mehrwertsteuer in Polen: Wichtige MwSt-Informationen
MwSt. · Polen

Mehrwertsteuer in Polen:
Wichtige MwSt-Informationen

Regelsteuersatz 23 %
Währung PLN
Lokale Bezeichnung VAT / PTU (Podatek od Towarów i Usług)
Steuerbehörde Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)

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Referenzleitfaden

Mehrwertsteuer in Polen

Eurofiscalis · Steuerreferenz

Aktuelle Ausgabe · April 2026

Das Wesentliche

Unternehmen aus der EU und Nicht-EU-Ländern, die in Polen tätig werden möchten, müssen sich möglicherweise zur polnischen Mehrwertsteuer anmelden und mit einer polnischen USt-ID-Nummer in Rechnung stellen. Die Registrierungsvorschriften unterscheiden sich zwischen EU- und Nicht-EU-Gewerbetreibenden: Unternehmen außerhalb der EU müssen sich sofort bei jeder steuerpflichtigen Tätigkeit anmelden, während EU-Unternehmen sich nur anmelden müssen, wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausüben, wie z. B. Lagerhaltung, Lieferungen aus Polen oder lokale Dienstleistungen.

Die einfachste Lösung ist, einen Steuervertreter in Polen zu benennen, um eine polnische USt-ID zu erhalten, Steuererklärungen (JPK_VAT), Jahresaufstellungen (ES-Listen) und Intrastat-Meldungen einzureichen und die gezahlte Mehrwertsteuer auf Einkäufe zu erstattet. Ein Steuervertreter übernimmt alle Compliance-Pflichten und die Kommunikation mit den polnischen Steuerbehörden, sodass ausländische Unternehmen ohne feste Betriebsstätte tätig werden können.

Polen wendet drei Hauptsteuersätze an: einen Regelsteuersatz von 23 % (auf die meisten Waren und Dienstleistungen anwendbar), einen ermäßigten Satz von 8 % (für Gaststättendienstleistungen, Bauarbeiten und bestimmte Gesundheitsprodukte) und einen ermäßigten Satz von 5 % (für Grundnahrungsmittel, gedruckte und digitale Bücher sowie Zeitungen). Ein Steuersatz von 0 % gilt für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU.

Die Mehrwertsteueranmeldung in Polen ist für Nicht-EU-Unternehmen ab der ersten steuerpflichtigen Tätigkeit obligatorisch. Für EU-Unternehmen hängt die Verpflichtung von der Art der Tätigkeit auf polnischem Gebiet ab – Lagerhaltung vor Ort, Verkauf aus Polen, Wareneinfuhr oder lokale Dienstleistungen lösen alle Anmeldepflichten aus. Nach der Anmeldung erhalten Unternehmen eine mit "PL" beginnende polnische USt-ID und müssen die polnischen Anmeldeanforderungen erfüllen.

Seit Oktober 2020 hat Polen die alten Formulare VAT-7 und VAT-7K durch das JPK_VAT-System (Jednolity Plik Kontrolny) ersetzt, eine einheitliche Datei, die die Steuererklärung und Buchungsdatensätze in einem einzelnen XML-Dokument zusammenfasst, das elektronisch an die polnische Steuerbehörde übermittelt wird. Es gibt zwei Varianten: JPK_V7M für monatliche Anmelder und JPK_V7K für vierteljährliche Anmelder (verfügbar für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen EUR).

Polen wendet mehrere wichtige Schwellenwerte an: Die Intrastat-Meldung ist obligatorisch, wenn der Warenaustausch 2.800.000 PLN für Versendungen (Exporte) und 6.000.000 PLN für Eingänge (Importe) bei anderen EU-Mitgliedstaaten übersteigt. Die One-Stop-Shop-(OSS-)Schwelle für Fernverkäufer beträgt 10.000 € beim jährlichen B2C-Umsatz in der gesamten EU. Diese Schwellenwerte werden einheitlich auf alle Gewerbetreibenden angewendet und bestimmen, welche Anmeldepflichten zutreffen.

Steuerdaten

Sätze, Schwellenwerte & Pflichten

Alles, was Sie wissen müssen, um Ihren MwSt.-Pflichten in Polen zuvorzukommen.

Steuerliche Identität · MwSt.

Polen

23% Regelsteuersatz
  • Regelsteuersatz 23 %
  • Ermäßigt 8 %
  • Ermäßigt 2 5 %

Identität

Lokale Bezeichnung
VAT / PTU (Podatek od Towarów i Usług)
Format der USt-IdNr.
PL1234567890
Steuerbehörde
Krajowa Administracja Skarbowa (KAS)
Währung
PLN

Erklärungen

MwSt.-Voranmeldung
Standardmäßig monatliche Voranmeldung (JPK_V7M); vierteljährlich (JPK_V7K) möglich für Kleinsteuerpflichtige (Umsatz bis 2 000 000 €), nach 12 Monaten Registrierung.
Abgabefrist
Am 25. des Monats nach dem Zeitraum
Intrastat-Frist
Der 10. des Folgemonats

Schwellenwerte

Fernverkäufe (OSS)
10.000 €
Intrastat — Versendung
2.800.000 PLN
Intrastat — Eingang
6.000.000 PLN

Sanktionen

Verspätete Abgabe
30 % des geschuldeten Betrags oder steuerstrafrechtliche Geldbuße von bis zu 720 Tagessätzen
Verspätete Zahlung
Zinsen zum Satz der NBP + 3 Punkte (etwa 8 %/Jahr)
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Variable steuerstrafrechtliche Geldbuße je nach Schwere

Stand: April 2026

MwSt.-Rechner

Netto- oder Bruttopreis berechnen

Umrechnung netto ↔ brutto mit den MwSt.-Sätzen in Polen.

Mehrwertsteuer-Kalender

Meldefristen

Nach der Mehrwertsteuerregistrierung in Polen müssen ausländische Unternehmen einen genauen Meldekalender einhalten. Er umfasst die periodischen Mehrwertsteuererklärungen (JPK_VAT), die Zusammenfassende Meldung und Intrastat, die OSS-/IOSS-Erklärungen für den E-Commerce sowie die Mehrwertsteuererstattungen. Bei verspäteter oder unterlassener Abgabe drohen Geldbußen bis zu 5.600 PLN, Verzugszinsen von 4 % bis 12 % pro Jahr sowie 500 PLN je fehlerhafter JPK_VAT-Datei.

MwSt.-Erklärungen
  • Monatliche Abgabe (JPK_V7M) Bis zum 25. des Monats nach dem Meldezeitraum elektronisch mit elektronischer Signatur einzureichen.
  • Vierteljährliche Abgabe (JPK_V7K) Für Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen EUR; fällig bis zum 25. des Monats nach dem Quartal.
ESL & INTRASTAT
  • Zusammenfassende Meldung (ES-Liste) Die Zusammenfassung der Lieferungen in andere EU-Länder ist bis zum 25. des Monats nach dem Meldezeitraum einzureichen (monatlich oder vierteljährlich).
  • Intrastat Fällig bis zum 10. des Folgemonats; obligatorisch, sobald der Warenwert 2.800.000 PLN für Versendungen bzw. 6.000.000 PLN für Eingänge übersteigt.
OSS & IOSS
  • OSS Verfügbar für B2C-Fernverkäufe in der EU, sobald die Verkäufe 10.000 € übersteigen; Meldung bis zum 30. des Monats nach dem Quartal.
  • IOSS Für aus Drittländern eingeführte Waren; separate monatliche Frist bis zum 30. des Folgemonats.
MwSt.-Erstattung
  • 8. Richtlinie (EU-Unternehmen) Für in der EU ansässige Unternehmen ohne Registrierung in Polen; Antrag bis zum 30. September des Jahres nach den angefallenen Kosten.
  • 13. Richtlinie (Nicht-EU-Unternehmen) Für Nicht-EU-Unternehmen mit Gegenseitigkeitsabkommen; Antrag bis zum 30. Juni des Jahres nach den Kosten.

FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Sie über die MwSt. in Polen wissen möchten.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten in Polen 2026?

Polen wendet drei Hauptsteuersätze an: einen 23 % (auf die meisten Waren und Dienstleistungen), einen 8 % (für Gaststättendienstleistungen, Bauarbeiten an Wohnimmobilien und bestimmte Medizinprodukte) und einen 5 % (für Grundnahrungsmittel, gedruckte und digitale Bücher sowie Zeitungen). Ein Steuersatz von 0 % gilt für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen. Diese Sätze entsprechen der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG.

Wann muss sich ein ausländisches Unternehmen zur Mehrwertsteuer in Polen anmelden?

Nicht-EU-Unternehmen müssen sich sofort bei jeder steuerpflichtigen Tätigkeit in Polen anmelden, z. B. bei der Wareneinfuhr, lokaler Lagerhaltung oder Dienstleistungen. Für Nichtansässige gibt es keine Schwelle – die Anmeldung ist ab der ersten Transaktion obligatorisch. Für EU-Unternehmen wird die Anmeldung obligatorisch, wenn sie Waren in Polen lagern, Waren aus Polen liefern, Waren nach Polen importieren oder lokale Dienstleistungen erbringen. Alle Nichtansässigen müssen einen Steuervertreter zur Abwicklung der Mehrwertsteuer-Compliance bestimmen.

Wie funktioniert das JPK_VAT-System in Polen?

JPK_VAT ist eine einheitliche elektronische Datei, die monatlich (JPK_V7M) oder vierteljährlich (JPK_V7K) eingereicht wird und die Mehrwertsteuer-Erklärung mit einer ausführlichen Aufzeichnung von Verkäufen und Käufen verbindet. Die Datei muss bis zum 25. des Folgemonats an die polnische Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa) eingereicht werden. Seit dem 1. Februar 2026 müssen Unternehmen KSeF-Rechnungsnummern in JPK_VAT-Dateien enthalten. Die vierteljährliche Abgabe ist nur für Unternehmen mit einem Umsatz unter 2 Millionen EUR und nach 12 Monaten Registrierung verfügbar.

Welche Intrastat-Schwellenwerte gelten in Polen?

Die Intrastat-Meldung in Polen wird ausgelöst, wenn der Warenaustausch 2.800.000 PLN für Versendungen (Exporte in andere EU-Länder) oder 6.000.000 PLN für Eingänge (Importe aus anderen EU-Ländern) übersteigt. Meldungen müssen bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Die Basisberichterstattung gilt bei diesen Schwellenwerten; die Schwellenwerte für detaillierte Berichte sind höher. Diese Schwellenwerte entsprechen EU-Intrastat-Bestimmungen und werden jährlich überprüft.

Welche Strafen drohen bei Verzögerung oder Fehlern bei der Mehrwertsteuer in Polen?

Die polnische Steuerbehörde verhängt mehrere Strafen bei Mehrwertsteuer-Nichtkonformität: bis zu 5.600 PLN (ca. 1.230 EUR) für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von Mehrwertsteuer-Erklärungen; Verzugszinsen von 4 % bis 12 % pro Jahr für verspätete Zahlung; und 500 PLN pro Fehler in einer JPK_VAT-Datei. Ähnliche Strafen gelten für die Nichtabgabe von ES-Listen und Intrastat-Meldungen, weshalb zeitnahe und genaue Abgaben unerlässlich sind.

Wie kann ich als ausländisches Unternehmen die in Polen gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommen?

Im EU registrierte Unternehmen ohne Registrierung in Polen können polnische Mehrwertsteuer nach dem Verfahren der 8. Richtlinie erstattet bekommen, indem sie einen Rückerstattungsantrag bis zum 30. September des Jahres nach den Kosten einreichen. Nicht-EU-Unternehmen mit Gegenseitigkeitsabkommen können das Verfahren der 13. Richtlinie nutzen, mit einer Frist bis zum 30. Juni des Jahres nach den Kosten. Im Mehrwertsteuerregister eingetragene Unternehmen erhalten die Mehrwertsteuer direkt durch ihre vierteljährlichen JPK_VAT-Meldungen oder separate Rückerstattungsansprüche.

Was ist das One-Stop-Shop-(OSS-)Verfahren und wie gilt es in Polen?

Das One-Stop-Shop-(OSS-)Verfahren ermöglicht es Online-Verkäufern, die Mehrwertsteuer auf B2C-Fernverkäufe in der gesamten EU über eine einzige vierteljährliche Meldung in Polen zu erklären und zu zahlen, ohne sich in jedem Land zu registrieren. Es ist verfügbar, sobald der jährliche EU-weite Fernverkaufsumsatz 10.000 € übersteigt. OSS-Meldungen werden vierteljährlich bis zum 30. des Folgemonats eingereicht. Polen wendet seinen Regelsteuersatz von 23 % (oder ermäßigt 8 % oder 5 % je nach Produkt) auf Fernverkäufe an, die für Polen bestimmt sind.

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