Mehrwertsteuer in Frankreich: die wichtigsten Informationen
MwSt. · Frankreich

Mehrwertsteuer in Frankreich:
die wichtigsten Informationen

Regelsteuersatz 20 %
Währung EUR
Lokale Bezeichnung TVA
Steuerbehörde Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP)

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Referenzleitfaden

Mehrwertsteuer in Frankreich

Eurofiscalis · Steuerreferenz

Aktuelle Ausgabe · April 2026

Das Wesentliche

Frankreich ist seit 1957 Mitglied der Europäischen Union und wendet die Mehrwertsteuer nach den europäischen Mehrwertsteuerrichtlinien an. Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze in Frankreich ausführen, können verpflichtet sein, sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und mit einer französischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Format FR XX 999999999 abzurechnen.

Frankreich wendet mehrere Mehrwertsteuersätze an: den Normalsatz von 20 %, einen Zwischensatz von 10 %, einen ermäßigten Satz von 5,5 % und einen stark ermäßigten Satz von 2,1 %.

Für nicht in der EU ansässige Unternehmen ist die Bestellung eines Fiskalvertreters in Frankreich häufig erforderlich. Der Vertreter unterstützt bei der Beantragung der französischen Mehrwertsteuernummer, bei CA3-Erklärungen, EMEBI/Intrastat-Meldungen, zusammenfassenden Meldungen und bei der Erstattung französischer Vorsteuer.

Steuerdaten

Sätze, Schwellenwerte & Pflichten

Alles, was Sie wissen müssen, um Ihren MwSt.-Pflichten in Frankreich zuvorzukommen.

Steuerliche Identität · MwSt.

Frankreich

20% Regelsteuersatz
  • Regelsteuersatz 20 %
  • Ermäßigt 10 %
  • Ermäßigt 2 5.5 %
  • Stark ermäßigt 2.1 %

Identität

Lokale Bezeichnung
TVA
Format der USt-IdNr.
FRXX123456789
Steuerbehörde
Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP)
Währung
EUR

Erklärungen

MwSt.-Voranmeldung
Standardmäßig monatliche Voranmeldung (Regelbesteuerung); vierteljährlich möglich, wenn die jährliche Umsatzsteuerschuld unter 4 000 € liegt.
Abgabefrist
Am 19. oder 24. des Folgemonats je nach Regelung (RSN oder RSG)
Intrastat-Frist
Der 10. Arbeitstag des Folgemonats

Schwellenwerte

Fernverkäufe (OSS)
10.000 €
Intrastat — Versendung
460.000 €
Intrastat — Eingang
460.000 €

Sanktionen

Verspätete Abgabe
5 % des geschuldeten Betrags (min. 60 €, max. 375 €) + Zinsen 0,20 %/Monat
Verspätete Zahlung
10 % des geschuldeten Betrags + Verzugszinsen 0,20 %/Monat
Zusammenfassende Meldung (ZM)
15 € je fehlender Erklärung, gedeckelt auf 750 €

Stand: April 2026

MwSt.-Rechner

Netto- oder Bruttopreis berechnen

Umrechnung netto ↔ brutto mit den MwSt.-Sätzen in Frankreich.

Mehrwertsteuer-Kalender

Meldefristen

Nach der Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich werden die CA3-Umsatzsteuererklärungen je nach Steuerregime monatlich oder vierteljährlich eingereicht, mit Fristen in der Regel am 19. oder 24. des Folgemonats. Hinzu kommen EMEBI/Intrastat, ESL sowie OSS und IOSS für den grenzüberschreitenden Handel.

MwSt.-Erklärungen
  • CA3-Erklärung Je nach Steuerregime monatlich oder vierteljährlich; Fristen in der Regel am 19. oder 24. des Folgemonats.
ESL & INTRASTAT
  • EMEBI/Intrastat Monatlich abzugeben, sobald die Warenströme die Schwellen von 460.000 € für Versendungen oder 460.000 € für Eingänge überschreiten.
OSS & IOSS
  • OSS Für innergemeinschaftliche Fernverkäufe gilt die OSS-Schwelle von 10.000 €.

FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Sie über die MwSt. in Frankreich wissen möchten.

Wie hoch ist der normale Mehrwertsteuersatz in Frankreich?

Der normale Mehrwertsteuersatz in Frankreich beträgt 20 %.

Wann muss die französische Umsatzsteuererklärung eingereicht werden?

Die Frist hängt vom Steuerregime ab. Monatliche CA3-Erklärungen werden grundsätzlich im Folgemonat eingereicht; die relevanten Fristen liegen je nach Fall am 19. oder 24.

Benötigt ein ausländisches Unternehmen einen Fiskalvertreter in Frankreich?

Nicht in der EU ansässige Unternehmen müssen bei steuerpflichtigen Umsätzen in Frankreich in der Regel einen zugelassenen Fiskalvertreter bestellen. EU-Unternehmen können sich direkt registrieren oder freiwillig vertreten lassen.

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