USt-IdNr. Slowakei (IČ DPH): wann Sie sich registrieren müssen
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USt-IdNr. Slowakei (IČ DPH): wann Sie sich registrieren müssen

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Eine USt-IdNr. in der Slowakei (IČ DPH) wird erforderlich, sobald Ihr Unternehmen in der Slowakei steuerbare Umsätze ausführt und weder Reverse Charge noch OSS die lokale Registrierung ersetzen. Der Antrag läuft über das Tax Office Bratislava und muss bei einer Registrierung nach Abschnitt 5 innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entstehen der Pflicht eingereicht werden; die Nummer wird nach vollständigem Antrag grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen erteilt. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in der Slowakei mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa.

Illustration : document d'immatriculation et tampon officiel

Wann muss sich Ihr Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren?

Schritt 1/5

In welchem Land möchten Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht prüfen?

Wählen Sie das betreffende Land. Sie können es jederzeit ändern.

Für Drittlandsunternehmen ist ein Fiskalvertreter in der Slowakei Pflicht; für EU-Unternehmen empfiehlt er sich zur Risikovermeidung.

Die Registrierungspflicht entsteht, sobald die slowakische Umsatzsteuer bei Ihnen verbleibt. Entscheidend ist nicht Ihr Sitzstaat, sondern der Ort der Besteuerung und die Frage, ob ein anwendbares Reverse-Charge-Verfahren die Steuerschuld auf den slowakischen Kunden verlagert.

Geschäftsvorfälle, die die Registrierung auslösen

In der Praxis treffen ausländische Unternehmen vor allem diese Fälle:

  • Dienstleistungen mit Besteuerungsort Slowakei: Bauleistungen, technische Überwachung, immobilienbezogene Leistungen, Veranstaltungen vor Ort oder kurzfristige Fahrzeugvermietung mit Übergabe in der Slowakei
  • Warenlieferungen: Lieferung aus einem slowakischen Lager, Import über die Slowakei als Importeur oder Lieferung mit Montage bzw. Installation in der Slowakei
  • B2C-Fernverkäufe: Onlineverkäufe an slowakische Verbraucher über dem EU-Schwellenwert von 10 000 EUR, sofern Sie das OSS-Verfahren nicht nutzen

Abschnitt 5 vs. Abschnitt 7a: zwei Registrierungen, zwei Risikoprofile

Nach der Registrierung gilt slowakisches Rechnungsrecht: Rechnungsstellung in der Slowakei.

Das slowakische Mehrwertsteuergesetz unterscheidet bei ausländischen Unternehmen zwischen einer vollständigen Registrierung und einer begrenzten Identifizierung. Diese Unterscheidung entscheidet über Vorsteuerabzug, Meldepflichten und Liquidität.

KriteriumAbschnitt 5Abschnitt 7a
WerUnternehmen, das für steuerbare Umsätze in der Slowakei Steuerschuldner wirdUnternehmen, das bestimmte innergemeinschaftliche Dienstleistungen oder Erwerbe zu melden hat
VorsteuerabzugJa, als vollständiger SteuerpflichtigerNein oder nur sehr begrenzt
MeldungenMonatliche Umsatzsteuererklärung, Control Statement und weitere Meldungen je nach FallReduzierte Pflichten, abhängig vom konkreten Vorgang
SchwelleEntstehen eines steuerbaren Umsatzes in der SlowakeiInnergemeinschaftliche Erwerbe über 14 000 EUR pro Jahr

Reverse Charge und OSS: wann keine lokale Registrierung nötig ist

Eine slowakische USt-IdNr. ist nicht für jeden Umsatz erforderlich. In diesen Fällen kann die lokale Registrierung entfallen, sofern alle Voraussetzungen dokumentiert sind:

  • Reverse Charge im B2B: Ihr slowakischer Kunde ist steuerpflichtig und schuldet die DPH selbst
  • OSS: Ihre B2C-Fernverkäufe werden über den One Stop Shop in Ihrem Ansässigkeitsstaat gemeldet
  • Dreiecksgeschäft oder Zoll-Sonderfälle: die Steuerschuld oder Zollbehandlung wird nach den einschlägigen Regeln auf einen anderen Beteiligten verlagert

So beantragen Sie eine slowakische USt-IdNr. beim Tax Office Bratislava

DDP-Lieferungen in die Slowakei lösen häufig die Registrierungspflicht aus: DDP-Lieferung Slowakei.

Der Antrag ausländischer Unternehmen wird vom Tax Office Bratislava bearbeitet. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal der Finančná správa; maßgeblich ist ein vollständiges Dossier mit Nachweis Ihrer Tätigkeit in der Slowakei.

Unterlagen für den Antrag

Typischerweise verlangt die Verwaltung diese Dokumente, wobei die genaue Liste vom Einzelfall abhängt:

  • Aktueller Handelsregisterauszug aus Ihrem Ansässigkeitsstaat
  • Nachweis Ihrer ausländischen USt-IdNr. oder Steuerregistrierung
  • Tätigkeitsnachweis in der Slowakei: Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Importdokumente
  • Vollmacht für Steuerberater, Buchhalter, Anwälte oder einen anderen Bevollmächtigten
  • Slowakische Übersetzungen ausländischer Dokumente, wenn die Verwaltung sie im konkreten Fall verlangt

Unternehmen außerhalb der EU müssen zusätzlich einen slowakischen Fiskalvertreter mit lokaler Adresse benennen. Ohne ordnungsgemäße Vertretung können Bescheide als zugestellt gelten, obwohl Ihr Unternehmen sie operativ nicht rechtzeitig verarbeitet.

Offizielle Fristen: 5 Arbeitstage für den Antrag, 10 Tage für die Nummer

Zwei Fristen sind für die Registrierung nach Abschnitt 5 kritisch:

  1. 5 Arbeitstage nach Entstehen der slowakischen Umsatzsteuerpflicht für die Einreichung des Registrierungsantrags
  2. 10 Tage ab Eingang des vollständigen Antrags für Prüfung, Zuteilung der IČ DPH und Erlass der Entscheidung durch das Tax Office Bratislava

Die Registrierung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, an dem Ihre Steuerpflicht entstanden ist, nicht auf das Datum der Nummernvergabe. Für die Zwischenzeit wird regelmäßig eine außerordentliche Umsatzsteuererklärung erforderlich.

Wer Sie in der Slowakei vertreten kann

Ein slowakischer Vertreter kann den Antrag, die Kommunikation mit dem Tax Office Bratislava, die monatlichen Meldungen und die laufende Abstimmung mit der Finančná správa übernehmen. Zulässig sind je nach Fall Buchhalter, Steuerberater, Anwälte und andere bevollmächtigte Fachleute.

Ihre Pflichten nach der Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei

Die IČ DPH ist nur der Startpunkt. Nach der Registrierung müssen Bankkonten, Erklärungen, Kontrollmeldungen und Zahlungsprozesse korrekt aufgesetzt werden.

Pflicht zur Meldung von Bankkonten

Jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen muss seine Bankkonten der slowakischen Finanzverwaltung melden. Das gilt für slowakische und ausländische Konten, sofern sie für Zahlungen im Zusammenhang mit der steuerbaren Tätigkeit in der Slowakei genutzt werden. Änderungen, neue Konten und Schließungen sind unverzüglich über das elektronische Portal zu melden.

Monatliche Umsatzsteuererklärung und Control Statement

Als registriertes Unternehmen sind Sie zur MwSt-Erklärung in der Slowakei verpflichtet. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kommt die ESL/Intrastat Slowakei hinzu.

Für einen vollständigen Steuerpflichtigen nach Abschnitt 5 gelten standardmäßig diese Pflichten:

  • Monatlicher Steuerzeitraum: der Wechsel zum Quartal ist erst möglich, wenn die Registrierung länger als 12 Monate besteht und der Umsatz der letzten 12 Monate unter 100 000 EUR liegt
  • Abgabe und Zahlung: grundsätzlich innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums
  • Control Statement: zusätzliche Kontrollmeldung zu Transaktionen, die neben der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen ist

Format, DPH-Bezeichnung und Steuersätze

Die slowakische Nummer folgt dem Format SK + 10 chiffres (ex: SK1234567890). Die lokale Mehrwertsteuer heißt DPH; der Normalsatz liegt bei 23 %, der reduzierte Satz bei 19 %. Siehe unseren Leitfaden zur Mehrwertsteuer in der Slowakei.

Slowakische Finanztransaktionssteuer: FTT-Risiko für ausländische Unternehmen

Seit April 2025 erhebt die Slowakei eine Finanztransaktionssteuer auf bestimmte Zahlungen. Sie ist keine Umsatzsteuer, kann aber Unternehmen betreffen, deren Zahlungen mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Slowakei verbunden sind. Siehe unseren Leitfaden zur Rechnungsstellung in der Slowakei.

  • 0,4 %, gedeckelt auf 40 EUR pro Transaktion: für Debittransaktionen auf betroffenen Bankkonten
  • 0,8 %, ohne Deckelung: für Bargeldabhebungen am Automaten oder in der Filiale
  • 2 EUR pro Karte und Jahr: für Zahlungskarten, die einem betroffenen Konto zugeordnet sind

Unterstützung bei Ihrer Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei

Nach der Registrierung können Sie auch MwSt-Erstattung Slowakei beantragen, wenn Sie slowakische Vorsteuer gezahlt haben.

Eurofiscalis übernimmt für französische und internationale Unternehmen die Qualifikation der Registrierungspflicht, die Zusammenstellung des Dossiers, die Einreichung beim Tax Office Bratislava, die Nachverfolgung der Nummernvergabe und die Einrichtung der laufenden Meldungen. Erfahren Sie mehr über die Mehrwertsteuererstattung in der Slowakei.

Für weitere slowakische Vorgänge prüfen Sie auch die Umsatzsteuererklärung in der Slowakei, die Mehrwertsteuererstattung in der Slowakei und die Regeln, wenn Sie eine Rechnung an einen Kunden in der Slowakei stellen.


Häufige Fragen

Brauche ich eine slowakische USt-IdNr., wenn ich bereits OSS nutze?

Nicht für B2C-Fernverkäufe, die vollständig über OSS gemeldet werden. Sobald Sie aber andere steuerbare Umsätze in der Slowakei ausführen, etwa immobilienbezogene Leistungen oder Lieferungen mit Installation, kann eine lokale Registrierung zusätzlich erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Abschnitt 5 und Abschnitt 7a?

Abschnitt 5 macht Ihr Unternehmen zum vollständigen slowakischen Steuerpflichtigen mit Vorsteuerabzug und laufenden Meldepflichten. Abschnitt 7a ist eine begrenzte Identifizierung, typischerweise für bestimmte innergemeinschaftliche Sachverhalte, und gibt nicht dieselben Rechte.

Welche Dokumente verlangt das Tax Office Bratislava?

In der Regel benötigen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug, den Nachweis Ihrer ausländischen USt-IdNr., Belege für die Tätigkeit in der Slowakei, eine Vollmacht bei Vertretung und gegebenenfalls slowakische Übersetzungen. Unternehmen außerhalb der EU brauchen zusätzlich einen Fiskalvertreter.

Wie lange dauert die Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei?

Der Antrag ist bei Abschnitt 5 innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entstehen der Pflicht einzureichen. Nach Eingang des vollständigen Dossiers hat das Tax Office Bratislava grundsätzlich 10 Tage, um die IČ DPH zuzuteilen und die Entscheidung zu erlassen.

Wie sieht eine slowakische USt-IdNr. aus?

Das Format lautet SK + 10 Ziffern, zum Beispiel SK1234567890. Die Nummer kann über VIES geprüft werden und wird in der Slowakei im Kontext der lokalen DPH verwendet.

Wann kann ich in der Slowakei zur quartalsweisen Erklärung wechseln?

Der Standardzeitraum ist monatlich. Eine Quartalserklärung ist erst möglich, wenn die Registrierung seit mehr als 12 Monaten besteht und der Umsatz der vorangegangenen 12 Monate unter 100 000 EUR liegt.

Gilt die Finanztransaktionssteuer auch für ausländische Unternehmen?

Ja, potenziell. Seit April 2025 kann die FTT ausländische Unternehmen betreffen, wenn Zahlungen mit einer Tätigkeit in der Slowakei verbunden sind. Die Sätze betragen 0,4 % mit 40 EUR Deckelung pro Debittransaktion, 0,8 % für Bargeldabhebungen und 2 EUR pro Karte und Jahr.

Kann ich slowakische Kunden ohne slowakische USt-IdNr. fakturieren?

Ja, wenn Reverse Charge wirklich anwendbar ist und Ihr Kunde ein slowakischer Steuerpflichtiger ist. Bei B2C-Umsätzen, immobilienbezogenen Leistungen, Lieferungen mit Montage oder anderen Umsätzen außerhalb des Reverse-Charge-Anwendungsbereichs kann die Registrierung vor der Rechnungstellung erforderlich sein.

Betroffene Länder

  • SlowakeiMwSt.23 %

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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.