Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Spanien
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Spanien? Benötigen Sie eine spanische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie hier richtig. Nachstehend finden Sie einen Leitfaden für alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Spanien wissen müssen.
Ernennen Sie eine Fiskalbevollmächtigten für Spanien
In Spanien können auch ausländische Unternehmen Geschäfte tätigen, ohne dazu gleich eine Niederlassung gründen zu müssen. Allerdings sind hierfür die Umsatzsteuervorschriften für nicht-ansässige Unternehmen zu beachten. Wenn ein ausländisches Unternehmen eines der unten aufgeführten Geschäfte ausführen will, muss es sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren – was bedeutet: es braucht zumindest eine spanische Steuernummer oder gar eine Ust-Id.Nr.
(keine abschliessende Liste)
- Wareneinfuhr anch Spanien
- Versand- oder Konsignationslager (gemäß neuer EU-Direktive),
- lokaler Warenhandel – d.h. An- und Verkauf in Spanien,
- Überschreiten der Versandhandelsschwelle von 35.000 € (Internetverkauf an spanische Privatkunden).
Wie funktioniert die Umsatzsteuerregistrierung in Spanien ?
Zur umsatzsteuerlichen Registrierung eines Unternehmens in Spanien, muss ein entsprechender Antrag gestellt und mitsamt der unten aufgeführten Unterlagen an das spanische Finanzamt gesendet werden.
Zuvor wird die allein vertretungsberechtigte Person bzw. im Fall mehrerer gemeinsam vertretungsberechtiger Personen eben jene Personen erfasst und bekommen jeweils eine persönliche Steuernummer NIE zugewiesen.
Das Unternehmen bekommt eine lokale Steuernummer (NIF) zugeteilt. Außerdem muss für den Zugang zum elektronischen Portal ein entsprechendes Zertifikat beantragt werden. In Spanien erfolgt der gesamte Informationsaustausch mit den Finanzbehörden auf elektronischem Wege.
Falls notwendig ist außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (VIES) zu beantragen. Der Antrag zieht grundsätzlich eine Prüfung nach sich, zumal die Ust-Id.Nr. nur bei ausreichender Begründung erteilt. Erklärungen allein reichen dafür nicht – es sind Nachweise vorzulegen.
Die spanische Ust-Id.Nr. besteht aus den Buchstaben ES, einem weiteren Buchstaben und 8 Ziffern (auf unserer Website finden Sie einen Link, über den Sie die Gültigkeit einer spanischen Steuernummer prüfen können). Wenn alle Registrierungsunterlagen in vorgeschriebener Weise eingereicht werden, dauert die Erteilung der spanischen Steuernummer (NIF) nur etwa 3 bis 4 Tage.
Dokumente, die für die Umsatzsteuerregistrierung in Spanien einzureichen sind:
- einen Handelsregisterauszug max. 10 Tage alt
- die Fiskalvollmachten (wenn ein Fiskalbevollmächtigter bzw. -vertreter beansprucht wird)
- die persönliche(n) Steuernummer(n) – NIE
- eine Kopie des Gesellschaftsvertrags
- eine Kopie der/des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en).
- einen Aktivitätsnachweis für die Geschäfte in Spanien
Wie funktioniert die Umsatzsteuermeldung in Spanien?
Jedes in Spanien umsatzsteuerlich regsitrierte Unternehmen muss – genauso wie in anderen EU-Ländern auch – regelmäßig Steuermeldungen abgeben. Diese Meldungen erfassen sämtliche Vorgänge, die in oder aus Spanien heraus stattgefunden haben: lokale Ein- und Verkäufe, Ein- und Ausfuhren, erbrachte Dienstleistungen, usw.
Umsatzsteuervoranmeldungen sind in der Regel vierteljährlich abzugeben – unter bestimmten Voraussetzungen aber auch monatlich. Quartalsmeldungen müssen vor dem 20. des Folgemonats abgegeben worden sein. Monatsmeldungen vor dem 30. des Folgemonats. Bei Zuwiderhandlung können Strafgebühren von bis zu 20% der Umsatzsteuerzahlschuld und 300 € für jedes fehlende Meldeformular verhängt werden. Dazu können noch Säumnisgebühren in Rechnung gestellt werden. Außer den UVA ist auch eine Jahresmeldung abzugeben. Abgabefrist: vor dem 30. Januar des Folgejahres. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der europäischen Kommission.
Benötigen Sie eine Steuernummer in Spanien ? Wollen Sie mehr über unseren Umsatzsteuerservice in Spanien erfahren ? Bitte setzen Sie ich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Unsere Umsatzsteuerexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit ein Fiskalvertreter auf