1. Wer muss den Súhrnný výkaz DPH in der Slowakei abgeben?
Der Súhrnný výkaz DPH ist Teil des umfassenderen Systems der MwSt-Erklärung in der Slowakei.
Der Súhrnný výkaz DPH (Zusammenfassende Meldung) ist von jedem slowakischen MwSt-Pflichtigen abzugeben, der mindestens eine der folgenden Transaktionen durchführt:
- Innergemeinschaftliche Warenlieferung: Lieferung von Waren aus der Slowakei an einen in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Erwerber, steuerfrei in Rechnung gestellt.
- Verbringen eigener Gegenstände: Transport eigener Waren in einen anderen Mitgliedstaat unter Steuerbefreiung.
- Dreiecksgeschäft: Das slowakische Unternehmen tritt als erster Kunde (Zwischenhändler) in einer Dreiparteienkette auf.
- Call-off-Stock-Regime: Bei Versendung, Wechsel des benannten Abnehmers oder Rückführung der Waren in die Slowakei.
- B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU: Dienstleistungsort liegt im anderen Mitgliedstaat, der Leistungsempfänger schuldet die MwSt nach der Reverse-Charge-Regelung.
Ausländische Personen, die in der Slowakei registriert sind (ohne feste Niederlassung), unterliegen derselben Pflicht, wenn sie von der Slowakei aus innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen, als Ersterwerber an Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder das Call-off-Stock-Regime nutzen. Zur Absicherung dieser Pflichten beauftragen viele Unternehmen einen Spezialisten für ihre MwSt-Erklärung in der Slowakei.
B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU werden in der Praxis häufig vergessen. Die slowakische Finanzbehörde bezieht sie ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Zusammenfassenden Meldung ein, sofern der Leistungsempfänger nach der allgemeinen B2B-Regelung steuerpflichtig ist.
2. Welche Umsätze gehören in den Súhrnný výkaz DPH?
Die korrekte Rechnungsstellung gegenüber slowakischen Abnehmern ist Voraussetzung für die Meldung: Rechnungsstellung in der Slowakei.
Der Súhrnný výkaz DPH erfasst ausschließlich umsatzsteuerlich relevante innergemeinschaftliche Umsätze. Rein inländische Umsätze und Drittland-Geschäfte bleiben außerhalb seines Anwendungsbereichs.
| Umsatz | In die Zusammenfassende Meldung? |
|---|---|
| Steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferung (Erwerber mit MwSt-ID in anderem EM) | Ja |
| Verbringen eigener Waren in einen anderen EM unter Steuerbefreiung | Ja |
| Dreiecksgeschäft (als Ersterwerber) | Ja |
| Call-off-Stock: Versendung, Abnehmerwechsel, Rückführung nach SK | Ja |
| B2B-Dienstleistung innerhalb der EU (Leistungsort beim Empfänger) | Ja |
| Inlandsverkauf in der Slowakei | Nein |
| Export außerhalb der EU | Nein |
| Eingang von Waren aus einem anderen EM (innergemeinschaftlicher Erwerb) | Nein |
| B2C-Dienstleistung | Nein |
In der Praxis beobachte ich, dass das Call-off-Stock-Regime für denselben Partner in einer Periode mehrere Zeilen erzeugt: die anfängliche Versendung, einen möglichen Abnehmerwechsel und gelegentlich die Rückführung. Überprüfen Sie diese drei Ereignisse systematisch, bevor Sie Ihre monatliche Meldung finalisieren.
3. Meldeturnus und Fristen: monatlich oder vierteljährlich?
Der Súhrnný výkaz DPH ist standardmäßig monatlich einzureichen. Der vierteljährliche Turnus ist nur unter kumulativen Voraussetzungen möglich:
- Der Gesamtwert der Warenlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten übersteigt im laufenden Quartal 50.000 EUR nicht.
- Diese Schwelle wurde in keinem der vier vorangegangenen Quartale überschritten (gleitende Kontrolle).
- Achtung: Der Wert von Dienstleistungen wird für diesen Schwellenwerttest nicht berücksichtigt, nur Warenlieferungen.
Frist: der 25. Tag des Monats nach Ende des Meldezeitraums (monatlich oder vierteljährlich). Fällt der 25. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Übersteigt der Wert Ihrer innergemeinschaftlichen Warenlieferungen während des Quartals (z.B. im zweiten Monat) 50.000 EUR, entfällt sofort die Möglichkeit der Quartalsabgabe. Sie müssen dann separate monatliche Meldungen für jeden Monat des betreffenden Quartals einreichen, einschließlich der Monate vor der Überschreitung.
Sonderfall: erste Zusammenfassende Meldung: Hatte der Steuerpflichtige die Pflicht zur Registrierung, aber zum normalen Abgabetermin noch keine MwSt-Nummer erhalten, muss die erste Meldung binnen 5 Werktagen nach Erhalt des Registrierungsbescheids eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal der slowakischen Finanzbehörde.
4. Wer ist INTRASTAT-SK-pflichtig und ab welchen Schwellenwerten?
INTRASTAT-SK ist eine statistische Pflicht, die unabhängig vom Súhrnný výkaz DPH entsteht. Sie beginnt, sobald der kumulierte Wert innergemeinschaftlicher Warenbewegungen einen Jahresschwellenwert übersteigt. Das Unternehmen muss jeden Strom getrennt überwachen:
| Strom | Standardschwelle 2026 | Reduzierte Schwelle 2026 (betroffene Branchen) |
|---|---|---|
| Eingänge / innergemeinschaftliche Einfuhren | 1.000.000 EUR | 200.000 EUR |
| Versendungen / innergemeinschaftliche Ausfuhren | 1.000.000 EUR | 400.000 EUR |
Die reduzierten Schwellenwerte gelten für Unternehmen, deren Haupttätigkeit den SK-NACE-Abteilungen 01, 02, 03, 10, 11 oder 12 zuzuordnen ist: pflanzliche und tierische Produktion, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Lebensmittelherstellung, Getränke, Tabak.
Wie entsteht die Pflicht? Das Unternehmen muss selbst überwachen, ob es die Schwellen überschreitet. Sobald der kumulierte Wert die maßgebliche Schwelle übersteigt, muss es:
- Das Statistische Amt der Slowakischen Republik binnen 10 Tagen benachrichtigen.
- Den Registrierungsfragebogen ausfüllen und einreichen.
- Mit den monatlichen INTRASTAT-SK-Meldungen für den betreffenden Strom beginnen.
Die Selbstüberwachung wird häufig unterschätzt. Ein Unternehmen, das die Eingangsschwelle überschreitet, ohne die Versendungsschwelle zu erreichen, hat die Pflicht nur für Eingänge. Es muss die Pflicht trotzdem binnen 10 Tagen beim Statistischen Amt anmelden. Das Versäumen dieser Anmeldung zieht Sanktionen des Statistischen Amts nach sich, die von denen der Finanzbehörde getrennt sind.
Für Fragen rund um Ihre Mehrwertsteuernummer in der Slowakei und die damit verbundenen Registrierungspflichten steht Ihnen unser Spezialteam zur Verfügung.
5. Wie werden INTRASTAT-SK-Meldungen eingereicht?
Die INTRASTAT-SK-Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal der Finanzbehörde, die die Daten an das INTRASTAT-SK-System des Statistischen Amts weiterleitet.
Monatliches Einreichungsverfahren: Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in der Slowakei erhalten.
- Daten zu den innergemeinschaftlichen Warenbewegungen für den Meldezeitraum sammeln.
- Jeden meldepflichtigen Strom (Eingänge und/oder Versendungen) separat deklarieren.
- Die Meldung bis zum 15. Tag des Folgemonats über das Portal einreichen.
Die Frist des 15. Tages entspricht dem in den verfügbaren Quellen angegebenen Datum. Ob dieses Datum ein Kalender- oder Werktag ist und ob bei einem Wochenende oder Feiertag eine Verschiebung gilt, ist vor der Einreichung im methodologischen Handbuch INTRASTAT-SK 2026 zu verifizieren.
6. Súhrnný výkaz DPH vs. INTRASTAT-SK: Vergleichstabelle
| Kriterium | Súhrnný výkaz DPH (EU Sales List) | INTRASTAT-SK |
|---|---|---|
| Art | Steuerliche MwSt-Meldung | Statistische Meldung |
| Gegenstand | Innergemeinschaftliche MwSt-Umsätze (Waren + B2B-Dienstleistungen) | Physische Warenbewegungen innerhalb der EU |
| Zuständige Behörde | Finančná správa Slovenskej republiky | Štatistický úrad Slovenskej republiky |
| Einreichung über | Portal Finanzbehörde | Portal Finanzbehörde (Weiterleitung an INTRASTAT-SK) |
| Turnus | Monatlich (vierteljährlich unter Bedingungen) | Monatlich |
| Frist | 25. Tag des Folgemonats | 15. Tag des Folgemonats |
| Auslöseschwelle | Keine (ab dem ersten Umsatz) | 1.000.000 EUR je Strom (oder reduzierte Schwellen) |
| Erfasst Dienstleistungen | Ja (B2B innerhalb der EU) | Nein |
| Erfasst Waren | Ja (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen) | Ja (alle physischen Ströme über der Schwelle) |
| Stromverfolgung | Nein (konsolidiert) | Ja (Eingänge und Versendungen getrennt) |
Der entscheidende Unterschied liegt im Auslösekriterium. Der Súhrnný výkaz DPH beginnt ab dem ersten betroffenen MwSt-Umsatz, ohne Schwellenwert. INTRASTAT-SK greift erst nach Überschreitung des Jahresschwellenwerts, je Strom. Ein Unternehmen kann daher die Zusammenfassende Meldung abgeben müssen, ohne jemals INTRASTAT-SK-pflichtig zu werden, und umgekehrt.
Beratung für EU Sales List und INTRASTAT in der Slowakei?
Ein Fiskalvertreter in der Slowakei übernimmt Súhrnný výkaz DPH und INTRASTAT-SK für ausländische Unternehmen.
Den Súhrnný výkaz DPH und INTRASTAT-SK gleichzeitig zu verwalten erfordert ständige Aufmerksamkeit für zwei Meldesysteme mit unterschiedlicher Logik. Ausländische Unternehmen, die von der Slowakei aus tätig sind oder Regime wie Call-off-Stock nutzen, verlassen sich auf Eurofiscalis, um diese Pflichten zuverlässig zu erfüllen. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in der Slowakei.
Häufige Fragen
Sind Súhrnný výkaz DPH und INTRASTAT-SK dasselbe?
Nein. Der Súhrnný výkaz DPHist eine steuerliche MwSt-Meldung bei der slowakischen Finanzbehörde, die diese Informationen mit den anderen Steuerbehörden der EU austauscht. INTRASTAT-SKist eine statistische Meldung über physische Warenbewegungen, verwaltet vom Statistischen Amt. Zwei getrennte Pflichten, zwei Behörden, zwei unterschiedliche Fristen.
Muss mein deutsches Unternehmen in der Slowakei eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
Ja, wenn Ihr Unternehmen in der Slowakei MwSt-registriert ist und steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Dreiecksgeschäfte, Call-off-Stock oder B2B-Dienstleistungen mit Besteuerung beim Empfänger erbringt. Ein Steuervertreter in der Slowakei kann diese Meldepflichten übernehmen.
Wie oft muss der Súhrnný výkaz DPH eingereicht werden?
Standardmäßig monatlich, Frist am 25. Tag des Folgemonats. Die vierteljährliche Einreichung ist nur möglich, wenn Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen 50.000 EUR im laufenden Quartal und in den vier vorangegangenen Quartalen nicht überschreiten. Wird diese Schwelle im Quartalsverlauf überschritten, wechseln Sie sofort zur monatlichen Einreichung und müssen separate Meldungen für jeden Monat des Quartals einreichen.
Welche INTRASTAT-SK-Schwellenwerte gelten 2026?
Der Standardschwellenwert beträgt 1.000.000 €je Strom (Eingänge und Versendungen werden getrennt verfolgt). Für Branchen SK NACE 01-03, 10-12 (Landwirtschaft, Lebensmittel) gelten reduzierte Schwellenwerte: 200.000 EUR für Eingänge und 400.000 EUR für Versendungen. Diese Schwellen werden auf rollierender Jahresbasis geprüft.
Kann mein Unternehmen nur für Eingänge, nicht für Versendungen INTRASTAT-SK-pflichtig sein?
Ja. Die INTRASTAT-SK-Schwellenwerte werden getrennt je Stromverfolgt. Ein Unternehmen, das Waren im Wert von 1.200.000 EUR aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezieht, aber nur 300.000 EUR versendet, ist nur für Eingänge meldepflichtig. Lesen Sie auch unseren Leitfaden zur MwSt-Erstattung in der Slowakei für innergemeinschaftliche Einkäufe.
Werden Dienstleistungen in INTRASTAT-SK erfasst?
Nein. INTRASTAT-SK erfasst ausschließlich physische Warenbewegungen. B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU, auch wenn sie steuerlich beim Empfänger versteuert werden, gehören nicht in INTRASTAT-SK. Sie sind im Súhrnný výkaz DPH zu melden.
Wie stelle ich einem slowakischen Kunden bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung eine Rechnung aus?
Die Rechnung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus der Slowakei muss ausdrücklich den Steuerbefreiungshinweis und die MwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers enthalten. Details zu den Pflichtangaben finden Sie in unserem Leitfaden zur Rechnungsstellung für einen Kunden in der Slowakei.
Wie lang ist die Frist für die INTRASTAT-SK-Registrierung nach Schwellenüberschreitung?
10 Tagenach Überschreitung der maßgeblichen Schwelle. Das Unternehmen muss das Statistische Amt der Slowakischen Republik benachrichtigen und den Registrierungsfragebogen einreichen. Das Versäumen dieser Benachrichtigung zieht Sanktionen nach sich, die von denen für eine verspätete Meldungseinreichung unabhängig sind.
Betroffene Länder
- SlowakeiMwSt.23 %