Welche Pflichtangaben gehören auf eine slowakische Rechnung?
Ein Fiskalvertreter in der Slowakei kann die Einhaltung der slowakischen Rechnungspflichten sicherstellen und Sanktionen vermeiden helfen.
Das slowakische Mehrwertsteuergesetz Nr. 222/2004 verlangt eine präzise Liste von Angaben. Für steuerbare Umsätze in der Slowakei sollten Sie mindestens folgende Elemente auf der Rechnung ausweisen:
- Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (IČ DPH / DIČ)
- Name oder Firma und Anschrift des Kunden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, wenn dieser steuerpflichtig ist
- fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Datum der Lieferung oder Leistung, beziehungsweise Datum der Zahlung, wenn diese vorher eingeht
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
- Bemessungsgrundlage je MwSt-Satz und Netto-Einzelpreis
- angewandter MwSt-Satz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt in Euro
- Vermerk „Reverse Charge“ beziehungsweise „Prenos daňovej povinnosti“, wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist
- Kontaktdaten des steuerlichen Vertreters, wenn ein ausländisches Unternehmen einen solchen bestellt hat
Entscheidend ist nicht der Dateiname oder die Überschrift, sondern der Inhalt. Auch ein Leistungsnachweis, eine Kostenaufstellung oder eine zusammenfassende E-Mail kann als Rechnung gelten, wenn die gesetzlichen Rechnungsmerkmale erfüllt sind.
Bei hohen Belegvolumina lohnt sich ein Abgleich Ihres Rechnungstemplates mit der slowakische Umsatzsteuererklärung. So fallen inkonsistente Bemessungsgrundlagen, falsche Steuerkennzeichen und fehlende Reverse-Charge-Vermerke vor einer Betriebsprüfung auf.
Welche Rechnungsarten erkennt die Slowakei an?
Die slowakischen Regeln kennen mehrere Dokumenttypen, die steuerlich wie Rechnungen behandelt werden:
| Typ | Slowakische Bezeichnung | Hauptverwendung |
|---|---|---|
| Standardrechnung | Faktúra | B2B und B2C, Regelfall |
| Vereinfachte Rechnung | Zjednodušená faktúra | unter 100 EUR brutto oder unter 400 EUR bei eKasa |
| Sammelrechnung | Súhrnná faktúra | mehrere Lieferungen in einem Kalendermonat |
| Gutschrift / Belastungsanzeige | Dobropis / Ťarchopis | Korrektur einer bestehenden Rechnung |
| Self-billing | Samofakturácia | vom Kunden im Namen des Lieferanten ausgestellt |
| Elektronische Rechnung | Elektronická faktúra | PDF, EDI oder strukturiertes Format; Zustimmung erforderlich |
Eine Gutschrift ohne ausdrücklichen Bezug zur ursprünglichen Rechnung ist in der Slowakei kein sauberer Korrekturbeleg. Verweisen Sie immer auf die Nummer der korrigierten Rechnung.
Vereinfachte Rechnung: wann ist sie zulässig?
Die vereinfachte Rechnung (Zjednodušená faktúra) reduziert bestimmte Angaben, bleibt aber streng begrenzt.
- Unter 100 EUR brutto: Kundendaten und Netto-Einzelpreis sind nicht zwingend erforderlich.
- Unter 400 EUR brutto: nur für eKasa-Kassenbelege und Belege von Tankautomaten.
Nicht zulässig ist die vereinfachte Rechnung insbesondere bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Fernverkäufen und B2B-Lieferungen mit Reverse Charge.
Ein Parkticket über 80 EUR brutto kann als vereinfachte Rechnung genügen. Ein Tankbeleg über 450 EUR brutto nicht. Die 400-EUR-Grenze gilt nur für eKasa-Systeme und Tankautomaten, nicht für jede Transaktion.
Reverse Charge im B2B-Geschäft mit slowakischen Kunden
Richtige Rechnungen sind die Grundlage Ihrer MwSt-Erklärung in der Slowakei.
Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen ist Reverse Charge der zentrale Mechanismus: Ihr slowakischer Kunde erklärt und schuldet die MwSt, nicht Sie. Für die Rechnung bedeutet das:
- Rechnung ohne MwSt: kein slowakischer Steuerbetrag auf der Rechnung.
- USt-IdNr. beider Parteien: Ihre Nummer und die des Kunden, vorab über VIES geprüft.
- Pflichtvermerk: „Reverse Charge“ oder auf Slowakisch „Prenos daňovej povinnosti“, mit Bezug auf Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG.
Prüfen Sie die slowakische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Kunden vor der ersten Lieferung. Ist die Nummer ungültig, greift Reverse Charge nicht sauber und das Steuerrisiko fällt auf Sie zurück.
Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen schuldet grundsätzlich der Leistungsempfänger die Steuer. Ein fehlender Reverse-Charge-Vermerk ändert daran nichts, kann Ihrem Kunden aber den Vorsteuerabzug erschweren.
Sonderfall: DDP-Lieferungen und Einfuhrumsatzsteuer
Bei DDP-Lieferungen in die Slowakei hängen Rechnung, Importeurstellung und Vorsteuerabzug eng zusammen. Klären Sie vor dem Versand, wer Einführer ist und ob eine lokale Registrierung erforderlich wird.
Sammelrechnung und Ausstellungsfristen
Eine Sammelrechnung (Súhrnná faktúra) kann mehrere Lieferungen an denselben Kunden innerhalb eines Kalendermonats zusammenfassen. Sie muss innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende ausgestellt werden.
- Jede einzelne Lieferung muss mit Datum separat erscheinen; ein bloßer Monatsgesamtbetrag reicht nicht.
- Für Energieverträge wie Strom, Gas oder Wasser kann die Sammelrechnung bis zu 12 Monate abdecken; Mietverträge können ebenfalls betroffen sein.
- Eine Rechnung darf in einer Fremdsprache ausgestellt werden; die Finančná správa kann bei einer Prüfung eine slowakische Übersetzung verlangen.
Die allgemeine Ausstellungsfrist beträgt 15 Tage ab Steuertatbestand (Lieferung oder Leistung). Rechnungen sind 10 Jahre ab Ende des betreffenden Steuerjahres aufzubewahren.
Sammelrechnungen sind praktisch, aber fristkritisch. Fällt eine Lieferung am 30. eines Monats an, muss die Sammelrechnung spätestens am 15. des Folgemonats ausgestellt sein. ERP-Erinnerungen sind hier kein Komfort, sondern Kontrollschutz.
E-Rechnung in der Slowakei: was sich 2027 ändert
Die Slowakei macht die B2B-E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 für inländische Transaktionen zwischen MwSt-pflichtigen Unternehmen verpflichtend. Erwartet wird ein XML-Format nach EN 16931, übertragen über Peppol im 5-Corner-Modell. Siehe unseren Leitfaden zur Mehrwertsteuer in der Slowakei.
Für ausländische Unternehmen bedeutet das konkret: Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in der Slowakei erhalten.
- Nicht in der Slowakei ansässige Unternehmen unterliegen 2027 nicht der Pflicht für ihre grenzüberschreitenden Transaktionen.
- Die grenzüberschreitende Pflicht ist nach dem ViDA-Kalender auf den 1. Juli 2030 verschoben.
- Ausländische Unternehmen mit slowakischer MwSt-Registrierung müssen ihre lokalen Lieferanten- und Kundenflüsse ab 2027 technisch vorbereiten.
Elektronische Rechnungen setzen die Zustimmung des Empfängers voraus. Sie kann stillschweigend erfolgen, etwa durch Zahlung oder Verbuchung, sollte aber in Geschäftsbeziehungen dokumentiert werden.
Die Konformität Ihrer slowakischen Rechnungen entscheidet über den Vorsteuerabzug Ihres Kunden und Ihre Sicherheit im Prüfungsfall. Eurofiscalis unterstützt französische und internationale Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Rechnungsflüsse in der Slowakei und in den weiteren betreuten Ländern. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in der Slowakei.
Häufige Fragen
Muss ich mich in der Slowakei für die MwSt registrieren, um einen slowakischen Kunden zu fakturieren?
Nicht zwingend. Bei B2B-Dienstleistungen an einen slowakischen steuerpflichtigen Kunden greift in der Regel Reverse Charge und Sie fakturieren ohne slowakische MwSt. Wenn Sie Waren in der Slowakei liefern, lokale Bestände nutzen oder bestimmte Fernverkaufsregeln auslösen, kann eine Registrierung erforderlich werden. Prüfen Sie dafür Ihre Umsatzsteuererklärung in der Slowakei und die konkrete Lieferkette.
Wie prüfe ich die USt-IdNr. meines slowakischen Kunden?
Über VIES, das System der Europäischen Kommission. Geben Sie den Ländercode SK und die Nummer ein. Eine positive VIES-Prüfung sollten Sie vor der ersten Lieferung dokumentieren. Die Modalitäten zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Slowakei hängen vom Registrierungsgrund ab.
Darf eine slowakische Rechnung auf Deutsch ausgestellt werden?
Ja. Das Gesetz 222/2004 erlaubt Rechnungen in einer Fremdsprache. Die Finančná správa kann bei einer Steuerprüfung eine slowakische Übersetzung verlangen; diese Übersetzung muss aber nicht bereits bei Ausstellung beigefügt werden.
Brauche ich einen steuerlichen Vertreter in der Slowakei?
Für Unternehmen außerhalb der EU ist ein steuerlicher Vertreter in der Slowakei gesetzlich relevant und seine Angaben müssen auf den Rechnungen erscheinen. Für EU-Unternehmen ist er nicht immer verpflichtend, bleibt aber bei komplexen Warenflüssen, DDP oder lokaler Registrierung sinnvoll.
Welche Strafen drohen bei einer nicht konformen Rechnung in der Slowakei?
Die Finančná správa kann Geldbußen ab 30 EUR und je nach Schwere bis 16.000 EUR verhängen. Wiederholte Verstöße nach Aufforderung können bis 32.000 EUR reichen. Zusätzlich kann eine fehlerhafte Rechnung den Vorsteuerabzug des Kunden blockieren.
Welche MwSt-Sätze gelten auf slowakischen Rechnungen?
Seit Januar 2025 bestehen drei Sätze nebeneinander: 23 % als Standardsatz, 19 % für bestimmte Kategorien und 5 % für eng begrenzte Waren und Leistungen. Für die vollständige Einordnung nutzen Sie die MwSt-Länderseite Slowakei.
Wie bekomme ich in der Slowakei gezahlte MwSt zurück?
Wenn Sie slowakische MwSt bezahlt haben, ohne dort registriert zu sein, können EU-Unternehmen grundsätzlich das Erstattungsverfahren nach der 8. Richtlinie nutzen. Der Antrag wird elektronisch bis zum 30. September des Folgejahres gestellt. Details stehen im Leitfaden zur MwSt-Erstattung in der Slowakei.
Ist eine Gutschrift in der Slowakei eine Rechnung?
Ja. Eine Gutschrift (Dobropis) oder Belastungsanzeige (Ťarchopis) gilt als Rechnung im Sinne des Gesetzes 222/2004. Sie muss die ursprüngliche Rechnung ausdrücklich nennen. Ohne diese Referenz ist der Korrekturbeleg steuerlich angreifbar.
Betroffene Länder
- SlowakeiMwSt.23 %