Rechnung an Kunden in Deutschland stellen
Deutschland #Ausländische Kunden fakturieren

Rechnung an Kunden in Deutschland stellen

5 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Eine Rechnung nach Deutschland ist schnell geschrieben. Eine korrekte Rechnung ist etwas anderes: USt-IdNr., Leistungsdatum, Steuerbefreiung, Reverse-Charge-Hinweis und Aufbewahrungspflicht müssen zum richtigen Geschäftsfall passen. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in Deutschland mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa.

Illustration : facture, tampon et ordinateur

Welche Rechnung stellen Sie einem Kunden in Deutschland?

Schritt 1/7

Land der Rechnungsstellung oder Besteuerung

Dieses Tool hilft Ihnen, den USt-Hinweis und die Pflichtangaben zu ermitteln, die auf Ihrer Rechnung erscheinen müssen. Wählen Sie zunächst das betreffende Land.

Lokale USt
MwSt/USt
Sätze
19 % · 7 %
Format der USt-IdNr.
DE123456789
Steuerwährung
EUR

Der erste Schritt ist nicht die Sprache der Rechnung, sondern die steuerliche Einordnung des Umsatzes. Für Deutschland sind vor allem drei Fälle relevant.

GeschäftsfallTypische RechnungUmsatzsteuer auf der RechnungWichtiger Hinweis
Lokale Lieferung oder Leistung in DeutschlandDeutsche Rechnung mit USt19 % oder 7 %Deutsche USt-Registrierung kann erforderlich sein
B2B-Lieferung aus einem EU-Land nach DeutschlandInnergemeinschaftliche Lieferung0 % / steuerfreiUSt-IdNr. des Kunden prüfen und dokumentieren
B2B-Dienstleistung oder §13b-FallReverse ChargeKeine USt des LieferantenHinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Pflichtangaben einer Rechnung in Deutschland

Eine deutsche Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Für Standardrechnungen gehören dazu:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens;

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden;

  • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmens;

  • bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen: USt-IdNr. beider Parteien;

  • Ausstellungsdatum der Rechnung;

  • fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer;

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung;

  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, sofern er nicht mit dem Rechnungsdatum identisch ist;

  • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen;

  • anzuwendender Umsatzsteuersatz sowie Umsatzsteuerbetrag;

  • Hinweis auf Steuerbefreiung oder Reverse Charge, wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Bei Gutschriften muss das Dokument ausdrücklich als "Gutschrift" bezeichnet werden. Bei bestimmten Bau- oder Grundstücksleistungen können zusätzliche Hinweise relevant sein.

Eine fehlende oder ungültige USt-IdNr. ist kein kleiner Formfehler. Bei einer innergemeinschaftlichen B2B-Lieferung kann sie die Steuerbefreiung gefährden. Prüfen Sie die USt-IdNr. vor der Lieferung und bewahren Sie den Nachweis der Prüfung auf.

Umsatzsteuer in Deutschland: 19 %, 7 % oder steuerfrei?

Der reguläre deutsche Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für bestimmte Waren und Leistungen, etwa ausgewählte Lebensmittel, Bücher oder bestimmte kulturelle Leistungen.

Wenn mehrere Steuersätze auf einer Rechnung vorkommen, müssen Entgelt und Steuerbetrag pro Steuersatz getrennt ausgewiesen werden. Eine Sammelzeile mit einem Gesamtbetrag reicht dann nicht.

Bei steuerfreien Umsätzen ist der Grund der Steuerbefreiung auf der Rechnung klar zu nennen. Für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwenden Sie zum Beispiel:

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 138 MwStSystRL.

Für Reverse-Charge-Fälle ist diese Formulierung üblich:

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Innergemeinschaftliche B2B-Lieferung nach Deutschland

Wenn ein französisches oder anderes EU-Unternehmen Waren an einen deutschen B2B-Kunden liefert, liegt häufig eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Die Rechnung wird dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie brauchen insbesondere:

  • Ihre eigene gültige USt-IdNr.;

  • die gültige deutsche USt-IdNr. des Kunden;

  • einen Nachweis, dass die Ware von einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland gelangt ist;

  • eine Rechnung mit Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung;

  • eine korrekte Meldung in Ihren umsatzsteuerlichen Erklärungen und Zusammenfassenden Meldungen.

Die deutsche USt-IdNr. beginnt mit DE und besteht anschließend aus 9 Ziffern. Für sensible B2B-Vorgänge empfehle ich nicht nur eine einfache Plausibilitätsprüfung, sondern eine dokumentierte qualifizierte Bestätigung.

Lokale Rechnung in Deutschland

Eine lokale Rechnung liegt vor, wenn der Umsatz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist. In diesem Fall benötigen ausländische Unternehmen häufig eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung, bevor sie korrekt fakturieren können.

Auf der Rechnung stehen dann Ihre deutsche Steuernummer oder USt-IdNr., der passende deutsche Umsatzsteuersatz und der deutsche Umsatzsteuerbetrag. Der Kunde zahlt den Bruttobetrag; Sie melden und zahlen die Umsatzsteuer über die deutschen Umsatzsteuererklärungen.

Typische Auslöser sind lokale Lagerbestände, Lieferungen aus einem deutschen Lager, bestimmte Inlandslieferungen oder Konstellationen, in denen keine Steuerbefreiung und kein Reverse Charge greift.

Sprache, Währung und deutsche Begriffe

Eine Rechnung an einen Kunden in Deutschland muss nicht zwingend auf Deutsch ausgestellt werden. Praktisch ist Deutsch trotzdem oft die beste Wahl: Der Kunde versteht die Positionen sofort, und bei Rückfragen des Finanzamts ist weniger Übersetzung nötig.

Die Rechnung kann in einer anderen Währung als Euro ausgestellt werden. Für die steuerliche Meldung brauchen Sie aber einen belastbaren Umrechnungskurs, in der Praxis den amtlichen oder anerkannten Wechselkurs für den relevanten Zeitraum.

Nützliche Begriffe für Ihre Rechnung:

DeutschBedeutung
RechnungInvoice / facture
RechnungsnummerInvoice number
RechnungsdatumInvoice date
LeistungsdatumDate of supply / date de prestation
FälligkeitsdatumDue date
BetragAmount
Mehrwertsteuer / UmsatzsteuerVAT / TVA
USt-IdNr.VAT identification number
MengeQuantity
EinzelpreisUnit price
GesamtbetragTotal amount
Zu zahlenAmount due

E-Rechnung im B2B: kurz einordnen

Seit dem 01.01.2025 gelten in Deutschland neue Regeln zur E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist die elektronische Rechnung grundsätzlich der neue Standard, mit Übergangsregelungen für die Ausstellung.

Für grenzüberschreitende Rechnungen an deutsche Kunden ist nicht jede Konstellation automatisch eine inländische B2B-E-Rechnungspflicht. Trotzdem sollten Sie Ihre Systeme auf strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD vorbereiten, vor allem wenn Sie regelmäßig mit deutschen Geschäftskunden arbeiten.

Aufbewahrung von Rechnungen: 8 Jahre nach § 14b UStG

Rechnungen müssen in Deutschland grundsätzlich 8 Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist gilt seit dem 01.01.2025 nach § 14b UStG und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Mehr zur Zusammenfassenden Meldung in Deutschland.

Beispiel: Eine Rechnung vom 12.05.2026 ist ab dem 31.12.2026 aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist läuft dann grundsätzlich bis Ende 2034. Einen vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Deutschland.

Bewahren Sie auch korrigierte Rechnungen, Gutschriften, Nachweise zur USt-IdNr.-Prüfung und Transportnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen auf. Genau diese Dokumente entscheiden im Zweifel, ob eine steuerfreie Behandlung hält. Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in Deutschland erhalten. Mehr zur Meldepflicht in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuervoranmeldung Deutschland.


Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung in Deutschland enthalten?

Eine Rechnung braucht unter anderem vollständige Namen und Anschriften von Lieferant und Kunde, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Liefer- oder Leistungsdatum, Steuernummer oder USt-IdNr., Beschreibung der Waren oder Leistungen, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Steuerbefreiung oder Reverse Charge muss der passende Hinweis ergänzt werden.

Muss eine Rechnung an einen deutschen Kunden auf Deutsch sein?

Nein. Eine Rechnung kann auch auf Englisch oder in einer anderen Sprache ausgestellt werden. Deutsch ist aber in der Praxis sinnvoll, weil der Kunde, die Buchhaltung und gegebenenfalls das Finanzamt die Rechnung schneller prüfen können.

Wann stelle ich eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus?

Bei einer innergemeinschaftlichen B2B-Lieferung stellen Sie die Rechnung in der Regel ohne Umsatzsteuer aus, wenn die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt und beide USt-IdNrn. gültig sind. Bei bestimmten Dienstleistungen oder §13b-Fällen kann Reverse Charge greifen.

Welche Formulierung nutze ich für Reverse Charge in Deutschland?

Die gängige deutsche Formulierung lautet "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist zusätzlich oder stattdessen der Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung relevant, je nach Geschäftsfall.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Deutschland?

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz beträgt 7 % und gilt nur für bestimmte Waren und Leistungen. Wenn mehrere Sätze auf einer Rechnung vorkommen, müssen Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag je Steuersatz getrennt ausgewiesen werden.

Wie lange muss ich Rechnungen in Deutschland aufbewahren?

Seit dem 01.01.2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich 8 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.