Wie man eine Steuernummer in Deutschland beantragt
Sich in Deutschland Umsatzsteueranmeldung registrieren
Jedes Unternehmen, das in Deutschland Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen erbringt oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, muss periodisch Umsatzsteuermeldungen abgeben. Viele Unternehmen überlassen die Umsatzsteueranmeldung einem Fiskalvertreter.
Deutsche Finanzbehörden
Wer sich über die deutschen Umsatzsteuergesetze informieren möchte, kann sich an das Bundesfinanzministerium in Berlin wenden. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de und der Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.de finden sich umfangreiche Informationen und Broschüren – leider sämtlich nur auf deutsch
Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
Referat Bürgerangelegenheiten
WilhelmstraBe 97 10117 Berlin Postanschrift
11016 Berlin
Tel : +493018 / 682 – 3300
Courriel : buergerreferat@bmf.bund.de
Der Aufbau der deutschen Steuernummer
Wenn man sich in Deutschland umsatzsteuerlich registriert, bekommt man eine Steuernummer zugeteilt deren erste 2 Ziffern auf das zuständige Finanzamt hinweisen. Bekommt man über die nationale Steuernummer hinaus eine Ust-Id.Nr. zugeteilt, so erkennt man diese an den beiden vorangestellten zwei Buchstaben: DE. Man sollte auf der Website der Europäischen Kommission „VIES-Abfrage“ die Gültigkeit seiner Ust-Id.Nr. prüfen. Dies gilt umso mehr für die Überprüfung der Steuernummer Ihrer Geschäftspartner: z.B. bei Fehlen einer gültigen Ust-Id.Nr. seitens Ihres Kunden bleibt die innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferung an diesen in Deutschland steuerbar und ist zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Fehler dieser Art können bei einer Steuerprüfung kostspielige Folgen haben.
Nach Erteilung der deutschen Steuernummer muss im Regelfall monatlich gemeldet werden. In den Folgejahren kann einen vierteljährlichen Melderhythmus gewechslet werden, wenn die jährliche Umsatzsteuerschuld 7.500 € nicht überschritten hat. Wenn diese nicht mehr als 1.000 € betragen hat, muss nur eine Jahresmeldung abgegeben werden, die vor dem 31. Mai des Folgejahres einzureichen ist.
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