Entsendung von Arbeitnehmern · Frankreich

Ihr Vertreter in Frankreich für die Entsendung Ihrer Arbeitnehmer

Sie sind ein ausländisches Unternehmen und entsenden vorübergehend Arbeitnehmer nach Frankreich? SIPSI-Meldung, A1-Bescheinigung, ein verpflichtender Vertreter in Frankreich, französisches Arbeitsrecht… Eurofiscalis wird Ihr Vertreter und erledigt alle Formalitäten. Sie arbeiten ganz beruhigt.

  • Vertreter in Frankreich
  • SIPSI-Meldung
  • A1-Bescheinigung
  • Mehrsprachig

Sind Sie betroffen ?

Entsenden Sie Arbeitnehmer nach Frankreich?

Sobald ein außerhalb Frankreichs niedergelassenes Unternehmen vorübergehend Arbeitnehmer dorthin schickt, gelten bestimmte Pflichten.

Sie haben einen Auftrag in Frankreich gewonnen

Bauwesen, Tiefbau: Sie schicken Ihre Teams für einige Wochen oder Monate auf eine französische Baustelle.

Sie entsenden Techniker

Installation, Montage oder Wartung von Anlagen bei einem in Frankreich niedergelassenen Kunden.

Sie haben einen IT- oder Beratungsauftrag

Ein Berater oder ein Team mit einem längeren Einsatz bei einem französischen Endkunden.

Konzerninterne Mobilität

Sie entsenden einen Mitarbeiter von einer ausländischen Tochtergesellschaft an einen Standort oder eine Tochtergesellschaft in Frankreich.

Ihre Pflichten

Was das Gesetz vorschreibt

Ein Bündel von Pflichten, die vor und während jeder Entsendung einzuhalten sind.

SIPSI-Meldung

Eine vorherige Entsendemeldung muss über den Online-Dienst SIPSI vor Beginn der Leistung übermittelt werden.

Vertreter in Frankreich

Sie müssen einen während der gesamten Dauer der Leistung in Frankreich anwesenden Vertreter benennen (Verbindung zur Arbeitsaufsicht, Aufbewahrung der Dokumente).

A1-Bescheinigung

Das Formular A1 bescheinigt, dass Ihre Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes unterstellt bleiben.

Unterlagen auf Französisch

Gehaltsabrechnungen, Verträge und Nachweise müssen ins Französische übersetzt bereitgehalten werden.

Französisches Arbeitsrecht

Einhaltung des „harten Kerns": Mindestlohn (SMIC oder tariflicher Mindestlohn), Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit.

Bausektor (BTP)

Die BTP-Karte Ihrer entsandten Arbeitnehmer

Auf Baustellen muss jeder Arbeitnehmer im Bauwesen und Tiefbau über die BTP-Berufsausweiskarte verfügen — einschließlich Ihrer entsandten Arbeitnehmer. Ohne sie ist die Baustelle einer Kontrolle und einem Bußgeld ausgesetzt.

  • Pflicht für jeden Arbeitnehmer, der in Frankreich BTP-Arbeiten ausführt — einschließlich entsandter Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer.
  • Der Antrag wird vom Arbeitgeber (oder seinem Vertreter) bei CIBTP France gestellt und mit Ihrer Entsendemeldung verknüpft.
  • 5 Jahre gültig und während Ihrer Entsendezeiträume aktiv (Mehr-Arbeitgeber-Karte seit 2024).
  • Auf der Baustelle unverzüglich vorzulegen (Arbeitsaufsicht, Bauherr).

Wir kümmern uns darum: Als Ihr Vertreter beantragen und verwalten wir die BTP-Karte jedes Ihrer entsandten Arbeitnehmer.

Warum das ernst ist

Das Risiko einer Nichtkonformität

4 000 € pro nicht gemeldetem Arbeitnehmer
  • Bußgeld bis zu 4 000 € pro Arbeitnehmer (8 000 € im Wiederholungsfall), Obergrenze 500 000 €.
  • Aussetzung der Leistung bei schwerwiegendem Verstoß.
  • Ihr französischer Auftraggeber kann gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden — und vor der Unterzeichnung Ihre Konformitätsnachweise verlangen.
  • Zunehmende Kontrollen der Arbeitsaufsicht bei grenzüberschreitenden Vorgängen.

Unsere Lösung

Die Entsendung, schlüsselfertig

Sie übermitteln uns Ihren Auftrag, wir kümmern uns um alles Weitere.

  1. Sie übermitteln uns Ihren Auftrag

    Land, Arbeitnehmer, Daten, Ort und Art der Leistung in Frankreich.

  2. Wir melden & vertreten Sie

    SIPSI-Meldung, Benennung als Ihr Vertreter in Frankreich, Prüfung der Dokumente (A1, Verträge…).

  3. Sie entsenden sorgenfrei

    Ihr Auftrag startet fristgerecht und konform, ab dem ersten Tag.

  4. Wir übernehmen Nachverfolgung & Kontrollen

    Aufbewahrung der Dokumente, Verbindung zur Arbeitsaufsicht und Unterstützung im Falle einer Kontrolle.

Warum wir

Ein steuerlicher & sozialer Partner, mehrsprachig

Ihr Vertreter in Frankreich

Wir übernehmen die Rolle des Vertreters, die Sie vom Ausland aus nicht selbst erfüllen können.

Steuer & Soziales unter einem Dach

Entsendung, aber auch Mehrwertsteuer und feste Niederlassung: Wir verwalten Ihre gesamte französische Konformität.

Mehrsprachiges Team

Wir sprechen Ihre Sprache (FR, EN, IT, DE, ES, PL…) und kommunizieren für Sie mit der französischen Verwaltung.

Europäisches Netzwerk

Niederlassungen in ganz Europa: heute nach Frankreich entsenden, morgen in andere Länder, mit demselben Partner.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich die Formalitäten selbst erledigen?

Theoretisch ja, aber die SIPSI-Meldung erfolgt auf Französisch, der Vertreter muss in Frankreich anwesend sein und die Dokumente müssen dort aufbewahrt und übersetzt werden. Ein Fehler oder ein Versäumnis führt zu einem Bußgeld pro Arbeitnehmer. Genau das übernehmen wir für Sie.

Wie lange vor dem Auftrag muss man sich darum kümmern?

Die Entsendemeldung muss vor Beginn der Leistung erfolgen. Idealerweise kontaktieren Sie uns, sobald der Auftrag bestätigt ist; wir können die Meldungen schnell bearbeiten, auch bei einem unmittelbar bevorstehenden Auftrag.

Und wenn der Auftrag nur einige Tage dauert?

Die Pflichten gelten ab dem ersten Tag der Entsendung, unabhängig von der Dauer. Auch ein kurzer Auftrag muss Gegenstand einer ordnungsgemäßen Meldung und Vertretung sein.

Wer kann Vertreter des Arbeitgebers in Frankreich sein?

Ein während der Leistung auf französischem Gebiet anwesender Vertreter, der vom Arbeitgeber bevollmächtigt ist und für die Verbindung zur Arbeitsaufsicht sowie die Aufbewahrung der Dokumente zuständig ist. Eurofiscalis übernimmt diese Rolle für Ihre Rechnung.

Sprechen Sie unsere Sprache?

Ja. Unser Team ist mehrsprachig und unsere Niederlassungen decken mehrere europäische Länder ab. Sie kommunizieren in Ihrer Sprache; wir erledigen die Formalitäten auf Französisch mit der Verwaltung.

Entstehen durch die Entsendung nach Frankreich weitere Pflichten (Mehrwertsteuer, Niederlassung)?

Manchmal. Je nach Ihrer Tätigkeit und Ihren Vorgängen kann die Entsendung mit Fragen der Mehrwertsteuer oder einer festen Niederlassung in Frankreich einhergehen. Genau darin liegt der Vorteil einer Kanzlei, die sowohl Soziales ALS AUCH Steuern verwaltet: Wir prüfen Ihre gesamte Situation.

Ein Auftrag in Frankreich ?

Entsenden Sie Ihre Arbeitnehmer in voller Konformität

Ein Experte prüft Ihre Situation und antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. SIPSI, A1, Vertreter in Frankreich — wir kümmern uns um alles.