Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Schweiz: der Leitfaden für ausländische Unternehmen (2026)
Schweiz #Mehrwertsteuererstattung erhalten

Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Schweiz: der Leitfaden für ausländische Unternehmen (2026)

7 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Ein ausländisches Unternehmen holt die in der Schweiz bezahlte MWST zurück, indem es bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einen Vergütungsantrag über die amtlichen Formulare 1222 und 1223 einreicht, und zwar zwingend über einen Steuervertreter in der Schweiz. Der Antrag deckt ein volles Kalenderjahr ab, setzt mindestens 500 CHF MWST voraus und muss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Nach diesem Datum ist der Anspruch auf Rückerstattung endgültig verwirkt.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa. In der Schweiz gelten dabei eigene Regeln, die sich klar von jenen der Europäischen Union unterscheiden.

Illustration : remboursement de TVA, euros et calculatrice

Rückerstattung oder Registrierung: finden Sie Ihr Verfahren

Schritt 1/6

Erstattungsland

Dieser Simulator hilft Ihnen, den richtigen Weg zur Rückerstattung der in einem Land gezahlten USt zu ermitteln. Wählen Sie zunächst das betreffende Land aus.

Lokale USt
TVA/MWST
Währung
CHF
Behörde
Administration fédérale des contributions (AFC)

Wer kann die in der Schweiz bezahlte MWST zurückholen?

Die Schweizer MWST-Rückerstattung steht ausländischen Unternehmen ohne MWST-Pflicht in der Schweiz offen, die auf Geschäftsausgaben MWST getragen haben. Sie beruht auf dem Anspruch auf Vergütung der Vorsteuer nach dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz (Art. 107 Abs. 1 Bst. b MWSTG sowie Art. 151 bis 156 MWSTV). Es handelt sich nicht um ein EU-Verfahren: Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gilt weder die 8. noch die 13. Richtlinie. Der einzige Weg ist das nationale Verfahren der ESTV.

Die vier kumulativen Voraussetzungen

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss das antragstellende Unternehmen alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • seinen Sitz, Wohnsitz oder eine Betriebsstätte im Ausland haben;
  • während des betreffenden Zeitraums keine Leistung auf Schweizer Gebiet erbringen;
  • die Ausgaben für seine unternehmerische Tätigkeit getätigt haben;
  • seine Unternehmereigenschaft durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde seines Landes nachweisen.

Die Gegenseitigkeit: haben Frankreich und die EU einen Anspruch?

Die Schweiz vergütet die MWST nur Unternehmen aus einem Land, das Gegenseitigkeit gewährt (Art. 152 MWSTV). Konkret muss das Land Schweizer Unternehmen einen gleichwertigen Vergütungsanspruch einräumen oder keine mit der MWST vergleichbare Steuer erheben.

Frankreich gewährt die Gegenseitigkeit. Französische Unternehmen haben, wie alle Unternehmen der Europäischen Union, somit Anspruch auf die Rückerstattung der Schweizer MWST. Das Verfahren steht zudem zahlreichen Drittstaaten offen (Vereinigtes Königreich, USA, Japan, Vereinigte Arabische Emirate, unter anderen).

Der Mindestbetrag: 500 CHF pro Antrag

Die erstattungsfähige MWST muss pro Kalenderjahr mindestens 500 CHF erreichen. Unterhalb dieser Schwelle erklärt die ESTV den Antrag für unzulässig. Dieser Mindestbetrag berechnet sich über sämtliche Rechnungen desselben Jahres, sodass sich kleinere Ausgaben zur Erreichung der Schwelle kumulieren lassen.

Welche Ausgaben begründen einen Vergütungsanspruch?

Erstattungsfähig sind in der Schweiz getragene Geschäftsausgaben, die durch formgerechte Rechnungen nach Schweizer Vorgaben belegt sind. Die Vergütung betrifft die Vorsteuer, die das Unternehmen hätte abziehen können, wäre es in der Schweiz steuerpflichtig gewesen.

Die häufigsten Posten sind:

  • die Beherbergung (Sondersatz für Hotellerie von 3,8 %);
  • Kosten für Messen, Ausstellungen und Konferenzen (Standmiete, Aufbau, Logistik);
  • in der Schweiz besuchte Weiterbildungen;
  • Wareneinkäufe bei Schweizer Lieferanten;
  • die beim BAZG (Zoll) entrichtete Einfuhrsteuer, gegen Vorlage der Veranlagungsverfügungen.

Sonderfall: die MWST einer Messe oder Ausstellung

Die MWST einer Fachmesse in der Schweiz zurückzuholen ist möglich, solange Sie dort keinen Direktverkauf tätigen. Der klassische Fallstrick des Ausstellers in Genf, Basel oder Zürich besteht darin, vor Ort zu fakturieren oder zu kassieren: dieser Vorgang stellt eine in der Schweiz erbrachte Leistung dar und macht das Unternehmen steuerpflichtig, womit der jährliche Vergütungsanspruch entfällt.

Wie beantragen Sie die Rückerstattung: das Verfahren Schritt für Schritt

Der Vergütungsantrag folgt drei Schritten und lässt kein anderes Formular als die amtlichen Vorlagen der ESTV zu. Jede nicht formgerechte Unterlage führt zur Abweisung oder zur Sistierung des Dossiers.

Schritt 1 — Die formgerechten Originalrechnungen zusammentragen

Stellen Sie sämtliche Lieferantenrechnungen des Kalenderjahres im Original zusammen, versehen mit den obligatorischen Schweizer MWST-Angaben (UID-Nummer des Lieferanten im Format CHE, angewandter Satz, MWST-Betrag). Für die Einfuhrsteuer bewahren Sie die Veranlagungsverfügungen des BAZG auf.

Schritt 2 — Die Formulare 1222 und 1223 ausfüllen

Das Dossier beruht auf zwei Formularen:

  • das Formular 1222: der eigentliche Vergütungsantrag, der die Vollmacht an den Schweizer Vertreter einschliesst;
  • das Formular 1223: die detaillierte Liste aller eingereichten Rechnungen.

Schritt 3 — Die Unternehmensbescheinigung beilegen und einreichen

Fügen Sie die Bescheinigung der Unternehmereigenschaft bei, ausgestellt von der Steuerbehörde Ihres Landes. In Frankreich ist dies die Unterstellungsbescheinigung des Service des impôts des entreprises (SIE), gültig für das betreffende Kalenderjahr. Das vollständige Dossier wird anschliessend durch Ihren Vertreter in der Schweiz bei der ESTV eingereicht.

Welche Fristen gelten für die Schweizer MWST-Rückerstattung?

Zwei Fristen prägen das Verfahren: die Einreichungsfrist und die Bearbeitungsdauer der ESTV.

Einreichungsfrist: der 30. Juni, ohne Verlängerung

Der Antrag für ein Kalenderjahr muss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Dies ist eine Verwirkungsfrist: nach dem 30. Juni ist der Anspruch auf Rückerstattung verloren, ohne Rechtsmittel und ohne mögliche Verlängerung. Pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag zulässig.

Bearbeitungsdauer der ESTV

Ist das vollständige Dossier eingereicht, prüft es die ESTV und nimmt anschliessend die Rückerstattung in Schweizer Franken (CHF) vor. Die Schweiz veröffentlicht für dieses Verfahren keine bezifferte Fristgarantie: rechnen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitung. Bei Verzug können seitens der ESTV Vergütungszinsen geschuldet sein, nach den Bedingungen von Art. 88 MWSTG.

Brauchen Sie einen Steuervertreter in der Schweiz, um die MWST zurückzuholen?

Ja, das ist eine gesetzliche Pflicht (Art. 154 MWSTV), keine blosse Option. Ein ausländisches Unternehmen kann seinen Vergütungsantrag nicht selbst bei der ESTV einreichen: es muss einen Vertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz mandatieren, der als Zustelladresse und Ansprechpartner der Verwaltung dient. Die Vollmacht steht direkt auf dem Formular 1222. Eurofiscalis bietet Ihnen einen Fiskalvertreter in der Schweiz.

Rückerstattung oder Registrierung: welcher Fall trifft auf Sie zu?

Der richtige Weg hängt von Ihrer Tätigkeit in der Schweiz ab. Wenn Sie dort keinen steuerbaren Umsatz erzielen, ist das jährliche Vergütungsverfahren 1222/1223 das Richtige für Sie. Wenn Sie in der Schweiz verkaufen, liefern oder Leistungen erbringen, überschreiten Sie die Schwelle zur Steuerpflicht und müssen sich registrieren lassen, um Ihre MWST über die Abrechnungen zurückzuholen.

  • Kein steuerbarer Umsatz, nur Ausgaben → Vergütungsantrag (1222/1223), einmal pro Jahr bis 30. Juni.
  • Verkäufe, Lieferungen oder Leistungen vor Ort → MWST-Registrierung, Rückholung über die periodischen Abrechnungen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Rückholung Ihrer Schweizer MWST?

Eurofiscalis handelt als Ihr in der Schweiz ansässiger Vertreter: wir prüfen die Erstattungsfähigkeit Ihrer Ausgaben, bereiten die Formulare 1222 und 1223 vor, sichern Ihre Bescheinigungen und reichen Ihren Antrag fristgerecht bei der ESTV ein. Sie holen Ihre MWST zurück, wir übernehmen das Verfahren und den Austausch mit der Verwaltung. Siehe unseren Leitfaden zur Rechnungsstellung in der Schweiz.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Spezialisten → Erfahren Sie, wie Sie eine Schweizer MwSt-Nummer beantragen erhalten.

Den vollständigen steuerlichen Rahmen der Schweiz finden Sie in unserem Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Alles zur laufenden Compliance erklärt unser Leitfaden zur MWST-Erklärung Schweiz.


Häufige Fragen

Wie hoch ist der erstattungsfähige Mindestbetrag der MWST in der Schweiz?

Die Schwelle liegt bei 500 CHF Vorsteuer pro Kalenderjahr. Sämtliche Rechnungen desselben Jahres werden zur Erreichung dieses Mindestbetrags kumuliert. Unter 500 CHF erklärt die ESTV den Antrag für unzulässig und es wird keine Rückerstattung ausbezahlt.

Was ist die Frist für die Einreichung meines Antrags?

Der Antrag für ein Kalenderjahr muss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Es handelt sich um eine Verwirkungsfrist: nach dem 30. Juni ist der Anspruch auf Rückerstattung endgültig verloren, ohne mögliche Verlängerung.

Hat Frankreich ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Schweiz?

Ja. Frankreich gewährt, wie alle EU-Staaten, der Schweiz die Gegenseitigkeit. Französische Unternehmen haben somit Anspruch auf Rückerstattung, vorbehältlich der Einhaltung der allgemeinen Bedingungen der MWST in der Schweiz und des Verfahrens der ESTV.

Ist die Rückerstattung ohne Vertreter in der Schweiz möglich?

Nein. Das Schweizer Recht verlangt die Mandatierung eines in der Schweiz wohnhaften oder ansässigen Vertreters für die Einreichung des Antrags. Das ausländische Unternehmen kann sich nicht direkt an die ESTV wenden. Die Vollmacht ist in das Formular 1222 integriert.

Was passiert, wenn ich während einer Messe in der Schweiz verkaufe?

Ein Direktverkauf auf Schweizer Boden stellt einen steuerbaren Umsatz dar und macht Sie steuerpflichtig. Sie müssen sich dann registrieren lassen und die MWST über Ihre Abrechnungen verwalten. Um einen Kunden in der Schweiz korrekt zu fakturieren, klären Sie diesen Punkt vor der Veranstaltung.

Wie hoch ist der MWST-Satz in der Schweiz im Jahr 2026?

Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für die Beherbergung 3,8 %. Einmal registriert, wendet das Unternehmen diese Sätze an und reicht seine MWST-Anmeldung in der Schweiz nach der von der ESTV festgelegten Periodizität ein.

Kann man mehrere Vergütungsanträge pro Jahr einreichen?

Nein. Pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag zulässig. Er muss sämtliche Rechnungen des betreffenden Jahres zusammenfassen. Stellen Sie daher ein vollständiges Dossier zusammen, statt Ihre Belege auf mehrere Sendungen aufzuteilen.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.