MWST-Erklärung in der Schweiz: Fristen, Ablauf und Pflichten
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MWST-Erklärung in der Schweiz: Fristen, Ablauf und Pflichten

2 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerlich registriert ist, endet die Pflicht nicht mit der MWST-Nummer. Sie müssen Ihre MWST-Abrechnungen fristgerecht einreichen und die geschuldete Steuer bezahlen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa. Bei ausländischen Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz läuft die MWST-Erklärung zwingend über einen Fiskalvertreter in der Schweiz.

In der Praxis erfolgt die MWST-Abrechnung in der Schweiz grundsätzlich quartalsweise. Erklärung und Zahlung müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen.

Illustration : comptable et déclaration de TVA

Voraussetzungen für eine korrekte MWST-Erklärung in der Schweiz

Eine gültige Schweizer MWST-Nummer haben

Bevor Sie eine MWST-Erklärung einreichen können, muss Ihr Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registriert sein. Die CHE-Nummer beziehungsweise Schweizer MWST-Nummer muss aktiv sein.

Einen Schweizer Fiskalvertreter benennen

Für Unternehmen ohne Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz ist ein Fiskalvertreter verpflichtend. Er ist offizieller Ansprechpartner gegenüber der ESTV und reicht die MWST-Abrechnungen ein. Mehr dazu: Fiskalvertreter in der Schweiz.

Wann und wie wird die MWST-Erklärung eingereicht?

Der Standardrhythmus ist quartalsweise

Die MWST-Abrechnung erfolgt grundsätzlich pro Quartal. Die Frist beträgt 60 Tage nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode.

  • 1. Quartal: Frist bis 31. Mai
  • 2. Quartal: Frist bis 31. August
  • 3. Quartal: Frist bis 30. November
  • 4. Quartal: Frist bis 28. Februar des Folgejahres

Die praktischen Schritte der MWST-Abrechnung

  1. Unterlagen sammeln: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen sowie Zoll- und Importdokumente.
  2. Unterlagen rechtzeitig an den Fiskalvertreter übermitteln.
  3. Der Fiskalvertreter prüft Umsätze, geschuldete MWST und abziehbare Vorsteuer.
  4. Die Abrechnung wird über ESTV SuisseTax eingereicht.
  5. Ihr Unternehmen bezahlt den geschuldeten Betrag direkt an die ESTV innerhalb der 60-Tage-Frist.

Welche Angaben gehören in die Schweizer MWST-Erklärung?

Die auf steuerbaren Umsätzen erhobene MWST

In der Abrechnung werden Umsätze erfasst, auf denen Schweizer MWST geschuldet ist: Warenverkäufe, Dienstleistungen und andere in der Schweiz steuerbare Vorgänge.

Die abziehbare Vorsteuer

Typische Quellen für abziehbare Vorsteuer sind:

  • Waren- und Materialeinkäufe in der Schweiz
  • allgemeine Betriebskosten
  • Dienstleistungen, die der Schweizer MWST unterliegen
  • Einfuhrsteuer bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz

Was passiert bei verspäteter oder fehlerhafter MWST-Erklärung?

Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung

Die ESTV wendet bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen an. Der Zinssatz beträgt 4 % pro Jahr und läuft grundsätzlich ab dem Tag nach der Fälligkeit. Erfahren Sie mehr über die Mehrwertsteuererstattung in der Schweiz.

Fehlerhafte oder fehlende Abrechnung

Wenn Umsätze fehlen, Vorsteuer zu Unrecht abgezogen wurde oder eine Abrechnung nicht eingereicht wird, kann die ESTV Korrekturen verlangen. Je nach Fall können Bussen und vertiefte Kontrollen folgen. Einen vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zur MwSt Schweiz Ratgeber.

Gute Schweizer MWST-Compliance beginnt vor der Frist

Die MWST-Erklärung in der Schweiz verlangt Disziplin: saubere Rechnungen, vollständige Belege, klare Zuständigkeiten und rechtzeitige Kommunikation mit dem Fiskalvertreter. Erfahren Sie, wie Sie eine Schweizer MwSt-Nummer beantragen erhalten.

Anforderungen an die Rechnungsstellung erklärt unser Leitfaden zu Rechnung an Schweizer Kunden stellen.

Alle Fristen auf einen Blick bietet der Artikel zur Schweizer MwSt-Abrechnung.


Häufige Fragen

Kann ein ausländisches Unternehmen seine MWST-Erklärung in der Schweiz selbst einreichen?

Nein. Ein Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz muss einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dieser Vertreter ist Ansprechpartner gegenüber der ESTV und reicht die MWST-Abrechnungen ein.

Wie kann eine bereits eingereichte MWST-Abrechnung korrigiert werden?

Der Fiskalvertreter kann bei der ESTV eine Korrektur der ursprünglichen Abrechnung einreichen.

Zusätzlich ermöglicht die jährliche Abstimmung, Fehler des abgelaufenen Steuerjahres zu bereinigen.

Kann man für die Schweizer MWST-Erklärung eine Fristverlängerung erhalten?

Ja. Der Fiskalvertreter kann online eine Fristverlängerung beantragen.

Die Verlängerung betrifft die Einreichung, nicht automatisch die Zahlung. Um Verzugszinsen zu vermeiden, sollte ein geschätzter Betrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist bezahlt werden.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.