Wie fakturiert man einen Kunden in Frankreich? Der Rechnungsleitfaden für ausländische Unternehmen
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Wie fakturiert man einen Kunden in Frankreich? Der Rechnungsleitfaden für ausländische Unternehmen

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Wie fakturiert man einen französischen Kunden? Diese Frage stellt sich jedes ausländische Unternehmen bei der Expansion in den französischen Markt. Es gibt keine pauschale Antwort: Sie hängt strikt von Ihrem Kundentyp (B2B oder B2C) und der Art Ihres Verkaufs (Waren oder Dienstleistungen) ab. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in Frankreich mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Unabhängig von der Situation müssen Ihre Rechnungen jedoch die gesetzlichen Pflichtangaben nach Artikel 289 des französischen allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI) enthalten (Namen der Parteien, Umsatzsteuernummern, Nettopreise usw.). Was die Steuer selbst betrifft, liegen die französischen Umsatzsteuersätze in der Regel bei 20 %, 10 % oder 5,5 %. In diesem Leitfaden erkläre ich Ihnen genau, wann französische Umsatzsteuer zu berechnen ist und wie Sie Ihre Warenflüsse absichern, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Ich bin Jim, USt-Spezialist bei Eurofiscalis. Tag für Tag unterstütze ich internationale Unternehmen dabei, ihre Warenflüsse abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Steuerverwaltung nicht vor der Tür steht.

Illustration : facture, tampon et ordinateur

Welche Grundangaben gehören auf eine französische Rechnung?

Schritt 1/7

Land der Rechnungsstellung oder Besteuerung

Dieses Tool hilft Ihnen, den USt-Hinweis und die Pflichtangaben zu ermitteln, die auf Ihrer Rechnung erscheinen müssen. Wählen Sie zunächst das betreffende Land.

Lokale USt
TVA
Sätze
20 % · 10 %, 5,5 %, 2,1 %
Format der USt-IdNr.
FRXX123456789
Steuerwährung
EUR

Spielen Sie nicht mit dem Feuer. Eine unvollständige Rechnung bedeutet einen Kunden, der seine Umsatzsteuer nicht abziehen kann, und ein Bußgeld für Sie. Nach Artikel 289 du CGI muss jedes Dokument eine perfekte steuerliche Identifikation sein. Für Nicht-EU-Unternehmen ist ein Fiskalvertreter in Frankreich für die Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.

Das Wesentliche nach Artikel 289:

  • Vollständige Identität: Name, Anschrift des Firmensitzes und Rechtsform.
  • Umsatzsteuernummern: Ihre (verpflichtend) und die Ihres Kunden (entscheidend für innergemeinschaftliches B2B).
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummerierung ohne „Lücken“.
  • Detail Zeile für Zeile: Menge, genaue Beschreibung, Nettostückpreis und der anwendbare Umsatzsteuersatz (20 %, 10 %, 5,5 % oder 2,1 %).

Welcher Umsatzsteuersatz gilt in Frankreich je nach Warenfluss?

Hier beginnen die Rechenfehler. Die Regeln ändern sich radikal, je nachdem, ob Sie an ein Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) verkaufen.

1. Wie fakturiert man eine französische Privatperson (B2C)?

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land Waren an Privatpersonen in Frankreich verkaufen, betreiben Sie Fernverkauf.

  • Unter 10 000 € (EU-weite Schwelle): Sie fakturieren mit der Umsatzsteuer Ihres Heimatlandes.
  • Über 10 000 €: Sie müssen französische Umsatzsteuer berechnen (20 %).
  • Die Lösung: Nutzen Sie den One-Stop-Shop (OSS), um Ihre gesamte europäische Umsatzsteuer auf einmal zu melden.

2. Wie fakturiert man ein französisches Unternehmen (B2B)? Zwei Szenarien

Hier wird die Expertise von Eurofiscalis entscheidend. Es gibt zwei Arten von B2B-Warenflüssen:

  • Innergemeinschaftlicher Fluss (aus der EU): Verlassen die Waren Ihr Land Richtung Frankreich, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung (LIC). Satz: 0 %. Angabe: „Exonération de TVA, article 262 ter I du CGI“. Um die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anzuwenden, müssen Sie in Ihrem Sitzland umsatzsteuerlich registriert sein, prüfen, dass Ihr französischer B2B-Kunde über eine gültige Umsatzsteuernummer in VIES verfügt, und diese Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung des Abgangslandes deklarieren.
  • Lokaler Verkauf (Lagerbestand in Frankreich): Dies ist ein zentraler Punkt höchster Aufmerksamkeit. Wenn Sie Lagerbestand in Frankreich haben und an einen umsatzsteuerlich registrierten französischen B2B-Kunden liefern, dürfen Sie keine Umsatzsteuer berechnen. Es handelt sich um den Mechanismus der inländischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Art. 283-1 du CGI). Ihr Kunde meldet die Steuer. Angabe: „Autoliquidation – Article 283-1 du CGI“.

Übersichtstabelle: Umsatzsteuer und Pflichtangaben

Art des FlussesKundeAnzuwendende UStVerpflichtende gesetzliche Angabe
Lokaler Verkauf (FR-Lager)B2C20 % (FR-USt)Keine spezifische
Lokaler Verkauf (FR-Lager)B2B0 % (Reverse Charge)Art. 283-1 du CGI
Innergemeinschaftlich (Waren)B2B0 %Art. 262 ter I du CGI
Erbringung von DienstleistungenB2B0 % (Reverse Charge)Art. 283-2 du CGI
E-Commerce (OSS)B2C20 % (FR-USt)One-Stop-Shop-Regelung

Französische Kunden fakturieren: DAP vs. DDP

Wenn Sie in den USA, in China oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, ist die Einfuhr nach Frankreich ein Minenfeld.

Eine DAP-Verkaufsrechnung

Bei DAP (Delivered At Place) liefern Sie, aber Ihr Kunde ist der Importeur. Er zahlt die Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung.

  • Auswirkung auf die Rechnung: Sie fakturieren ohne Umsatzsteuer (auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer erscheinen).
  • Vorteil: Für Sie ist keine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich erforderlich.
  • Nachteil: Schlechte Kundenerfahrung (überraschende Umsatzsteuergebühren und Bearbeitungsgebühren des Spediteurs bei der Lieferung).

Eine DDP-Verkaufsrechnung

Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernehmen Sie alles. Sie sind der offizielle Importeur der Waren auf französischem Boden.

  • Pflicht: Sie müssen eine französische Umsatzsteuernummer und eine EORI-Nummer besitzen.
  • Mechanismus: Sie zahlen die Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel über den ATVAI-Mechanismus in Ihrer französischen Umsatzsteuererklärung umgekehrt).
  • Schlussrechnung: Der Verkauf gilt als lokaler Verkauf in Frankreich. Für einen B2C-Kunden berechnen Sie 20 % französische Umsatzsteuer. Für einen B2B-Kunden fakturieren Sie ohne Umsatzsteuer – Ihr Kunde kehrt die Steuerschuldnerschaft um (Art. 283-1). Angabe: „Autoliquidation – Article 283-1 du CGI“.

Spezifische Angaben und Belege: der Schutzschild gegen Prüfungen

Eine französische Rechnung ohne die korrekte Angabe ist nicht konform. Die französische Verwaltung ist äußerst formalistisch. Siehe unseren Leitfaden zur Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich.

  • Lokaler Verkauf (Lager in Frankreich): Verwenden Sie die normale französische Umsatzsteuer (B2C) oder die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (B2B).
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Sie müssen unbedingt einen Transportnachweis aufbewahren (CMR, unterzeichneter Lieferschein), der belegt, dass die Waren Ihr Land Richtung Frankreich verlassen haben. Ohne diesen entfällt die Steuerbefreiung.

Aufzubewahrende Dokumente: Siehe unseren Leitfaden zu Quick Fixes.

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
  • Transportdokumente (der entscheidende Nachweis).
  • Zahlungsnachweis.
  • Die gültige Umsatzsteuernummer des Kunden.

Mit der Bestellung eines Fiskalvertreters in Frankreich gewinnen Sie einen Partner, der die Konformität Ihrer Rechnungen prüft und Ihre Umsatzsteuererklärungen absichert. Einen vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Frankreich. Lesen Sie auch: Umsatzsteuernummer Frankreich beantragen, Umsatzsteuererklärung Frankreich und DDP-Verkauf in Frankreich.

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Häufige Fragen

Welche Angabe gehört auf eine umsatzsteuerfreie Rechnung für Frankreich?
  • Für B2B-Dienstleistungen: „Autoliquidation – Art. 283-2 du CGI“.
  • Für lokale B2B-Verkäufe aus französischem Lager: „Autoliquidation – Art. 283-1 du CGI“.
  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen: „Exonération de TVA – Art. 262 ter I du CGI“.
Benötige ich eine französische Umsatzsteuernummer, um in Frankreich zu verkaufen?

Nicht immer, aber in drei Hauptfällen ist sie erforderlich: wenn Sie in DDP aus einem Drittland verkaufen, wenn Sie Lagerbestand in Frankreich halten oder wenn Sie B2C-Verkäufe ohne Nutzung der OSS-Regelung tätigen.

Wie überprüfe ich die Umsatzsteuernummer eines französischen Kunden?

Nutzen Sie den offiziellen Dienst der Europäischen Kommission: VIES (VAT Information Exchange System). Es ist der einzige anerkannte Nachweis, um eine steuerfreie innergemeinschaftliche B2B-Rechnung zu rechtfertigen.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.