Rechnung an Kunden in Luxemburg stellen: MwSt, Pflichtangaben und Fristen
Luxemburg #Ausländische Kunden fakturieren

Rechnung an Kunden in Luxemburg stellen: MwSt, Pflichtangaben und Fristen

6 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Um eine Rechnung an einen Kunden in Luxemburg korrekt auszustellen, müssen Sie zuerst den MwSt-Tatbestand qualifizieren: lokale Lieferung, B2C-Verkauf, innergemeinschaftliche Lieferung, Export oder Reverse-Charge-Verfahren. Luxemburgische MwSt wird nur berechnet, wenn der Umsatz in Luxemburg steuerbar und steuerpflichtig ist; der Normalsatz beträgt 17 %, daneben gelten der Zwischensatz 14 %, der ermäßigte Satz 8 % und der stark ermäßigte Satz 3 %. Die Rechnung selbst muss danach drei Dinge sauber nachweisen: eine fortlaufende Rechnungsnummer, die vollständigen MwSt-Angaben und die fristgerechte Ausstellung. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in Luxemburg mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa.

Illustration : facture, tampon et ordinateur

Müssen Sie luxemburgische MwSt berechnen?

Schritt 1/7

Land der Rechnungsstellung oder Besteuerung

Dieses Tool hilft Ihnen, den USt-Hinweis und die Pflichtangaben zu ermitteln, die auf Ihrer Rechnung erscheinen müssen. Wählen Sie zunächst das betreffende Land.

Lokale USt
TVA
Sätze
17 % · 14 %, 8 %, 3 %
Format der USt-IdNr.
LU12345678
Steuerwährung
EUR

Luxemburgische MwSt hängt vom Ort und von der Art des Umsatzes ab, nicht von der Adresse des Kunden. Eine Rechnung an einen luxemburgischen Kunden kann lokale luxemburgische MwSt enthalten, sie kann aber auch ohne luxemburgische MwSt ausgestellt werden, wenn eine innergemeinschaftliche Lieferung, ein Export oder Reverse Charge vorliegt. — Fiskalvertreter in Luxemburg

Mehrwertsteuer in Luxemburg | Umsatzsteuernummer in Luxemburg

UmsatzartLuxemburgische MwSt auf der Rechnung?Kontrollpunkt
Lokale Warenlieferung in LuxemburgJaWare wird in Luxemburg geliefert, Umsatz ist lokal steuerpflichtig
B2C-Umsatz mit Leistungsort LuxemburgJaOSS, Schwellen und Leistungsort prüfen
Innergemeinschaftliche B2B-LieferungNein, wenn die Bedingungen erfüllt sindGültige USt-IdNr. des Kunden in VIES + Transportnachweis
Export in ein DrittlandNein, wenn der Export nachgewiesen istZollnachweis und tatsächlicher Ausgang der Ware aus der EU
B2B-Dienstleistung mit Leistungsort beim EmpfängerNein, Reverse ChargeKunde ist steuerpflichtiger Unternehmer, Leistungsort liegt nicht in Luxemburg
Lokaler Umsatz ohne BefreiungJaAnwendbaren luxemburgischen MwSt-Satz bestimmen

Kann ein ausländisches Unternehmen einem luxemburgischen Kunden eine Rechnung stellen?

Ja, ein ausländisches Unternehmen kann einem Kunden in Luxemburg eine Rechnung stellen, ohne dort automatisch eine Betriebsstätte zu haben. Entscheidend ist, ob das Unternehmen durch seine Umsätze in Luxemburg selbst Schuldner der lokalen MwSt wird. In diesem Fall kann eine luxemburgische MwSt-Registrierung bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) erforderlich werden.

Für Unternehmen aus der EU erfolgt die MwSt-Identifikation grundsätzlich direkt gegenüber der AED. Bei Unternehmen außerhalb der EU muss zusätzlich geprüft werden, ob ein Fiskalvertreter oder eine Garantie erforderlich ist. Nach der Registrierung wird eine luxemburgische MwSt-Nummer im Format LU12345678 verwendet.

Umsatzsteuererklärung Luxemburg

Welche MwSt-Sätze gelten in Luxemburg?

Luxemburg hat vier MwSt-Sätze, die nach Art der Ware oder Dienstleistung angewendet werden. Der Normalsatz 17 % gilt für die meisten Umsätze. Der PFI, das Portal für indirekte Steuern, unterscheidet außerdem den Zwischensatz 14 %, den ermäßigten Satz 8 % und den stark ermäßigten Satz 3 %.

SatzTypische VerwendungRisiko in der Praxis
17 %Normalsatz für die meisten Waren und DienstleistungenNur anwenden, wenn kein Sonderregime greift
14 %ZwischensatzProdukt- oder Dienstleistungskategorie exakt prüfen
8 %Ermäßigter SatzNicht pauschal auf alltägliche Ausgaben übertragen
3 %Stark ermäßigter SatzNur für ausdrücklich vorgesehene Kategorien

0 % ist in Luxemburg kein allgemeiner MwSt-Satz für Rechnungen. Wenn keine MwSt berechnet wird, liegt meistens eine Steuerbefreiung, ein Export, eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse Charge vor. Genau diese Begründung muss auf der Rechnung stehen.

Welche Pflichtangaben braucht eine luxemburgische Rechnung?

Eine luxemburgische Rechnung muss den Umsatz, die Parteien, die Steuerbemessungsgrundlage und die MwSt-Behandlung nachvollziehbar machen. Die AED muss die chronologische Rechnungsfolge und die steuerliche Behandlung prüfen können; der Kunde muss seine Vorsteuer oder den Reverse-Charge-Mechanismus korrekt dokumentieren können.

PflichtangabeWarum sie zählt
AusstellungsdatumZuordnung zur Rechnungsperiode
Eindeutige fortlaufende RechnungsnummerLückenlose, kontrollierbare Chronologie
MwSt-Nummer des LieferantenIdentifikation des Rechnungsausstellers
Name und vollständige Adresse von Lieferant und KundeIdentifikation der Parteien
Liefer- oder Leistungsdatum, falls abweichendBestimmt den steuerlichen Zeitpunkt
Beschreibung der Waren oder DienstleistungenGrundlage für Satz, Ort und Steuerbehandlung
Netto-Bemessungsgrundlage, MwSt-Satz und MwSt-BetragBerechnung und Vorsteuerabzug
Steuerbefreiungs- oder Reverse-Charge-HinweisRechtfertigt eine Rechnung ohne luxemburgische MwSt

Auf Positionsebene sollten Einheitspreis, Menge, Rabatte, Satz und MwSt-Betrag sichtbar bleiben. Wenn mehrere Sätze auf derselben Rechnung vorkommen, trennen Sie Bemessungsgrundlagen und Steuerbeträge je Satz.

Welche MwSt-Hinweise gehören auf die Rechnung?

Der Hinweis auf der Rechnung muss den tatsächlichen MwSt-Mechanismus erklären. Eine Formulierung ersetzt keine steuerliche Prüfung. Sie dokumentiert nur, warum keine luxemburgische MwSt berechnet wurde oder warum der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

SituationMöglicher Rechnungshinweis
Kleinunternehmerregelung / MwSt-BefreiungTVA non applicable - Article 57bis de la loi modifiée du 12 février 1979
Innergemeinschaftliche B2B-DienstleistungReverse charge - VAT due by the recipient - Article 44 of Directive 2006/112/EC
Innergemeinschaftliche WarenlieferungVAT exemption - intra-Community supply - Article 138 of Directive 2006/112/EC
DreiecksgeschäftVAT exemption - intra-Community triangular transaction ABC - Article 141 of Directive 2006/112/EC
Export außerhalb der EUVAT exemption - export outside the EU - Article 146 of Directive 2006/112/EC

Wann muss die Rechnung ausgestellt werden?

Bei B2B-Umsätzen muss die Rechnung spätestens am 15. Tag des Monats nach Lieferung oder Leistung ausgestellt werden. Wird eine Ware am 10. März geliefert, muss die Rechnung spätestens am 15. April erstellt werden.

Die Frist ist nicht nur Formalität. Eine verspätete Rechnung kann die Zuordnung zur richtigen MwSt-Periode verschieben, Abweichungen in der Buchhaltung erzeugen und beim Kunden den Vorsteuerabzug oder die Reverse-Charge-Dokumentation erschweren.

Können Sie in einer Fremdwährung fakturieren?

Ja, eine Rechnung an einen Kunden in Luxemburg kann in einer anderen Währung als Euro ausgestellt werden. Für die luxemburgische MwSt-Erklärung müssen die relevanten Werte aber in Euro bestimmbar sein: Bemessungsgrundlage, MwSt-Betrag und gegebenenfalls die Summen je Satz.

Bewahren Sie den angewendeten Wechselkurs mit der Rechnung auf. Für nicht importbezogene Umsätze orientiert sich der Kurs an den Regeln zum Zeitpunkt, zu dem die Steuer entsteht oder fällig wird, insbesondere an veröffentlichten Kursen der Banque centrale du Luxembourg, der Europäischen Zentralbank oder eines zugelassenen Kreditinstituts.

DDP-Import nach Luxemburg

Ist elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg Pflicht?

Eine elektronische Rechnung ist im normalen B2B-Geschäft nicht generell verpflichtend. Sie ist möglich, wenn der Empfänger sie akzeptiert und Authentizität, Integrität, Lesbarkeit und Archivierung gewährleistet sind.

Pflicht wird die elektronische Rechnung im B2G-Kontext: öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge. In diesem Rahmen müssen Wirtschaftsteilnehmer, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, konforme elektronische Rechnungen über die zulässigen Kanäle übermitteln, insbesondere Peppol oder MyGuichet.lu. Das ist keine allgemeine B2B-Pflicht für jede Rechnung zwischen privaten Unternehmen.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen müssen in Luxemburg 10 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt für ausgestellte und erhaltene Rechnungen und betrifft sowohl die Buchhaltung als auch die MwSt-Kontrolle.

Archivieren Sie die Rechnung zusammen mit den Nachweisen, die ihre MwSt-Behandlung tragen. Dazu gehören VIES-Prüfprotokolle, Lieferscheine, Transportnachweise, Exportdokumente, Verträge, Bestellungen und bei Fremdwährungen der verwendete Wechselkurs. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in Luxemburg.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Die häufigsten Fehler entstehen durch ein zu global konfiguriertes Rechnungsmodell. Ein einziges Template reicht nicht, wenn Sie lokale Verkäufe, B2C-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen, Exporte und Reverse Charge gleichzeitig abdecken. Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in Luxemburg erhalten.

Prüfen Sie besonders diese Punkte: Einen vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Luxemburg.

  • 17 % auf einen Umsatz anwenden, der eigentlich steuerfrei oder reverse-charge-pflichtig ist;
  • ohne luxemburgische MwSt-Nummer fakturieren, obwohl eine Registrierung bei der AED erforderlich wäre;
  • eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne VIES-Prüfung oder Transportnachweis behandeln;
  • 0 % als allgemeinen MwSt-Satz statt als begründete Befreiung verwenden;
  • Reverse-Charge-Hinweis vergessen;
  • Bemessungsgrundlagen bei mehreren Sätzen nicht trennen;
  • nicht fortlaufende oder doppelte Rechnungsnummern verwenden;
  • Fremdwährungswerte nicht in Euro nachvollziehbar machen;
  • Rechnungs- und Nachweisdokumente nicht 10 Jahre archivieren.

Häufige Fragen

Wann muss ich luxemburgische MwSt auf einer Rechnung berechnen?

Sie berechnen luxemburgische MwSt, wenn der Umsatz in Luxemburg steuerbar und steuerpflichtig ist und keine Befreiung, keine innergemeinschaftliche Lieferung, kein Export und kein Reverse-Charge-Verfahren greift.

Welcher MwSt-Satz gilt in Luxemburg?

Der luxemburgische Normalsatz beträgt 17 %. Je nach Ware oder Dienstleistung können auch 14 %, 8 % oder 3 % gelten.

Ist 0 % ein luxemburgischer Standard-MwSt-Satz?

Nein. Eine Rechnung ohne MwSt braucht eine konkrete Begründung, zum Beispiel innergemeinschaftliche Lieferung, Export, Steuerbefreiung oder Reverse Charge. Der Hinweis muss zur tatsächlichen Operation passen.

Welche Pflichtangabe wird bei Rechnungen besonders oft falsch gemacht?

Die fortlaufende eindeutige Rechnungsnummer wird oft unterschätzt. Sie muss eine kontrollierbare Chronologie ergeben; doppelte Nummern, Lücken ohne Erklärung oder parallele Nummernkreise sind riskant.

Muss ich die USt-IdNr. des luxemburgischen Kunden prüfen?

Ja, bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen. Prüfen Sie die USt-IdNr. in VIES und archivieren Sie den Nachweis zusammen mit der Rechnung und den Transportbelegen.

Bis wann muss eine B2B-Rechnung in Luxemburg ausgestellt werden?

Bei B2B-Umsätzen muss die Rechnung spätestens am 15. Tag des Monats nach der Lieferung oder Dienstleistung ausgestellt werden.

Kann ich eine Rechnung an einen Kunden in Luxemburg in Fremdwährung ausstellen?

Ja. Die für die MwSt relevanten Beträge müssen aber in Euro bestimmbar sein, und der verwendete Wechselkurs sollte mit der Rechnung archiviert werden.

Ist E-Invoicing in Luxemburg für B2B-Rechnungen verpflichtend?

Nein, es gibt keine allgemeine B2B-Pflicht. Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung betrifft vor allem öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, also den B2G-Kontext.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.