OSS oder IOSS in Deutschland: Was ist der Unterschied?
Der OSS betrifft grenzüberschreitende B2C-Umsätze innerhalb der EU, der IOSS ausschließlich importierte Sendungen aus Drittländern bis 150 € Sachwert. Diese Trennlinie entscheidet über das richtige Verfahren. Der One-Stop-Shop ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung, mit der Sie Umsatzsteuer für mehrere Mitgliedstaaten zentral in einem einzigen Portal erklären, ohne sich in jedem Bestimmungsland einzeln registrieren zu müssen.
Innerhalb des OSS gibt es zwei Wege. Die OSS EU-Regelung (§ 18j UStG) richtet sich an Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Fernverkäufen und bestimmten B2C-Dienstleistungen. Die OSS Nicht-EU-Regelung (§ 18i UStG) richtet sich an nicht in der EU ansässige Unternehmer, die Dienstleistungen an EU-Privatkunden erbringen. Der Import-One-Stop-Shop (§ 18k UStG) ist ein eigenständiges Verfahren für eingeführte Waren.
| Verfahren | Für wen | Welche Umsätze | Erklärung |
|---|---|---|---|
| OSS EU-Regelung | EU-Unternehmen und bestimmte Nicht-EU-Strukturen | innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte B2C-Dienstleistungen | vierteljährlich |
| OSS Nicht-EU-Regelung | nicht in der EU ansässige Unternehmer | B2C-Dienstleistungen an EU-Privatkunden | vierteljährlich |
| IOSS | Händler, Marktplätze oder Vermittler | importierte B2C-Sendungen bis 150 € | monatlich |
Mehr zu den deutschen Sätzen und Pflichten finden Sie in unserem Überblick zur Mehrwertsteuer in Deutschland.
OSS und IOSS sind keine neue Steuer, sondern ein Meldekanal. Geschuldet wird die Umsatzsteuer des Mitgliedstaats des Verbrauchs, also des Landes, in dem Ihr Privatkunde sitzt. Der deutsche Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % gelten nur für Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind, nicht automatisch für jeden OSS-Umsatz.
Wer muss sich in Deutschland für OSS oder IOSS registrieren?
Registrieren muss sich, wer grenzüberschreitende B2C-Umsätze ausführt und Deutschland als Mitgliedstaat der Identifizierung wählt oder wählen muss. Die Teilnahme ist freiwillig, aber sobald Sie sich entscheiden, gilt sie einheitlich für alle erfassten Umsätze in allen Mitgliedstaaten.
In Deutschland kommen vier Konstellationen in Frage:
- Unternehmen mit Sitz oder fester Niederlassung in Deutschland, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe oder erfasste B2C-Dienstleistungen ausführen.
- EU-Unternehmen, für die Deutschland als Mitgliedstaat der Identifizierung in Frage kommt, etwa über eine feste Niederlassung.
- Nicht-EU-Unternehmen für die Nicht-EU-Regelung oder den IOSS, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Marktplätze und elektronische Schnittstellen, wenn sie als fiktiver Lieferer behandelt werden.
Ob Sie überhaupt registrierungspflichtig sind, hängt am EU-weiten Schwellenwert. Bis 10.000 € Jahresumsatz dürfen Sie Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und TBE-Dienstleistungen weiter im Ursprungsland versteuern. Dieser Schwellenwert ist ein Gesamtwert für alle anderen EU-Länder zusammen, nicht pro Land, und er gilt nicht für Unternehmer ohne EU-Ansässigkeit. Wer ihn überschreitet oder freiwillig darauf verzichtet, versteuert im Bestimmungsland, und genau hier wird der OSS praktisch.
Sobald Sie Ware in einem deutschen Lager halten, etwa über Amazon FBA oder ein Fulfillment-Center, lösen Sie eine lokale deutsche Umsatzsteuerregistrierung aus, unabhängig vom OSS. Der OSS deckt diese Lagerstrukturen nicht ab. Wer das ignoriert, riskiert Nachzahlungen und ein gesperrtes Verkäuferkonto.
Welche Regelung ist richtig: OSS EU-Regelung, Nicht-EU-Regelung oder IOSS?
Die richtige Regelung ergibt sich aus drei Fragen: Wo startet die Ware, wer ist der Kunde und wie hoch ist der Sendungswert? Eine saubere Einordnung vor dem BOP-Antrag erspart spätere Korrekturen.
Die Entscheidungslogik in Kurzform:
- EU-Ware an EU-Privatkunden über die Grenze: OSS EU-Regelung prüfen.
- Nicht-EU-Unternehmen mit B2C-Dienstleistungen in der EU: OSS Nicht-EU-Regelung prüfen.
- Drittlandsware direkt an EU-Privatkunden bis 150 €: IOSS prüfen.
- Lager in Deutschland, innerdeutsche Lieferung oder B2B: deutsche Umsatzsteuerregistrierung prüfen, nicht OSS.
Auf dem Terrain sehe ich, dass die meisten Fehler nicht bei der Registrierung passieren, sondern bei der Einordnung davor. Kartieren Sie zuerst Ihre Warenflüsse, also Versandstart, Lagerort und Kundentyp, bevor Sie im BOP ein Formular auswählen. Mischformen, etwa EU-Versand plus deutsches FBA-Lager, brauchen fast immer OSS und eine lokale Registrierung parallel.
Wie funktioniert die OSS- oder IOSS-Registrierung über das BZSt?
Die Registrierung erfolgt vollständig elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP). Das BZSt ist die zuständige deutsche Behörde für OSS und IOSS. Der Ablauf ist für beide Verfahren ähnlich, unterscheidet sich aber im Formular und in den Pflichtangaben.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Verfahren bestimmen: OSS EU-Regelung, OSS Nicht-EU-Regelung oder IOSS.
- Mitgliedstaat der Identifizierung prüfen: Ist Deutschland der richtige Staat für Ihren Antrag?
- BOP-Zugang vorbereiten: Zertifikat und Registrierung im Portal sicherstellen.
- Passendes Formular auswählen: das Teilnahmeformular für OSS oder IOSS im BOP öffnen.
- Unternehmensdaten erfassen: USt-IdNr. oder steuerliche Referenzen, Kontaktdaten, Bankdaten und betroffene Mitgliedstaaten.
- Bei IOSS Vermittler klären: Nicht-EU-Unternehmen brauchen in der Regel einen Vermittler.
- Antrag elektronisch übermitteln an das BZSt.
- BOP-Postfach prüfen und Registrierungsnummer sichern.
- Erklärungen und Zahlungen danach fristgerecht abgeben.
Für die abschließende Bearbeitung einer IOSS-Registrierungsanzeige stellt das BZSt die Bestätigung nach eigenen Angaben in der Regel innerhalb von 2 bis 14 Werktagen in das BOP-Postfach ein. Wenn Sie ohnehin eine deutsche Umsatzsteuernummer benötigen, etwa wegen eines Lagers, lesen Sie, wie Sie eine USt-IdNr. in Deutschland beantragen.
Nicht in der EU ansässige Unternehmen müssen für den IOSS einen in der EU ansässigen Vermittler benennen, der die Erklärungen abgibt und für die Steuer haftet. Ausgenommen sind nur Unternehmen aus Drittländern mit einem Abkommen über gegenseitige Amtshilfe mit der EU, aktuell ausschließlich Norwegen.
Welche Umsätze melden Sie im OSS?
Im OSS melden Sie grenzüberschreitende B2C-Umsätze innerhalb der EU, für die Sie im Bestimmungsland Umsatzsteuer schulden. Die Erklärung umfasst die Umsätze aller betroffenen Mitgliedstaaten in einer einzigen Meldung.
Zu melden sind:
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten;
- bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten;
- Umsätze über elektronische Schnittstellen, wenn diese als fiktiver Lieferer gelten.
Nicht in den OSS gehören dagegen:
- B2B-Umsätze, da der OSS auf B2C zugeschnitten ist;
- innerdeutsche Lieferungen an deutsche Kunden;
- Umsätze aus einem deutschen Lager an deutsche Kunden;
- Importverkäufe aus Drittländern, die in den IOSS gehören;
- Umsätze, die lokal in Deutschland zu erklären sind.
Diese lokalen Umsätze laufen weiterhin über die klassische deutsche Umsatzsteuervoranmeldung. Wer korrekt fakturieren will, prüft außerdem die Pflichtangaben, wenn Sie eine Rechnung an Kunden in Deutschland stellen.
Welche Umsätze melden Sie im IOSS?
Im IOSS melden Sie Fernverkäufe von aus Drittländern eingeführten Waren in Sendungen bis 150 € Sachwert. Der Sachwert ist der reine Warenwert ohne separat ausgewiesene Transport- und Versicherungskosten. Die IOSS-Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten.
Zu melden sind:
- Fernverkäufe importierter Gegenstände an Privatkunden;
- B2C-Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €;
- Umsätze, bei denen eine elektronische Schnittstelle als fiktiver Lieferer behandelt wird.
Nicht in den IOSS gehören:
- verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak;
- Sendungen über 150 € Sachwert;
- B2B-Lieferungen;
- Waren, die sich bereits im freien Verkehr der EU befinden.
Auch bei Nutzung des IOSS bleiben die Zollförmlichkeiten für die eingeführten Waren bestehen. Der IOSS vereinfacht die Umsatzsteuer auf die Einfuhr kleiner Sendungen, er ersetzt aber keine Zollanmeldung. Die Zollverwaltung bleibt für die Abfertigung zuständig.
Welche Fristen gelten für OSS und IOSS in Deutschland?
OSS-Erklärungen sind vierteljährlich, IOSS-Erklärungen monatlich abzugeben. Die Frequenz ist gesetzlich festgelegt und unabhängig von der Umsatzhöhe.
Die wichtigsten Fristregeln:
- OSS: eine Erklärung pro Kalendervierteljahr, abzugeben bis zum Ende des Monats nach Ablauf des Quartals.
- IOSS: eine Erklärung pro Kalendermonat.
- Nullmeldung: Bei der OSS EU-Regelung ist auch dann eine Erklärung abzugeben, wenn im Zeitraum keine Umsätze ausgeführt wurden.
- Zahlung: Die gemeldete Steuer ist fristgerecht zu überweisen, eine automatische Lastschrift gibt es nicht.
- Aufzeichnungen: nach Art. 47i VO (EU) 904/2010 elektronisch und auf Anfrage des BZSt bereitzuhalten, in der Regel 10 Jahre.
Die Nullmeldung ist der am häufigsten übersehene Punkt. Tragen Sie die OSS- und IOSS-Termine fest in Ihren Steuerkalender ein, auch für umsatzlose Zeiträume. Eine vergessene Nullmeldung gilt als nicht abgegebene Erklärung und kann Ihren OSS-Status gefährden.
Wann ersetzt OSS oder IOSS keine deutsche Umsatzsteuerregistrierung?
OSS und IOSS decken nur grenzüberschreitende B2C-Fälle ab, nicht jede in Deutschland steuerbare Tätigkeit. Sobald Sie eine lokale Präsenz oder lokale Lieferungen haben, brauchen Sie zusätzlich eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung. Beide Systeme bestehen parallel.
Eine lokale Registrierung bleibt insbesondere nötig bei:
- einem Lager in Deutschland, auch über Dienstleister;
- Amazon FBA und Warenbewegungen zwischen Lagern;
- innerdeutschen B2C-Lieferungen aus deutschem Bestand;
- B2B-Lieferungen in Deutschland;
- Importen mit lokalen umsatzsteuerlichen Pflichten.
Wer ein deutsches Lager nutzt, sollte parallel die OSS-Umsatzsteuererklärung für Amazon FBA und die lokale Registrierung sauber aufsetzen, statt beides zu vermischen.
Der typische Pan-EU-Händler kombiniert beides. Über den OSS erklärt er seine grenzüberschreitenden Fernverkäufe, über lokale Registrierungen in den Lagerländern, darunter Deutschland, erklärt er Warenbewegungen und innerstaatliche Lieferungen. Hintergründe zu den Lagerländern finden Sie im Beitrag zum Amazon-Lager in Europa und Umsatzsteuer.
Häufige Fehler bei OSS und IOSS in Deutschland
Die meisten OSS/IOSS-Probleme entstehen durch falsche Einordnung, nicht durch Rechenfehler. Wer die Verfahren von Anfang an trennt, vermeidet Nachzahlungen und Korrekturmeldungen.
Die häufigsten Fehler aus der Praxis:
- OSS und IOSS verwechseln: OSS betrifft keine Einfuhren, IOSS nur Sendungen bis 150 €.
- B2B-Umsätze im OSS melden, obwohl die Verfahren rein für B2C gedacht sind.
- IOSS über 150 € oder für verbrauchsteuerpflichtige Waren anwenden.
- Nullmeldung vergessen in umsatzlosen Zeiträumen.
- Deutsches Lager ignorieren und alles über OSS abwickeln wollen.
- Marktplatzrolle falsch einordnen, obwohl die Schnittstelle als fiktiver Lieferer gilt.
- Falschen Steuersatz anwenden, also den deutschen statt den des Verbrauchslands.
Betreiber elektronischer Schnittstellen wie Amazon oder eBay können nach § 3 Abs. 3a UStG als fiktiver Lieferer behandelt werden. Sie treten dann umsatzsteuerlich so auf, als hätten sie die Ware selbst an den Endkunden geliefert, und können diese Umsätze über OSS oder IOSS melden. Klären Sie früh, wer in Ihrer Kette der Steuerschuldner ist.
Unterstützung bei OSS und IOSS in Deutschland
Die richtige Einordnung zwischen OSS, IOSS und lokaler deutscher Umsatzsteuerregistrierung entscheidet darüber, ob Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe sauber laufen oder zu Nachzahlungen führen. Eurofiscalis analysiert Ihre Warenflüsse, registriert Sie bei den richtigen Verfahren und übernimmt Ihre wiederkehrenden Meldungen.
Häufige Fragen
Ist OSS in Deutschland verpflichtend?
Nein, die Teilnahme am OSS ist freiwillig. Sobald Sie aber den EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € überschreiten, schulden Sie die Umsatzsteuer im Bestimmungsland. Der OSS ist dann die einfachste Alternative zur Registrierung in jedem einzelnen Land.
Gilt IOSS für alle Importe?
Nein. Der IOSS gilt nur für Fernverkäufe importierter Waren in Sendungen bis 150 € Sachwert an Privatkunden. Verbrauchsteuerpflichtige Waren, Sendungen über 150 € und B2B-Lieferungen sind ausgeschlossen und laufen über die reguläre Einfuhr.
Kann ich B2B-Umsätze im OSS melden?
Nein. OSS und IOSS sind ausschließlich für B2C-Umsätze konzipiert. B2B-Lieferungen melden Sie über die Umsatzsteueranmeldung in Deutschland oder das Verfahren des jeweiligen Bestimmungslands, nicht über den One-Stop-Shop.
Ersetzt OSS eine deutsche Umsatzsteuernummer?
Nein. Der OSS deckt nur grenzüberschreitende B2C-Fernverkäufe ab. Bei einem Lager in Deutschland, innerdeutschen Lieferungen oder B2B-Umsätzen brauchen Sie zusätzlich eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung. Beide Systeme bestehen parallel.
Was ist der Unterschied zwischen OSS EU-Regelung und Nicht-EU-Regelung?
Die EU-Regelung (§ 18j UStG) gilt für Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Fernverkäufen und bestimmten B2C-Dienstleistungen. Die Nicht-EU-Regelung (§ 18i UStG) gilt für nicht in der EU ansässige Unternehmer, die Dienstleistungen an EU-Privatkunden erbringen.
Brauche ich einen IOSS-Vermittler?
In der Regel ja, wenn Ihr Unternehmen nicht in der EU ansässig ist. Dann müssen Sie einen in der EU ansässigen Vermittler benennen. Ausgenommen sind nur Drittlandsunternehmen mit Amtshilfeabkommen, derzeit ausschließlich Norwegen. Ein Fiskalvertreter in Deutschland kann diese Rolle übernehmen.
Was passiert, wenn ich in einem Monat keine IOSS-Umsätze habe?
Sie geben dennoch eine Erklärung ab. Wie bei der OSS-Nullmeldung gilt eine Erklärung auch ohne Umsätze als fristgerecht abgegeben. Eine ausgelassene Meldung kann als versäumte Erklärung gewertet werden und Ihren Status gefährden.
Welchen Umsatzsteuersatz muss ich bei deutschen OSS-Umsätzen anwenden?
Es gilt der Satz des Mitgliedstaats des Verbrauchs. Für in Deutschland steuerbare Umsätze sind das der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %. Verkaufen Sie an Kunden in einem anderen Land, gilt dessen Steuersatz. Details zu den deutschen Sätzen finden Sie im Amazon Umsatzsteuer in Europa Leitfaden.
Betroffene Länder