DDP in die Schweiz verkaufen: MWST, Zoll und Pflichten des Verkäufers
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DDP in die Schweiz verkaufen: MWST, Zoll und Pflichten des Verkäufers

8 Min. Lesezeit

Wenn Sie Waren DDP in die Schweiz verkaufen, übernehmen Sie als Verkäufer die Einfuhr, die Zollabfertigung und die Schweizer MWST-Risiken. Der Kunde erhält die Ware ohne Zusatzkosten, aber Ihr Unternehmen wird in der Praxis zum Importeur in der Schweiz. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in der Schweiz mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa. Bei DDP-Lieferungen in die Schweiz liegt der kritische Punkt nicht nur im Incoterm, sondern in der korrekten Registrierung, der Importeurstellung und der Rückforderung der Einfuhrsteuer.

Die Schweiz gehört nicht zur EU. OSS und IOSS gelten nicht, die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie gilt nicht und für Warenlieferungen gibt es kein Reverse-Charge-Verfahren wie in vielen EU-Konstellationen.

Illustration : port, conteneurs et grue — importation
Incoterms 2020

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Verstehen Sie, wer — Verkäufer oder Käufer — den Transport organisiert, das Risiko trägt sowie Zoll und Umsatzsteuer je Incoterm übernimmt. Wählen Sie Ihren Ausgangspunkt.

Was bedeutet DDP bei Lieferungen in die Schweiz?

DDP in die Schweiz bedeutet: Der Verkäufer liefert die Ware verzollt und versteuert bis zum vereinbarten Ort in der Schweiz. Der Schweizer Kunde soll bei Lieferung keine Zollrechnung, keine Einfuhrsteuer und keine Überraschungskosten erhalten.

Bei Incoterms 2020 ist DDP die weitreichendste Verpflichtung für den Verkäufer. Sie organisieren den Transport, stellen die Export- und Importdokumente bereit, tragen die Zollformalitäten und bezahlen die Einfuhrabgaben.

Der entscheidende Punkt: Wer ist Importeur?

Bei einer echten DDP-Lieferung muss der Verkäufer als Importeur auf der Zollanmeldung erscheinen. Diese Anmeldung läuft über e-dec oder Passar Import beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Wenn Ihr Spediteur stattdessen den Schweizer Kunden als Importeur einträgt, erhält der Kunde die Einfuhrsteuerrechnung. Das ist operativ kein DDP mehr, auch wenn auf Ihrer Handelsrechnung DDP steht.

Warum ist die Schweiz bei DDP anders als ein EU-Land?

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Deshalb gelten bei Warenlieferungen in die Schweiz weder OSS noch IOSS. Auch die EU-Regeln zur innergemeinschaftlichen Lieferung, zum Fernverkauf oder zum Reverse-Charge-Verfahren greifen nicht.

Zwei Schweizer Behörden sind zu unterscheiden:

  • die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für MWST-Registrierung, Abrechnung, Vorsteuer und Fiskalvertretung

  • das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für Zollabfertigung, Tares, Einfuhrsteuer und Importdokumente

Diese Trennung erklärt viele Fehler. Die Einfuhrsteuer wird beim Import vom BAZG erhoben. Die spätere MWST-Abrechnung und der Vorsteuerabzug laufen über die ESTV.

Wer zahlt MWST und Zoll bei DDP Schweiz?

Bei DDP zahlt der Verkäufer die Schweizer Einfuhrsteuer und die allfälligen Zölle. Der Kunde bezahlt den vereinbarten Verkaufspreis und soll keine zusätzlichen Einfuhrkosten tragen.

Einfuhrsteuer: 8,1 % oder 2,6 %

Die Schweizer Einfuhrsteuer wird in der Regel auf dem CIF-Wert berechnet: Warenwert, Transport und Versicherung bis zur Schweizer Grenze. Für die meisten Industrie- und Konsumgüter gilt der Normalsatz von 8,1 %.

Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt insbesondere für bestimmte Waren des Grundbedarfs, zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente und gedruckte Bücher. Der konkrete Steuersatz hängt von der Warenart und der zolltariflichen Einreihung ab.

Zölle: in der Schweiz oft nach Gewicht

Schweizer Zölle werden häufig nach dem Bruttogewicht berechnet, nicht nach dem Warenwert wie viele Unternehmen es aus EU-Importen erwarten. Die Einreihung erfolgt über Tares, den Schweizer Zolltarif.

Für Waren mit EU-Ursprung können die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU die Zölle oft auf null reduzieren. Dafür braucht der Spediteur die korrekten Ursprungsnachweise, zum Beispiel ein EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Braucht ein ausländischer Verkäufer eine Schweizer MWST-Nummer?

In der Praxis ja, sobald DDP-Lieferungen in die Schweiz regelmäßig werden oder die Schweizer MWST wirtschaftlich neutral bleiben soll. Ohne gültige Schweizer MWST-Registrierung kann die beim Import bezahlte Einfuhrsteuer zur endgültigen Kostenposition werden.

Die allgemeine Registrierungspflicht entsteht, wenn ein Unternehmen weltweit mindestens 100.000 CHF steuerbaren Umsatz pro Jahr erzielt und in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringt. Für Versandhandel mit Kleinwertsendungen gilt eine besondere Regel: Wenn die Einfuhrsteuer pro Sendung weniger als 5 CHF beträgt, wird die 100.000 CHF-Schwelle anhand des Schweizer Versandhandelsumsatzes relevant.

Fiskalvertretung ist Pflicht

Ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz muss bei einer Schweizer MWST-Registrierung einen Fiskalvertreter in der Schweiz benennen. Dieser Vertreter ist Ansprechpartner gegenüber der ESTV und haftet für bestimmte Pflichten mit. Mehr zur gesetzlichen Pflicht: Fiskalvertreter in der Schweiz.

Für die Registrierung sollten Sie typischerweise einplanen:

  • aktuellen Handelsregisterauszug, meist nicht älter als 3 Monate

  • Satzung oder Unternehmensnachweis

  • MWST- oder Steuerbescheinigung aus dem Sitzstaat

  • Vollmacht und Formular für den Schweizer Fiskalvertreter

  • Sicherheitsleistung gegenüber der ESTV

Die Sicherheitsleistung beträgt regelmäßig 3% des erwarteten steuerbaren Schweizer Umsatzes, mindestens aber 2.000 CHF. Die Erteilung der Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer mit MWST-Zusatz dauert nach vollständigem Dossier meistens 3-4 Wochen.

Kann man DDP ohne Schweizer MWST-Registrierung starten?

Ja, aber nur mit klarer Kostenkontrolle. Die Verpflichtungserklärung für ausländische Unternehmen kann es ermöglichen, Einfuhren im eigenen Namen vorzunehmen, ohne bereits voll registriert zu sein. Sie löst aber nicht das zentrale Problem: Die Einfuhrsteuer ist ohne korrekten MWST-Status in der Regel nicht als Vorsteuer abziehbar.

Für ein oder zwei Testsendungen kann dieser Ansatz vertretbar sein. Für wiederkehrende DDP-Lieferungen ist er teuer. Bei 10.000 EUR Warenwert kann allein die Einfuhrsteuer von 8,1 % rund 810 EUR Liquiditäts- oder Kostenrisiko auslösen, wenn sie nicht abziehbar ist.

DDP oder DAP: Welcher Incoterm ist für Schweizer Kunden besser?

DDP ist kundenfreundlicher, aber für den Verkäufer administrativ schwerer. DAP ist einfacher für den Verkäufer, verlagert aber Einfuhrsteuer, Zollabfertigung und Zahlungsüberraschungen auf den Schweizer Kunden.

Für B2C und E-Commerce ist DDP oft die bessere Kundenerfahrung. Der Endkunde sieht einen Endpreis und erhält die Ware ohne Nachzahlung. Für B2B-Kunden mit Schweizer MWST-Registrierung kann DAP funktionieren, weil der Kunde die Einfuhrsteuer in seiner eigenen Schweizer MWST-Abrechnung als Vorsteuer geltend machen kann.

DDP excluding VAT ist kein Standard-DDP

Incoterms 2020 erlauben vertragliche Anpassungen. In B2B-Verträgen wird manchmal ein DDP excluding VAT vereinbart: Der Verkäufer übernimmt Zollabfertigung und Zölle, aber nicht die Schweizer MWST.

Das muss ausdrücklich im Vertrag und in der Rechnung stehen. Ohne klare Klausel umfasst DDP grundsätzlich auch die Einfuhrabgaben inklusive Einfuhrsteuer.

Wie fakturiert man eine DDP-Lieferung in die Schweiz?

Die Rechnung muss zur Zollanmeldung, zur MWST-Position und zur Kundenerwartung passen. Eine schöne DDP-Rechnung nützt nichts, wenn der Spediteur die Zollanmeldung anschließend auf den Kunden ausstellt.

Rechnung an B2C-Kunden

Bei registrierten Verkäufern enthält die Rechnung den Schweizer MWST-Satz, in der Regel 8,1 %, und die Schweizer MWST-Nummer im Format CHE-xxx.xxx.xxx MWST. Der Kunde zahlt einen Bruttopreis inklusive Lieferung.

Die beim Import bezahlte Einfuhrsteuer erscheint nicht als Zusatzposition gegenüber dem Kunden. Sie wird intern über die MWST-Abrechnung als Vorsteuer behandelt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechnung an B2B-Kunden

Bei Warenlieferungen in die Schweiz gibt es kein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren wie in bestimmten EU-Fällen. Wenn Sie DDP liefern und in der Schweiz registriert sind, erheben Sie grundsätzlich Schweizer MWST auf die Lieferung.

Bei einem vertraglichen DDP excluding VAT muss die Abweichung klar dokumentiert werden. Der Kunde darf nicht erst bei Lieferung erfahren, dass er die MWST tragen soll.

Pflichtangaben für die operative Abwicklung

Auf Rechnung, Packliste und Spediteurbriefing sollten mindestens folgende Angaben stehen:

  • Incoterm: DDP mit Lieferort oder ausdrücklich DDP excluding VAT, falls vereinbart

  • Verkäufer als Importeur

  • Schweizer MWST-Nummer, falls vorhanden

  • genaue Warenbeschreibung und HS-Code

  • Ursprungsland und Ursprungsnachweis, wenn relevant

  • CIF-Wert oder zollrelevante Wertbestandteile

Welche Dokumente braucht der Spediteur?

Der Spediteur braucht vollständige Dokumente, bevor die Ware an der Grenze steht. Nachträgliche Korrekturen sind möglich, aber teuer und unsicher.

Handelsrechnung und Zollwert

Die Handelsrechnung muss den Warenwert, die Lieferbedingungen, die Warenbeschreibung, die Zolltarifnummer, das Ursprungsland und die Versandkosten sauber ausweisen. Diese Daten bestimmen die Einfuhr in die Schweiz, die Einfuhrsteuer und den Zoll.

Tares und Warenklassifizierung

Die Zolltarifnummer ist nicht nur eine Formalität. Sie bestimmt Zollansatz, mögliche Präferenzbehandlung und teilweise den anwendbaren MWST-Satz. Tares sollte vor den ersten Sendungen geprüft werden, nicht erst bei einer Zollrückfrage.

EUR.1 und Ursprungserklärung

Für Waren mit EU-Ursprung kann ein EUR.1 oder eine zulässige Ursprungserklärung auf der Rechnung Zollvorteile sichern. Ohne Nachweis wird der normale Tares-Ansatz angewendet, auch wenn die Ware materiell aus der EU stammt.

e-dec oder Passar Import

Die Importanmeldung erfolgt über e-dec oder Passar Import. Für den Vorsteuerabzug muss der Verkäufer als Importeur erscheinen. Wenn die Anmeldung auf den Kunden oder einen falschen Rechtsträger lautet, kann die Einfuhrsteuer beim Verkäufer nicht sauber abgezogen werden.

Kann die Schweizer Einfuhrsteuer zurückgeholt werden?

Ja, aber nur bei korrekter Registrierung und korrekter Importeurstellung. Die Einfuhrsteuer ist dann Schweizer Vorsteuer und wird in der MWST-Abrechnung gegenüber der ESTV abgezogen.

Die MWST-Abrechnung ist in der Praxis regelmäßig quartalsweise einzureichen. Die Frist beträgt 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an, aktuell 4% pro Jahr.

Seit Mai 2026 ersetzt das Tool Décompte TVA pro über AGOV das frühere Décompte TVA easy. Die Importbelege, Veranlagungsverfügungen des BAZG und Zahlungsnachweise sollten 10 Jahre aufbewahrt werden.

Checkliste vor der ersten DDP-Lieferung in die Schweiz

Arbeiten Sie diese Punkte vor dem ersten wiederkehrenden DDP-Versand ab: Einen vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

  1. Schweizer Umsatz und erwartetes Versandvolumen schätzen.

  2. Prüfen, ob die 100.000 CHF-Schwelle oder die Kleinwertsendungsregel relevant ist.

  3. Fiskalvertreter in der Schweiz benennen.

  4. Sicherheitsleistung von 3% des erwarteten Schweizer Umsatzes, mindestens 2.000 CHF, einplanen.

  5. Schweizer MWST-Registrierung mit 3-4 Wochen Vorlauf starten.

  6. Tares-Klassifizierung und Schweizer MWST-Satz pro Produkt prüfen.

  7. EUR.1 oder Ursprungserklärung vorbereiten, wenn EU-Ursprung vorliegt.

  8. Rechnung, Packliste und Spediteurbriefing auf DDP abstimmen.

  9. Sicherstellen, dass der Verkäufer auf e-dec oder Passar Import als Importeur erscheint.

  10. Importbelege in die MWST-Abrechnung aufnehmen und 10 Jahre archivieren.

Wann sollten Sie DDP in die Schweiz professionell strukturieren?

DDP lohnt sich, wenn die Schweiz ein wiederkehrender Markt ist und der Kunde einen Endpreis ohne Einfuhrüberraschung erwartet. Es wird riskant, wenn Vertrieb, Rechnung, Spediteur und MWST-Registrierung nicht aufeinander abgestimmt sind. Erfahren Sie, wie Sie eine Schweizer MwSt-Nummer beantragen erhalten.

Eurofiscalis unterstützt ausländische Unternehmen bei der Schweizer MWST-Registrierung, der Fiskalvertretung, der Analyse von DDP-Flüssen und der Abstimmung mit Spediteuren. Ziel ist einfach: Der Kunde erhält eine saubere DDP-Lieferung, und die Schweizer Einfuhrsteuer wird für den Verkäufer nicht zur versteckten Kostenposition. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in der Schweiz.

Die Rechnungsstellung an Schweizer Kunden erklärt unser Leitfaden zu Rechnung an Schweizer Kunden stellen.


Häufige Fragen

Gehört die Schweiz zum OSS oder IOSS?

Nein. Die Schweiz ist ein Drittland außerhalb der Europäischen Union. OSS und IOSS gelten nur für EU-Mitgliedstaaten.

Für DDP-Verkäufe in die Schweiz müssen Sie die Schweizer MWST-Regeln direkt prüfen. Eine EU-OSS- oder IOSS-Registrierung ersetzt keine Schweizer MWST-Registrierung.

Ab wann muss sich ein ausländischer Verkäufer in der Schweiz für MWST registrieren?

Die allgemeine Schwelle liegt bei 100.000 CHF steuerbarem Weltumsatz pro Jahr, wenn in der Schweiz steuerbare Leistungen erbracht werden.

Für Versandhandel mit Kleinwertsendungen, bei denen die Einfuhrsteuer weniger als 5 CHF pro Sendung beträgt, ist ebenfalls eine 100.000 CHF-Schwelle für den Schweizer Versandhandelsumsatz relevant.

Kann ich DDP in die Schweiz ohne Fiskalvertreter verkaufen?

Für eine Schweizer MWST-Registrierung braucht ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz einen Fiskalvertreter in der Schweiz.

Ohne Registrierung kann eine DDP-Struktur zwar für Testsendungen funktionieren, die Einfuhrsteuer ist dann aber häufig nicht als Vorsteuer abziehbar.

Wer muss bei DDP als Importeur auf e-dec oder Passar Import stehen?

Bei einer echten DDP-Lieferung muss der Verkäufer als Importeur auf der Schweizer Zollanmeldung stehen.

Wenn der Kunde als Importeur eingetragen wird, erhält er unter Umständen die Einfuhrsteuerrechnung. Außerdem kann der Verkäufer die Einfuhrsteuer nicht sauber als Vorsteuer abziehen.

Welche Schweizer MWST gilt bei DDP-Lieferungen: 8.1% oder 2.6%?

Der Normalsatz von 8,1 % gilt für die meisten Waren. Der reduzierte Satz von 2,6 % betrifft bestimmte Waren des Grundbedarfs, zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente und gedruckte Bücher.

Der richtige Satz hängt von der Warenklassifizierung ab. Prüfen Sie Tares und die Produktkategorie vor den ersten Sendungen.

Ist die Schweizer Einfuhrsteuer bei DDP abziehbar?

Ja, wenn der Verkäufer Schweizer MWST-pflichtig registriert ist und auf der Zollanmeldung als Importeur erscheint.

Fehlt die Registrierung oder läuft die Passar-Import- beziehungsweise e-dec-Anmeldung auf den Kunden, wird der Vorsteuerabzug unsicher oder unmöglich.

Was bedeutet DDP excluding VAT in der Schweiz?

DDP excluding VAT ist eine vertragliche Abweichung vom Standard-DDP. Der Verkäufer übernimmt dann typischerweise Zollabfertigung und Zölle, aber nicht die Schweizer MWST.

Diese Abweichung muss ausdrücklich vereinbart und auf den Dokumenten klar ausgewiesen werden. Sonst erwartet der Kunde bei DDP grundsätzlich eine Lieferung ohne zusätzliche Einfuhrkosten.

Wie lange dauert die Schweizer MWST-Registrierung für DDP-Verkäufer?

Nach vollständigem Dossier dauert die Erteilung der Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer mit MWST-Zusatz häufig 3-4 Wochen.

Planen Sie zusätzlich Zeit für den Fiskalvertreter, die Sicherheitsleistung und die Abstimmung mit dem Spediteur ein.

Welche Sicherheitsleistung verlangt die ESTV?

Die Sicherheitsleistung beträgt regelmäßig 3% des erwarteten steuerbaren Schweizer Umsatzes, mindestens 2.000 CHF.

Dieser Betrag ist ein Einstiegskostenpunkt, der vor wiederkehrenden DDP-Lieferungen in die Margenkalkulation gehört.

Wann wird die Schweizer MWST-Abrechnung eingereicht?

Die MWST-Abrechnung erfolgt in der Praxis regelmäßig quartalsweise. Die Frist beträgt 60 Tage nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode.

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an, aktuell 4% pro Jahr.

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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.