Arbeitnehmerentsendung · Luxemburg

Entsenden Sie Ihre Mitarbeiter nach Luxemburg, vollständig konform

Sie sind ein ausländisches Unternehmen und schicken Teams auf eine Baustelle oder einen Einsatz nach Luxemburg ? Entsendemeldung bei der ITM, Sozialausweis, A1-Bescheinigung, sozialer Mindestlohn, Kontrollunterlagen… Eurofiscalis erledigt alle Ihre Formalitäten, im Herzen der Großregion.

  • ITM-Meldung
  • Sozialausweis
  • A1-Bescheinigung
  • Sozialer Mindestlohn

Sind Sie betroffen ?

Sie schicken Arbeitnehmer nach Luxemburg?

Sobald ein außerhalb Luxemburgs ansässiges Unternehmen seine Arbeitnehmer dorthin vorübergehend entsendet, greift ein ganzes Bündel von Pflichten.

Sie haben einen Bauauftrag in Luxemburg erhalten

Hoch- und Tiefbau, Ausbau: Sie schicken Ihre Teams für einige Tage oder mehrere Monate auf eine luxemburgische Baustelle.

Sie installieren oder warten Anlagen

Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Maschinen und Anlagen bei einem im Großherzogtum ansässigen Kunden.

Sie erbringen eine Dienstleistung

Industrie, IT, Engineering, Veranstaltungen: Sie schicken Arbeitnehmer, um einen punktuellen Einsatz in Luxemburg auszuführen.

Sie sind Subunternehmer eines Auftraggebers

Sie arbeiten für einen Bauherrn oder Generalunternehmer, der Ihre Compliance vor der Unterzeichnung verlangt.

Ihre Pflichten

Was Luxemburg verlangt

Die Formalitäten, die vor und während jeder Entsendung zu erledigen sind — wir übernehmen sie alle für Sie.

Entsendemeldung bei der ITM

Jede Entsendung über die Anwendung e-Détachement spätestens zu Beginn der Arbeiten der Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines) melden.

Sozialausweis

Für jeden entsandten Arbeitnehmer einen Sozialausweis ausdrucken: Er trägt seine Identität und einen Barcode, der Zugriff auf die gemeldeten Daten gibt, und ist bei einer Kontrolle vorzulegen.

Ansprechperson in Luxemburg

Eine vor Ort anwesende Kontaktperson für die Verbindung zur ITM benennen sowie eine Adresse, an der die Unterlagen bereitgehalten werden.

A1-Bescheinigung

Das Formular A1 erhält Ihre Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes (Art. 12 der Verordnung 883/2004). Ohne A1 sind Beiträge in Luxemburg fällig.

Sozialer Mindestlohn & harter Kern

Mindestens den luxemburgischen sozialen Mindestlohn und den „harten Kern" anwenden: Arbeitszeit, Urlaub, Feiertage, Zuschläge, Gesundheit und Sicherheit.

Übersetzte Kontrollunterlagen

Dienstleistungsvertrag, A1, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Zahlungsnachweise und Stundenaufstellungen bereithalten — ins Französische oder Deutsche übersetzt.

Kontrolle vor Ort

Der Sozialausweis Ihrer entsandten Arbeitnehmer

Sobald die Entsendung über die Anwendung e-Détachement der ITM gemeldet ist, drucken Sie einen Sozialausweis für jeden Arbeitnehmer aus. Er identifiziert ihn und trägt einen Barcode, den der Inspektor scannt, um auf Ihre gemeldeten Daten zuzugreifen.

  • Ein Sozialausweis je entsandtem Arbeitnehmer: Er wird nach der Meldung über die Anwendung e-Détachement der ITM ausgedruckt.
  • Er enthält die Identität des Arbeitnehmers und einen Barcode, der dem Inspektor Zugriff auf die gemeldeten Daten gibt.
  • Jeder Arbeitnehmer muss ihn am Arbeitsort jederzeit bei einer Kontrolle der ITM vorlegen können.
  • Keine gültige Meldung, kein Ausweis: Ihre Leistung ist ab dem ersten Arbeitstag rechtswidrig.

Wir kümmern uns darum: Entsendemeldung, Erstellung und Druck der Sozialausweise — jeder Ihrer Arbeitnehmer kommt vorschriftsmäßig auf die Baustelle.

Sozialer Mindestlohn

Der soziale Mindestlohn gilt für Ihre Entsandten

Luxemburg legt einen gesetzlichen sozialen Mindestlohn fest, der für alle Arbeitgeber gilt, auch ausländische. Er gehört zum „harten Kern", der für jeden entsandten Arbeitnehmer anwendbar ist.

  • Nicht qualifizierter Arbeitnehmer · 18 Jahre und älter · 16,02 €/h 2 771,33 €/Monat
  • Qualifizierter Arbeitnehmer · anerkannte Qualifikation · 19,22 €/h 3 325,59 €/Monat

Tarif gültig zum 1. Juni 2026 (gleitende Lohnskala, Index 992,24), automatisch reindexiert. Im Baugewerbe und in anderen Branchen schreibt ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag höhere tarifliche Löhne vor. Hinzu kommt die Übernahme der Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Wir wenden den für Ihre Tätigkeit aktuellen Tarif an.

Warum es ernst ist

Das Risiko einer Nichtkonformität

50 000 € drohende Verwaltungsstrafe
  • Geldbuße von 1 000 bis 5 000 € je entsandtem Arbeitnehmer (2 000 bis 10 000 € im Wiederholungsfall), bis zu einer Höchstgrenze von 50 000 €, verhängt durch die ITM.
  • Von der ITM angeordnete Einstellung Ihrer Arbeiten bis zur Herstellung der Konformität.
  • Fehlender Sozialausweis oder nicht gemeldete Entsendung: bei einer Kontrolle vor Ort festgestellter Verstoß.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Ihr luxemburgischer Auftraggeber haftet für nicht gezahlte Löhne und verlangt Ihre Konformitätsnachweise.

Unsere Lösung

Die Entsendung nach Luxemburg, schlüsselfertig

Sie übermitteln uns Ihren Einsatz, wir kümmern uns um den ganzen Rest.

  1. Sie übermitteln uns Ihren Einsatz

    Land, Arbeitnehmer, Daten, Ort und Art der Leistung in Luxemburg.

  2. Wir melden & erstellen die Ausweise

    Entsendemeldung bei der ITM (e-Détachement), Sozialausweis je Arbeitnehmer, Ansprechperson und Prüfung der A1.

  3. Sie entsenden mit ruhigem Gewissen

    Ihr Einsatz startet fristgerecht und konform, ab dem ersten Arbeitstag.

  4. Wir managen Compliance & Kontrollen

    Aufbewahrung der übersetzten Unterlagen, Überwachung des sozialen Mindestlohns und des harten Kerns, Unterstützung bei einer Kontrolle der ITM.

Warum wir

Ein Partner, der die ITM kennt, in Ihrer Sprache

  • Im Herzen der Großregion

    Unsere Niederlassungen in Frankreich, Belgien und Deutschland — an der Grenze zu Luxemburg — begleiten Ihre Entsendungen aus nächster Nähe.

  • Entsendung + Steuern, unter einem Dach

    Entsendung, Mehrwertsteuer, Fiskalvertretung und Lohnabrechnung: Ihre gesamte luxemburgische Compliance an einem Ort.

  • Mehrsprachiges Team

    Wir sprechen Ihre Sprache (FR, EN, DE, IT, PL…) und erledigen die Formalitäten für Sie auf Französisch oder Deutsch.

  • Europäisches Netzwerk

    Niederlassungen in ganz Europa: heute nach Luxemburg entsenden, morgen woanders, mit demselben Partner.

FAQ

Häufige Fragen

Muss mein ausländisches Unternehmen die Entsendung nach Luxemburg melden?

Ja. Jedes im Ausland ansässige Unternehmen, das im Rahmen einer Dienstleistung Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, muss dies spätestens zu Beginn der Arbeiten über die Anwendung e-Détachement der Gewerbeaufsicht (ITM) melden — unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer. Wir übernehmen diese Meldung.

Entsendung, Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit: Worin besteht der Unterschied?

Die Entsendung setzt ein fortbestehendes echtes Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen voraus, einen Dienstleistungsvertrag mit klarem und zeitlich begrenztem Gegenstand sowie eine tatsächliche und wesentliche Tätigkeit in Ihrem Herkunftsland. Die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung und die Leiharbeit unterliegen eigenen Regeln, und die Grenze ist schmal: Ein falsch eingestufter Vorgang kann von der ITM umqualifiziert werden. Wir qualifizieren Ihre Situation vor jeder Verpflichtung, um dieses Risiko auszuschließen.

Was ist der Sozialausweis?

Es ist ein Dokument, das Sie für jeden Ihrer entsandten Arbeitnehmer ausdrucken, sobald die Meldung erfolgt ist. Es enthält die Identität des Arbeitnehmers und einen Barcode, der es der ITM ermöglicht, auf die gemeldeten Informationen zuzugreifen. Der Arbeitnehmer muss ihn am Arbeitsort bei einer Kontrolle vorlegen können.

Muss ich einen Vertreter in Luxemburg benennen?

Ja. Sie müssen eine während der Leistung in Luxemburg anwesende Ansprechperson (natürliche oder juristische Person) angeben, die für die Verbindung zur ITM zuständig ist, sowie eine Adresse, an der die Kontrollunterlagen bereitgehalten werden. Eurofiscalis kann diese Rolle für Sie übernehmen.

Welchen Lohn muss ich meinen entsandten Arbeitnehmern zahlen?

Mindestens den luxemburgischen sozialen Mindestlohn (zum 1. Juni 2026: 2 771,33 €/Monat für einen Nichtqualifizierten, 3 325,59 €/Monat für einen Qualifizierten) und, je nach Branche, die im für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vorgesehenen Löhne — insbesondere im Baugewerbe. Hinzu kommt die Einhaltung des „harten Kerns" der Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit, Urlaub, Feiertage, Zuschläge…

Und wenn die Entsendung 12 Monate überschreitet?

Über 12 Monate effektiver Entsendung hinaus profitiert Ihr Arbeitnehmer von erweiterten Arbeitsbedingungen, die nahezu denen eines luxemburgischen Arbeitnehmers entsprechen (ausgenommen die Formalitäten zum Abschluss und zur Beendigung des Vertrags sowie die betriebliche Altersversorgung). Diese Dauer kann auf 18 Monate verlängert werden, sofern vor Ablauf der 12 Monate eine begründete Mitteilung an die ITM gerichtet wird. Achtung: Es handelt sich um die Dauer im Sinne des Arbeitsrechts, die nicht mit der 24-Monats-Grenze der Entsendung im Sinne der Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) zu verwechseln ist.

Behalten meine Arbeitnehmer ihre ursprüngliche Sozialversicherung?

Ja, unter Vorbehalt einer A1-Bescheinigung (Artikel 12 der europäischen Verordnung 883/2004), für eine Entsendung von höchstens 24 Monaten. Ohne gültige A1 müssen Ihre Arbeitnehmer beim CCSS in der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet werden, und Sie schulden die entsprechenden Beiträge.

Ist ein entsandter Arbeitnehmer dasselbe wie ein Grenzgänger?

Nein. Der entsandte Arbeitnehmer führt einen vorübergehenden Einsatz in Luxemburg für Rechnung seines ausländischen Arbeitgebers aus, mit dem er verbunden bleibt. Der Grenzgänger hingegen ist dauerhaft bei einem luxemburgischen Unternehmen beschäftigt und kehrt jeden Tag nach Hause zurück. Die Pflichten sind nicht dieselben (Entsendemeldung, Sozialausweis, A1, Besteuerung): Die beiden Status dürfen nicht verwechselt werden. Wir prüfen, welcher Ihrer Situation entspricht.

Welche Unterlagen muss ich für die ITM bereithalten?

Den Dienstleistungsvertrag, das Formular A1, den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnungen, die Lohnzahlungsnachweise und die Stundenaufstellungen (sowie den Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige). Diese Unterlagen müssen ins Französische oder Deutsche übersetzt und während der gesamten Dauer der Entsendung zugänglich sein.

Was riskiert mein Unternehmen bei Nichtkonformität?

Die ITM kann eine Verwaltungsstrafe von 1 000 bis 5 000 € je entsandtem Arbeitnehmer (2 000 bis 10 000 € im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren) bis zu einer Höchstgrenze von 50 000 € verhängen und die Einstellung der Arbeiten bis zur Regularisierung anordnen. Außerdem haftet Ihr luxemburgischer Auftraggeber gesamtschuldnerisch und wird Ihre Konformitätsnachweise verlangen.

Muss man sich für die luxemburgische Mehrwertsteuer registrieren?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Bei vielen B2B-Leistungen führt Ihr luxemburgischer Kunde die Mehrwertsteuer im Reverse-Charge-Verfahren ab, und Sie müssen sich nicht registrieren. Arbeiten jedoch, die mit einem in Luxemburg gelegenen Grundstück zusammenhängen (Baustellen, Bau, Installationen), sind vor Ort steuerpflichtig und erfordern eine Mehrwertsteuerregistrierung. Da wir die Entsendung UND die Steuern managen, prüfen wir Ihre gesamte Situation.

Ein Einsatz in Luxemburg ?

Entsenden Sie Ihre Mitarbeiter mit ruhigem Gewissen

Ein Experte prüft Ihre Situation und antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. ITM-Meldung, Sozialausweis, A1, sozialer Mindestlohn — wir kümmern uns um alles.