Verbrauchsteuern · Fernverkauf von Alkohol

Ihr Verbrauchsteuer-Vertreter in Frankreich

Sie verkaufen Wein, Spirituosen oder Bier online an französische Privatkunden? Ab der ersten Flasche fallen französische Verbrauchsteuer und Umsatzsteuer an, und ein vom Zoll zugelassener Steuervertreter ist verpflichtend. Eurofiscalis übernimmt diese Rolle für Sie: Registrierung, Sicherheit, Anmeldungen und Zahlung der Abgaben, konforme Pakete. Sie verkaufen, wir kümmern uns.

  • Vom französischen Zoll zugelassen
  • Konform ab der ersten Flasche
  • Umsatzsteuer + Verbrauchsteuern
  • Einsatzbereit in ca. 1 Woche

Was das Gesetz sagt

Alkohol online in Frankreich verkaufen, das ist reguliert

Sobald ein französischer Privatkunde Ihren Wein, Ihr Bier oder Ihre Spirituosen bestellt, gelten Pflichten — und sie zu ignorieren, kommt teuer zu stehen.

Ihre Pflichten

  • Französische Verbrauchsteuer und Umsatzsteuer fallen ab der ersten Flasche an — keine Schwelle, im Gegensatz zu anderen Fernverkäufen.
  • Ein in Frankreich ansässiger und vom Zoll zugelassener Verbrauchsteuer-Vertreter ist verpflichtend: Sie können diese Rolle nicht selbst übernehmen.
  • Eine finanzielle Sicherheit (Kaution) muss beim Zoll hinterlegt werden.
  • Jedes Paket muss ein konformes Begleitdokument tragen (Verbrauchsteuerangaben, Nummer des Vertreters).

Ohne Steuervertreter

  • Pakete am Zoll blockiert oder beschlagnahmt
  • Rückwirkende Nachforderungen und Strafen
  • Frankreich-Verkäufe gestoppt, enttäuschte Kunden

Wir beseitigen dieses Risiko vollständig.

Die Lösung

Wir werden Ihr Verbrauchsteuer-Vertreter — und kümmern uns um alles

Sie konzentrieren sich auf Ihre Verkäufe und Ihre Kunden. Wir tragen die Konformität, von A bis Z.

Schlüsselfertig

Von der Registrierung bis zur Zahlung der Abgaben übernehmen wir 100 % Ihrer Verbrauchsteuerpflichten in Frankreich.

Kein blockiertes Paket

Konforme Dokumente und fristgerechte Anmeldungen: Ihre Sendungen passieren den Zoll.

Ein einziger Ansprechpartner

Umsatzsteuer + Verbrauchsteuern werden von demselben Team verwaltet, das an Ihrer Stelle mit dem französischen Zoll kommuniziert.

Unsere Leistungen

Alles, was Ihr Verbrauchsteuer-Vertreter übernimmt

Zugelassener Steuervertreter

Wir werden als Ihr Verbrauchsteuer-Vertreter in Frankreich benannt, vom Zoll zugelassen, und übernehmen die Verantwortung.

Registrierung & Verbrauchsteuernummer

Anmeldung bei der Verwaltung und Erhalt der für Ihre Sendungen erforderlichen Kennungen.

Sicherheit & Kaution

Einrichtung und Überwachung der vom Zoll für Ihre Tätigkeit verlangten finanziellen Sicherheit.

Anmeldungen & Zahlung

Monatliche Anmeldung der Abgaben (Frist zum 10. des Monats) und Zahlung der Verbrauchsteuern in Ihrem Namen.

Transportdokumente

Konforme Begleitdokumente für jedes Paket, um jede Blockierung am Zoll zu vermeiden.

Umsatzsteuer & Prüfungsunterstützung

Verwaltung Ihrer französischen Umsatzsteuer und Begleitung bei einer Prüfung durch die Verwaltung.

So funktioniert es

Konform in Frankreich, in ca. 1 Woche

Ein einfacher Ablauf auf Kundenseite: Wir kümmern uns um die Komplexität, Sie bestätigen.

  1. Kostenloses Audit Ihrer Warenströme

    Wir analysieren Ihre Produkte, Ihre Länder, Ihre Volumina und Ihre Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerpflichten in Frankreich.

  2. Registrierung & Sicherheit

    Wir stellen Ihre Konformität her: Anmeldung, Verbrauchsteuernummer und Kaution. Einsatzbereit in ca. 1 Woche.

  3. Anmeldungen & Zahlung

    Jeden Monat erstellen wir die Anmeldung und entrichten die Abgaben in Ihrem Namen, fristgerecht.

  4. Konforme Pakete & Begleitung

    Begleitdokumente, regulatorisches Monitoring und Unterstützung bei einer Prüfung. Sie verkaufen, wir kümmern uns.

Die Funktionsweise

Jeden Monat berechnen, melden und zahlen wir für Sie

Sie übermitteln uns Ihre Volumina, wir kümmern uns um den ganzen Rest. Ein einfacher Zyklus, jeden Monat wiederholt.

  1. Sie übermitteln Ihre Volumina

    Ihre im Monat verkauften Mengen, nach Produktkategorie (Weine, Biere, Zwischenerzeugnisse, Spirituosen).

  2. Wir berechnen Ihre Verbrauchsteuern

    Wir wenden den offiziellen Zolltarif auf jede Kategorie an und ermitteln den genauen geschuldeten Betrag.

  3. Wir teilen Ihnen den Betrag mit

    Sie erhalten die Detailberechnung und den zu zahlenden Betrag — klar, geprüft, ohne Überraschungen.

  4. Sie zahlen, wir begleichen den Zoll

    Sie überweisen den Betrag auf unser Konto; wir entrichten die Abgaben in Ihrem Namen beim Zoll.

  5. Wir senden Ihnen die Belege

    Kopie des Zahlungsnachweises und der eingereichten Anmeldung, bereit für Ihre Buchhaltung.

Berechnung auf Grundlage des offiziellen Zolltarifs, nach Produktkategorie — jeden Monat wiederholt. Sie müssen nur Ihre Volumina übermitteln.

Marie Bertrand, Verbrauchsteuer-Spezialistin bei Eurofiscalis Kévin Sagnier, Gründer von Eurofiscalis

Ein fester Ansprechpartner für Ihren Vorgang

Ein Steuerexperte, der Ihre Tätigkeit kennt, Ihre Verbrauchsteuern berechnet und Ihre Anmeldungen einreicht — erreichbar, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die Funktionsweise zu erklären.

  • Monatliche Berechnung Ihrer Abgaben, nach Produktkategorie
  • Antworten auf Ihre Fragen zur Funktionsweise der Verbrauchsteuern in Frankreich
  • Hilfe bei der Einrichtung Ihrer Software für konforme Dokumente

Konkrete Fälle

Konkret, wie läuft das ab?

Zwei typische Beispiele ausländischer Verkäufer, die wir auf den französischen Markt begleiten.

Polen · Wodka & Spirituosen

Eine polnische Brennerei verkauft ihren Wodka online an französische Privatkunden.

  • Spirituosen-Verbrauchsteuer berechnet auf reinen Alkohol (nach Alkoholgehalt)
  • Jeden Monat angemeldet und bezahlt, in ihrem Namen
  • Konformes Begleitdokument auf jedem Paket

Verkauft in Frankreich ab der ersten Flasche, ohne blockiertes Paket.

Belgien · Craft-Bier

Eine belgische Brauerei versendet ihre Craft-Biere an ihre französischen Kunden.

  • Bier-Verbrauchsteuer berechnet (ermäßigter Satz für kleine Brauereien möglich)
  • Registrierung, Sicherheit und Anmeldungen von A bis Z verwaltet
  • Französische Umsatzsteuer parallel übernommen

Entwickelt den französischen Markt mit voller Gelassenheit.

Für wen

Konzipiert für Online-Alkoholverkäufer

Sie versenden Alkohol aus dem Ausland an französische Privatkunden? Diese Seite ist für Sie.

Weingüter & Châteaux

Winzer und Weinkeller, die direkt an französische Liebhaber verkaufen.

Brennereien & Spirituosen

Gin, Whisky, Rum, Edelbrände: ein Premium-Markt, eine hohe Verbrauchsteuer, die abzusichern ist.

Handwerksbrauereien

Craft-Bier und Cidre, die den französischen Markt testen und entwickeln.

DTC-Marken & Online-Weinhändler

Alkohol-E-Commerce, Boxen und Abonnements, die skalieren wollen, ohne das Wachstum zu blockieren.

Händler & Marktplätze

Sie eröffnen den B2C-Verkauf an Privatkunden in Frankreich? Wir sichern den Kanal ab.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Verbrauchsteuern beim Fernverkauf von Alkohol, klar erklärt.

Muss ich wirklich einen Verbrauchsteuer-Vertreter beauftragen?

Ja, in den meisten Fällen. Um Alkohol im Fernverkauf an französische Privatkunden zu verkaufen, schreibt die Regelung vor, einen in Frankreich ansässigen und vom Zoll zugelassenen Verbrauchsteuer-Vertreter zu benennen, der die Abgaben in Ihrem Namen garantiert und entrichtet. Sie können diese Rolle nicht selbst übernehmen, wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind — genau das ist unser Service.

Ab welchem Volumen ist die Verbrauchsteuer fällig?

Ab der ersten Flasche. Im Gegensatz zu klassischen Fernverkäufen (die eine Schwelle kennen) fallen französische Verbrauchsteuer und Umsatzsteuer ohne Mindestschwelle auf Ihre Alkoholverkäufe an französische Privatkunden an, da die Besteuerung im Verbrauchsland erfolgt.

Wie funktioniert die Sicherheit / Kaution?

Der Zoll verlangt eine finanzielle Sicherheit, die die Zahlung der Abgaben abdeckt (Bankbürgschaft, Versicherungsgarantie oder Hinterlegung). Wir erklären Ihnen den Mechanismus, dimensionieren die Sicherheit nach Ihrer Tätigkeit und richten sie mit Ihnen ein — das ist einer der Schritte, die wir übernehmen.

Wer ist zuständig: der Zoll oder das Finanzamt?

Beide, je nach Thema. Die Anmeldung, die Zulassung des Vertreters, die Verwaltung der Kautionen und die Prüfung obliegen dem Zoll (DGDDI). Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt die DGFiP die Einziehung der Verbrauchsteuer auf Alkohol. Konkret müssen Sie sich darum nicht kümmern: Wir verwalten den gesamten Ablauf für Sie.

Verwalten Sie auch die Umsatzsteuer?

Ja. Die französische Umsatzsteuer fällt zusätzlich zur Verbrauchsteuer auf Ihre B2C-Alkoholverkäufe an. Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern folgen zwei getrennten Abläufen, aber wir übernehmen sie gemeinsam, mit einem einzigen Ansprechpartner — das ist der ganze Vorteil der Zusammenarbeit mit einem für beides zugelassenen Büro.

Decken Sie weitere Länder für die Verbrauchsteuern ab?

Für den Fernverkauf von Alkohol sind wir in Frankreich und in Deutschland tätig — die beiden Märkte, die dieser Service abdeckt. Wenn Sie in beiden Ländern verkaufen, verwalten wir das Ganze mit einem einzigen Ansprechpartner.

Wie lange dauert es bis zur Einsatzbereitschaft?

In der Regel etwa eine Woche nach Eingang der erforderlichen Unterlagen (je nach Einrichtung der Sicherheit und den Fristen der Verwaltung). Wir beginnen mit einem kostenlosen Audit Ihrer Situation.

Begleiten Sie auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union?

Ja. Ob Sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, wir können als Ihr Verbrauchsteuer-Vertreter für Ihre Fernverkäufe von Alkohol nach Frankreich tätig werden.

Bereit, in Frankreich zu verkaufen?

Buchen Sie Ihr kostenloses Verbrauchsteuer-Audit

Ein Experte prüft Ihre Warenströme und sagt Ihnen genau, was zu tun ist — innerhalb von 48 Arbeitsstunden, unverbindlich. Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern, unter einem Dach.

Antwort innerhalb von 48 Arbeitsstunden · unverbindlich