Lohnveredelung und Umsatzsteuer in der EU
Frankreich #ZM- und INTRASTAT-Meldung

Lohnveredelung und Umsatzsteuer in der EU

6 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Lohnveredelung liegt vor, wenn ein Unternehmen eigene Waren oder Materialien an einen Dienstleister übergibt, damit dieser sie bearbeitet, veredelt, montiert oder verarbeitet, ohne Eigentümer der Hauptmaterialien zu werden. Umsatzsteuerlich ist das in der Regel keine Warenlieferung, sondern eine Dienstleistung. Der physische Warenweg bleibt trotzdem separat zu dokumentieren. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in Frankreich mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa.

Illustration : prestation de service transfrontalière

Wann ist eine Bearbeitung fremder Waren eine Lohnveredelung?

Eine Lohnveredelung ist die Bearbeitung fremder Waren für Rechnung eines Auftraggebers, der Eigentümer der Hauptmaterialien bleibt. Der Veredler bringt Know-how, Maschinen, Arbeitsleistung und eventuell Nebenmaterial ein. Er verkauft aber nicht das fertige Produkt als eigene Ware. Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuernummer Frankreich.

Für die umsatzsteuerliche Qualifikation sind vier Punkte entscheidend:

  • Der Auftraggeber bleibt vor, während und nach der Bearbeitung Eigentümer der Materialien.

  • Die vom Auftraggeber gestellten Materialien prägen den Wert des Endprodukts.

  • Der Veredler gibt die Materialien oder gleichwertige bearbeitete Waren nach dem vereinbarten Verfahren zurück.

  • Die Bearbeitung führt zu einem neuen Produkt oder einer neuen wirtschaftlichen Funktion.

Wenn der Veredler die wesentlichen Materialien selbst einkauft und anschließend ein fertiges Produkt verkauft, kippt die Analyse in Richtung Warenlieferung. Dann ändern sich Rechnungsstellung, Steuerbarkeit, Nachweise und Meldepflichten.

Dienstleistung oder Warenbewegung: Warum diese Trennung zählt

Die Lohnveredelung ist regelmäßig eine Dienstleistung, löst aber gleichzeitig eine Warenbewegung aus. Genau daraus entstehen die meisten Fehler: Die Rechnung des Veredlers wird als Dienstleistung behandelt, während die überlassenen und zurückgesendeten Waren statistisch und dokumentarisch nachzuverfolgen sind.

SituationUmsatzsteuerliche HauptlesartKritischer Kontrollpunkt
Verarbeitung von Material des AuftraggebersDienstleistungEigentum und Entstehung eines neuen Produkts
Reparatur eines Gegenstands ohne FunktionswechselReparaturleistungKein neues Produkt
Verkauf eines fertigen Produkts aus Material des LieferantenWarenlieferungLieferlogik statt Werkleistung
Verpackung, Sortierung oder einfache KontrolleEinzelfallanalyseSubstanz der Bearbeitung

Der operative Reflex sollte immer derselbe sein:

  1. Wem gehören die Waren vor, während und nach der Bearbeitung?

  2. Welche Länder berührt der physische Warenweg?

  3. Wer stellt wem welche Rechnung mit welcher USt-IdNr.?

Welche Umsatzsteuer gehört auf die Rechnung des Veredlers?

Bei einer grenzüberschreitenden B2B-Lohnveredelung innerhalb der EU ist die Werkleistung im Grundsatz im Land des unternehmerischen Leistungsempfängers steuerbar. Ein italienischer Veredler, der für ein französisches Unternehmen arbeitet, stellt in der Regel ohne italienische Umsatzsteuer ab. Der französische Auftraggeber versteuert die Leistung in Frankreich über Reverse-Charge.

In der Praxis laufen zwei Ebenen nebeneinander:

  • die Dienstleistungsrechnung des Veredlers mit Reverse-Charge beziehungsweise Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers;

  • die physische Bewegung der Waren mit Intrastat, EMEBI im französischen Kontext, Registern und Transportnachweisen.

Ist der Dienstleister in Frankreich ansässig und fakturiert an einen steuerpflichtigen Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wird die Rechnung grundsätzlich ohne französische TVA ausgestellt. In Frankreich ist dann die französische Behandlung zu beachten: CA3 für die französische Umsatzsteuererklärung, Zusammenfassende Meldung beziehungsweise DES für einschlägige innergemeinschaftliche Dienstleistungen.

Bilaterale Lohnveredelung: der Standardfall

Der bilaterale Fall ist am saubersten, wenn die Waren zum Veredler gehen und nach der Bearbeitung zum Auftraggeber zurückkehren. Beispiel: Eine französische Gesellschaft sendet Komponenten nach Italien zur Montage; die fertigen Produkte kehren nach Frankreich zurück.

SchrittWaren- oder RechnungsflussZu dokumentierende Behandlung
Versand der MaterialienFrankreich zum Land des VeredlersTemporäre Warenbewegung, Register, EMEBI/Intrastat falls anwendbar
WerkleistungRechnung des Veredlers an den AuftraggeberNetto-Rechnung im B2B-Fall, Reverse-Charge beim Leistungsempfänger
Rücksendung der veredelten WarenLand des Veredlers nach FrankreichRückbewegung, Materialwert zuzüglich Veredelung nach den Meldeanforderungen

Der Nachweis entscheidet. Sie müssen zeigen können, dass die versandten Materialien nach der Verarbeitung zurückgekehrt sind oder nach dem dokumentierten Szenario weitergeleitet wurden. Abholscheine, CMR, Transportrechnungen, Fertigungsaufträge und Lagerabgleiche sind deshalb Umsatzsteuerunterlagen, nicht nur Logistikbelege.

Trilaterale oder komplexe Lohnveredelung: wo das Risiko beginnt

Komplex wird es, sobald ein weiterer Beteiligter, ein weiteres Land oder ein abweichender Zielort hinzukommt. Dann entsteht schnell eine lokale Umsatzsteuerfrage im Land der Verarbeitung, Lagerung oder Lieferung.

Vereinfachungen innerhalb der EU können eine lokale Registrierung vermeiden, wenn der Ablauf stringent bleibt. Typische Konstellationen sind:

  • zwei aufeinanderfolgende Werkleistungen im selben Mitgliedstaat;

  • zwei Werkleistungen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten;

  • Einkauf der Waren in einem Mitgliedstaat und Bearbeitung im selben Mitgliedstaat;

  • Einkauf der Waren in einem Mitgliedstaat und Bearbeitung in einem anderen Mitgliedstaat.

Die tragende Bedingung bleibt der finale Warenweg. Die Waren müssen am Ende in den Mitgliedstaat versendet oder befördert werden, der dem Auftraggeber die USt-IdNr. erteilt hat, unter der er die Dienstleistung bezogen hat. Passt das nicht, kann eine Umsatzsteuerregistrierung im Land des Veredlers oder in einem anderen betroffenen Staat erforderlich werden.

Wann droht eine lokale Umsatzsteuerregistrierung?

Eine lokale USt-Registrierung wird realistisch, sobald die Waren das temporäre Bearbeitungsszenario verlassen. Das Land des Veredlers kann dann nicht mehr nur als Produktionsort betrachtet werden, sondern wird umsatzsteuerlich zum relevanten Warenland.

Diese Fälle sollten Sie vor Produktionsstart prüfen:

  • Die fertigen Produkte werden im Land des Veredlers verkauft.

  • Die fertigen Produkte gehen direkt an einen Kunden in einem anderen Mitgliedstaat.

  • Ein Teil der Waren bleibt beim Veredler auf Lager.

  • Der Veredler verwendet eigene Materialien in erheblichem Umfang.

  • Der Auftraggeber nutzt eine USt-IdNr., die nicht zum endgültigen Bestimmungsland passt.

  • Die Transportnachweise verbinden die gestellten Materialien nicht belastbar mit den zurückerhaltenen Produkten.

Dann reicht die Dienstleistungsrechnung nicht aus. Der Warenfluss muss eigenständig qualifiziert werden: fiktives Verbringen, innergemeinschaftlicher Erwerb, lokale Lieferung, innergemeinschaftliche Lieferung, Export oder Import.

Intrastat, EMEBI, DES und CA3: welche Meldungen zu planen sind

Eine Lohnveredelung kann mehrere Meldungen auslösen, die nicht denselben Vorgang messen. Die Rechnung erklärt nicht automatisch den Warenweg.

PflichtWas sie abbildetWorauf Sie achten
CA3französische TVA, Vorsteuer, Reverse-Chargefranzösische Erklärung bei französischem Kontext
DES / Zusammenfassende Meldunginnergemeinschaftliche Dienstleistung eines französischen SteuerpflichtigenAbgabe, wenn die französischen Voraussetzungen erfüllt sind
EMEBI / Intrastatphysische Warenbewegungen zwischen EU-MitgliedstaatenLand, Schwellen, Erhebungspflichten und Art des Flusses
Register der temporär versandten WarenWaren des AuftraggebersBezeichnung, Menge, Daten, Ziel, Rückkehr
Spezialregister des Veredlerserhaltene und bearbeitete fremde WarenEingänge, Ausgänge, Auftraggeber, Bestände

Seit der französischen DEB-Reform dürfen EMEBI und état récapitulatif TVA nicht vermischt werden. EMEBI folgt in Frankreich einer statistischen Logik; das état récapitulatif TVA beziehungsweise die DES folgt einer steuerlichen Logik. In anderen Mitgliedstaaten richtet sich Intrastat nach den jeweiligen nationalen Regeln.

Welche Angaben gehören in die Register?

Register belegen, dass Waren nur vorübergehend zur Bearbeitung versandt und nicht verkauft wurden. Sie müssen den Weg vom Rohmaterial bis zum veredelten Produkt chronologisch nachvollziehbar machen.

Der Auftraggeber sollte insbesondere dokumentieren:

  • Bezeichnung der Waren oder Materialien;

  • Mengen, Gewichte, Volumen oder Einheiten;

  • Bestimmungsort;

  • Versanddatum;

  • Rückkehrdatum oder Austritt aus dem temporären Szenario;

  • Art des Vorgangs: Lohnveredelung beziehungsweise Bearbeitung fremder Waren;

  • USt-IdNr. des Veredlers.

Der Veredler sollte spiegelbildlich festhalten:

  • Identität und Anschrift des Auftraggebers;

  • Art und Menge der erhaltenen Materialien;

  • Eingangsdatum;

  • Art und Menge der veredelten und gelieferten Produkte;

  • Ausgangsdatum;

  • verbleibende Bestände nach Abschluss der Arbeiten.

Checkliste vor dem Versand zur Lohnveredelung

Die Umsatzsteuer muss vor der Warenbewegung geklärt sein, nicht erst beim Eingang der Veredlerrechnung. Prüfen Sie diese Punkte vor dem ersten Transport: Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung in Frankreich.

  1. Eigentümer der Materialien vor, während und nach der Bearbeitung bestimmen.

  2. Prüfen, ob wirklich ein neues Produkt entsteht.

  3. Abgangsland, Veredlerland, eventuelles Lagerland und finales Bestimmungsland erfassen.

  4. USt-IdNrn. aller Beteiligten prüfen.

  5. Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer und Reverse-Charge-Behandlung validieren.

  6. Bei französischem Dienstleister prüfen, ob eine DES/Zusammenfassende Meldung erforderlich ist.

  7. EMEBI-/Intrastat-Pflichten in allen betroffenen Ländern prüfen.

  8. Register vor der physischen Warenbewegung eröffnen.

  9. Transportnachweise für Hin- und Rückweg sichern.

  10. Szenario neu prüfen, wenn die Waren nicht in das Land des Auftraggebers zurückkehren.

Ändert sich nur ein Parameter, muss die Umsatzsteueranalyse neu aufgesetzt werden. Ein sauberer bilateraler Ablauf kann durch eine Direktlieferung an einen Kunden zu einem trilateralen Fluss mit lokaler Registrierungspflicht werden. Mehr zur Zusammenfassenden Meldung in Frankreich. Weitere Informationen: Mehrwertsteuer in Frankreich. Für Nicht-EU-Unternehmen ist ein Fiskalvertreter in Frankreich erforderlich.


Häufige Fragen

Was bedeutet Lohnveredelung bei der Umsatzsteuer?

Lohnveredelung bedeutet, dass ein Dienstleister fremde Materialien bearbeitet oder verarbeitet, ohne Eigentümer der Hauptmaterialien zu werden. Umsatzsteuerlich wird die Bearbeitung in der Regel als Dienstleistung behandelt, während die Warenbewegung separat nachzuweisen und gegebenenfalls zu melden ist.

Ist Lohnveredelung eine Dienstleistung oder eine Warenlieferung?

Im Grundsatz ist Lohnveredelung eine Dienstleistung. Wenn der Veredler jedoch die wesentlichen Materialien selbst stellt, Eigentümer der Ware wird oder ein fertiges Produkt verkauft, kann der Vorgang als Warenlieferung zu qualifizieren sein.

Wann gilt Reverse-Charge bei Lohnveredelung?

Reverse-Charge greift typischerweise bei B2B-Leistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, wenn die Dienstleistung im Land des Leistungsempfängers steuerbar ist. Der Veredler fakturiert dann netto, und der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land.

Muss die Warenbewegung zusätzlich in Intrastat oder EMEBI gemeldet werden?

Ja, die physische Warenbewegung kann meldepflichtig sein. In Frankreich ist EMEBI für statistische Warenbewegungen relevant; in anderen Mitgliedstaaten gelten Intrastat-Regeln. Die Dienstleistungsrechnung ersetzt diese Warenmeldung nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnveredelung und Reparatur?

Bei einer Reparatur bleibt die Funktion des Gegenstands im Wesentlichen erhalten. Lohnveredelung setzt eine Bearbeitung voraus, die zu einem neuen Produkt oder einer neuen wirtschaftlichen Funktion führt. Diese Abgrenzung beeinflusst die umsatzsteuerliche Qualifikation.

Wann braucht der Auftraggeber eine lokale USt-Registrierung?

Eine lokale Registrierung kann erforderlich werden, wenn die veredelten Waren im Land des Veredlers bleiben, dort verkauft, gelagert oder direkt in ein anderes Land geliefert werden und keine Vereinfachung greift. Entscheidend ist der tatsächliche Endweg der Ware.

Welche Register sind bei Lohnveredelung wichtig?

Der Auftraggeber dokumentiert die vorübergehend versandten Waren mit Bezeichnung, Menge, Zielort, Daten und USt-IdNr. des Veredlers. Der Veredler führt ein Register über erhaltene Materialien, veredelte Produkte, Ausgänge und Bestände.

Welcher Wert wird bei der Rücksendung veredelter Waren angesetzt?

Für die Rückbewegung wird häufig der Wert der gestellten Materialien zuzüglich des Preises der Veredelungsleistung herangezogen. Die konkrete Angabe hängt vom betroffenen Land, dem Meldeformular und der Art des statistischen oder steuerlichen Reportings ab.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.