Arbeitnehmerentsendung · Belgien

Entsenden Sie Ihre Mitarbeiter nach Belgien, vollständig konform

Sie sind ein ausländisches Unternehmen und entsenden Teams auf eine Baustelle oder einen Einsatz in Belgien ? Limosa-Meldung, Verbindungsperson, A1-Bescheinigung, paritätische Kommission, ConstruBadge… Eurofiscalis übernimmt alle Ihre Formalitäten, von seiner Niederlassung in Belgien aus.

  • Limosa-Meldung
  • A1-Bescheinigung
  • Verbindungsperson
  • ConstruBadge

Sind Sie betroffen ?

Sie entsenden Mitarbeiter nach Belgien?

Sobald ein außerhalb Belgiens niedergelassenes Unternehmen seine Mitarbeiter dorthin vorübergehend entsendet, greift ein Bündel sozialrechtlicher Pflichten.

Sie haben einen Auftrag auf einer Baustelle in Belgien erhalten

Hoch- und Tiefbau, öffentliche Bauarbeiten, Ingenieurbau: Sie entsenden Ihre Teams für einige Wochen oder mehrere Monate auf eine belgische Baustelle.

Sie installieren oder warten Anlagen

Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Maschinen und Anlagen bei einem in Belgien niedergelassenen Kunden.

Sie sind Subunternehmer eines belgischen Auftraggebers

Sie arbeiten für einen Bauherrn oder Hauptunternehmer, der Ihre Compliance (und Ihre Limosa) vor der Unterzeichnung verlangt.

Sie stellen Personal zur Verfügung

Konzerninterne Entsendung oder Arbeitnehmerüberlassung: Eine genaue Einordnung ist erforderlich, um jede Umqualifizierung zu vermeiden.

Ihre Pflichten

Was Belgien verlangt

Die vor und während jeder Entsendung zu erledigenden Formalitäten — wir übernehmen sie alle für Sie.

Limosa-Meldung

Die für jeden ausländischen Arbeitgeber obligatorische Vorabmeldung, die vor dem ersten Einsatztag zu erfolgen hat. Sie erzeugt das Dokument Limosa-1, das Sie Ihrem belgischen Kunden auszuhändigen haben.

A1-Bescheinigung

Das Formular A1 hält Ihre Mitarbeiter im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes. Es ist von Limosa getrennt und befreit niemals von der Meldung.

Verbindungsperson

Ein über Limosa benannter Ansprechpartner, der die Verbindung zur belgischen Sozialinspektion herstellt und die Sozialdokumente Ihrer Entsandten bereithält.

Paritätische Kommission & Entlohnung

Ihre Mitarbeiter fallen je nach Tätigkeit unter eine paritätische Kommission, die den Mindestlohn und die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen festlegt — auch für Entsandte.

Bereitzuhaltende Sozialdokumente

Arbeitsverträge, Stunden- und Lohnaufstellungen müssen auf Verlangen vorgelegt werden können, während des Einsatzes und bis zu einem Jahr nach Ende der Entsendung.

Baustellen: Checkinatwork & Arbeitsmeldung

Auf den betroffenen Baustellen kommen die tägliche Anwesenheitserfassung (Checkinatwork) und die vorherige Arbeitsmeldung zu den Formalitäten hinzu.

Sonderfälle

Wann die Limosa-Meldung nicht erforderlich ist

Einige Situationen sind von Limosa befreit. Sie bleiben streng geregelt und zeitlich begrenzt — im Zweifelsfall ist eine Meldung vorzuziehen.

  • Die Montage und/oder Erstinstallation eines Gutes durch qualifizierte Arbeiter des Lieferanten für eine begrenzte Dauer (in der Größenordnung von 8 Tagen) — außerhalb des Bausektors.
  • Die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Seminaren.
  • Besprechungen im engen Kreis, begrenzt auf einige Tage pro Monat.
  • Der internationale Personen- oder Güterverkehr (ohne Kabotage).
  • Bestimmte Sportler, Künstler und spezifische Berufe, unter Bedingungen und für begrenzte Zeiträume.
  • Das diplomatische Personal und das Personal internationaler Organisationen.

Zweifel an Ihrer Situation ? Wir ordnen Ihren Einsatz vor jedem Beginn ein : eine falsch ausgelegte Befreiung führt zu denselben Sanktionen wie eine fehlende Meldung.

Sicherheit auf der Baustelle

Der ConstruBadge Ihrer entsandten Mitarbeiter

Auf belgischen Baustellen muss jeder Bauarbeiter den ConstruBadge tragen, den von Constructiv ausgestellten Identifikationsausweis des Sektors — einschließlich Ihrer entsandten Mitarbeiter. Er dient dem Nachweis ihrer Identität bei Kontrollen.

  • Obligatorischer sichtbarer Identifikationsausweis für die Arbeiter des Bausektors, die auf einer Baustelle in Belgien anwesend sind — einschließlich Ihrer entsandten Arbeitnehmer.
  • Ausgestellt von Constructiv; für ausländische Arbeitgeber ermöglicht ein spezifisches Verfahren, das Äquivalent für die Dauer des Einsatzes zu erhalten.
  • Auf der Baustelle sichtbar zu tragen: Er bescheinigt die Identität des Arbeitnehmers und seine Verbindung zum Arbeitgeber bei Kontrollen.
  • Auf Baustellen, deren Betrag die gesetzliche Schwelle erreicht, geht er mit der täglichen Anwesenheitserfassung (Checkinatwork) einher.

Wir kümmern uns darum: Limosa-Meldung, ConstruBadge und Checkinatwork-Erfassung — jeder Ihrer Mitarbeiter kommt vorschriftsgemäß auf die Baustelle.

Mindestlohn

Kein einheitlicher nationaler Mindestlohn, sondern paritätische Kommissionen

Belgien hat keinen einheitlichen Mindestlohn für alle. Jede Tätigkeit fällt unter eine paritätische Kommission, die ihre eigenen Tarife festlegt — verbindlich für alle Arbeitgeber, auch ausländische.

Die branchenübergreifende Untergrenze (RMMMG)

Ein garantiertes durchschnittliches monatliches Mindesteinkommen gilt mangels eines günstigeren Tarifs : in der Größenordnung von 2 189,81 € brutto/Monat für eine Vollzeitstelle ab 18 Jahren (Betrag angekündigt zum 01/04/2026 — zum Zeitpunkt Ihres Einsatzes zu bestätigen).

Der Tarif Ihrer paritätischen Kommission

Oberhalb dieser Untergrenze schreibt Ihr Sektor (Bau, Metall, Reinigung, Transport…) seinen eigenen Tarif, seine Prämien und seine Arbeitsbedingungen vor. Es ist dieser Branchentarif, der tatsächlich auf Ihre Entsandten Anwendung findet.

Zu den Löhnen kommen gegebenenfalls die Übernahme der Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der entsandten Mitarbeiter hinzu. Wir ermitteln die für Ihre Tätigkeit anwendbare paritätische Kommission und wenden den aktuellen Tarif an.

Arbeitsbedingungen

Über den Lohn hinaus : das belgische Fundament, das einzuhalten ist

Die Entsendung schreibt nicht nur den Mindestlohn vor. Ein Fundament belgischer Arbeitsbedingungen gilt für Ihre Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Herkunftsland.

Arbeitszeit & Ruhezeit

Die belgischen Arbeitszeitgrenzen gelten, mit Lohnzuschlag für Überstunden und garantierter Mindestruhezeit.

Entlohnung & Prämien

Mindestens der Tarif der paritätischen Kommission: Lohn, Prämien, Zulagen und vom Sektor vorgesehene Vergünstigungen.

Urlaub & Feiertage

Die belgischen Jahresurlaubstage und gesetzlichen Feiertage gelten für Ihre entsandten Mitarbeiter.

Gesundheit, Sicherheit & Gleichbehandlung

Belgische Regeln zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, zur Sicherheit auf der Baustelle und zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.

Während der ersten 12 Monate (verlängerbar auf 18 Monate mit begründeter Meldung an den SPF Emploi) gilt dieses Fundament ; darüber hinaus findet nahezu das gesamte belgische Arbeitsrecht Anwendung. Nicht zu verwechseln mit der Sozialversicherung, wo die A1-Bescheinigung bis zu 24 Monate abdeckt.

Im Falle einer Kontrolle

Die bereitzuhaltenden Dokumente

Die belgische Sozialinspektion kann diese Unterlagen jederzeit verlangen. Sie müssen während des Einsatzes verfügbar sein und bis zu einem Jahr danach aufbewahrt werden.

  • Die Limosa-Meldung — die Empfangsbestätigung Limosa-1 (mit QR-Code).
  • Die A1-Bescheinigung jedes entsandten Arbeitnehmers.
  • Der Arbeitsvertrag oder ein gleichwertiges Dokument.
  • Die Aufstellung der Arbeitsstunden und Anwesenheitszeiten.
  • Die Lohnabrechnungen (Gehaltszettel).
  • Der Nachweis der tatsächlichen Lohnzahlung.
  • Gegebenenfalls: ConstruBadge und Checkinatwork-Erfassung für die Baustellen.

Wir zentralisieren alles für Sie : Dokumente (und bei Bedarf ihre übersetzten Äquivalente) über die Verbindungsperson bereitgehalten, bereit zur Vorlage im Falle einer Kontrolle.

Warum es ernst ist

Das Risiko einer Nichtkonformität

Stufe 4 höchste Sanktion des Sozialstrafgesetzbuchs
  • Fehlende Limosa-Meldung : Sanktionen des Sozialstrafgesetzbuchs, angewandt pro betroffenem Arbeitnehmer — die Stufe hängt vom festgestellten Verstoß ab.
  • Nichtvorlage der geforderten Sozialdokumente : Sanktion der Stufe 4, der höchsten der Skala.
  • Nachzahlung der belgischen Sozialbeiträge mangels einer gültigen A1-Bescheinigung.
  • Baustellenstopp und Zugangsverweigerung im Falle einer Kontrolle (Sozialinspektion, Kontrolle der Sozialgesetze).
  • Gesamtschuldnerische Haftung : Ihr belgischer Auftraggeber kann haftbar gemacht werden und wird Ihre Konformitätsnachweise verlangen.

Unsere Lösung

Die Entsendung nach Belgien, schlüsselfertig

Sie übermitteln uns Ihren Einsatz, wir kümmern uns um den gesamten Rest.

  1. Sie übermitteln uns Ihren Einsatz

    Land, Mitarbeiter, Daten, Ort und Art der Leistung in Belgien.

  2. Wir melden vor dem Beginn

    Limosa-Meldung, Benennung der Verbindungsperson und Prüfung der A1-Bescheinigung jedes Mitarbeiters.

  3. Sie entsenden mit ruhigem Gewissen

    Ihr Einsatz beginnt fristgerecht, konform, ab dem ersten Arbeitstag.

  4. Wir verwalten Baustelle & Kontrollen

    ConstruBadge und Checkinatwork für das Baugewerbe, Begleitung der paritätischen Kommissionen, Aufbewahrung der Dokumente und Unterstützung im Falle einer Kontrolle.

Warum wir

Ein Partner vor Ort, in Ihrer Sprache

  • Eine Niederlassung in Belgien

    Unser Büro in Mouscron, fünf Minuten von der französischen Grenze entfernt, steht im Austausch mit der belgischen Verwaltung — ergänzt durch ein deutschsprachiges Team, das Sie betreut.

  • Entsendung + Steuern unter einem Dach

    Entsendung, Mehrwertsteuer, steuerliche Vertretung und sozialrechtliche Pflichten: Ihre gesamte belgische Compliance an einem Ort.

  • Mehrsprachiges Team

    Wir sprechen Ihre Sprache (DE, FR, EN, IT, PL…) und erledigen die Formalitäten auf Französisch und Niederländisch für Sie.

  • Europäisches Netzwerk

    Niederlassungen in ganz Europa: heute nach Belgien entsenden, morgen anderswo, mit demselben Partner.

FAQ

Häufige Fragen

Muss mein EU-Unternehmen eine Limosa-Meldung abgeben, um nach Belgien zu entsenden?

Ja. Jeder ausländische Arbeitgeber, der Mitarbeiter nach Belgien entsendet, muss vor Beginn des Einsatzes die Limosa-Meldung vornehmen. Sie erzeugt das Dokument Limosa-1, das Ihr belgischer Kunde oder Auftraggeber bei Ihnen anfordern muss. Einige Situationen sind befreit; wir prüfen Ihren Fall und nehmen die Meldung für Sie vor.

Was ist die Verbindungsperson?

Sie ist der in der Limosa-Meldung benannte Ansprechpartner, der die Verbindung zwischen Ihrem Unternehmen und der belgischen Sozialinspektion herstellt. Sie hält die Sozialdokumente Ihrer Entsandten bereit und beantwortet die Anfragen der Verwaltung, während des Einsatzes und bis zu einem Jahr danach. Wir können diese Rolle für Sie übernehmen.

Sind Limosa und die A1-Bescheinigung dasselbe?

Nein, und das ist eine häufige Verwechslung. Die A1-Bescheinigung gehört zur Sozialversicherung: Sie bescheinigt, dass Ihre Mitarbeiter in ihrem Herkunftsland versichert bleiben. Die Limosa-Meldung gehört zum belgischen Arbeitsrecht: Sie zeigt die Anwesenheit Ihrer Entsandten an. Beide sind obligatorisch und kumulativ — das eine befreit niemals vom anderen.

Gibt es einen Mindestlohn, der in Belgien einzuhalten ist?

Es gibt keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn, der für alle gilt. Jede Tätigkeit fällt unter eine paritätische Kommission, die ihre eigenen Tarife und Arbeitsbedingungen festlegt, oberhalb einer branchenübergreifenden Untergrenze (des RMMMG). Diese Bedingungen gelten auch für Ihre entsandten Mitarbeiter. Wir ermitteln die für Ihre Tätigkeit anwendbare paritätische Kommission und den anzuwendenden Tarif.

Was sind der ConstruBadge und Checkinatwork?

Der ConstruBadge ist der obligatorische Identifikationsausweis der Bauarbeiter, die auf einer belgischen Baustelle anwesend sind, einschließlich der entsandten Arbeitnehmer. Checkinatwork ist die tägliche Anwesenheitserfassung, die auf den Baustellen verlangt wird, die die gesetzliche Schwelle erreichen. Für das Baugewerbe übernehmen wir diese Formalitäten zusätzlich zu Limosa.

Was riskiert mein Unternehmen im Falle einer Nichtkonformität?

Die fehlende Limosa-Meldung wird durch das Sozialstrafgesetzbuch (Stufe 4) sanktioniert, mit einer pro betroffenem Arbeitnehmer angewandten Geldstrafe. Hinzu kommen der mögliche Baustellenstopp, die Nachzahlung der belgischen Sozialbeiträge mangels A1 und die gesamtschuldnerische Haftung, die auf Ihrem belgischen Auftraggeber lasten kann — weshalb er Ihre Konformitätsnachweise verlangen wird.

Dienstleistung oder Arbeitnehmerüberlassung?

Die Unterscheidung ist entscheidend: Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Belgien streng geregelt, während die Dienstleistung zur klassischen Entsendung gehört. Eine fehlerhafte Einordnung führt zu einer Umqualifizierung und zu Sanktionen. Wir ordnen Ihre Situation vor jeder Verpflichtung ein.

Wie lange darf eine Entsendung nach Belgien maximal dauern?

Es sind zwei Ebenen zu unterscheiden. In der Sozialversicherung hält die A1-Bescheinigung Ihre Mitarbeiter für 24 Monate im Herkunftssystem (unter Bedingungen verlängerbar). Im Arbeitsrecht gilt das Fundament der belgischen Bedingungen während 12 Monaten, erweiterbar auf 18 Monate mit begründeter Meldung an den SPF Emploi; darüber hinaus findet nahezu das gesamte belgische Arbeitsrecht Anwendung. Wir verfolgen diese Schwellen für Sie.

Ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um einen Arbeitnehmer nach Belgien zu entsenden?

Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/des EWR: nein. Für einen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer, der von Ihrem europäischen Unternehmen entsandt wird, kann eine Arbeitserlaubnis verlangt werden: Dies ist eine regionale Zuständigkeit (Flandern, Wallonien, Brüssel-Hauptstadt), mit eigenen Regeln. Wir prüfen die Situation jedes Arbeitnehmers vor der Entsendung.

Gibt es Befreiungen von der Limosa-Meldung?

Ja, einige Situationen sind befreit (kurzzeitige Montage oder Erstinstallation außerhalb des Bauwesens, wissenschaftliche Kongresse, bestimmte internationale Transporte, Sportler und Künstler unter Bedingungen, diplomatisches Personal…). Diese Befreiungen sind streng geregelt und zeitlich begrenzt. Im Zweifelsfall ist es vorsichtiger zu melden: eine falsch ausgelegte Befreiung führt zu denselben Sanktionen wie eine fehlende Meldung.

Welche Dokumente kann die Sozialinspektion von mir verlangen?

Hauptsächlich: die Empfangsbestätigung Limosa-1, die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag (oder ein gleichwertiges Dokument), die Stundenaufstellung, die Lohnabrechnungen und den Nachweis ihrer Zahlung — und, für die Baustellen, den ConstruBadge und die Checkinatwork-Erfassung. Diese Unterlagen müssen während des Einsatzes verfügbar sein und bis zu einem Jahr danach aufbewahrt werden. Wir zentralisieren sie über die Verbindungsperson.

Welche belgischen Arbeitsbedingungen gelten für meinen entsandten Mitarbeiter?

Über den Mindestlohn der paritätischen Kommission hinaus gilt ein Fundament belgischer Regeln: Arbeitszeit und Lohnzuschlag für Überstunden, Ruhezeit, Jahresurlaub und Feiertage, Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung. Dies ist der „harte Kern“, der von der Entsenderichtlinie vorgesehen ist. Wir prüfen seine Anwendung auf Ihren Einsatz.

Bringt die Entsendung auch die belgische Mehrwertsteuer oder eine steuerliche Vertretung mit sich?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihren Umsätzen in Belgien ab: je nach Fall kann sich eine belgische Mehrwertsteuerregistrierung aufdrängen, unabhängig von der Entsendung. Das ist der Vorteil einer Kanzlei, die das Soziale UND das Steuerliche verwaltet: wir prüfen Ihre gesamte belgische Situation, ohne blinden Fleck.

Ein Einsatz in Belgien ?

Entsenden Sie Ihre Mitarbeiter mit ruhigem Gewissen

Ein Experte prüft Ihre Situation und antwortet Ihnen innerhalb von 48 Arbeitsstunden. Limosa, Verbindungsperson, A1, ConstruBadge — wir kümmern uns um alles, von Belgien aus.