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Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Umsatzsteuerregistrierung & Einreichung von USt-Erklärungen für ein ausländisches Unternehmen in Belgien

Verantwortlicher Vertreter in Belgien

Möchten Sie einen verantwortlichen Vertreter (oder Fiskalbevollmächtigten) in Belgien beauftragen? Alles über den verantwortlichen Vertreter in Belgien wissen? Die Vorteile der Beauftragung eines verantwortlichen Vertreters in Belgien verstehen? Wissen, wie man sich in Belgien über einen verantwortlichen Vertreter registrieren lässt? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, was ein verantwortlicher Vertreter ist, welche Vorteile er hat und wie Sie sich über eine verantwortliche Vertretung für die belgische Umsatzsteuer registrieren lassen können!

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Müssen Sie sich in Belgien für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Sie bauen Ihre Exportverkäufe aus? Sie müssen neue Steuerverpflichtungen in Bezug auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie wachsen können, ohne den Papierkram zu vergrößern.

Ihre Problematik
Unsere Lösung
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Schauen Sie sich unsere Seite zum Steuermandat in Belgien an!

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Was ist ein verantwortlicher Vertreter in Belgien?

Unternehmen, die in ihrem Land umsatzsteuerpflichtig sind und in Belgien umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen sich beim Bureau Central pour Assujettis Etrangers (BCAE) für die belgische Umsatzsteuer registrieren lassen. In Belgien gibt es zwei Systeme, durch die einem ausländischen steuerpflichtigen Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Belgien hat, eine individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen werden kann. Man unterscheidet dann zwischen:

Verantwortliche Vertretung
Direkte Identifikation

Die Ernennung eines verantwortlichen Vertreters bei der Registrierung für die belgische Umsatzsteuer bedeutet, dass der verantwortliche Vertreter die Möglichkeit hat, Ihre Umsatzsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Intrastat, innergemeinschaftliche Aufstellung und jährliche Kundenliste) zu bearbeiten und in Ihrem Namen mit den belgischen Steuerbehörden zu kommunizieren.

In welchen Fällen sollte ein verantwortlicher Vertreter in Belgien hinzugezogen werden?

Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die die folgenden Geschäfte auf belgischem Staatsgebiet tätigen, müssen zwingend einen verantwortlichen Vertreter einsetzen:

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Einkaufen
Verkäufe
Veranstaltungen
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Unsere belgischen Umsatzsteuerexperten begleiten Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten und -erklärungen in Belgien.

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Was sind die Vorteile einer verantwortlichen Vertretung in Belgien?

Sie können sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, wenn Sie Eurofiscalis beauftragen. Wir übernehmen die mündliche und schriftliche Kommunikation sowie die gesamte administrative Abwicklung mit den belgischen Behörden.

Nachfolgend finden Sie die Vorteile dieser Dienstleistung :

Die + von Eurofiscalis

Folglich können alle Ihre europäischen Subunternehmer diese Dienstleistungen erbringen, ohne sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen zu müssen, und vermeiden so Verwaltungsaufwand für gelegentliche Tätigkeiten.

Was benötigt der verantwortliche Vertreter für die umsatzsteuerliche Registrierung meines Unternehmens in Belgien ?

Um sich für die belgische Umsatzsteuer registrieren zu lassen, müssen nicht niedergelassene ausländische Unternehmen vor allem einen Nachweis über ihre Aktivitäten in Belgien erbringen, die eine Identifizierung erfordern. Bevor das BCAE eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuteilt, muss der Steuerpflichtige unwiderlegbare Beweise dafür erbringen, dass er in naher Zukunft Transaktionen durchführen wird, für die eine Identifikationsnummer erforderlich ist. Ohne Nachweis der Tätigkeit kann ein ausländischer Steuerpflichtiger, der keine feste Niederlassung in Belgien hat, keine USt-Identifikationsnummer erhalten.

Der Nachweis kann beispielsweise durch einen Vertrag oder Bestellschein, einen Mietvertrag für ein Lagerhaus im Falle eines Vertriebszentrums, ein Einfuhrdokument, ein Transportdokument, eine Rechnung, einen Nachweis über eine Fusion oder eine Geschäftsübernahme erbracht werden.

Die belgischen Steuerbehörden verlangen außerdem die Vorlage folgender Dokumente:

Hier ist eine Liste der Dokumente, die bei der Einreichung des Registrierungsantrags vorgelegt werden müssen :

Die Anmeldung zur Umsatzsteuer in Belgien über einen verantwortlichen Vertreter führt zwingend zur Hinterlegung einer Barkaution im Auftrag des SPF Finances. Diese muss über die Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) gezahlt werden. Die Bürgschaftsurkunde muss über die Anwendung e-DEPO eingereicht werden.

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Steuervertretung: Wie funktioniert das?

Wenn Sie die Dienste eines Fiskalvertreters in Anspruch nehmen, sichern Sie Ihre Warenflüsse und Erklärungspflichten ab. Hier sind die vier wichtigsten Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäfte und die sich daraus ergebenden Steuervorschriften eingehalten werden.
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Fiskalvertretung und Fiskalbevollmächtigung: FAQs

Hunderte von Ihnen stellen uns Fragen darüber, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. Wir tun unser Bestes, um sie zu beantworten. Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.

Ja! Alle Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, die steuerbare Leistungen in einem Mitgliedsland der europäischen Union erbringen, müssen für dieses Land einen Fiskalvertreter ernennen. Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen.

Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht. Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze.

Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten.

Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat.

Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Jedes EU-Mitgliedsland praktiziert seine eigenen Mwst-Gesetze. Es ist von daher notwendig jeden Fall einzeln zu bewerten, um festzustellen welche Pflichten damit einhergehen können. Nicht desto trotz nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, die potentiell die Umsatzsteuerpflichtigkeit bedeuten können:

  • Import und/oder Export
  • lokaler Warenhandel (An- und Verkauf)
  • grundstücksbezogene Leistungen
  • Überschreitung der Versandhandelsschwellen

Nein! Das ist der wesentliche Vorteil den der Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigte bieten kann. Die Umsatzsteuerregistrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsland bedeutet nicht dort eine Niederlassung gegründet zu haben.

Wenn Sie in einem Land steuerbare Leistungen erbringen, macht Sie das dort nur umsatzsteuerpflichtig. Mit anderen Worten: nur die Mwst-Pflichten müssen erfüllt werden. lles was Unternehmenssteuern oder Buchhaltungspflichten angeht … all das verbleibt im Land, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Nein! Die Unternehmensbesteuerung sowie die Buchaltungspflichten bleiben auf das Heimatland beschränkt. Man muss die Umsatzsteuerregistrierung von der Firmengründung im Ausland unterscheiden. Es entstehen für Sie lediglich Umsatzsteuerpflichten – als da wären: die Mwst-Meldung (entsprechend der Meldung CA3 in Frankreich) und selbstverständlich auch die Überweisung geschuldeter Mwst an die Finanzverwaltung. Eventuell notwendige Warenhandelsmeldungen können dazu kommen.

Ja! Ein Unternehmen kann theoretisch eine Steuernummer in jedem Mitgliedsland der EU haben. Es kommt sogar häufig vor, dass Unternehmen, die regelmässig Geschäfte im Ausland betreiben, gleich mehrere Steuernummern haben. Übrigens erteilen einige Länder zwei unterschiedliche Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Die europäische Kommission hat eine Website zur Verfügung gestellt, auf der man jederzeit und sofort die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen kann. Dazu gibt man das Land ein, für das die Nummer gültig sein soll und die Ust-Id.Nr. selbst. Siehe: https://commission.europa.eu/index_fr

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vom Aufwand, dem EU-Mitgliedsland und ob von der betroffenen Finanzverwaltung zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Kosten belaufen sich je nach Land zwischen 500 und 1.000 €.

Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?

Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.

Analyse Ihrer Steuerpflichten

Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll

Umsatzsteuerregistrierung

Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei

Erhalten Sie Ihre lokale Nummer

Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer

enregistrement à TVA
Buchhaltung

Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung

Einreichung Ihrer Erklärungen

Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen

Gesprächspartner mit den Behörden

Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen

Mehr als 2000 internationale Unternehmen vertrauen uns

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