Umsatzsteuerregistrierung & Einreichung von USt-Erklärungen für ein ausländisches Unternehmen in Belgien
Verantwortlicher Vertreter in Belgien
Möchten Sie einen verantwortlichen Vertreter (oder Fiskalbevollmächtigten) in Belgien beauftragen? Alles über den verantwortlichen Vertreter in Belgien wissen? Die Vorteile der Beauftragung eines verantwortlichen Vertreters in Belgien verstehen? Wissen, wie man sich in Belgien über einen verantwortlichen Vertreter registrieren lässt? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, was ein verantwortlicher Vertreter ist, welche Vorteile er hat und wie Sie sich über eine verantwortliche Vertretung für die belgische Umsatzsteuer registrieren lassen können!
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Müssen Sie sich in Belgien für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Sie bauen Ihre Exportverkäufe aus? Sie müssen neue Steuerverpflichtungen in Bezug auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer verwalten? Wir haben die Lösung, wie Sie wachsen können, ohne den Papierkram zu vergrößern.
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Was ist ein verantwortlicher Vertreter in Belgien?
Unternehmen, die in ihrem Land umsatzsteuerpflichtig sind und in Belgien umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen sich beim Bureau Central pour Assujettis Etrangers (BCAE) für die belgische Umsatzsteuer registrieren lassen. In Belgien gibt es zwei Systeme, durch die einem ausländischen steuerpflichtigen Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Belgien hat, eine individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen werden kann. Man unterscheidet dann zwischen:
- Widmet sich vor allem Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.
- Der Fiskalvertreter ist der einzige Ansprechpartner für die BCAE.
- Der Fiskalvertreter haftet für die Richtigkeit der regelmäßigen Erklärungen und Zahlungen & Umsatzsteuererstattungen.
- In Belgien besteht die Möglichkeit, einen verantwortlichen Vertreter zu beauftragen. Siehe unten die Vorteile einer verantwortlichen Vertretung.
- Nur für Unternehmen mit Sitz in der EU bestimmt.
- Sie können wahlweise direkt mit den belgischen Finanzämtern kommunizieren oder einen Fiskalbevollmächtigten benennen.
- Sie sind weiterhin für die Richtigkeit der regelmäßigen Erklärungen und Zahlungen & Rückerstattungen der Umsatzsteuer verantwortlich.
- Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigten zu benennen, um Ihre regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen einzureichen und in Ihrem Namen mit den belgischen Finanzämtern zu kommunizieren.
Die Ernennung eines verantwortlichen Vertreters bei der Registrierung für die belgische Umsatzsteuer bedeutet, dass der verantwortliche Vertreter die Möglichkeit hat, Ihre Umsatzsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Intrastat, innergemeinschaftliche Aufstellung und jährliche Kundenliste) zu bearbeiten und in Ihrem Namen mit den belgischen Steuerbehörden zu kommunizieren.
In welchen Fällen sollte ein verantwortlicher Vertreter in Belgien hinzugezogen werden?
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die die folgenden Geschäfte auf belgischem Staatsgebiet tätigen, müssen zwingend einen verantwortlichen Vertreter einsetzen:
- Klassische Einfuhr von Waren nach Belgien.
- Einfuhr von Waren aus einem Zolllager.
- Lagerung von Waren außerhalb eines Zolllagers.
- Klassischer An- und Wiederverkauf von Waren in Belgien.
- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen von Belgien in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
- Arbeiten an Immobilien unter Einsatz von Subunternehmern eines ausländischen Unternehmens
- Organisation von Veranstaltungen oder Konferenzen im Auftrag von Unternehmen oder Einzelpersonen in Belgien.
Unsere belgischen Umsatzsteuerexperten begleiten Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten und -erklärungen in Belgien.
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Was sind die Vorteile einer verantwortlichen Vertretung in Belgien?
Sie können sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, wenn Sie Eurofiscalis beauftragen. Wir übernehmen die mündliche und schriftliche Kommunikation sowie die gesamte administrative Abwicklung mit den belgischen Behörden.
Nachfolgend finden Sie die Vorteile dieser Dienstleistung :
- Optimierung Ihrer Liquidität sowie der Ihrer Kunden und Lieferanten durch die Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens, das für Unternehmen gilt, die einen akkreditierten verantwortlichen Vertreter beauftragt haben.
- Importieren nach Belgien ohne Zahlung der Mehrwertsteuer über ET 14000.
- Unterauftragsarbeiten als Auftraggeber an einen belgischen Lieferanten: Sie erhalten von Ihrem Lieferanten eine Leistungsrechnung ohne Mehrwertsteuer.
- Einen belgischen Subunternehmer mit der Durchführung von Arbeiten auf einer Baustelle oder in einem Gebäude in Belgien beauftragen. Der Subunternehmer ist nicht verpflichtet, Ihnen diese Leistung mit belgischer Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Er ist berechtigt, eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer gemäß Artikel (Königlicher Erlass 1 Artikel 20 des belgischen Mehrwertsteuergesetzes) auszustellen.
- Unterauftragsarbeiten als Auftraggeber an einen ausländischen Lieferanten: Sie erhalten von Ihrem ausländischen Lieferanten eine Rechnung über die Leistung ohne Mehrwertsteuer. Dank Ihrer verantwortlichen Vertretung ist dieser berechtigt, Ihnen seine Leistung ohne Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und muss sich nicht für die Mehrwertsteuer in Belgien registrieren lassen.
- Einen europäischen Subunternehmer mit der Durchführung von Arbeiten auf einer Baustelle oder in einem Gebäude in Belgien beauftragen. Der Subunternehmer ist nicht verpflichtet, Ihnen diese Leistung mit belgischer Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Er darf jedoch gemäß Artikel 51 § 2 5° des belgischen Mehrwertsteuergesetzes eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen.
Die + von Eurofiscalis
- Erstellung einer Kartografie Ihrer Warenflüsse durch Eurofiscalis, um Ihre Handelsoperationen in Belgien bestmöglich zu optimieren.
- Analyse Ihrer Steuerunterlagen, um die Umsatzsteuerkonformität Ihrer Rechnungen in Belgien sicherzustellen.
- Einreichung und Nachverfolgung Ihrer Umsatzsteuerverpflichtungen in Belgien (Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerzahlung & -rückerstattung, Intrastat, innergemeinschaftliche Erhebung, jährliche Kundenliste).
Folglich können alle Ihre europäischen Subunternehmer diese Dienstleistungen erbringen, ohne sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen zu müssen, und vermeiden so Verwaltungsaufwand für gelegentliche Tätigkeiten.
Was benötigt der verantwortliche Vertreter für die umsatzsteuerliche Registrierung meines Unternehmens in Belgien ?
Um sich für die belgische Umsatzsteuer registrieren zu lassen, müssen nicht niedergelassene ausländische Unternehmen vor allem einen Nachweis über ihre Aktivitäten in Belgien erbringen, die eine Identifizierung erfordern. Bevor das BCAE eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuteilt, muss der Steuerpflichtige unwiderlegbare Beweise dafür erbringen, dass er in naher Zukunft Transaktionen durchführen wird, für die eine Identifikationsnummer erforderlich ist. Ohne Nachweis der Tätigkeit kann ein ausländischer Steuerpflichtiger, der keine feste Niederlassung in Belgien hat, keine USt-Identifikationsnummer erhalten.
Der Nachweis kann beispielsweise durch einen Vertrag oder Bestellschein, einen Mietvertrag für ein Lagerhaus im Falle eines Vertriebszentrums, ein Einfuhrdokument, ein Transportdokument, eine Rechnung, einen Nachweis über eine Fusion oder eine Geschäftsübernahme erbracht werden.
Die belgischen Steuerbehörden verlangen außerdem die Vorlage folgender Dokumente:
Hier ist eine Liste der Dokumente, die bei der Einreichung des Registrierungsantrags vorgelegt werden müssen :
- Ein Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes des Steuerpflichtigen
- Eine Bescheinigung über die Steuerpflicht im Herkunftsland
- Die Gründungsurkunde (Statut)
- Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- Eine Vollmacht zwischen Eurofiscalis Benelux und der ausländischen Gesellschaft
- Einen Aktivitätsnachweis in Belgien.
- Die Bankverbindung
Die Anmeldung zur Umsatzsteuer in Belgien über einen verantwortlichen Vertreter führt zwingend zur Hinterlegung einer Barkaution im Auftrag des SPF Finances. Diese muss über die Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) gezahlt werden. Die Bürgschaftsurkunde muss über die Anwendung e-DEPO eingereicht werden.
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Steuervertretung: Wie funktioniert das?
Analyse Ihrer Warenflüsse
Der erste Schritt ist der wichtigste. Wir führen eine Analyse Ihrer Warenflüsse durch, um Ihre Umsatzsteuerverpflichtungen zu ermitteln.
Dabei ist es entscheidend, die Akteure, die Abgangs- und Ankunftsländer der Waren sowie die Finanzströme zu berücksichtigen. Alles wird analysiert!
Mehrwertsteuer-Registrierung
Müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen? Wir kümmern uns um alle Formalitäten: Registrierungsunterlagen, Übersetzung der Dokumente, Kommunikation mit den örtlichen Behörden…
Die Kosten und Fristen für die Registrierung sind je nach Land unterschiedlich. Holen Sie sich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, im Großbritannien, in der Schweiz und in Norwegen.
MwSt.- und Intrastat-Erklärungen
Wir sind für die Einreichung von Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen zuständig. Je nach Ihren steuerlichen Verpflichtungen und dem Erklärungsrhythmus reichen unsere Buchhaltungsmitarbeiter, die auf innergemeinschaftlichen und internationalen Handel spezialisiert sind, Ihre Erklärungen ein.
Ihre Erklärungen werden von lokalen Buchhaltungsmitarbeitern, Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfern bearbeitet. Ihr Sachbearbeiter zentralisiert den Austausch, so dass Sie einen einzigen Ansprechpartner haben, der alle Ihre Erklärungen verwaltet.
Unterstützung bei der Regulierung
Als Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigter sind wir das Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den örtlichen Behörden.
Eine regulatorische Überwachung und Unterstützung sind in unserer Begleitung enthalten. Sie können sich an Ihren Sachbearbeiter wenden und haben Zugang zu unserem Newsletter und unserer Academy (derzeit nur auf Französisch). Die Mehrwertsteuer wird für Sie und Ihr Team kein Geheimnis mehr sein!
Hunderte von Ihnen stellen uns Fragen darüber, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. Wir tun unser Bestes, um sie zu beantworten. Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja! Alle Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, die steuerbare Leistungen in einem Mitgliedsland der europäischen Union erbringen, müssen für dieses Land einen Fiskalvertreter ernennen. Dieser ist beauftragt, sämtliche steuerlichen Pflichten seines Mandanten zu erfüllen.
Das gilt für die meisten EU-Länder – für Deutschland allerdings nicht. Der Fiskalvertreter ist pflichtschuldig gegenüber den Finanzbehörden seines Landes und übernimmt automatisch die Mithaftung bei Steuervergehen oder Verstössen gegen die Steuergesetze.
Im Allgemeinen wird der Begriff des Fiskalvertreters verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz ausserhalb der EU hat. Das trifft zumeist zu – nicht etwa bei Deutschland: auch das Drittlandsunternehmen ernennt in Deutschland einen Fiskalbevollmächtigten.
Der Begriff des Fiskalbevollmächtigten wird allgemein verwendet, wenn der Mandant seinen Firmensitz in der EU hat.
Als allgemeine Richtschnur können etwa 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen angegeben werden. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie spezifische Informationen benötigen, setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Führt ein Unternehmen bestimmte geschäftliche Transaktionen im EU-Ausland aus, können können diese in diesem Land die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Jedes EU-Mitgliedsland praktiziert seine eigenen Mwst-Gesetze. Es ist von daher notwendig jeden Fall einzeln zu bewerten, um festzustellen welche Pflichten damit einhergehen können. Nicht desto trotz nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von Transaktionen, die potentiell die Umsatzsteuerpflichtigkeit bedeuten können:
- Import und/oder Export
- lokaler Warenhandel (An- und Verkauf)
- grundstücksbezogene Leistungen
- Überschreitung der Versandhandelsschwellen
Nein! Das ist der wesentliche Vorteil den der Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigte bieten kann. Die Umsatzsteuerregistrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedsland bedeutet nicht dort eine Niederlassung gegründet zu haben.
Wenn Sie in einem Land steuerbare Leistungen erbringen, macht Sie das dort nur umsatzsteuerpflichtig. Mit anderen Worten: nur die Mwst-Pflichten müssen erfüllt werden. lles was Unternehmenssteuern oder Buchhaltungspflichten angeht … all das verbleibt im Land, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Nein! Die Unternehmensbesteuerung sowie die Buchaltungspflichten bleiben auf das Heimatland beschränkt. Man muss die Umsatzsteuerregistrierung von der Firmengründung im Ausland unterscheiden. Es entstehen für Sie lediglich Umsatzsteuerpflichten – als da wären: die Mwst-Meldung (entsprechend der Meldung CA3 in Frankreich) und selbstverständlich auch die Überweisung geschuldeter Mwst an die Finanzverwaltung. Eventuell notwendige Warenhandelsmeldungen können dazu kommen.
Ja! Ein Unternehmen kann theoretisch eine Steuernummer in jedem Mitgliedsland der EU haben. Es kommt sogar häufig vor, dass Unternehmen, die regelmässig Geschäfte im Ausland betreiben, gleich mehrere Steuernummern haben. Übrigens erteilen einige Länder zwei unterschiedliche Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die europäische Kommission hat eine Website zur Verfügung gestellt, auf der man jederzeit und sofort die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen kann. Dazu gibt man das Land ein, für das die Nummer gültig sein soll und die Ust-Id.Nr. selbst. Siehe: https://commission.europa.eu/index_fr
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vom Aufwand, dem EU-Mitgliedsland und ob von der betroffenen Finanzverwaltung zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Kosten belaufen sich je nach Land zwischen 500 und 1.000 €.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Länder, in denen wir die Fiskalvertretung anbieten
Lassen Sie Ihre USt-Verpflichtungen in Belgien von uns verwalten
Nutzen Sie unseren Service und lagern Sie die Verwaltung Ihrer USt-Erklärungen in Belgien aus.
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