Vorbereitung und Einreichung einer innergemeinschaftlichen Aufstellung in Belgien für ein ausländisches Unternehmen
Innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien
Sie möchten eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien einreichen? Verstehen, wann/wie man eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien ausfüllt und einreicht? Hier sind Sie richtig! Auf dieser Seite erklären wir auf verständliche Weise, wie man eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien ausfüllt, wann und wie man eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien einreicht, welche Erklärungspflichten Sie haben und ob es notwendig ist, einen verantwortlichen Vertreter oder Steuerbevollmächtigten in Belgien zu beauftragen!
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Brauchen Sie einen Fiskalbevollmächtigten in Belgien?
Brauchen Sie einen Fiskalbevollmächtigten, um Ihre innergemeinschaftlichen Aufstellungen einzureichen? Wir haben die Lösung für Sie, damit Sie Ihre in Belgien steuerpflichtigen Umsätze in aller Ruhe abwickeln können.
- Sie benötigen einen Fiskalbevollmächtigten, der Sie zu Verwaltungszwecken in Bezug auf die Umsatzsteuer in Belgien unterstützt.
- Sie möchten Ihre innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien vorbereiten
- Sie wissen nicht, wie Sie eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien einreichen können
- Eurofiscalis unterstützt Sie als Fiskalbevollmächtigter in Belgien bei der gesamten Kommunikation mit den belgischen Finanzämtern.
- Wir analysieren Ihre steuerpflichtigen Umsätze in Belgien, um Ihre innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien vorzubereiten.
- Eurofiscalis unterstützt Sie, indem es die Einreichung Ihrer innergemeinschaftlichen Aufstellungen und jede andere Kommunikation mit den belgischen Finanzämtern übernimmt.
Was ist eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien?
Die innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien ist eine Meldung, in der alle Ihre innergemeinschaftlichen Verkäufe während Ihres Meldezeitraums aufgelistet werden. Er enthält nur innergemeinschaftliche Transaktionen, die an Kunden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat getätigt werden.
Die innergemeinschaftliche Aufstellung ist für jeden aktiven belgischen Inhaber einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der in seiner periodischen belgischen Steuererklärung einen Betrag in der USt-Tabelle 46 gemeldet hat, obligatorisch und muss entsprechend dem Einreichungsintervall Ihrer USt-Erklärungen eingereicht werden.
Wenn der Schwellenwert von 50.000€/Quartal überschritten wird: Umstellung auf monatliche Einreichung für Ihre innergemeinschaftlichen Aufstellungen UND Umsatzsteuererklärungen ab dem Monat, der auf das Quartal folgt, für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Beispiel: Sie überschreiten in Ihren Meldungen für das 3. Quartal 2021 innergemeinschaftliche Lieferungen im Wert von 50.000 €, Ihre Periodizität wird nach der Einreichung des 4. Quartals 2021 auf monatlich umgestellt.
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Wie wird eine innergemeinschaftliche Aufstellung Belgien ausgefüllt?
Um Ihre innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien auszufüllen, müssen Sie die folgenden Transaktionen auflisten:
- Freigestellte innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Code L)
- Lieferung von Gegenständen im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung von Gegenständen im Rahmen von Dreiecksgeschäften (Code T)
- Dienstleistungen, die am Ort der Niederlassung des Empfängers erbracht werden, sofern diese Dienstleistungen in diesem Mitgliedstaat nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind (Code S)
Die innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien fordert Sie auf, eine Zeile pro Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übertragen, indem Sie die folgenden Informationen eintragen:
- Länderkennzeichen
- USt-Nr.
- Operationscode
- Betrag (€)
Sie haben auch die Möglichkeit, den Monat/das Quartal und das Jahr der Operation einzugeben nur wenn es sich um eine Korrektur eines früheren Zeitraums handelt.
Wenn Ihr Unternehmen in einem Berichtszeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Belgien getätigt hat, ist es nicht notwendig, eine Nullmeldung einzureichen.
Wann und wie wird eine innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien eingereicht?
Grundsätzlich muss die innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien ebenso wie die Umsatzsteuererklärung bis zum 20. des Monats eingereicht werden, der auf Ihren Erklärungszeitraum folgt.
Sie können auch den MwSt.-Kalender konsultieren, um sich über die Abgabefristen in Belgien zu informieren.
Die innergemeinschaftliche Aufstellung in Belgien muss zwingend elektronisch über das Portal Intervat eingereicht werden.
Wenn Sie nicht auf dieses Portal zugreifen können, kann Eurofiscalis Sie unterstützen und Ihre innergemeinschaftlichen Aufstellungen in Belgien einreichen, indem er als verantwortlicher Vertreter oder Fiskalbevollmächtigter im Namen Ihres Unternehmens handelt.
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Warum sollten Sie Eurofiscalis als europäischen Fiskalvertreter beauftragen?
Eurofiscalis ist ein auf europaïsche Umsatzsteuer spezialisierter Dienstleister. Lokale Fachexperten (Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater …), die oft drei Sprachen sprechen, kümmern sich im Auftrag Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg bei der internationalen Entwicklung, daher bauen wir eine langfristige Vertrauensbeziehung auf.
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
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