Rückerstattung der Mineralölsteuer (TICPE) in Frankreich
Sie möchten alles über die französische TICPE (Dieselsteuer, Treibstoffsteuer) erfahren? Wie Sie sie zurückerstattet bekommen? Oder möchten Sie die Formalitäten in Ihrem Namen von einem Dritten erledigen lassen? Hier sind Sie an der richtigen Stelle! Auf dieser Seite finden Sie eine einfache und verständliche Erklärung der Mineralölsteuer, wie Sie einen Teil davon zurückfordern können, und welcher Dienstleister der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie diesen Prozess outsourcen möchten.
Inhaltsübersicht
Was ist die Mineralölsteuer
Die TICPE ist in Frankreich eine indirekte Steuer (Verbrauchsteuer) auf Mineralöl und Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden.
Eurofiscalis ist ein Dienstleister, der in der Verwaltung von indirekten Steuern spezialisiert ist. Unsere Agentur unterstützt sowohl die französischen als auch ausländischen Unternehmen bei den Rückerstattungsanträgen der Kraftstoffsteuer. Transportunternehmen (Fracht-und Personenbeförderer) können eine Teilrückerstattung (pauschaler Erstattungssatz) der Kraftstoffsteuer, auf den tatsächlichen und halbjährlichen Verbrauch von Diesel im Rahmen der gewerblichen Aktivität, beantragen.
Das Verfahren der Rückerstattung der Kraftstoffsteuer (TICPE)
Französische und ausländische Unternehmen des Straßengüterverkehrs können eine Teilrückerstattung der Kraftstoffsteuer (TICPE) beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankreich oder in einem EU-Mitgliedstaat ;
- die Fahrzeuge sind in der EU zugelassen ;
- der Antrag wird für Dieselkraftstoff gestellt, der in Frankreich gekauft und in Rechnung gestellt wurde, (oder unter gewisse Bedingungen in der EU gekauft und in Frankreich die TICPE Kraftstoffsteuer entrichtet wurde), auch wenn der Transport außerhalb Frankreichs erfolgt.
- das Unternehmen kann eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft sein, die jedoch dem Handelsrecht unterliegt (öffentliche Dienstleistungstätigkeit industrielle und kommerzieller Art) ;
- der gekaufte Dieselkraftstoff muss der TICPE unterliegen, was jenen Kraftstoff ausschließt, der in überseeischen Departements gekauft wurde, wo die TICPE nicht gilt ;
Kraftfahrzeuge, für die eine Rückerstattung der TICPE beantragt werden kann
Die Kraftfahrzeuge, für die eine Rückerstattung der TICPE beantragt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um ein Straßenfahrzeug ;
- Das Fahrzeug ist für den Gütertransport bestimmt ;
- Das Gewicht beträgt mindestens 7,5 Tonnen. (Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht im geladenen Zustand von mindestens 7,5 Tonnen, und Sattelkraftfahrzeuge mit einem zugelassenen Zuggesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen)
- Das Kraftfahrzeug muss in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sein.
Die Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personenverkehrs können unter folgenden Bedingungen die Rückerstattung der Dieselsteuer (TICPE) beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Welche Fahrzeuge sind für den Rückerstattungsantrag zulässig:
Kraftfahrzeuge der Kategorie M2 und M3 (Autobus, Reisebus, kleiner Touristenstraßenzug) mit mehr als 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer, die dem öffentlichen Personenverkehr dienen. Das Gewicht ist irrelevant.
Der öffentliche Charakter des Transports hängt nicht vom juristischen Status des Betreibers ab: natürliche oder juristische Person, die dem öffentlichen oder privaten Recht unterliegt. Jegliche Personenbeförderung gilt als öffentlicher Personenverkehr außer, die die auf eigene Rechnung von öffentlichen oder privaten Personen getätigt werden.
Unter folgenden Voraussetzungen wird die Rückerstattung gewährt:
Der Sitz der Unternehmens (Firmensitz oder Wohnsitz des Betreibers) ist in Frankreich oder in einem EU-Mitgliedstaat;
- die Fahrzeuge sind in der EU zugelassen ;
- der Transport kann innerhalb, außerhalb Frankreichs, innerhalb und außerhalb der EU erfolgen.
- der Antrag wird für Dieselkraftstoff gestellt, der in Frankreich gekauft und in Rechnung gestellt wurde (oder unter gewisse Bedingungen in der EU gekauft und die TICPE in Frankreich entrichtet wurde), auch wenn der Transport außerhalb Frankreichs erfolgt ;
- das Unternehmen kann eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Gesellschaft sein, die jedoch dem Handelsrecht unterliegt (öffentliche Dienstleistungstätigkeit industrielle und kommerzieller Art) ;
- der gekaufte Dieselkraftstoff muss der TICPE unterliegen, was jenen Kraftstoff ausschließt, der in überseeischen Departements gekauft wurde, wo die TICPE nicht gilt ;
- Der Antragsteller muss am letzten Tag des Halbjahres, Zeitraum für den die Rückerstattung beantragt wird, Eigentümer des Fahrzeuges, oder im Besitz eines mindestens zweijährigen Leasings- oder Mietvertrags sein (außer wenn in diesem Zeitraum der Betrieb des Fahrzeugs eingestellt wurde).
Outsourcing Ihrer Anträge auf Rückerstattung der Dieselsteuer
Sie sind ein Fracht-oder Personenbeförderer? Sie sind in der Europäischen Union ansässig? Ihr Fuhrpark besteht aus Kraftfahrzeugen von mindestens 7,5 Tonnen? Sie sind Eigentümer des Fahrzeuges oder besitzen einen Leasing-oder Mietvertrag? Nutzen Sie unsere Dienstleistungen um die Kraftstoffsteuer zurückzufordern.
Eurofiscalis setzt sich für Sie ein und das bedeutet für Sie:
- Erleichterung bei den Formalitäten
- Rückerstattung der Treibstoffsteuer
Berechnung und Erstattungssatz der Dieselsteuer (TICPE)
Die Dieselmenge in Liter und pro Fahrzeug, für die ein Rückerstattungsantrag gestellt werden kann, muss dem tatsächlichen Verbrauch im gegebenen Zeitraum entsprechen. Die Schätzung eines Durchschnittsverbrauchs ist nicht zulässig.
Straßenfrachtführer
Es gibt zwei Möglichkeiten die Rückerstattung zu berechnen:
- unter Anwendung des Regionalsatzes : Die Differenz zwischen dem Mindestsatz von 43,19€ und den in der Kaufregion gültigen Tarif, der in der Tabelle aufgelistet ist, wird auf das Dieselverbrauchsvolumen angewandt ;
- unter Anwendung des Pauschalsatzes (aber nur für Unternehmen, die Diesel in mindestens 3 verschiedenen Regionen gekauft haben) : ein Pauschalsatz (oder gewichteter Durchschnittssatz) wird berechnet indem die verschiedenen gültigen regionalen Sätze gewichtet und auf das Dieselgesamtvolumen angewandt werden, das in mindesten 3 Regionen erworben wurde.
Regionen | Korsika | Île-de-France | Auvergne Rhône-Alpes | Andere Regionen | Pauschalsatz |
---|---|---|---|---|---|
4. Quartal 2020 | 14,21 € | 17,45 € | 15,29 € | 15,56 € | 15.71 € |
3. Quartal 2020 | 14,21 € | 17,45 € | 15,29 € | 15,56 € | 15.71 € |
1. Halbjahr 2020 | 14,21 € | 17,45 € | 15,29 € | 15,56 € | 15.72 € |
2. Halbjahr 2019 | 16,21 € | 19,45 € | 17,29 € | 17,56 € | 17,71 € |
Abgabe des Rückerstattungsantrags
Der Rückerstattungsantrag der Dieselsteuer (TICPE) ist halbjährlich zu stellen und beruht auf den tatsächlichen Verbrauch (nicht auf eine Schätzung des Durchschnittsverbrauchs)
Sie haben zwei Optionen um den Antrag zu stellen:
- digital auf dem Portal der Zollbehörde im Register SIDECAR Web
- auf postalischem Wege indem Sie das Formular cerfa 15710 ausfüllen und an den Service National Douanier de la Fiscalité Routière (SNDFR) spätestens zum 31 Dezember des Folgejahres schicken: Die Rückerstattung der Kosten, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 angefallen sind, kann zum Beispiel ab dem 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2018 beantragt werden.
Es ist möglich mehrere Anträge, die verschiedene Zeiträume betreffen, gleichzeitig abzugeben.
Ist der Antragsteller in beiden Bereichen tätig sowohl in der Güter- als auch in der Personenbeförderung, muss er zwei Anträge für die jeweiligen Bereiche stellen. Die Angabe in Liter muss ohne Dezimalstellen eingetragen werden.
Die Antragsteller müssen jederzeit ab Abgabe des Antrags bei der Zollbehörde in der Lage sein, die gemeldeten Daten auf Nachfrage des Zolls zu belegen.
Die Rechnungen und weitere Belege müssen pro Fahrzeug vorgelegt und aufbewahrt werden. Die Belege müssen nachweisen können, dass das im Antrag angegebene Dieselvolumen dem tatsächlichen Verbrauch in diesem Halbjahr entspricht.
Die Rechnungen der Dieseleinkäufe müssen das Datum, den Ort des Einkaufs ausweisen sowie den Kraftstofftyp, die Menge und die Fahrzeugidentifikation.
Wo wird der Rückerstattungsantrag eingereicht?
Es gibt 2 Möglichkeiten, je nachdem wo sich der Firmensitz befindet :
Der Firmensitz befindet sich in Frankreich (Mutterland)
Service National Douanier de la Fiscalité Routière (SNDFR)
CS 51082
57036 METZ Cedex 01
Tel.: +33 (0)9 70 27 82 00
E-Mail : sndfr-metz@douane.finances.gouv.fr
Der Firmensitz befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem überseeischen Departement
Bureau principal de douane de Lesquin
Pole remboursement TIC – UE
198 rue Descat
BP 20309
59813 Lesquin Cedex Tel. +33 (0) 9 70 27 14 87 – 09 70 27 14 47
E-Mail : tipp.ue-lille@douane.finances.gouv.fr
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