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Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2022 und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

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Fiskalbevollmächtigter bzw. Fiskalvertreter für Frankreich

Unterstützung durch einen Mehrwertsteuerexperten
Einführung

Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Frankreich ? Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Frankreich wissen müssen. Wir klären Sie auf bezüglich Ihrer steuerlichen Pflichten. Sie bekommen anschaulich erklärt, wie der Registrierungsprozess in Frankreich abläuft, wie Sie eine französische MwSt.-Erklärung (CA3) einreichen, welche Ihre Meldepflichten sind und ob Sie einen französischen Fiskalvertreter benötigen!

Inhaltsverzeichnis

Benennen Sie in Frankreich für Ihr Unternehmen einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten.

Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Handlung auf französischem Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen französischen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Handlung  (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Das Unternehmen kann einen Fiskalvertreter für Frankreich oder Fiskalbevollmächtigten ernennen, damit dieser ganz oder teilweise dessen umsatzsteuerlichen Meldepflichten übernimmt.

Was löst die Registrierungspflicht für die französische Mehrwertsteuer aus ?

Jedes ausländische Unternehmen ist in Frankreich zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn es dort steuerpflichtige Umsätze tätigt. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen die MWST-Pflicht in Frankreich ausgelöst wird. Die Liste ist nicht abschliessend.

Wie Sie in Frankreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommen

Um sich für die Umsatzsteuer in Frankreich zu registrieren, muss beim französischen Finanzamt ein Registrierungsantrag ausgefüllt werden und adressiert werden an:

Service des impôts des entreprises étrangères (SIEE)

Adresse : 10 rue du Centre TSA 20011 93465 NOISY LE GRAND CEDEX​
Tél : + 33 (0)1 72.95.20.31​
Email : siee.dinr@dgfip.finances.gouv.fr​

nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind einzureichen :

Unternehmen mit Sitz in der EU sind nicht dazu verpflichtet einen Fiskalvertreter für Frankreich zu ernennen. Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs im Umgang mit den französischen Finanzbehörden empfiehlt es sich aber, einen Fiskalbevollmächtigten zu ernennen, der die Meldepflichten übernimmt.

Sie haben Ihren Firmensitz außerhalb der EU ? Dann ist die Fiskalvertretung die richtige Lösung für Sie.

Ein Drittlandsunternehmen, das steuerbare Leistungen in Frankreich erbringt, ist verpflichtet zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten einen Fiskalvertreter mit Sitz in Frankreich zu ernennen. Das beginnt bereits bei der Antragsstellung für die Umsatzsteuerregistrierung. Diese muss über einen Fiskalvertreter für Frankreich erfolgen.

Liste der Länder

Albanien, Australien, Aruba, Südafrika, Aserbaidschan, Curaçao, Republik Korea, Georgien, Ghana, Grönland, Färöer, Indien, Island, Japan, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Norwegen, Neuseeland, Französisch-Polynesien, Saint Barthelemy , Saint-Martin, Sint Maarten, Tunesien, Ukraine.

MWST-Erklärung in Frankreich

Alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Mwst-Erklärung einreichen. In dieser Erklärung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die auf französischem Territorium oder aus Frankreich heraus ins Ausland vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt die monatliche Meldefrist. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr weniger als 4.000 €, ist das Kalenderquartal Voranmeldungszeitraum. Bei monatlicher Veranlagung wäre die Umsatzsteuererklärung für den Monat Januar am 10. Februar beim Finanzamt einzureichen.

 

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) festgesetzt werden.

Die Umsatzsteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist auf elektronischem Wege beim französische Finanzamt www.impots.gouv.fr einzureichen. Sie können seine Gebrauchsanweisung direkt über diesen Link herunterladen. Unten finden Sie auch eine Blanko-Erklärung.

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Eurofiscalis ist eine internationale Steuerbehörde, die sich auf Steuervertretung spezialisiert hat. Lokale Geschäftsexperten (Buchhalter, Buchhalter, Steuerspezialisten usw.), die häufig 3 Sprachen sprechen, kümmern sich im Namen Ihres Unternehmens um Ihre lokalen Steuerpflichten. Die innergemeinschaftliche Besteuerung ist ein zentrales Thema für Ihren internationalen Entwicklungserfolg. Deshalb bauen wir langfristig ein Vertrauensverhältnis auf.

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