Umsatzsteuererklärung in Tschechien: Fristen, Meldezeiträume und drei Formulare
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Umsatzsteuererklärung in Tschechien: Fristen, Meldezeiträume und drei Formulare

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Die Umsatzsteuererklärung in Tschechien muss spätestens am 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums elektronisch über den Daňový portál eingereicht werden. Jedes in Tschechien umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen arbeitet mit drei getrennten Meldungen: der regulären USt-Erklärung (Přiznání k DPH), der Kontrollmeldung (Kontrolní hlášení) und, bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, der Zusammenfassenden Meldung (Souhrnné hlášení). Für Unternehmen außerhalb der EU ist ein Fiskalvertreter in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben; eine verspätete Abgabe kostet 0,05 % der fälligen Umsatzsteuer pro Tag, gedeckelt auf 300 000 CZK.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa.

Illustration : comptable et déclaration de TVA

Monatlich oder vierteljährlich? Der Meldezeitraum der tschechischen USt-Erklärung

Der Meldezeitraum Ihrer USt-Erklärung in Tschechien hängt vom Jahresumsatz ab. Steuerpflichtige mit einem Umsatz des Vorjahres von mehr als 10 Millionen CZK, also rund 400 000 EUR, müssen monatlich melden. Unterhalb dieser Schwelle ist die vierteljährliche Meldung zulässig, aber optional: Sie können auch dann monatlich melden, wenn Sie unter der Schwelle bleiben. Nicht-EU-Unternehmen werden dabei oft von einem Fiskalvertreter in Tschechien unterstützt.

Zwei Ausnahmen sind praxisrelevant. Neu registrierte Steuerpflichtige starten zunächst mit der monatlichen Pflichtmeldung. Der Wechsel zum Quartal ist erst ab dem zweiten Registrierungsjahr möglich, auf Antrag bei der Finanční správa und nur, solange der Umsatz unter 10 Millionen CZK bleibt.

SituationMeldezeitraumAbgabefrist
Jahresumsatz > 10 Mio. CZKMonatlich25. Tag des Folgemonats
Jahresumsatz <= 10 Mio. CZKVierteljährlich (Option)25. Tag nach Quartalsende
Neue RegistrierungMonatlich verpflichtend im 1. Jahr25. Tag des Folgemonats

Der Meldezeitraum steht auf Ihrer Registrierungsbescheinigung. Wenn Sie noch nicht registriert sind, lesen Sie zuerst unseren Leitfaden zur USt-IdNr. in Tschechien.

Die drei Pflichtmeldungen für die Umsatzsteuer in Tschechien

Die tschechische USt-Compliance besteht nicht aus einer einzigen Meldung. Sie beruht auf drei separaten Formularen, die getrennt eingereicht werden und jeweils eigene Sanktionen auslösen können. Einen Überblick bietet unser Ratgeber zur Mehrwertsteuer in Tschechien.

Die USt-Erklärung (Přiznání k DPH)

Die Hauptmeldung enthält alle steuerpflichtigen Umsätze des Zeitraums: Umsatzsteuer auf Verkäufe zum Normalsatz von 21 % oder zum ermäßigten Satz von 12 %, abziehbare Vorsteuer auf Eingangsrechnungen und eventuelle Berichtigungen. Der Saldo ergibt den an die Finanční správa zu zahlenden Betrag oder den vorzutragenden Vorsteuerüberhang.

Frist: 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums, monatlich oder vierteljährlich. Format: ausschließlich elektronisch über den Daňový portál, mit Authentifizierung über die elektronische Datenbox (datová schránka) oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das offizielle Formular ist 25 5401/A.

Die USt-Kontrollmeldung (Kontrolní hlášení)

Das Kontrolní hlášení ist eine analytische Meldung, die Einkaufs- und Verkaufsrechnungen zeilenweise erfasst, sobald die relevanten Schwellenwerte erreicht sind. Seit Januar 2016 nutzt die Finanční správa diese Daten, um Ihre Angaben mit denen von Lieferanten und Kunden abzugleichen und USt-Betrug schneller zu erkennen.

Der eigene Meldezeitraum ist der Knackpunkt: Für juristische Personen, etwa GmbH- oder AG-ähnliche Gesellschaften, ist das Kontrolní hlášení monatlich einzureichen, unabhängig vom Meldezeitraum der USt-Erklärung. Bei natürlichen Personen folgt es dem Zeitraum der USt-Erklärung.

Frist: 25. Tag des Folgemonats. Nach der Abgabe kann die Finanční správa eine Korrekturaufforderung (výzva) senden; die Antwortfrist beträgt dann 5 Werktage.

Die Zusammenfassende Meldung (Souhrnné hlášení)

Das Souhrnné hlášení entspricht der Zusammenfassenden Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Es ist erforderlich, wenn Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder B2B-Dienstleistungen mit Reverse Charge in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen.

  • Innergemeinschaftliche Warenlieferungen: immer monatlich.
  • Innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen: vierteljährlich nur, wenn Sie selbst Quartalsmelder sind und ausschließlich Dienstleistungen melden; monatlich, sobald Waren beteiligt sind.

Frist: 25. Tag nach Ablauf des betroffenen Zeitraums.

FormularZweckMeldezeitraumFrist
Přiznání k DPHUSt-Erklärung (Umsatzsteuer, Vorsteuer, Saldo)Monatlich oder vierteljährlich25. Tag des Folgemonats
Kontrolní hlášeníAnalytische RechnungsdatenMonatlich (juristische Personen) / wie USt-Erklärung (natürliche Personen)25. Tag des Folgemonats
Souhrnné hlášeníInnergemeinschaftliche B2B-UmsätzeMonatlich (Waren) / vierteljährlich (nur Dienstleistungen)25. Tag des Folgemonats

USt-Meldungen über den Daňový portál einreichen: die Schritte

Alle tschechischen USt-Meldungen werden ausschließlich online eingereicht. Das offizielle Portal ist der Daňový portál der Finanční správa. Zwei Zugänge werden akzeptiert:

  • Elektronische Datenbox (datová schránka): verpflichtend für in Tschechien registrierte juristische Personen.
  • Qualifizierte elektronische Signatur: für ausländische Einheiten ohne tschechische Datenbox.

Die Abgabe läuft in der Praxis so ab:

  1. Beim Daňový portál mit Ihren Zugangsdaten oder Ihrer datová schránka anmelden.
  2. Den Steuerzeitraum auswählen, also Monat oder Quartal.
  3. Die vereinnahmte Umsatzsteuer nach Sätzen erfassen (21 % und 12 %).
  4. Die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen eintragen.
  5. Die Meldung validieren und elektronisch signieren.
  6. Das Kontrolní hlášení für denselben Zeitraum einreichen, sofern Sie als juristische Person meldepflichtig sind.
  7. Das Souhrnné hlášení einreichen, wenn innergemeinschaftliche Umsätze vorliegen.

Reverse Charge und Anzahlungen: zwei Regeln, die oft falsch umgesetzt werden

Reverse-Charge-Verfahren

Wenn Sie eine B2B-Dienstleistung an ein in einem anderen Mitgliedstaat registriertes Unternehmen fakturieren, erheben Sie in Tschechien keine Umsatzsteuer. Ihr Kunde schuldet die Steuer in seinem Land. Für Ihre tschechischen Meldungen bedeutet das konkret: Details zur Rechnungsstellung: Rechnung ausstellen in Tschechien.

  • Auf diesen Umsatz wird keine tschechische Umsatzsteuer berechnet.
  • Der Umsatz muss im Souhrnné hlášení erscheinen.
  • Ihre Rechnung muss „Reverse Charge“ ausweisen oder auf Artikel 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie verweisen.

Das Verfahren gilt in Tschechien auch für bestimmte Inlandsgeschäfte, etwa Bauleistungen, Metalle oder Getreide. Prüfen Sie diese Fälle vorab mit Ihrem Steuerberater.

Die Drei-Bedingungen-Regel für Anzahlungen

Eine Anzahlung vor Lieferung löst in Tschechien nur dann Umsatzsteuer aus, wenn beim Zahlungseingang drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Die Art des Umsatzes steht fest, also Ware oder konkret bestimmte Dienstleistung.
  2. Der anwendbare USt-Satz steht fest.
  3. Der Leistungsort steht fest, hier Tschechien.

Fehlt eine dieser Bedingungen, entsteht die Steuer erst bei Lieferung oder tatsächlicher Leistungserbringung. Diese Regel weicht von der französischen Praxis ab, in der der Zahlungseingang häufig bereits genügt.

Strafen bei verspäteter USt-Erklärung in Tschechien

Die tschechischen Sanktionen sind spürbar und können sich über die drei Formulare schnell addieren. Erfahren Sie mehr über die Mehrwertsteuererstattung in Tschechien.

Hauptmeldung (Přiznání k DPH): Mehr zur Zusammenfassenden Meldung in Tschechien.

  • Verspätete Zahlung: 0,05 % der fälligen Umsatzsteuer pro Tag, begrenzt auf 300 000 CZK.
  • Nicht eingereichte Erklärung: Die Finanční správa kann die Bemessungsgrundlage von Amts wegen festsetzen.

Kontrolní hlášení:

SituationStrafe
Verspätete Abgabe ohne Aufforderung1 000 CZK automatisch
Verspätete Abgabe nach Aufforderung10 000 CZK
Keine Abgabe nach Aufforderung50 000 CZK
Nachgewiesener Betrugbis zu 500 000 CZK

Häufige Fragen

Ist das Kontrolní hlášení Pflicht, wenn ich im Zeitraum keine Umsätze hatte?

Nein. Das Kontrolní hlášení wird nur eingereicht, wenn meldepflichtige Umsätze vorliegen. Die Hauptmeldung (Přiznání k DPH) muss dagegen grundsätzlich auch mit Nullbeträgen abgegeben werden, sobald Sie in Tschechien umsatzsteuerlich registriert sind, außer die Finanční správa gewährt bei längerer Inaktivität eine Ausnahme.

Was ist die DIČ und wie unterscheidet sie sich von der IČO?

Die DIČ (Daňové identifikační číslo) ist Ihre tschechische Steuernummer für USt- und Steuererklärungen und beginnt mit „CZ“. Sie ist nicht mit der IČO zu verwechseln, der Handelsregisternummer für geschäftliche Beziehungen. Wie Sie die DIČ beantragen und verwenden, erklären wir in unserem Leitfaden zur USt-IdNr. in Tschechien.

Kann ein Vorsteuerüberhang in Tschechien erstattet werden?

Ja. Wenn Ihre Erklärung mehr abziehbare Vorsteuer als geschuldete Umsatzsteuer ausweist, können Sie in Tschechien eine USt-Erstattung beantragen. Die Finanční správa hat 30 Tage Zeit, darüber zu entscheiden. In der Praxis geht der ersten Erstattung bei neu registrierten Unternehmen häufig eine Dokumentenprüfung voraus.

Brauchen EU-Unternehmen einen Fiskalvertreter?

Nein. Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist ein Fiskalvertreter gesetzlich nicht verpflichtend. Für Nicht-EU-Unternehmen ist er dagegen vorgeschrieben; sie müssen einen daňový zástupce bestellen. Für EU-Unternehmen bleibt ein lokaler Bevollmächtigter oft sinnvoll, weil die Formulare nur auf Tschechisch verfügbar sind und die Antwortfristen der Finanční správa, etwa 5 Werktage beim Kontrolní hlášení, wenig Spielraum lassen.

Wie melde ich das Souhrnné hlášení, wenn ich Waren und Dienstleistungen in der EU kombiniere?

Sobald Sie sowohl innergemeinschaftliche Warenlieferungen als auch B2B-Dienstleistungen melden, wird die Zusammenfassende Meldung für alle betreffenden Umsätze monatlich. Die vierteljährliche Abgabe gilt nur für Quartalsmelder, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Die Detailregeln zu ESL- und Intrastat-Meldungen in Tschechien finden Sie in unserem eigenen Leitfaden.

Wie fakturiere ich einen B2B-Kunden in Tschechien im Reverse-Charge-Verfahren?

Bei einem B2B-Verkauf eines ausländischen, in Tschechien registrierten Lieferanten an einen tschechischen Steuerpflichtigen gilt Reverse Charge, wenn der Umsatz unter das tschechische Inland-Reverse-Charge-System fällt. In diesem Fall darf Ihre Rechnung keine ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten; der Kunde schuldet sie in seiner eigenen Erklärung. Die Regeln zur Fakturierung eines Kunden in Tschechien behandeln wir in einem separaten Artikel.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.