MwSt-Erstattung in der Tschechischen Republik: der vollständige Leitfaden
Tschechien #Mehrwertsteuererstattung erhalten

MwSt-Erstattung in der Tschechischen Republik: der vollständige Leitfaden

6 Min. Lesezeit

Die MwSt-Erstattung in der Tschechischen Republik funktioniert über drei Wege: die Richtlinie 2008/9/EG für EU-ansässige Unternehmen ohne lokale Registrierung, den direkten Abzug über die tschechische Umsatzsteuererklärung für bereits registrierte Unternehmen und seit dem 1. Januar 2026 ein neues Verfahren für Nicht-EU-Unternehmen. Der normale MwSt-Satz in Tschechien beträgt 21 %, der ermäßigte Satz 12 %. Jeder nicht zurückgeforderte Vorsteuerbetrag ist ein endgültiger Kostenfaktor für Ihr Unternehmen: die Ausschlussfristen sind unerbittlich und unvollständige Anträge führen systematisch zur Ablehnung. Ausländische Unternehmen können einen Fiskalvertreter in Tschechien mit ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung und ihren Meldungen beauftragen.

Ich bin Jim, MwSt-Spezialist bei Eurofiscalis. Ich begleite französische und internationale Unternehmen bei der Absicherung ihrer Geschäfte in Europa. Für komplexe Situationen empfiehlt sich ein steuerlicher Vertreter in Tschechien, der Verfahrensfehler und den Verlust durch Verjährung verhindert.

Illustration : remboursement de TVA, euros et calculatrice
Schritt 1/6

Erstattungsland

Dieser Simulator hilft Ihnen, den richtigen Weg zur Rückerstattung der in einem Land gezahlten USt zu ermitteln. Wählen Sie zunächst das betreffende Land aus.

Lokale USt
DPH
Währung
CZK
Behörde
Finanční správa

Die 3 Wege zur Rückerstattung der tschechischen MwSt

Bevor Sie irgendetwas einreichen: Identifizieren Sie zuerst Ihre Situation. Der Erstattungsmechanismus richtet sich nach Ihrem Status in Tschechien, nicht nach Ihrem Ansässigkeitsstaat. Nicht-EU-Unternehmen benötigen für die Antragstellung oft einen Fiskalvertreter in Tschechien.

Weg 1: EU-Erstattungsverfahren nach Richtlinie 2008/9/EG

Dies ist der Standardweg für jedes in einem EU-Mitgliedstaat registrierte Unternehmen, das tschechische MwSt bezahlt hat, ohne in Tschechien ansässig oder registriert zu sein. Vier kumulative Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Im Ansässigkeitsstaat als Steuerpflichtiger registriert sein
  • Keinen Sitz, keine Niederlassung und keine Betriebsstätte in Tschechien haben
  • Im Erstattungszeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze in Tschechien erbracht haben (außer zugelassene Ausnahmen: Transport mit Reverse-Charge-Verfahren, bestimmte Lieferungen unter Sonderregelung)
  • Die Ausgaben müssen mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen und nach tschechischem Recht abzugsfähig sein

Der Antrag läuft über das Portal Ihres eigenen Ansässigkeitsstaats: für deutsche Unternehmen das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern, für österreichische Unternehmen FinanzOnline. Das Portal leitet den Antrag automatisch an die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik (Finanční správa) weiter.

Weg 2: Abzug über die tschechische Umsatzsteuererklärung

Wenn Ihr Unternehmen in Tschechien für MwSt-Zwecke registriert ist (weil Sie dort Waren einlagern, DDP-Verkäufe durchführen oder eine Betriebsstätte haben), holen Sie die tschechische MwSt direkt über Ihre Umsatzsteuererklärung in Tschechien zurück. Die Meldehäufigkeit in Tschechien ist für die meisten Steuerpflichtigen monatlich, der Meldetermin ist jeweils der 25. des 2. Folgemonats. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuererklärung Tschechien.

Weg 3: Nicht-EU-Unternehmen (Neuregelung 2026)

Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die Gegenseitigkeitsbedingung durch den neuen Paragraphen 83a des tschechischen MwSt-Gesetzes. Bis Ende 2025 konnten Nicht-EU-Unternehmen die tschechische MwSt nur zurückfordern, wenn ihr Sitzstaat das Gegenseitigkeitsprinzip anwandte (Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, Bosnien-Herzegowina). Nicht-EU-Unternehmen können nun einen Erstattungsantrag stellen, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Antragstellung nach Richtlinie 2008/9/EG

Antragstellung über BZSt (Deutschland) oder FinanzOnline (Österreich)

Das gesamte Verfahren läuft elektronisch:

  1. Alle tschechischen Rechnungen mit wirtschaftlichem Bezug zusammenstellen (Messen, Übernachtungen, Kraftstoff, Fahrzeugmiete, Maut)
  2. Für jede Ausgabenkategorie prüfen, ob sie nach tschechischem Recht abzugsfähig ist
  3. Einloggen in das BZStOnline-Portal (BOP) mit ELSTER-Zertifikat (Deutschland) oder FinanzOnline (Österreich)
  4. Tschechische Republik als Erstattungsstaat auswählen
  5. Betrag in CZK angeben (nicht in EUR) — Umrechnung zum Kurs der Tschechischen Nationalbank vom ersten Werktag im Januar des betreffenden Jahres
  6. Rechnungen beifügen, sofern ihr Einzelbetrag die tschechischen Schwellenwerte überschreitet (1.000 EUR allgemein, 250 EUR für Kraftstoff)
  7. Bestätigen, dass im Erstattungszeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze in Tschechien erbracht wurden

Ausschlussfrist: 30. September des Folgejahres

Der 30. September ist eine Ausschlussfrist. Ein am 1. Oktober für Ausgaben des Vorjahres eingereichter Antrag ist unzulässig — ohne jede Ausnahme.

Bearbeitungsfristen: 4 bis 8 Monate

Die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik hat nach Eingang eines vollständigen Antrags 4 Monate Zeit für ihre Entscheidung. Diese Frist kann verlängert werden: auf 6 Monate bei Nachforderungen, auf 8 Monate bei einem eingehenden Prüfverfahren.

Mindestbeträge und Erstattungszeiträume

Der Mindeststeuerbetrag gilt für die zurückgeforderte MwSt, nicht für den Gesamtbetrag der Ausgaben:

ErstattungszeitraumMindest-MwSt
3 Monate bis weniger als 1 Kalenderjahr400 EUR
Vollständiges Kalenderjahr (oder Restbetrag unter 3 Monaten)50 EUR

Diese Beträge werden nach dem Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank vom ersten Werktag im Januar des betreffenden Jahres in CZK umgerechnet. Die Beantragung des maximalen Erstattungszeitraums (1 Kalenderjahr) empfiehlt sich aus Effizienzgründen.

Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Ausgaben

Was Sie zurückfordern können

Häufigste Ausgabenkategorien für deutschsprachige Unternehmen in Tschechien:

  • Messen und Fachausstellungen: Anmeldegebühren, Standgebühren, Messematerial
  • Geschäftsreisen: Übernachtungen, Transport, Fahrzeugmiete
  • Kraftstoff: abzugsfähig bei dokumentiertem beruflichem Gebrauch
  • Maut und Straßengebühren
  • Fort- und Weiterbildung mit beruflichem Bezug
  • Unternehmensdienstleistungen: Buchhaltung, Rechtsberatung, Marketing
  • Waren und Rohmaterialien zum Weiterverkauf oder zur Produktion
  • Büro- oder Lagermiete, wenn der Vermieter MwSt in Rechnung stellt

Was nicht erstattungsfähig ist

KategorieGrund
VersicherungenSteuerfreie Leistung, keine MwSt
Finanzdienstleistungen (Zinsen, Bankgebühren)Steuerfreie Leistung
Gesundheits- und BildungsdienstleistungenSteuerfreie Leistung
Bewirtungskosten und Geschenke über CZK 500Gesetzlich ausgeschlossen [À VÉRIFIER]
PrivatausgabenKein wirtschaftlicher Zusammenhang
Gemischt genutzte Ausgaben ohne AufteilungNur der berufliche Anteil ist erstattungsfähig

MwSt-Rückerstattung über die tschechische Umsatzsteuererklärung (für registrierte Unternehmen)

Wenn Ihr Unternehmen eine MwSt-Nummer in Tschechien besitzt, ist die Vorsteuerrückerstattung Bestandteil Ihrer laufenden Deklaration.

Formularzeilen und Vorsteuerüberschuss

Das tschechische DPH-Formular unterscheidet:

  • Zeilen 40-41: abzugsfähige Vorsteuer auf Eingangskäufe
  • Zeilen 1-26: erhobene MwSt auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze
  • Zeile 63: Ergebnis — übersteigt die Vorsteuer die erhobene Steuer, entsteht ein Vorsteuerüberschuss, der grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichtermin erstattet wird

4 häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

In der Praxis weisen fast alle abgelehnten oder nachgeforderten Anträge eines dieser vier Probleme auf.

1. Nicht abzugsfähige Ausgaben nach tschechischem Recht einreichen: Ein Antrag mit Bewirtungskosten oder Geschenken über den lokalen Grenzen löst systematisch Nachforderungen aus. Filtern Sie vor der Einreichung.

2. Die Frist zum 30. September verpassen: Die Ausschlussfrist ist absolut. Richten Sie für jedes EU-Land, in dem Ihre Teams tätig sind, eine jährliche Erinnerung ein.

3. Die 3 Erstattungswege nicht unterscheiden: Wenn Ihr Unternehmen in Tschechien registriert ist oder registriert sein muss, ist das Richtlinie-2008/9/EG-Verfahren nicht anwendbar. Es ist ausschließlich für nicht ansässige Steuerpflichtige gedacht. Ein von einem in CZ registrierten Unternehmen über dieses Portal eingereichter Antrag wird abgelehnt.

4. Unvollständige oder nicht konforme Rechnungen: Die Rechnung muss enthalten: Lieferant (Name und MwSt-Nummer), Empfänger, Ausstellungsdatum, Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Nettobetrag, Steuersatz und MwSt-Betrag.

MwSt-Erstattung in Tschechien: Brauchen Sie Unterstützung?

Eurofiscalis übernimmt die gesamte Antragstellung für die MwSt-Erstattung in Tschechien: Zusammenstellung der Unterlagen, Einreichung über das BZStOnline-Portal oder FinanzOnline, Nachverfolgung der Ergänzungsanforderungen und Kommunikation mit der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik. Einen vollständigen Überblick bietet unser Ratgeber zur Mehrwertsteuer in Tschechien.

Für bereits in Tschechien registrierte Unternehmen decken unsere Teams auch die tschechische Umsatzsteuererklärung und die Verwaltung von Vorsteuerüberschüssen ab. Erfahren Sie, wie Sie eine Umsatzsteuernummer in Tschechien erhalten.


Häufige Fragen

Was ist die Frist für die MwSt-Erstattung in Tschechien?

Der 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Jahres. Diese Frist ist absolut: kein verspäteter Antrag wird akzeptiert, unabhängig von der Höhe des Betrags. Für Unternehmen mit DDP-Lieferungen in Tschechien stellt sich die Frage der lokalen Registrierung vorgelagert.

Welcher Mindestbetrag gilt für einen Erstattungsantrag?

400 EUR, wenn der Erstattungszeitraum weniger als ein Kalenderjahr, aber mindestens 3 Monate beträgt. 50 EUR bei einem vollständigen Kalenderjahr oder einem Restbetrag unter 3 Monaten. Diese Mindeststeuersätze gelten für die zurückgeforderte MwSt, nicht für den Gesamtbetrag der Ausgaben.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch die tschechische Behörde?

Die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik hat ab Eingang eines vollständigen Antrags 4 Monate Zeit. Bei Nachforderungen kann diese Frist auf 6 Monate, bei einem eingehenden Prüfverfahren auf 8 Monate verlängert werden. Für komplexe Anträge empfiehlt sich ein steuerlicher Vertreter in Tschechien, der die Korrespondenz auf Tschechisch führt.

Muss ich für die tschechische MwSt-Erstattung einen Steuervertreter beauftragen?

Das Richtlinie-2008/9/EG-Verfahren erfordert dies nicht: Der Antrag wird über das Portal Ihres Ansässigkeitsstaats eingereicht. Ein lokaler Bevollmächtigter ist jedoch sinnvoll, wenn die tschechische Behörde Belege auf Tschechisch anfordert oder Ihr Antrag Gegenstand einer Prüfung wird. Die Frist zur Beantwortung von Nachforderungen beträgt meist nur 15 Tage.

Kann ein nicht in Tschechien registriertes Unternehmen die dortige MwSt zurückfordern?

Ja, das ist sogar der häufigste Fall. Ohne Niederlassung und ohne Registrierungspflicht in Tschechien nutzen Sie das Richtlinie-2008/9/EG-Verfahren. Seit Januar 2026 können auch Nicht-EU-Unternehmen unter dem neuen Paragraph 83a einen Antrag stellen. Wenn Sie hingegen steuerpflichtige Lieferungen in Tschechien durchführen, kann eine tschechische MwSt-Erklärung notwendig sein.

Was ist die Richtlinie 2008/9/EG?

Die Richtlinie 2008/9/EG ist das EU-Regelwerk für grenzüberschreitende MwSt-Erstattungen für Steuerpflichtige, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und in einem anderen MwSt bezahlt haben, ohne dort registriert zu sein. Sie ersetzt die frühere 8. MwSt-Richtlinie. Für Unternehmen außerhalb der EU gilt stattdessen die 13. Richtlinie, ergänzt in Tschechien seit 2026 durch Paragraph 83a.

Betroffene Länder


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Über den Autor

Jimmy Sagnier

Business Developer

Als Business Developer bei Eurofiscalis unterstützt Jimmy Sagnier E-Commerce-Unternehmen und international tätige Firmen beim Verständnis der europäischen Mehrwertsteuervorschriften. Dank seiner praktischen Erfahrung erklärt er komplexe Steuerth­emen — steuerliche Vertretung, Intrastat, OSS — verständlich und praxisnah, damit Unternehmen konform und sicher im Auslandsgeschäft agieren können.