Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Italien
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Italien? Benötigen Sie eine italienische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Italien wissen müssen.
Ernennen Sie für Ihr Unternehmen in Italien einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten.
Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Transaktion auf italienischem Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Handlung (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Das Unternehmen kann einen Fiskalvertreter für Italien bzw. einen Fiskalbevollmächtigten ernennen, damit dieser teilweise oder gänzlich dessen umsatzsteuerlichen Meldepflichten übernimmt (Mwst, Spesometro, Intrastatmeldung).
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung in italien. Wenn Sie auf Ihre spezifische Fragen an dieser Stelle keine Antworten finden, können Sie auch auf die Website der italienschen Finanzverwaltung gehen oder direkt unseren kostenlosen Erstberatungsservice in Anspruch nehmen. Nehmen Sie gerne über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf!
Wie erhalte Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien ?
Jedes ausländische Unternehmen ist in Italien zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn es dort steuerpflichtige Umsätze tätigt. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen die Mwst-Pflicht in Italien ausgelöst wird.
Die Liste ist selbstverständlich nicht abschliessend.
- ImportationWarenimport nach Italien de marchandises en Italie,
- Grenzüberschreitende Lieferung auf eigenes Lager oder Konsignationslager
- Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
- Warenhandel ( lokaler An- und Verkauf in Italien)
- Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 35.000 € (Verkauf an italienische Privatpersonen)
Um sich für die Umsatzsteuer in Italien zu registrieren, muss beim italienische Finanzamt ein Registrierungsantrag ausgefüllt werden, sowie die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen eingereicht werden. Alternativ können Sie einen Fiskalvertreter für Italien oder Fiskalbevollmächtigten mit dem Verfahren beauftragen. Auf die italienische Steuernummer warten Sie nach Einreichung der Unterlagen zwischen drei und fünf Wochen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
für die italienische Umsatzsteuerregistrierung einzureichende Unterlagen:
- den Handelsregisterauszug – maximal 3 Monate alt (Unternehmen ohne Handelsregistereintrag besorgen einen Gewerberegisterauszug)
- eine Kopie des Gesellschaftsvertrags (das italienische Finanzamt fordert zuweilen eine Übersetzung)
- eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- einen Tätigkeitsnachweis für steuerpflichtige Geschäfte in Polen (z.B. Rechnung oder Einfuhrdokumente,…)
- das ausgefüllte Antragsformular für ausländische Unternehmen ohne italienische Niederlassung
Mwst-Erklärung in Italien
Alle in Italien Mwst-pflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung einreichen. In dieser Erklärung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die auf italienischem Territorium oder grenzüberschreitend ins Ausland vorgenommen werden. Die Steuererklärung wird jährlich abgegeben, aber die Mwst-Zahlschuld muss monatlich bzw. vierteljährlich abgeführt werden. Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten über Ihre möglichen Meldepflichten !
Müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer in Italien registrieren? Brauchen Sie mehr Informationen zu unseren Leistungen als Fiskalvertreter für Italien bzw. als Fiskalbevollmächtigter ? Nehmen Sie gerne über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf – unsere Mwst-Experten stehen Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
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