Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Lieferung auf polnischem Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen polnischen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Lieferung (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Ein Unternehmen kann einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter für Polen ernennen, damit dieser dessen umsatzsteuerlichen Meldepflichten ganz oder teilweise übernimmt.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Umsatzsteuerregistrierung in Polen. Wenn Sie hier auf Ihre spezifischen Fragen keine Antworten finden, können Sie auch auf die Website der polnischen Finanzverwaltung gehen oder gleich unseren kostenlosen Erstberatungsservice in Anspruch nehmen. Nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf!
Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Polen
Ernennen Sie für Ihr Unternehmen in Polen einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten.
| Polen | |
---|---|---|
ISO-Ländercodes | PL | |
Ust-IdNr | PL + 10 Zeichen | |
Lieferschwelle im Versandhandel | 160 000 PLN | |
Rhythmus Steuererklärung | monatlich oder vierteljährlich | |
Antragfrist Steuernummer | zwischen drei und vier Wochen | |
Meldeschwellen Intrastat | - 3.000.000 PLN für innergemeinschaftliche Einfuhren/Jahr - 2.000.000 PLN für innergemeinschaftliche Ausfuhren/Jahr | |
Umsatzsteuer Regelsatz | 23 % | |
| 5 %, 8 % | |
Mitglied der Europäischen Union | seit 2004 |
umsatzsteuerliche Unterstützung in Polen
Warum ist Eurofiscalis der richtige Ansprechpartner für Polen ?
Eurofiscalis ist ein international aufgestelltes Unternehmen, das sich auf Umsatzsteuerdienstleistungen spezialisiert hat. Es kann auf Spezialisten vor Ort bauen: Steuerberater, Buchhalter und Umsatzsteuerexperten – die die fachlichen und auch sprachlichen Voraussetzungen erfüllen, Ihr Umsatzsteuerdossier zu übernehmen. Die Befolgung der europäischen Umsatzsteuergesetze ist Grundvoraussetzung für den Erfolg grenzüberschreitender Geschäfte. Wir möchten Ihnen langfristig dabei behilflich sein.
💡 Chez Eurofiscalis, nous n’avons pas d’ingénieurs d’affaires, uniquement des collaborateurs comptables. Nous mettons donc en avant nos clients et non nos services. Ils sont bien meilleurs commerciaux que nous. Consultez notre rubrique „nos références“ pour nous connaître!
Unsere Dienstleistung der Fiskalvertretung in Polen umfaßt:
- die Umsatzsteuerregistrierung
- die Prüfung der Rechnungslegung auf der Eingnags- und Ausgangsseite
- eine vereinfachte Buchführung
- die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuermeldung (VAT-7)
- die Abgabe der zusammenfassenden Meldung (VAT-UE)
- die Abgabe des „Control statement“
- die Abgabe der Intrastat-Meldung
- die Mittlerfunktion zum polnischen Finanzamt
Unser Anspruch: Ihnen kurzfristig eine adäquate Lösung anbieten zu können. Unser Experten-Netzwerk und geeignete Softwaretools machen es möglich.
kostenloses Angebot
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Wie man eine Steuernummer in Polen bekommt.
Jedes ausländische Unternehmen ist in Polen zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn es dort steuerpflichtige Umsätze tätigt. Die Umsatz-Freigrenze von 150.000 PLN gilt nicht für ausländische Unternehmen. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen die MWST-Pflicht in Polen ausgelöst wird. Die Liste ist selbstverständlich nicht abschliessend.
Warenimport auf Lager oder Konsignationslager
Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
Wareneinkauf in Italien mit anschliessendem Weiterverkauf in Polen
Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 160.000 PLN (Verkauf an polnische Privatpersonen)
Um sich für die Umsatzsteuer in Polen zu registrieren, muss beim polnischen Finanzamt ein Registrierungsantrag ausgefüllt werden (2. Finanzamt Warschau – Srodmiescie: ul. Jagiellonska 15, 03-719 Warszawa, tel: +48 22 51 13 526) sowie die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen eingereicht werden. Alternativ können Sie einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten mit dem Verfahren beauftragen. Auf die polnische Steuernummer warten Sie nach Einreichung der Unterlagen zwischen drei und fünf Wochen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
für die polnische Umsatzsteuerregistrierung einzureichende Unterlagen:
den Handelsregisterauszug – jünger als 3 Monate.
(Firmen ohne Handelsregistereintrag besorgen einen Gewerberegisterauszug)
eine Kopie des Gesellschaftsvertrags (das polnische Finanzamt fordert zuweilen eine Übersetzung)
eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
einen Tätigkeitsnachweis für steuerpflichtige Geschäfte in Polen (z.B. Rechnung oder Einfuhrdokumente,…)
das Antragformular für ausländische Unternehmen ohne polnische Niederlassung
MWST-Erklärung in Polen
Alle in Polen MWST-pflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung einreichen. In dieser Erklärung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die auf polnischem Territorium oder aus Polen heraus ins Ausland vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt die monatliche Meldefrist. Eine Quartalsmeldung kann eingereicht werden, wenn der Jahresumsatz 1.200.000 € unterschreitet. Mit weiteren Meldepflichten ist zu rechnen (VAT-7, VAT-EU, Control Statement JPK, Intrastat). Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten über Ihre möglichen Meldepflichten !
Müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer in Polen registrieren? Brauchen Sie mehr Informationen zu unseren Leistungen als Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Polen ? Nehmen Sie über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf – unsere MWST-Experten stehen Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.
Unser Anspruch: Ihnen kurzfristig eine adäquate Lösung anbieten zu können. Unser Experten-Netzwerk und geeignete Softwaretools machen es möglich.
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Landes Infoseiten
Auf unseren Landes-Infoseiten finden Sie landesspezifische Informationen zur Abtretung steuerlicher Meldepflichten des jeweiligen Landes. Wir, die Eurofiscalis, bieten den Service der Fiskalvertretung für alle 28 Staaten der Europäischen Union sowie auch der Schweiz an.
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