Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Polen
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Polen? Benötigen Sie eine polnische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Polen wissen müssen.
Ernennen Sie für Ihr Unternehmen in Polen einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten.
Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Lieferung auf polnischem Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen polnischen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Lieferung (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Ein Unternehmen kann einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter für Polen ernennen, damit dieser dessen umsatzsteuerlichen Meldepflichten ganz oder teilweise übernimmt.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Umsatzsteuerregistrierung in Polen. Wenn Sie hier auf Ihre spezifischen Fragen keine Antworten finden, können Sie auch auf die Website der polnischen Finanzverwaltung gehen oder gleich unseren kostenlosen Erstberatungsservice in Anspruch nehmen. Nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf!
Wie man eine Steuernummer in Polen bekommt.
Jedes ausländische Unternehmen ist in Polen zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn es dort steuerpflichtige Umsätze tätigt. Die Umsatz-Freigrenze von 150.000 PLN gilt nicht für ausländische Unternehmen. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen die MWST-Pflicht in Polen ausgelöst wird. Die Liste ist selbstverständlich nicht abschliessend.
Warenimport auf Lager oder Konsignationslager
Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
Wareneinkauf in Italien mit anschliessendem Weiterverkauf in Polen
Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 160.000 PLN (Verkauf an polnische Privatpersonen)
Um sich für die Umsatzsteuer in Polen zu registrieren, muss beim polnischen Finanzamt ein Registrierungsantrag ausgefüllt werden (2. Finanzamt Warschau – Srodmiescie: ul. Jagiellonska 15, 03-719 Warszawa, tel: +48 22 51 13 526) sowie die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen eingereicht werden. Alternativ können Sie einen Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten mit dem Verfahren beauftragen. Auf die polnische Steuernummer warten Sie nach Einreichung der Unterlagen zwischen drei und fünf Wochen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
für die polnische Umsatzsteuerregistrierung einzureichende Unterlagen:
den Handelsregisterauszug – jünger als 3 Monate.
(Firmen ohne Handelsregistereintrag besorgen einen Gewerberegisterauszug)
eine Kopie des Gesellschaftsvertrags (das polnische Finanzamt fordert zuweilen eine Übersetzung)
eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
einen Tätigkeitsnachweis für steuerpflichtige Geschäfte in Polen (z.B. Rechnung oder Einfuhrdokumente,…)
das Antragformular für ausländische Unternehmen ohne polnische Niederlassung
MWST-Erklärung in Polen
Alle in Polen MWST-pflichtigen Unternehmen müssen regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung einreichen. In dieser Erklärung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Einfuhren, Ausfuhren, Dienstleistungen, usw…) aufgeführt, die auf polnischem Territorium oder aus Polen heraus ins Ausland vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt die monatliche Meldefrist. Eine Quartalsmeldung kann eingereicht werden, wenn der Jahresumsatz 1.200.000 € unterschreitet. Mit weiteren Meldepflichten ist zu rechnen (VAT-7, VAT-EU, Control Statement JPK, Intrastat). Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Fiskalvertreter oder Fiskalbevollmächtigten über Ihre möglichen Meldepflichten !
Müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer in Polen registrieren? Brauchen Sie mehr Informationen zu unseren Leistungen als Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Polen ? Nehmen Sie über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf – unsere MWST-Experten stehen Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
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