Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Transaktion auf britischem Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen britischen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Transaktion (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Das Unternehmen kann einen Fiskalvertreter für Großbritannien ernennen, damit dieser teilweise oder gänzlich seine umsatzsteuerlichen Meldepflichten übernimmt.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung in Grossbritannien. Wenn Sie auf Ihre spezifischen Fragen an dieser Stelle keine Antworten finden, finden Sie diese möglicherweise auf die Website der britischen Finanzverwaltung gehen oder direkt unseren kostenlosen Erstberatungsservice in Anspruch nehmen. Nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf!