Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für die Niederlande
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für die Niederlande? Benötigen Sie eine niederländische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in die Niederlande wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Ernennen Sie für Ihr Unternehmen einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter für die Niederlande
Wenn ausländische Unternehmen in die Niederlande steuerbare Leistungen erbringen – deren Leistungsort also die Niederlande zuzuordnen ist – sind sie dort steuerpflichtig und brauchen hierfür eine umsatzsteuerliche Registrierung. Grundsätzlich müssen die Unternehmen sich nicht selbst um die Erfüllung ihrer steuerlich Pflichten kümmern, sondern können sich von einem Fiskalvertreter für die Niderlande lassen. Deren Dienstleistung reicht von der Registrierung bis zur Abgabe der Mwst- und Intrastat-Meldungen.
Nachfolgend finden Sie viele Informationen die Sie zur Erfüllung Ihrer Umsatzsteuerpflichten in die Niederlande brauchen.
- Warenimport
- innergemeinschaftliche Lieferung an eigenes Lager
- Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 35 000 € (Verkauf an Privatpersonen)
- Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren in die Niederlande
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
Analyse Ihrer Ströme und Einhaltung von Mehrwertsteuer, Intrastat, Rechnungen, Zoll
Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
Vereinfachte Kunden- / Lieferantenbuchhaltung
Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit ein Fiskalvertreter auf