Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für die Tschechische Republik
Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Tschechische Republik? Benötigen Sie eine tschechische Umsatzsteuernummer? Dann sind Sie bei uns richtig. Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie über die Fiskalvertretung in Tschechische Republik wissen müssen.
Ernennen Sie für Ihr Unternehmen in der Tschechischen Republik einen Fiskalvertreter bzw. Fiskalbevollmächtigten.
Ausländische Unternehmen die in der Tschechischen Republik steuerbare Lieferungen ausführen und dort keine Niederlassung haben, müssen sich dort umsatzsteuerlich registrieren. Um die Umsatzsteuerregistrierung sowie die Erfüllung aller sonstigen Meldepflichten müssen sich diese aber nicht selbst kümmern, sondern können dafür einen Fiskalvertreter für Tschechische Republik beauftragen. Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist diese Möglichkeit eine freiwillige Option, für Drittlandsunternehmen eine Pflicht.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung in der Tschechischen Republik.
Wie man sich in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich registriert?
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in der tschechischen Republik, die dort aufgrund steuerbarer Leistungen steuerpflichtig werden, registrieren sich bei der tschechischen Finanzverwaltung.
- Grenzüberschreitende Warenlieferungen auf eigenes Lager oder Konsignationslager
- Warenimport mit anschliessendem lokalen Verkauf
- Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
- Bauleistungen
- Überschreitung der Versandhandelsschwelle (Verkauf an Privatpersonen in Tschechien)
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in der tschechischen Republik, die dort aufgrund steuerbarer Leistungen steuerpflichtig werden, registrieren sich bei der tschechischen Finanzverwaltung: Financni urad pro Prahu 1. Diese ist erreichbar über die Website: epodpora.mfcr.cz . Sie können sich die Arbeit wesentlich erleichtern, wenn Sie die Formalitäten von einem Fiskalbevollmächtigten erledigen lassen. Der Registrierungsantrag muss außer dem Antragsformular enthalten:
- Den Handelsregisterauszug – bei Antragsstellung maximal 3 Monate alt (Firmen ohne Handelsregistereintrag besorgen einen Gewerberegisterauszug)
- Eine Kopie des Gesellschaftsvertrags (das tschechische Finanzamt fordert manchmal eine Übersetzung)
- Eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- einen Tätigkeitsnachweis für steuerpflichtige Geschäfte in Tschechien (z.B. eine Rechnung oder Einfuhrdokumente,…)
Mwst-Erklärung in Tschechischen Republik
Alle in der tschechischen Republik umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen eine Umsatzsteuererklärung einreichen. In dieser Erklärung sind alle Transaktionen (Einkäufe, Verkäufe, Ein- und Ausfuhren sowie Dienstleistungen) aufgeführt, die innerhalb der tschechischen Republik oder grenzüberschreitend ins Ausland durchgeführt werden. Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich einzureichen, wenn der Jahresumsatz weniger als 10.000.000 CZK beträgt, andernfalls monatlich.
Brauchen Sie in der tschechischen Republik eine Steuernummer ? Wollen Sie mehr über unsere Leistungen erfahren ? Setzen Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung – unsere Mwst-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Warum sollten Sie Eurofiscalis als Ihren Fiskalvertreter beauftragen?
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Vorbereitung und Einreichung Ihrer Registrierungsdatei
Erhalten Sie Ihre lokalen Nummern und EORI-Nummer
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Einreichung Ihrer regelmäßigen Mehrwertsteuer- und Intrastat-Erklärungen
Ein einziger Ansprechpartner für die lokalen Verwaltungen
Internationale Fiskalvertretung
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