Die Versandhandelsregelung kommt zur Anwendung, wenn die grenzüberschreitende Lieferung eines Unternehmens an eine Privatperson erfolgt oder an ein Unternehmen, das in diesem Kontext auslegungshalber der Privatperson gleichgestellt ist. Nicht zu verwechseln mit der steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung zwischen Unternehmen (BtoB).
Steuergesetze für den Versandhandel und Umsatzschwellen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
Welche Umsatzsteuergesetze gelten für den Versandhandel ?
Was sagt die Versandhandelsregelung aus ?
Die Versandhandelsregelung bestimmt den Ort der Besteuerung in Abhängigkeit vom realisierten Versandhandelsumsatz.
Solange der Versandhandelsumsatz im Bestimmungsland nicht die Versandhandelsschwelle erreicht, die für das eben selbe Bestimmungsland gilt, unterliegen die Versandhandelslieferung der Umsatzsteuer des Versenderlandes. Im gegenteiligen Fall ist die Warenlieferung im Bestimmungsland steuerbar und der Versandhändler muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren und seine Umsatzsteuermeldepflichten erfüllen.
dazu ein konkretes Beispiel zum Verständnis
Ein französisches Unternehmen verkauft über seinen Webshop Ware an Privatkunden in Belgien. 2016 hat das Unternehmen in Belgien einen Jahresnettoumsatz in Höhe von 20.000 € erreicht. Diese Lieferungen unterliegen der französischen Mwst. Im Folgejahr 2017 erreicht das Unternehmen in Belgien schon im Mai einen Nettoumsatz von 35.000 €. Ab dem Tag, an dem die für Belgien gültige Meldeschwelle von 35.000 € überschritten worden ist benötigt das französische Unternehmen eine belgische Steuernummer. Es hat dazu 30 Tage Zeit, um rechtzeitig ohne Straf- und Säumnisgebühren seine Umsatzsteuerpflichten in Belgien erfüllen zu können.
Die europäischen Meldeschwellen im Versandhandel bzw. eCommerce
Von den Versandhandelsunternehmen zu beachten ist der kumulierte Nettojahresumsatz für Lieferungen des laufenden Jahres an Privatkunden und andere nicht umsatzsteuerpflichtige Kunden in EU-Mitgliedsstaaten. Sollten in Vorjahren gültige Meldeschwellen überschritten worden sein, ist nachzumelden.
Mitgliedsland | Meldeschwelle Versandhandel |
---|---|
Belgien | 35 000 € |
Bulgarien | 70 000 BNG (35 791 €) |
Croatien | 270 000 HRK (35 000 €) |
Dänemark | 280 000 DKK (37 557 €) |
Deutschland | 100 000 € |
Estland | 35 151 € |
Finnland | 35 000 € |
Frankreich | 35 000 € |
Griechenland | 35 000 € |
Grosßbritannien | 70 000 GBP (81 843 €) |
Irland | 35 000 € |
Italien | 35 000 € |
Lettland | 24 000 LVL (34 052 €) |
Litauen | 125 000 LTL (36 023 €) |
Luxemburg | 100 000 € |
Malta | 35 000 € |
Niederlande | 100 000 € |
Österreich | 35 000 € |
Polen | 160 000 PLN (40 293 €) |
Portugal | 35 000 € |
Rumanien | 118 000 RON (28 012 €) |
Schweden | 320 000 SEK (36 232 €) |
Slowakei | 35 000 € |
Slowenien | 35 000 € |
Spanien | 35 000 € |
Tschechische Republik | 1 140 000 CZK (46 570 €) |
Ungarn | 8 800 000 HUF (32 257 €) |
Zypern | 35 000 € |
Tabelle aktualisiert am 1. Januar 2019
Umsatzsteuerregistrierung. Wie geht das ?
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsland eine Steuernummer benötigen, etwa weil Sie dort die Versandhandelschwelle überschritten haben, können Sie dazu einen Fiskalbevollmächtigten ernennen, der für Sie alles Notwendige erledigt, um Sie in diesem Land umsatzsteuerlich zu registrieren und vor allem der für Sie im Anschluss daran Ihre steuerlichen Pflichten erfüllt. Nachfolgend die vier Hauptaufgaben des Fiskalbevollmächtigten:
1. Bestandsaufnahme und Analyse Ihrer Waren- und Dienstleistungsflüsse
2. Umsatzsteuerregistierung
4. Vorprüfung und Erfassung Ihrer Rechnungsbelege
5. Abgabe der Mwst- und Intrastatmeldungen
Jedes Mandantendossier wird zunächst von einem Mwst-Experten genauer untersucht, das heisst: die Warenlieferungen werden mit den dazugehörigen Rechnungsbelegen abgeglichen und daraus die steuerlichen Meldepflichten ermittelt. Falls eine steuerliche Registrierungspflicht besteht, stellen wir die für den Registrierungsantrag erforderlichen Unterlagen der betroffenen Länder zusammen. Nach Erteilung der Steuernummer erfassen wir die Rechnungsdaten gemäss dem vorgegebenen Melderythmus entweder monatlich oder vierteljährlich anhand der Rechnungsbelege oder bereitgestellter Exceltabellen. Schliesslich sorgen wir für die fristgerechte Abgabe der Mwst-Meldung und im gegebenen Fall auch der Warenhandelsmeldung.
Für mehr Schnelligkeit und Effizienz zugunsten aller Beteiligten werden im Bearbeitungsprozess kollaborative Softwaretools eingesetzt, die selbstverständlich auch den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben oder ein Angebot brauchen, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular. Ein Mwst-Experte wir sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen – für Sie kostenlos!
Mwst-Gesetze im Versandhandel bzw. eCommerce : FAQs
Was ist ein Versandhandelslieferung ?
Der Versandhandel ist dadurch gekennzeichnet, dass der Warenempfänger keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat. Es handelt sich typischerweise um Privatpersonen aber auch juristische Personen, wie Unternehmen können dazugehören.
Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Versandhandelsregelung zur Anwendung kommt:
- die Lieferungen müssen sich auf Waren beziehen, die der Verkäufer entweder selbst oder in dessen Auftrag an den Käufer versendet werden.
- die Warenlieferungen müssen grenzüberschreitend innerhalb der EU von einem Land in ein anderes Mitgliedsland erfolgen.
- der Käufer ist eine natürliche Person (Privatperson) oder eine juristische Person, die für innergemeinschaftliche Erwerbe keine Vorsteuerabzugsberechtigung und damit keine Ust-Id.Nr. vorweisen kann.
Wie stelle ich Rechnungen für Lieferungen in die Schweiz ?
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, allen Lieferungen in die Schweiz nicht in die Versandhandelsregelung.
Ist es möglich sich umsatzsteuerlich in einem anderen EU-Mitgliedsland zu registrieren, obwohl die entsprechende Meldeschwelle nicht erreicht worden ist ?
Ja ! Die umsatzsteuerliche Registrierung ist jederzeit auch ohne Erreichen der Meldeschwelle möglich. Allerdings muss in diesem Fall das heimische Finanzamt über diesen Schritt im Vorhinein informiert werden. Die freiwillige Registrierung verpflichtet über das laufende Jahr hinaus zur Beibehaltung der ausländischen Steuernummer und der Erfüllung der Steuerpflichten für zwei Kalenderjahre.
- Einfuhr und/oder Ausfuhr,
- Einkauf – Verkauf,
- Bauleistungen,
- Überschreitung Umsatz.
Betrifft die Versandhandelsregelung alle Produkte ?
Nein ! Die Versandhandelsregelung gilt nicht für Neufahrzeuge, verbrauchssteuerpflichtige Waren (alkoholhaltige Getränke, Mineralölprodukte und Tabak), Gebrauchtwaren, Kunst- und Sammlerobjekte sowie Antiquitäten.
Was macht ein Fiskalbevollmächtigter ?
Ein Fiskalbevollmächtigter wird von einem Unternehmen ernannt, damit dieser an seines statt die steuerlichen Pflichten in einem anderen EU-Mitgliedsland als dem Sitzstaat des Unternehmens erfüllt. Um mehr über den Fiskalbevollmächtigten zu erfahren gehen Sie auf die entsprechende Themenseite.
Ist es möglich mehrere Steuernummern zu haben ?
Ja ! Ein Unternehmen kann aus jedem EU-Mitgliedsland eine Steuernummer haben. Es kommt sogar recht häufig vor, dass Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind gleich mehrere Umsatzssteueridentifikationsnummern haben. Übrigens: Einige Länder erteilen zwei Steuernummern: eine lokale Steuernummer und eine Ust-Id.Nr.
Wie kann man die Ust-Id.Nr. verifizieren ?
Die europäische Kommission hat eine Website bereitgestellt, auf der man in Echtzeit die Gültigkeit jeder Umsatzsteueridentifikationsnummer abprüfen kann. Es genügt die Steuernummer und das Land einzugeben, das diese erteilt hat. Hier der Link auf die Website : http://ec.europa.eu
Was kostet eine umsatzsteuerliche Registrierung ?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: der damit verbundene Aufwand unterscheidet sich Land zu Land. In manchen Ländern werden zudem Bearbeitungsgebühren fällig, die z.B. in Steuermarken Ausdruck finden. Es ist mit KOsten zwischen 500 und 1.000 € zu rechnen.