⚡Suchen Sie einen Fiskalvertreter für Österreich ? Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über die Fiskalvertretung in Österreich wissen müssen. Wir klären Sie auf bezüglich Ihrer steuerlichen Pflichten. Sie bekommen anschaulich erklärt, wie der Registrierungsprozess in Österreich abläuft, wie Sie eine österreichische MwSt.-Erklärung einreichen, welche Ihre Meldepflichten sind und ob Sie einen österreichischen Fiskalvertreter benötigen
Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter für Österreich
land | Österreich |
---|---|
ISO-Ländercodes | AT |
Ust-IdNr | AT + U + 8 Zeichen |
Lieferschwelle im Versandhandel | 35 000 € |
Rhythmus Steuererklärung | Grundsätzlich monatlich Vierteljährliche, wenn der N-1-Umsatz nicht mehr als 30.000 € beträgt. |
Jährliche Erklärung | Ja, die jährliche zusammenfassende Erklärung muss bis spätestens 30. Juni N+1 eingereicht werden. |
Antragfrist Steuernummer | zwischen vier und acht Wochen |
Meldeschwellen Intrastat | 750 000 € für innergemeinschaftliche Lieferung 750 000 € für Erwerb |
Umsatzsteuer Regelsatz | 20 % |
Ermäßigte Steuersatz | 10%, 13% |
Mitglied der Europäischen Union | seit 1995 |
Aktualisiert am 01.01.2020 - Für diese Informationen keine Gewähr.
Umsatzsteuersätze in Österreich
Steuersatz | Type | Beschreibung |
---|---|---|
20% | Regelsatz | Alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen |
13% | Ermäßigte | Inlandsflüge; Eintritte zu Sportveranstaltungen; Eintritte zu kulturellen Veranstaltungen und Freizeitparks; Brennholz; bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse; Weinproduktion (auf dem Bauernhof); Schnittblumen und Pflanzen zu Dekorationszwecken |
10% | Ermäßigte | Lebensmittel; Lebensmittel zum Mitnehmen; Wasserversorgung; Arzneimittel; Inlandsverkehr (außer Flüge); internationaler und innergemeinschaftlicher Straßen- und Schienenverkehr; Zeitungen und Zeitschriften; gedruckte Bücher; elektronische Bücher; Bezahl- und Kabelfernsehen; Fernsehlizenzen; soziale Dienste; Müllabfuhr; Abfall- und Abwasserbehandlung; Restaurants (außer Getränke); Blumen und Schnittpflanzen für die Lebensmittelproduktion; bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse; Schriftsteller und Komponisten |
0% | Ermäßigte | Innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr (ohne Straßen- und Schienenverkehr); Hotelunterbringung |
Ernennen Sie eine Fiskalvertreter für Österreich
Grundsätzlich ist jedes ausländische Unternehmen, das eine steuerpflichtige Handlung auf österreichischen Territorium vornehmen will verpflichtet, sich bei den zuständigen österreichischen Finanzbehörden umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung muss vor der ersten steuerpflichtigen Handlung (z.B. Warenlieferung, -erwerb, -import, usw.) abgeschlossen sein. Das Unternehmen kann einen Fiskalvertreter für Österreich oder Fiskalbevollmächtigten ernennen, damit dieser ganz oder teilweise dessen umsatzsteuerlichen Meldepflichten übernimmt. Ein Unternehmen mit Firmensitz ausserhalb der EU, das steuerbare Lieferungen in Österreich ausführt, ist verpflichtet einen Fiskalvertreter ernennen, damit dieser die steuerlichen Pflichten seines Mandanten erfüllt.
Was sind die Verpflichtungen zur Registrierung für die österreichische MwSt.?
Jedes ausländische Unternehmen ist in Österreich zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn es dort steuerpflichtige Umsätze tätigt. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen die MWST-Pflicht in Österreich ausgelöst wird. Die Liste ist nicht abschliessend :
- Bestimmte Import- und Exportgeschäfte,
- Warenimport auf Lager oder Konsignationslager in Österreich,
- Innergemeinschaftliche Erwerb in Österreich,
- Überschreitung der Versandhandelsschwelle von 35.000 € (Verkauf an Privatpersonen),
- Die Lieferung oder der Verkauf von Gegenständen, wenn die Lieferung in Österreich stattfindet,
- Bestimmte Dienstleistungen.
Was spricht bei der Wahl des Fiskalvertreters für Eurofiscalis?
Eurofiscalis ist ein Steuerdienstleister mit internationaler Ausrichtung, für den Fiskalvertretungen zum Tagesgeschäft gehört. Das Fachpersonal (Steuerberater, Buchhalter, usw.) ist zumeist dreisprachig und kümmert sich vor Ort um Ihre Steuerpflichten. Die Einhaltung der Steuergesetze in der EU sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des grenzüberschreitenden Geschäfts. Aus diesem Grund setzen wir von Beginn an auf eine vertrauensvolle langfristige Zusammenarbeit.
💡 Eurofiscalis bietet keine Vertriebsunterstüzung an, sondern beschränkt sich auf seine Aufgabe die der Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten dienen. Die Liste unserer Kundenreferenzen soll einen Anhaltspunkt für die Qualität unserer Arbeit liefern.
Unser Service als Fiskalvertreter für Österreich umfaßt:
- die Umsatzsteuerregistrierung
- Erhalten EORI-Nr
- die Überprüfung steuerlich relevanter Belege (Rechnungen,…)
- die Abgabe Umsatzsteuermeldungen
- die Abgabe von Warenhandelsmeldungen (Intrastat-Meldung)
- die Abgabe von Zusammenfassenden Meldung (ZM)
- die Aufgabe als Ansprechpartner gegenüber den Finanzbehörden
- den Übersetzungsservice
Wir stehen Ihnen für Auskünfte und ein unverbindliches Angebot gerne zur Verfügung.
- kostenloses Angebot
- fundierte Beratung
- transparent und effizient
- Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden
- wenn es besonders eilig ist: rufen Sie einfach an!
- maßgeschneidertes Angebot
- mehrsprachige Ansprechpartner
Landes Infoseiten
Auf unseren Landes-Infoseiten finden Sie landesspezifische Informationen zur Abtretung steuerlicher Meldepflichten des jeweiligen Landes. Wir, die Eurofiscalis bieten den Service der Fiskalvertretung für alle 28 Staaten der Europäischen Union zuzüglich Schweiz und Norwegen an.
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