MwSt. in der Tschechische Rep.
Um Ihr Wachstum in Europa und der Tschechische Republik zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in der Tschechische Rep. erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in der Tschechische Rep., Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit tschechischen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in der Tschechische Republik anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in der Tschechische Rep. zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in der Tschechische Republik
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in der Tschechische Rep.
Informationen über der Tschechische Rep.
- Beitritt zur EU: 2004
- ISO-Code: CZ
- Währung: CZK
- Struktur der USt-IdNr: CZ + 8, 9 oder 10 Ziffern
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in der Tschechische Republik
Die Umsatzsteuersätze
- Normaler Satz: 21%
- Ermäßigter Satz 1: 15%
- Ermäßigter Satz 2: 10%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich oder vierteljährlich
- Einreichungsdatum: vor dem 10. des Folgemonats
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Fernverkäufe: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in der Tschechische Republik für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die tschechische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in der Tschechische Republik erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für tschechische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die tschechische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten :
- Schwelle bei der Einführung in der Tschechische Rep.: 12 000 000 CZK (+/- 492 000 EUR)
- Schwelle beim Versand in der Tschechische Rep. : 12 000 000 CZK (+/- 492 000 EUR)
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in der Tschechische Republik ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der tschechischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in der Tschechische Republik gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in der Tschechische Republik getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)