MwSt. in Spanien
Um Ihr Wachstum in Europa und Spanien zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Spanien, Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit spanischen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in Spanien anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Spanien zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in Spanien
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in Spanien
Informationen über Spanien
- Beitritt zur EU: 1986
- ISO-Code: ES
- Währung: EUR
- Struktur der USt-IdNr.: ESX99999999 / ES99999999X
- Gebiete mit Sonderstatus: Andorra, Kanarische Inseln, Ceuta und Mellila, Balearen
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in Spanien
Die Umsatzsteuersätze
- Normaler Satz: 21%
- Ermäßigter Satz 1 : 10%
- Ermäßigter Satz 2 : 4%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich oder vierteljährlich
- Einreichungsdatum: vor dem 30. des Folgemonats
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Versandhandel: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in Spanien für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die spanische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für spanische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die spanische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten:
- Schwelle bei der Einführung in Spanien: 400.000€
- Schwelle beim Versand in Spanien: 400.000€
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Spanien ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der spanischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in Spanien gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in Spanien getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)