MwSt. in Polen
Um Ihr Wachstum in Europa und Polen zu steigern, kann Ihr Geschäft eine Umsatzsteuerregistrierung in Polen erfordern. Unabhängig davon, ob sich Ihr Unternehmen in der EU befindet oder nicht, benötigen Sie möglicherweise einen Fiskalbevollmächtigten oder Fiskalvertreter, der Ihre Umsatzsteuererklärungen in Polen, Intrastat, oder die zusammenfassende Meldung für die Umsatzsteuer erstellt.
Wenn Sie im Handel mit polnischen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, könnten Sie außerdem Anspruch auf eine Rückerstattung dieser Umsatzsteuer haben.
Wir fassen für Sie alle Dienstleistungen, die wir in Polen anbieten, sowie die wichtigsten Informationen für Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Polen zusammen.
Alle unsere Dienstleistungen in Polen
Finanzbuchhaltung
- Firmen Gründung
- Gründung einer Betriebsstätte
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Domizilierung
Steuerdienstleistungen
- Verbrauchsteuermeldung und Zahlung
- Maut Erstattung
- Intrastat & ZM
Tools
- Überprüfung einer innergemeinschaftlichen USt-IdNr.
Die wichtigsten Informationen für Ihre Steuerpflichten in Polen
Informationen über Polen
- Beitritt zur EU: 2004
- ISO-Code: PL
- Währung: PNL
- Struktur der USt-IdNr: PL + 10 Ziffern
Die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer in Polen
Die Umsatzsteuersätze
- Normaler Satz: 23%
- Ermäßigter Satz 1 : 8%
- Ermäßigter Satz 2 : 5%
USt-Erklärungsperioden
- Perioden: monatlich oder vierteljährlich
- Einreichungsdatum: Einreichungsdatum
Umsatzsteuer & E-Commerce
- Gesamtschwellenwert Versandhandel: 10.000€
- Umsatzsteuererklärung & -zahlung Versandhandel: Über den OSS in Ihrem Niederlassungsland
Warum und wie kann ich mich in Polen für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Für bestimmte Tätigkeiten müssen sich Unternehmen für die polnische Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Ihre Tätigkeit Einkäufe, Verkäufe oder Unteraufträge umfasst, kann eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein. Um herauszufinden, ob Ihre Aktivierung eine Umsatzsteuerregistrierung in Polen erfordert, vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten für polnische Umsatzsteuer.
Intrastat | ZM
Intrastat
Mithilfe von Intrastat-Meldungen kann die polnische Verwaltung Statistiken über den Außenhandel erstellen.
Unternehmen müssen diese Intrastats einreichen, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten:
- Schwelle bei der Einführung in Polen: 4 000 000 PLN (+/- 880 000 EUR)
- Schwelle beim Versand in Polen: 2 000 000 PLN (+/- 440 000 EUR)
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Polen ist eine Steuererklärung. Sie müssen ab dem ersten Euro eines innergemeinschaftlichen Verkaufs eingereicht werden.
Rückerstattung der polnischen Umsatzsteuer
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Rückerstattung der in Polen gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen. Allerdings sind nicht alle in Deutschland getätigten Ausgaben in Bezug auf die Umsatzsteuer erstattungsfähig. Wenden Sie sich an unseren Experten für die Umsatzsteuerrückerstattung, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Der Antrag auf Erstattung muss sich auf einen Mindestbetrag der Umsatzsteuer von:
- 400 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bis weniger als einem Jahr bezieht;
- 50 € oder ein entsprechender Betrag in der Landeswährung für einen Antrag, der einem Kalenderjahr entspricht.
Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung müssen in elektronischer Form über das Portal des Ursprungslandes vor dem:
- 30. September N+1 für Unternehmen mit Sitz in der EU
- 30. Juni N+1 für Drittunternehmen (mit Sitz außerhalb der EU)